6.1. Mitteilungen des Bürgermeisters einschließlich Beantwortung der Stadtverordnetenanfragen * Pause * Diskussion
Herr Illge verliest die Mitteilungen des Bürgermeisters.
“Wie Sie der Presse entnehmen konnten, ist das Konjunkturpaket II bundesweit in aller Munde.
Der Bundesrat hat diesem am 20.02.2009 seine Zustimmung erteilt. Zuvor hat die Landesregierung schon am 17.02.2009 die Eckpunkte für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes, welches Teil des Konjunkturpaketes II ist, gebilligt. Damit bedarf es nur noch des Abschlusses der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Das Land Brandenburg bekommt aus dem Konjunkturpaket II Finanzhilfen in Höhe von knapp 343 Millionen Euro.
Über die Höhe des finanziellen Anteils, der in unserer Stadt in direkter Verantwortung ausgegeben werden kann, besteht noch genauer Infobedarf. Die Verwaltung geht derzeit von einem Betrag in Höhe von 2 –2,5 Millionen Euro aus.
Bekannt ist jedoch, dass es sich um solche Investitionen handeln muss, die in die Bildungsstruktur wie Schulen und Kitas sowie in die sonstige Infrastruktur gehen und eine nachhaltige Wirkung haben werden.
Darüber hinaus muss es sich um zusätzliche Maßnahmen handeln, die nicht vom gegenwärtig gültigen Haushaltsplan der Stadt umfasst sind. Zunächst prüft die Verwaltung, welche Maßnahmen hier in Betracht kommen. Das Ergebnis soll im März im A3, A4 und im A5 beraten und im A1 beschlossen werden.
Gegenwärtig wird durch die Verwaltung auch die Jahresstatistik für das Jahr 2008 erstellt und wird voraussichtlich im März auch den Vorsitzenden aller Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung überreicht.
In der letzten SVV hatte ich Sie darüber informiert, dass die Stadtverwaltung im Februar gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro und dem Landesumweltamt den Lärmaktionsplan erarbeiten wird.
Der Lärmaktionsplan liegt nun der Verwaltung in einem ersten Entwurf vor, jedoch ist das beauftragte Planungsbüro noch mit einer weiteren Prüfung einzelner Fragen beauftragt worden.
Wie bereits in der letzten SVV mitgeteilt, ist für die Aufnahme der benötigten Fläche zur Errichtung des Vereinshauses für den Verein Blau-Weiß Ladeburg in das bereits laufende B-Planverfahren kein gesonderter Änderungs-Beschluss erforderlich.
Die erforderlichen Erweiterungen der Plangebietsgrenze können durch die Verwaltung in der Entwurfsphase des B-Planes vorgenommen werden und mit dem Beschluss zur Offenlage durch die SVV bestätigt werden.
Es wurde nochmals geprüft, ob ein ausschließlich auf die benötigte Fläche reduzierter gesonderter B-Plan zu einer erheblichen Verkürzung der Verfahrensdauer führen würde. Dies wird aber vom Fachamt verneint.
Das beauftragte Ingenieurbüro wird auf der Grundlage der bereits vom Verein übergebenen Vorstellung zur Gestaltung des Vereinshauses weitere Untersuchungen zur konkret benötigten Fläche vornehmen und diese Ergebnisse in den B-Planentwurf einarbeiten.
Zum Ausbau des Straßenzuges Fichtestraße/Kirschgarten/Zepernicker Landstraße muss ich Ihnen mitteilen, dass es aller Voraussicht nach für dieses Projekt in diesem Jahr keinen Zuwendungsbescheid vom Landesbetrieb für Straßenwesen geben wird. Das hat zur Folge, dass sich das Projekt wieder um ein Jahr verschiebt. Jedoch wird sich die Verwaltung hierzu noch einmal mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen in Verbindung setzen. Eine Unterstützung aus dem politischen Raum ist hier erwünscht.
Den Stadtverordneten wurde heute eine Übersicht über direkte und indirekte Bezuschussung von in Bernau aktiven Vereinen und Verbänden zur Kenntnis gegeben.
Aus der Übersicht der Subventionierung der Sportanlagennutzung geht hervor, dass die Stadt allein diesen Bereich im Jahr 2008 mit fast 200.000 Euro gefördert hat.
Das geplante Bauvorhaben einer Jugendfreizeiteinrichtung im Bereich Schönow/Friedenstal wird am 03.03.2009 Schülern der Grundschule Schönow vorgestellt und beraten. Anschließend wird die Planung fortgeführt. Die Grundstücksproblematik, die in diesem Zusammenhang zu klären ist, ist mit Vorlage 5-83 Gegenstand der heutigen Stadtverordnetenversammlung.
Für alle im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi beantragten Maßnahmen gab es zunächst seitens des Bundesverwaltungsamtes große Bedenken, diese zu bewilligen.
Umfangreiche ergänzende Begründungen führten nunmehr dazu, dass sich hier jedoch eine ganz neue Wende abzeichnet.
In einem Telefonat mit dem Bundesverwaltungsamt am 25.02.2009 wurde zu der Maßnahme „Kulturhofwart“ bereits der Beginn zum 01.03.09 zugesagt. Für die Maßnahmen „Instandsetzung von Waldwegen“, „Unterstützung in Krippen und Kindergärten“ und „Unterstützung im Hortbereich“ wurde der Beginn zum 01.04.2009 in Aussicht gestellt.
Hier mache ich jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der jeweilige schriftliche Bescheid abzuwarten bleibt.
Schließlich beziehe ich mich auf den Weiterführungsbeschluss aus der letzten SVV zur Stiftungsgründung Baudenkmal Bundesschule Bernau und möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Verwaltung plant, dem im März stattfindenden Hauptausschuss den Entwurf einer Stiftungssatzung vorzulegen. Soweit dazu eine Beschlusslage herbeigeführt worden ist, könnte die aus dem politischen Raum legitimierte Entwurfsfassung den potenziellen Mitstiftern für weitere Verhandlungen zu Grunde gelegt werden. Darüber hinaus wird gegenwärtig auch der Entwurf des Schreibens an die potenziellen Mitstifter erarbeitet und zeitnah an die im Weiterführungsbeschluss benannten Institutionen versandt.
Am 13.02.2009 haben sieben Aufsichtsratsmitglieder kommunaler Eigengesellschaften der Stadt Bernau bei Berlin in Potsdam an einer Tagung zu der Thematik „know-how für Aufsichtsräte in kommunalen (Wohnungs-) Unternehmen“ teilgenommen.
Zu dieser Thematik hat die Verwaltung zusätzlich eine in-house-Schulung organisiert, die am 03.04.2009 im Rathaus stattfinden wird und sich inhaltlich den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder im kommunalen Unternehmen widmen wird.
Ich hoffe hier auf eine rege Teilnahme aus Ihren Reihen und möchte Sie in diesem Zusammenhang an den Anmeldetermin (13.03.2009) erinnern, der den Aufsichtsratsmitgliedern in den durch die Verwaltung versandten Einladungen mitgeteilt worden ist.
Hier verweise ich noch auf weitere Termine, die ich Ihnen zur Kenntnis geben möchte:
Am 27.02.2009 findet die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr statt.
In der letzten SVV hatte ich Sie auch darüber informiert, dass die Stadt am Bundeswettbewerb "Unsere Stadt blüht auf" teilnimmt. Die Verwaltung führt hierzu am 03.03. im Rathaus eine Informationsveranstaltung durch, in der über die Wettbewerbsbedingungen informiert wird.
Unbedingt aufmerksam machen möchte ich Sie auf folgende Veranstaltung:
Auf Initiative des Rotary Clubs Bernau verlegt der Künstler Gunter Demnig am Donnerstag, dem 05.03.2009, um 11:00 Uhr in der Bürgermeisterstraße gegenüber der Galerie Bernau Stolpersteine zum Gedenken an die deportierten jüdischen Bürger aus unserer Stadt. Mit den Steinen soll insbesondere an Familie Schuster erinnert werden, die von Januar bis April 1942 in der Bürgermeisterstraße gelebt hat. Zu der Gedenkstunde sind alle Bernauerinnen und Bernauer herzlich eingeladen.
Abschließend möchte ich Ihnen noch weitere Einladungen ans Herz legen, wobei die Reihenfolge terminlich bedingt ist und keine Rangfolge darstellt:
27.02.–01.03.09 – Tanzfestival in der Mehrzweckhalle an der Heinersdorfer Straße,
08.03.2009 – „Weltcafe“ im Tobias-Seiler-Saal anlässlich des Internationalen Frauentages,
15.03.2009 – 12. Schwertkämpfertreffen in der Mehrzweckhalle an der Heinersdorfer Straße,
und schon einmal vorausschauend:
21.04.2009 – Vereinsempfang in der Stadthalle.“
Die Informationen über das Baugeschehen in der Stadt trägt die neue Bauamtsleiterin, Frau Rochow vor.
“Schulen
Erweiterungsneubau Grundschule am Blumenhag u. Tobias-Seiler-Oberschule BA 1, Fluranbau BA 2
Die Arbeiten verlaufen planmäßig. Derzeit werden u. a. die Trockenbau-arbeiten für den Einbau der Akustikdecken in den Fachunterrichtsräumen ausgeführt. Die Bauleistungen der technischen Gebäudeausrüstung wie Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektroarbeiten im KG/EG werden realisiert.
Der Auftragsvergabe für die Dacharbeiten am Fluranbau (BA 2) des Bestandsgebäudes wurde im Februar A1 zugestimmt. Baubeginn für die weiterführenden Bauleistungen am Rohbau, wie Dachdecker, Gerüst- und Fassadenarbeiten und der Lieferung und Montage der Fenster ist im März geplant.
Kitas
Kita - Neubau Schönow
Die Öffentliche Ausschreibung für den 1.BA verläuft derzeit planmäßig. Nach durchgeführter Submission erfolgt zur Zeit durch das beauftragte Ingenieurbüro die Auswertung der zahlreich eingegangenen Angebote. Die Auftragsvergabe ist für den A1 im März vorgesehen.
Tiefbau
Heidestraße, OT Schönow
Die Baumaßnahme wurde im Amtsblatt Februar 2009 angekündigt und auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg am 23.02.2009 veröffentlicht. Im April ist die Vergabe im A1 geplant. Der Ausbau soll ab Mitte Mai 2009 beginnen.
Straße „An der Plansche“
Der Ausbaubeschluß der SVV wurde im Januar 2009 gefaßt.
Die Baumaßnahme wurde im Amtsblatt Februar 2009 angekündigt und auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg am 23.02.2009 veröffentlicht.
Im April ist die Vergabe im A1 geplant. Der Ausbau soll ab Mitte Mai 2009 beginnen.
Paul- Singer- Straße
Die Ausführungsplanung ist fertiggestellt. Der Ausbaubeschluß soll im März 2009 in der SVV gefaßt werden. Im Anschluß erfolgt die Vorbereitung der Ausschreibung der Bauleistungen. Geplanter Baubeginn ist Mitte Juni 2009.
Berliner Straße 1. BA
Die Ausführungsplanung der Berliner Straße 1. BA, zwischen Bürgermeisterstraße und Platz am Steintor ist fertiggestellt. Der Ausbaubeschluss soll im März 2009 in der SVV gefasst werden. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht. Mit dem Bau soll ab Mai 2009 begonnen werden.
Bahnhofsplatz
Der Ausbaubeschluss für den Bahnofsplatz soll im März 2009 in der SVV gefasst werden.
Probleme gibt es noch bei den anteilig zu erwerbenden Grundstücken der Deutschen Bahn und der ehemaligen Post.
Parkhaus Waschspüle
Für den Neubau des Parkhauses an der Waschspüle wird die Planung fortgesetzt. Derzeit erfolgt die Erarbeitung der Genehmigungsplanung. Klärungsbedarf besteht hinsichtlich der Grenzbebauung zur östlich angrenzenden Scheune und der daraus auftretenden Folgeerscheinungen. Für die Ableitung des Regenwassers des Parkhauses und der umliegenden Bereiche bis zum Standort der neuen Plansche wird ein Regenwasserkonzept erarbeitet.
Die als Auflage aus der Bauvoranfrage durch den Landesbetrieb Straßenwesen geforderte verkehrstechnische Untersuchung wurde beauftragt und die ersten Ergebnisse vorgestellt. Die gesamte Unterlage wird Ende Februar zur Verfügung stehen. Dabei sollen die Auswirkungen des Parkhausbetriebes auf die Kreuzung an der Eberswalder /Ecke August-Bebel-Straße untersucht und Lösungsvorschläge zum Ausbau der Kreuzung unterbreitet werden.
Grünflächen und Wasserbau
Ersatzneubau Plansche und Wasserspielplatz
Die Baufeldfreimachung für die Plansche und den notwendigen Straßenbau konnte inzwischen abgeschlossen werden. Die Erstellung der Ausführungsplanung erfolgt planmäßig, das Ausschreibungsverfahren kann somit Ende März eingeleitet werden.
Bolzplatz Friedenstal
Der notwendige Bauantrag wurde beim Bauordnungsamt gestellt. Die Ausschreibung zum Bau des geplanten Bolzplatzes wird Anfang März erfolgen. Geplanter Baubeginn soll Ende April sein.
Auslaufbauwerk Schwanenteich
Zur Verbesserung des Wasserabflusses aus dem Schwanenteich ist das desolate Auslaufbauwerk zu erneuern. Auch hier wird das Vergabeverfahren Anfang März erfolgen um Ende April mit den Bauarbeiten beginnen zu können.“
Illge beantwortet die Anfragen der Stadtverordneten:
Unabhängige Fraktion:
Eichwerder / Baumschnitt suchen
Frage der Unabhängigen Fraktion vom 19.02.2009 Punkt 2
“Ebenso wurde aus dem Ortsteil Eichwerder berichtet, dass das Amtsblatt nicht alle Haushalte erreiche und wenn, dann nur unregelmäßig. Welche Erklärung hat hierfür der Bürgermeister? Wie gedenkt er, dies abzustellen? Welche Kontrollmaßnahmen werden grundsätzlich zur Überprüfung einer flächendeckenden Austragung des Amtsblattes durchgeführt?“
Antwort
“Die Verteilung des Amtsblatts der Stadt Bernau bei Berlin erfolgt im Ortsteil Schönow durch den Verein Kleeblatt e.V. Das gesamte übrige Stadtgebiet, einschließlich der Stadtteil Eichwerder, wird vom PZN Pressezustelldienst, Breitscheidstraße 48 in Bernau bei Berlin, übernommen.
Es gab im vergangenem Jahr keine Hinweise oder Beschwerden aus Eichwerder, die darauf schließen ließen, dass die Zustellung des Amtsblattes nicht ausreichend und unregelmäßig erfolgte.
Die Stellungnahme von PZN Pressezustelldienst lautet wie folgt:
„Generell werden alle an uns gerichteten Reklamationen, egal von welchem Auftraggeber vor Ort geprüft und mit dem entsprechenden Zusteller ausgewertet. Bearbeitet werden nur vollständige Reklamationsadressen. Beilagenaufträge/Amtsblätter werden abwechselnd in allen Bezirken stichprobenartig geprüft. Im Jahr 2008 gab es wissentlich 10 Reklamationen im gesamten Verteilungsgebiet. Der Bereich Eichwerder war nicht dabei.“
Bei einer Auflage von 17.950 Stück und bei 18 Ausgaben im vergangenem Jahr, sind 10 Reklamationen durchaus vertretbar. Die Bürger, die kein Amtsblatt erhalten haben, bekommen in dem Fall die fehlende Ausgabe zugesendet. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sich die betroffenen Bürger bei der Verwaltung melden. Die zuständigen Verteiler werden schriftlich über die Beschwerde informiert, mit der Bitte die betroffenen Haushalte bei der nächsten Verteilung zu berücksichtigen.
Auf Grund der Beschwerde wird die Kontrolle der Verteilung in Eichwerder und Umgebung vorgenommen.“
Frau Dr. Enkelmann
1. Frage:
Wie hat die Stadt Bernau den Beschluss vom 28.02.2008 „Gentechnikfreie Landwirtschaft in Bernau“ an die Landwirtinnen und Landwirte bzw. die Verpächterinnen und Verpächter landwirtschaftlicher Nutzfläche in Bernau kommuniziert und welche Reaktionen hat sie bisher darauf erhalten?
Antwort zu 1.:
“Der eingangs bezeichnete Beschluss ist mit vollem Wortlaut im Amtsblatt Nr. 3 vom 20. März 2008 veröffentlicht worden. Darüber hinaus wurde am 12.03.2008 eine Pressemitteilung zu dieser Thematik veröffentlicht, in welcher der Beschluss der Stadtverordneten aufgeführt worden ist. Diese ist auch im Internet auf der Seite der Stadt veröffentlicht worden ist.
In den bestehenden Landpachtverträgen für landwirtschaftliche Nutzflächen ist die Genehmigungspflicht für den Fall vereinbart, dass durch den Landwirtschaftsbetrieb gentechnisch verändertes Pflanzgut eingesetzt werden soll. Bisher wurden keine Genehmigungen beantragt. Die unter Vertrag stehenden Landwirtschaftsbetriebe haben zum Ausdruck gebracht, dass ihrerseits kein Interesse am Anbau von gentechnisch verändertem Pflanzgut besteht.“
2. Frage:
Wie viele Neuverpachtungen bzw. Verlängerungen von bestehenden Pachtverträgen kommunaler Flächen hat es seit dem Beschluss gegeben und ist der Bürgermeister dabei seiner Verpflichtung nachgekommen, in den Verträgen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu untersagen?
Antwort:
“Seit dem Beschluss vom 28.02.2008 wurden keine neuen Landpachtverträge über landwirtschaftliche Flächen von der Stadt Bernau bei Berlin abgeschlossen.“
Herr Gemski
Das Mitglied der Stadtfraktion DIE LINKE Herr Sören-Ole Gemski schilderte in einer Mail am 17. Februar 2009 folgenden Sachverhalt:
Seit der Baumaßnahme an der Wandlitzer Chaussee vor ca. 2 Jahren ließe die Karibu Holztechnik GmbH in der Lanker Straße 4 ihren Lieferverkehr über die Lanker Straße abwickeln. Täglich würden mehrere schwere LKW von der Wandlitzer Chaussee kommend diese Straße befahren. Daraus entstünden für die Anwohner beträchtliche Gefährdungen und Belästigungen. Erreichten die Fahrer ihren Zielort erst nach Ende der Dienstzeit der Karibu GmbH, so parkten sie ihre Fahrzeuge auf dem nicht befestigten Seitenstreifen am Anfang der Lanker Straße bis zum Dienstbeginn am nächsten Morgen. Da hier keine Sanitäranlagen zur Verfügung stünden, „erfreuten“ die Fernfahrer die Anwohner mit der öffentlichen Zurschaustellung der abend- und morgendlichen Körperhygiene und der Verrichtung ihrer Notdurft. In den Wintermonaten belästigten die Abgase der LKW-Standheizungen die Anwohner. Fahrbahn und Seitenstreifen der Lanker Straße würden durch die hohe LKW-Frequenz ständig beschädigt. Das Parken von zum Teil zwei oder drei großen Sattelschleppern behinderte am Morgen vor allem den individuellen Berufsverkehr und stelle eine Gefährdung für den Schulweg zum Barnim-Gymnasium dar. Schließlich seien die genannten Umständen auch für die Berufskraftfahrer, die langen Touren, die sie hinter sich hätten - häufig kämen sie aus den Baltischen Republiken - nicht sehr zuträglich.
Zu diesem Sachverhalt werden durch das Mitglied der Stadtfraktion folgende Fragen gestellt:
Frage 1:
Welche Maßnahmen wird die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Karibu Holztechnik GmbH einleiten, um die genannten unzumutbaren Zustände zu beseitigen?
Anwort 1:
“Die Stadt Bernau bei Berlin ist gemäß § 2 Abs. 1 VOWiZustV (Verkehrsordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung) für die Verfolgung und Ahndung des ruhenden Verkehrs zuständig.
In diesem Rahmen obliegt es ihr nicht, Verkehrsregelungen zu treffen.
Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen gemäß § 45 StVO, wo welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen sind.
Aus diesem Grund ist es der Stadt Bernau bei Berlin verwehrt, Anordnungen zur Regelung des Verkehrs in der Lanker Straße mit der Karibu GmbH zu treffen.
Einer Regelung durch Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften zur Gefahrenabwehr durch die Stadt Bernau bei Berlin stehen die spezialgesetzlichen Regelungen entgegen.
Es bleibt dem Eigentümer des angrenzenden Grundstückes unbenommen bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf eine verkehrsrechtliche Regelung zu stellen, dem die Straßenverkehrsbehörde folgt, sofern sie selbst eine Gefahr erkennt.
In diesem Rahmen werden die Stadt Bernau bei Berlin und andere Beteiligte angehört.
Ansprechpartner allein sowohl für die Karibu GmbH als auch für die Stadt Bernau bei Berlin ist damit der Landkreis Barnim.
Auch die mit dem Straßenlärm typisch einhergehenden Beeinträchtigungen, sind nach den speziellen Gesetzen wie der Straßenverkehrsordnung und des Straßengesetzes zu beurteilen, deren Anwendung nicht der Stadt Bernau bei Berlin, sondern dem Landkreis Barnim und der Polizei gemäß § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Verkehrsordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung obliegt.“
Frage 2:
Welche Voraussetzungen können geschaffen werden, um den Lieferverkehr wieder über den Hintereingang der Karibu Holztechnik GmbH abzuwickeln? Bis zum Beginn der Baumaßnahmen an der Wandlitzer Chaussee vor etwa zwei Jahren sei diese Variante über viele Jahre hinweg problemlos praktiziert worden.
Antwort 2:
“Auch die Beantwortung dieser Frage entzieht sich der Zuständigkeit der Stadt Bernau bei Berlin.
Eine Beurteilung dieser Frage obliegt dem Landkreis Barnim und dem Landesbetrieb für Straßenwesen.“
Herr Hellmund
Frage 1:
Auf der 45. Sitzung der 4. SVV am 26.06.08 wurde folgender Beschluß gefaßt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin legt die zentralen Versorgungsbereiche aus dem Einzelhandelskonzept vom März 2008 der Firma BBE Retail Experts Unternehmensberatung GmbH & Co KG in Verbindung mit der Sortimentsliste als verbindliches städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs.6 Nr.11 BauGB fest. Gleichzeitig beauftragt sie den Bürgermeister mit der Vorbereitung der Aufstellung eines Bebauungsplanes, nötigenfalls auch mehrerer Bebauungspläne nach §13a BauGB zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche.
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung dieses Beschlusses?
Antwort:
“Die Fachverwaltung prüft die planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung in einen Rechtsplan, der alle zentralen Versorgungsbereiche umfaßt.
Es ist festzustellen welchen planungsrechtlichen Umfang und Auswirkung ein einziger Plan möglicherweise hat und ob alle relevanten Bereiche in einem Plan erfaßt werden können. Dazu erfolgt eine Bestandsanalyse der bereits vorhandenen planungsrechtlichen Situation und der ggf. zu überplanenden Bereiche im Sinne eines abzugrenzenden Plangebietes.
Ein solcher strategischer, stadtweiter Bebauungsplan ist mit z. T. schwierigen Einzelfragen verbunden, die zu der Alternative möglicherweise mehrere Bebauungspläne für die jeweiligen Bereiche aufzustellen, abgewogen werden müssen.
Zudem ist der verfahrenstechnische Ablauf und die haushaltstechnische Kostenabwicklung zu klären.
Der aktuelle Stand des Beschlusses ist somit so zu beantworten, daß zurzeit eine Prüfung der planungsrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen innerhalb der Verwaltung erfolgt.“
Frage 2:
Wie gedenkt die Verwaltung mit neuen Ansiedlungsbegehren und Erweiterungsabsichten von Handelseinrichtungen bis zur Fertigstellung dieses Beschlusses umzugehen?
Antwort:
“Ansiedlungsbegehren von Handelseinrichtungen bzw. Erweiterungsabsichten werden planungsrechtlich entweder auf Grundlage eines Bebauungsplanes oder nach § 34 des BauGB beschieden.
Der §34 (3a) des BauGB liefert die planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für Einzelhandelsbetriebe, die die verbrauchernahe Versorgung beeinträchtigen oder schädliche Auswirkungen auf zentrenrelevante Versorgungsbereiche der Gemeinde haben könnten. Die zentrenrelevanten Versorgungsbereiche sind durch das beschlossene Einzelhandelskonzept von der Gemeinde festgelegt worden. Somit ist die städtebauliche und bauordnungsrechtliche Grundlage gegeben, gemäß § 34 (3a) zu bescheiden und ggf. das Einvernehmen zu versagen.“
Frage 3:
Gibt es zur Nachnutzung des alten OBI Standortes in der Rüdnitzer Chaussee neue Erkenntnisse?
Antwort:
“Der Mietvertrag für das Objekt ist datiert bis Mitte 2010. Die neue Nutzung wird auf Grundlage der Aussagen des Einzelhandelskonzeptes beurteilt. Zurzeit ist noch keine Folgenutzung bekannt.“
Frau Reimann zum WAV
“Abweichend von der bisherigen Art und Weise der Beantwortung der Fragen möchte ich einleitend darauf hinweisen, dass die Unterzeichnerin selbst die Stadt in der Verbandsversammlung des WAV "Panke/Finow“ vertritt. Ein Grund für die Wahl der Gemeindevertreter als Vertreter der Stadt im WAV ist das Bedürfnis nach einer besseren Information der Stadtverordneten, besser jedenfalls als sie bislang erfolgt. Insofern gehe ich davon aus, dass die Vertreter der Stadt zukünftig auch gemeinsam die Fragen klären, die den Verband und die Stadt betreffen, im übrigen schon deshalb, weil ein Vertreter auch in den Vorstand des Verbandes gewählt wurde.
1. Wie erfolgte die Trennung des Abwasser- und Trinkwassernetzes und wie erfolgte dabei der finanzielle Ausgleich?
Zunächst ist zwischen der Trennung des Wassernetzes und der des Abwassernetzes auch in sofern zu unterscheiden, weil es sich hier um unterschiedliche Vorgänge handelt. Die Auseinandersetzung um das Schmutzwasser wurde zwischen der Stadt Bernau bei Berlin und dem AZV Panketal und die um die Trinkwasserversorgung zwischen der Gemeinde Panketal und dem WAV geführt. Grundlage für den Vollzug der Vermögensauseinandersetzung ist jeweils ein Auseinandersetzungsbescheid des Landrates, als Untere Kommunalaufsichtsbehörde. Die Trennung des Schmutzwassernetzes erfolgte durch den Einbau eines Zählers an der Ortsgrenze zwischen den Ortsteilen Zepernick und Schönow. Einen finanziellen Ausgleich gibt es derzeit nicht, weil die Teilungsbilanz, die nun vorliegt, keine Zahlungen vorsieht. Das Trinkwassernetz wird an allen Übergangsstellen getrennt. Die Trennung der Leitungen ist die billigste Variante. Der WAV soll gegenüber der Gemeine Panketal einen finanziellen Ausgleich leisten. Die Höhe ergibt sich aus den Kassenbeständen zum Stichtag.
2. Inwiefern wurden die Rechtsmittel für die Stadt bzw. für den Verband wahrgenommen? Welche Ergebnisse liegen vor?
Gegen alle Bescheide wurde seitens der Stadt bzw. seitens des Verbandes Klage eingereicht. Bisher sind noch keine gerichtlichen Entscheidungen zustande gekommen.
3. In den Verbänden wurden Fördermittel eingesetzt, gibt es Mitteilungen dazu, ob eventuell Rückzahlungen anstehen?
Rückzahlungen wurden bisher nicht gefordert.
4. Wie sind die Ergebnisse der Vermögensauseinandersetzung?
Die Frage kann noch nicht beantwortet werden. Die Vermögensauseinandersetzung wird sich in der Teilungsbilanz abbilden. Die Teilungsbilanz für den AZV liegt vor, wird aber von der Stadt nicht akzeptiert. Sie muss nun vom Landkreis durch Bescheid festgestellt werden und dieser Bescheid wird voraussichtlich von der Stadt einer gerichtlichen Prüfung unterzogen. Für den WAV und für die Gemeinde Panketal liegt noch keine Teilungsbilanz vor.
5. Wie ich erfahren habe sind die Einleitverträge durch die Berliner Wasserbetriebe gekündigt worden, mit dem Ziel einen neuen Vertrag abzuschließen. Wie werden die finanziellen Auswirkungen sein?
Seitens der BWB wurde der bestehende Einleitvertrag zum 31.12.2010 fristgerecht in 2008 gekündigt. Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht abzusehen. Der vorliegende Entwurf stellt nicht in erster Linie auf eine Preissteigerung ab, sondern ist derart gestaltet, dass qualitative und quantitative Normabweichungen mit pönalen Regelungen verknüpft sind. Vertragsverhantlungen haben jedoch noch nicht stattgefunden.
6. Der Verband „Panke/Finow“ hat dem Eigenbetrieb Panketal die Nutzung der ADL gekündigt. Was erfolgt hier in Zukunft?
Der WAV hat gegenüber der gemeinde Panketal lediglich den auf Basis des derzeit noch bestehenden BWB-Einleitvertrag erstellten Abwassereinleitungsvertrag fristgemäß zum 31.12.2010 gekündigt. Dies war u. a. auch durch die schon im Sommer 2008 von den BWB angezeigte Kündigung geboten. Für die Zukunft gibt es verschiedene Optionen, die jedoch noch festgelegt werden müssen.
7. Panketal spricht von einem gemeinsamen Klärwerk mit „Panke/Finow“ Gibt es Überlegungen von unserer Seite?
Dass Panketal mit Vertretern des WAV in jüngster Zeit über ein gemeinsames Klärwerk gesprochen hat, entzieht sich der Kenntnis des Unterzeichners. Ebenso steht es mit diesbezüglichen Plänen, die vor langer Zeit schon angedacht gewesen sein sollen. Gemäß Abwasserbeseitigungskonzept, das zwar gegenwärtig überarbeitet wird, wird von keiner eigenen Kläranlage für das südliche Verbandsgebiet des WAV ausgegangen. Welche fehlenden Initiativen sind gemeint?
Der WAV steht jedoch stets im engen Kontakt zur Unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim und weiß um die Probleme bzgl. Der Genehmigungsfähigkeit einer solchen Anlage. Ich befürchte daneben, dass bei der jetzigen Situation der Technischen Betriebsführung in Panketal solche Überlegungen sicher auch noch einmal auf den Prüfstand kommen.
8. Gibt es Auswirkungen durch die Trennung des Trinkwassernetzes? (Qualität)
Nein, nicht für uns.
9. Bereits im Jahr 2004 wurde auf die Folgen der Trennung der Verbände hingewiesen und dass die damalige Beschlußvorlage zum Austritt aus dem Verband Panketal ungünstig war. Die Probleme, die uns erwarten wurden immer herunter gespielt. Das Ergebnis ist jetzt offensichtlich! Auch die Kommunalaufsicht trägt hierbei eine große Schuld! Was ist dabei unternommen worden, da die Bürger, die zu „Panke/Finow“ gehören ungleich schlechter gestellt wurden durch die Entscheidung der Kreisverwaltung.
Möglicherweise haben wir unterschiedliche Erinnerungen an die Vorgänge aus dem Jahr 2004. Nach meiner Erinnerung wurde der Beschluss 2004 in erster Linie damit begründet, dass das Sonderkündigungsrecht nach § 21 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit GKG in Anspruch genommen werden sollte, um nicht nur aus der Rolle des einflusslosen Juniorpartners auf den Zusammenschluss der Verbände hin zu wirken. Daneben wurde von meiner Seite erläutert, dass die Stadt dann Mitglied eines Verbandes ist der Mitglied eines Verbandes ist, in dem die Stadt auch Mitglied ist. Schon diese Konstellation lässt erkennen, dass kommunale Selbstverwaltung hin und wider nicht auf lösungsorientierte Strukturen hinwirkt. Die Untersuchung aus 2004 hat keine Aussage zum WAV getroffen. Sie befasste sich vielmehr den Auswirkungen des Austritts der Stadt aus dem AZV. Dabei hatte der Ersteller die Aufgabe seitens der Vorsteherin erhalten, diese Trennung unter den für die Gemeinde Panketal günstigsten Voraussetzungen zu betrachten. Der Buchprüfer fand diesen Aspekt der Beauftragung jedenfalls für so bedeutsam, dass er im Vorwort auf diese Besonderheit hinwies.
Auch wenn das Ergebnis unserer Anstrengungen nicht den Erwartungen entspricht, so führt es jedenfalls zu einer Entspannung bei der Aufgabenerfüllung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die Gemeinde Panketal hat ein gespanntes Verhältnis zur Geschäftsbesorgung durch die Stadtwerke. So hat der Bürgermeister der Gemeinde vom Vorsteher des Verbandes eine darüber Erklärung gefordert, inwiefern der WAV womöglich die Rimrockers über das Geschäftsbesorgungsentgelt indirekt finanzieren soll. Die Gemeinde Panketal schuldet nach Auffassung des WAV dem WAV Entgelte in siebenstelliger Höhe. Für die Durchleitung von der Meßstelle an Ortsgrenze Panketal/Bernau bis zum Pumpwerk Lehnitzstraße verlangt die Gemeinde pro Kubikmeter gefördertes Abwasser genausoviel wie der WAV für die Durchleitung von Hobrechtsfelde nach Schönerlinde. Insofern ist davon auszugehen, dass mit dem Austritt wieder zu den Tagesfragen übergegangen werden kann. Obwohl auch ich das Empfinden habe, dass der Landrat uns, also die Stadt und den WAV schlechter stellt, als AZV und Gemeinde Panketal sehe ich keinen Grund von Schuld zu reden. Letztlich hat der Landrat die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinde Panketal höher eingeschätzt, als eine das öffentliche Interesse der Mehrzahl der Verbandsmitglieder an stabilen und vertretbaren Gebühren. Der Landrat hat ein weites Ermessen und nutzt dieses. Bei allen bisherigen Anstrengungen ist es uns nicht gelungen die Verwaltungsgerichte zu anderen Aussagen zu bewegen.
10. Wird sich die Trennung in Zukunft noch stärker auf die Gebühren auswirken?
Hier ist keine Aussage möglich. Bisher wurden die Folgen im Rahmen einer Gebührenkalkulation ermittelt. Mit der Nachkalkulation wird erst bekannt werden, wie genau die Kalkulationsansätze waren und welche weiteren Auswirkungen hingenommen werden müssen.“
Frau Ziemann
1. Nach der Festlegung des 2-wöchentlichen Turnus in der Straßenreinigungssatzung sollte überprüft werden, ob dieser Modus ausreichend ist.
Nach meiner Auffassung hat sich die Straßenreinigung der Straßen im Stadtkern von einer Firma in Handarbeit nach Aufhebung des Parkverbotes am Freitagvormittag nicht bewährt. Hat die Stadtverwaltung nach der Inkraftsetzung der neuen Straßenreinigungssatzung eine erste Überprüfung der Sauberkeit vorgenommen?
2. Zu welchem Ergebnis bei der beurteilung der Straßenreinigung und auch des Winterdienstes ist die Stadtverwaltung gekommen?
3. Wenn dies noch nicht erfolgt sein sollte, wann ist mit einer Überprüfung und Information zu rechnen?
Antwort:
“Auf generelle Erfahrenswerte bei der Straßenreinigung mit 2-wöchendlichem Reinigungsturnus im Innenstadtbereich kann bisher nicht zurückgegriffen werden, da seit der Einführung zum 01.01.2009 auf Grund der winterlichen Straßenverhältnisse keine Kehrmaschine fahren konnte und dafür Winterdienst durchgeführt werden musste. Da dieser Modus in den vergangenen Jahren auf dem überwiegenden Teil der Straßen außerhalb des Stadtkerns und in den verschiedenen Ortsteilen durchgeführt wurde, scheint dieser Zyklus auch eine durchaus praktikable Lösung im Innenstadtbereich zu sein.
Mit der Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordneten vom 28.02.2008 zur Einführung des Bewohnerparkens zum 21.07.2008 wurde auch die reinigungsbedingte Verkehrsbeschilderung aufgehoben. Somit waren Dauerparkplätze entstanden, die nicht mehr maschinell gereinigt werden konnten. Die Fremdfirma hat bei der wöchentlichen Reinigung nur die Möglichkeit, um die parkenden Fahrzeuge herumzufegen. Jeglicher Schmutz unter den Fahrzeugen bleibt damit liegen und kann eventuell mit der nächsten Reinigung bei zufällig freier Parkstelle aufgenommen werden.
Grundsätzlich genügt die Stadt Bernau bei Berlin mit der 14-tägigen Straßenreinigung und der wöchentlichen Reinigung der Parkplätze im Bereich des Bewohnerparkens den ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Reinigungspflicht. Jeder verkürzte Reinigungszyklus würde sich gebührenerhöhend auswirken.
Zum Winterdienst. Die Stadt Bernau bei Berlin hat bisher sowohl mit seinen eigenen Kräften des Bauhofes als auch mit den beauftragten Fremdfirmen eine ordentliche Winterwartung durchgeführt. Das bedeutet nicht, dass auch hier noch Verbesserungen möglich sind. Dabei darf man nicht Vergessen, dass die Stadt insgesammt ca. 180 km Straße und eine große Zahl in kommunaler Verantwortung stehende Wege und Plätze zu betreuen hat. Hinzu kommt die Besonderheit für Bernau bei Berlin, dass hier ein umweltschonender Winterdienst durchgeführt wird, indem nur mit Streukies abgestumpft wird und keine auftauende Salze eingesetzt werden.“
Pause von 17:05 bis 17:15
Frau Dr. Enkelmann erklärt, dass die Informationen zum Konjunkturprogramm nicht zur Klarheit beigetragen hätten. Es würden sich immer mehr Fragen auftun. Sie möchte wissen, wann der B-Plan „Wasserturm“ umgesetzt wird. Mit der Antwort zum Baudenkmal Bundesschule sei sie ebenfalls nicht zufrieden. Schreiben versenden und Gespräche führen seien unterschiedliche Dinge. Dass der Skaterweg nun gebaut werde, sei schön. Beim Beschluss gentechnikfreie Landwirtschaft habe man ausschließlich die städtischen Flächen im Blick gehabt. Mit der Veröffentlichung sei der Beschluss nicht im Sinne des Antragstellers umgesetzt. Sie kritisiert die Winterreinigung. Hier müsse man bei besonderen Straßen, die beispielsweise viel von Kindern oder älteren Menschen benutzt werden, noch sensibler sein.
Herr Illge antwortet, dass alle Möglichkeiten bzgl. des Konjunkturpaketes geprüft werden. Der B-Plan Wasserturm sei im Nachtragshaushalt beantragt. Das Planungsbüro sei bereits informiert. Die Kritik bzgl. der Umsetzung des Beschlusses Baudenkmal werde ausgewertet. Der Beschluss zur Gentechnik sei aus Sicht der Verwaltung umgesetzt. Inwieweit noch weitere Werbung möglich ist, würde die personellen Möglichkeiten der Verwaltung auch übersteigen. Die Winterreinigung sei in dieser Jahreszeit immer Thema. Neben den umfangreichen Arbeiten, die die Verwaltung selbst ausführt, müsse die Ausführung durch die Fremdfirmen geprüft werden.
Herr Hellmund kritisiert die Beschlussumsetzungen. Die Verwaltung scheine überlastet zu sein und müsse wohl anders strukturiert und optimiert werden.
Frau Ziemann fragt, wann die Reinigungsleistungen überprüft werden.
Herr Rebs teilt mit, dass die Überprüfung laufend erfolge. Die Leistungen könnten natürlich nur entsprechend der Witterung erfolgen. Die Preise für die Leistungen seien nicht unerheblich. Der Hintergrund der Änderung des Reinigunszyklusses seien die Gebühren gewesen. Eine Handreinigung erfolge einmal in der Woche, wobei die parkenden Autos sehr hinderlich seien.
Herr Holländer kritisiert die mangelnde Sauberkeit in der Stadt.
Herr Dr. Ueckert kritisiert die ungenügende Informationspolitik des WAV, besonders bzgl. der Preisentwicklung. Er werde anregen, die Gebühren überprüfen zu lassen.
Herr Goral fragt nach den Ergebnissen der Verkehrszählung. Zu den bereits genannten Problemfeldern teilt er mit:
- Gentechnik - der Beschluss sei ausreichend umgesetzt,
- Fichtestraße - er sei sehr verärgert, dass es keine Fördermittel gibt,
- Winterdienst - sei nicht zufriedenstellend, was aber auch der Vergabe an die günstigste Firma geschuldet sei.
- Konjukturprogramm - er verweist auf eine Veranstaltung der CDU gemeinsam mit dem Barnimer Mittelstandshaus.
Herr Dr. Weßlau schlägt vor, Herrn Kühne in die SVV einzuladen und einen Bericht einzufordern.
Das Thema Winterdienst und Sauberkeit der Stadt wird weiter diskutiert.
Herr Klemp kündigt eine Veranstaltung zur Auswertung der Verkehrszählung an.
Auf Wunsch wird die Zusammenstellung der erfüllten und unerfüllten Beschlüsse zugesagt.
Herr Geißler erklärt, die Einladung an Herrn Kühne sollte zur nächsten Sitzung der SVV ausgesprochen werden und beendet den Tagesordnungspunkt.