Hinweise
Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg)
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg stellt
Dienstleistungserbringern aufLogo: Einheitlicher Ansprechpartner Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein umfangreiches Informationsangebot rund um das Thema
„Dienstleistungstätigkeiten im Land Brandenburg“ zur Verfügung.
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners können alle Formalitäten und Verfahren, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit stehen, auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Dabei steht der Einheitliche Ansprechpartner den Dienstleistungserbringern als Verfahrensmittler zur Verfügung und betreut sie während der elektronischen Verfahrensabwicklung.
Den Service des Einheitlichen Ansprechpartners können nicht nur die Dienstleistungserbringer aus den EU/EWR-Ländern, sondern auch die inländischen Dienstleister in Anspruch nehmen.
Berufszulassung für Immobilienverwalter (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 GewO) gilt ab 1.8.2018
berufszulassung_fuer_immobilienverwalter_34_abs._1_nr._4_gewo_gilt_ab_1.8.2018.pdf (21,04 KB)
_Hinweise Eintragung Finanzanlagenvermittler.pdf
_hinweise_eintragung_finanzanlagenvermittler.pdf (246,34 KB)
_Hinweise Erlaubnis Finanzanlagenvermittlung.pdf
_hinweise_erlaubnis_finanzanlagenvermittlung.pdf (182,05 KB)
_Hinweise zum Kleinanlegerschutzgesetz.pdf
_hinweise_zum_kleinanlegerschutzgesetz.pdf (291,39 KB)