04.12.2020

Stadtwerke Bernau: Zählerstände digital mitteilen

Den Zählerstand digital mitteilen – das geht am schnellsten über das Kundenportal der Stadtwerke Bernau. Einloggen, Zählerstand eintragen, fertig. Foto: Stadtwerke Bernau

Pressemitteilung der Stadtwerke Bernau

In diesem Jahr werden alle Haushalte in Bernau und Ortsteile ihre Zählerstände für Strom, Gas und Wasser an die Stadtwerke Bernau zum 31. Dezember eigenständig übermitteln. „Aufgrund der steigenden Infektionszahlen schicken wir kein Team zum Ablesen raus. Die Gesundheit unserer Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden geht vor“, erklärt Sven Anders, Leiter des Kundenservice der Stadtwerke Bernau. Der kommunale Energiedienstleister liest jedes Jahr in einem anderen Stadtteil die Zählerstände persönlich ab – das entfällt aufgrund der Corona-Pandemie. 

Das Unternehmen ist als Betreiber des Strom- und Gasnetzes für das Ablesen der Zählerstände in allen Haushalten zuständig – auch in denen, die keinen Energieliefervertrag mit den Stadtwerken Bernau haben. Da die Stadtwerke die Geschäftsbesorgung für den Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ (WAV) übernehmen, erfassen sie auch die Wasser- und Gartenwasserzähler. Alle Haushalte erhalten Mitte Dezember eine Ablesekarte und können die Zählerstände online auf der Webseite der Stadtwerke, im Kundenportal, per E-Mail an kundencentrum@stadtwerke-bernau.de oder per Post melden.

Genaue Abrechnung

Die Ersparnis durch die von der Regierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets gesenkte Mehrwertsteuer geben die Stadtwerke direkt an ihre Kunden weiter. Deshalb wird 2020 nach dem sogenannten Stichtagsmodell abgerechnet. Endet das Verbrauchsjahr vor dem 1. Juli 2020, zahlen Verbraucher 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Strom und Gas, 7 Prozent auf Wasser. Endet es zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020, wird der gesamte Zeitraum mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz abgerechnet. Also: 16 Prozent auf Energie und 5 Prozent auf Wasser. Auf Grundlage des Zählerstandes erfolgt die Jahresabrechnung. So können die Kunden sicher sein, dass sie nur für die Menge an Energie oder Wasser bezahlen, die sie auch verbraucht haben. Werden die Zählerstände nicht bis zum 08. Januar 2021 genannt, erstellen die Stadtwerke die Abrechnung auf Basis einer Schätzung. Grundlage dafür bildet die letzte Abrechnung oder der Verbrauch vergleichbarer Haushalte.

Im Kundenportal alles im Überblick

„Am einfachsten und schnellsten erfolgt die Meldung der Zählerstände für unsere Vertriebskunden im Kundenportal“, sagt Sven Anders. Nach einer kurzen Registrierung kann jeder seine persönlichen Daten ändern, den Monatsabschlag anpassen, seinen Verbrauch vergleichen und seine Rechnungen einsehen. „Viele unserer Kunden nutzen diesen 24-Stunden-Service bereits. Auch die Zusendung der Rechnung per E-Mail - also weg vom Papier - ist möglich. Die persönliche Kundenberatung bleibt selbstverständlich erhalten, das Kundenportal ist eine zeitgemäße Ergänzung“, erklärt Sven Anders. Es ist unter www.stadtwerke-bernau.de/service erreichbar.

Weitere Meldewege

Ohne Registrierung können Verbraucher auch auf der Webseite den Online-Service nutzen und unter Angabe ihres Nachnamens und der Zählernummer Zählerstände melden. Darüber hinaus können Verbraucher ihre Zählerstände auch per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post melden. Die Rücksendung der Ablesekarte ist wie immer kostenlos. Bei Fragen sind die Kundenberaterinnen und -berater der Stadtwerke telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 03338 61-399 und per E-Mail an kundencentrum@stadtwerke-bernau.de erreichbar. „Wegen des aktuellen Infektionsgeschehens bitten wir alle Kundinnen und Kunden, die angebotenen Alternativen zu nutzen“, appelliert Sven Anders. Besuche im Kundencentrum sind derzeit nicht möglich.

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