10.1 Beantwortung der Stadtverordnetenanfragen
Frau Feldmann teilt mit, dass eine schriftliche Zuleitung der Beantwortung ihrer Frage der ausreiche.
Auch Frau Dr. Enkelmann erklärt sich bereit, dass ihr ebenfalls eine schriftliche Zuleitung genüge. Jedoch bittet sie, die Beantwortung ihrer schriftlichen Frage in das Protokoll einzufügen.
Frau Keil schließt sich Frau Dr. Enkelmann an. Die Anfragen und deren Beantwortung sind dem Protokoll angehängt.
Anfrage von Frau Dr. Enkelmann zur 6. Stadtverordnetenversammlung am 11.04.2019 – Fördermittel
Antwort der Verwaltung:
In den letzten fünf Jahren sind nachfolgend aufgeführte Projekte mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert worden.
Projekt | EU Fond | Laufzeit | Gesamt- kosten | Fördermittel- zuschuss |
Altlastenbeseitigung – Kontamination des Bodens und des Grundwassers – Panke Park | EFRE | 09/2017 – 12/2022 | 2.467.465,00 € | 1.733.972,00 € |
Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten | ESF | 12/2018 – 11/2021 | 619.544,80 € | 619.544,80 € |
Kommunales Energiekonzept der Stadt Bernau bei Berlin | EFRE | 03/2018 – 06/2019 | 123.080,00 € | 98.464,00 € |
Sanierung der Eichbuschteiche im FFH-Gebiet Schlosspark Börnicke | ELER | 07/2018 – 05/2020 | 658.665,00 € | 658.665,00 € |
Touristische Erschließung der Ortsteile Birkholz, Birkholzaue, Birkenhöhe, Ladeburg und der Waldsiedlung der Stadt Bernau bei Berlin | ELER | 07/2017 – 06/2019 | 105.639,04 € | 79.229,28 € |
Dorfentwicklungskonzept für die drei Ortsteile Birkholz, Birkholzaue und Birkenhöhe | ELER | 11/2018 – 03/2020 | 29.876,44 € | 23.901,15 € |
Beseitigung von Altlasten im Gewerbegebiet Rehberge (STAB GmbH) | EFRE | 07/2017 – 12/2018 | 453.278,37 € | 245.862,69 € |
Gesamt | | 4.457.548,65 € | 3.459.638,92 € |
Darüber hinaus gibt es bereits beantragte Projekte mit der Aussicht auf eine mögliche Förderung durch EU-Mittel mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 7,2 Mio. €.
Projekt (derzeit in Vorbereitung/Beantragung) | Gesamtkosten | Fördermittelzuschuss |
Herstellung von Parkplätzen für die neue Nutzung als Brauerei in der alten Brennerei auf dem Gutshof Börnicke | 230.928,47 € | 173.196,35 € |
Verbindungsweg Birkholz und Birkholzaue – Löhmer Weg | 748.125,00 € | 561.093,75 € |
P+R Friedenstal (Angabe Netto-Kosten, weil Betrieb gewerblicher Art) | 8.101130,40 € | 6.480.904,32 € |
Gesamt | 9.080.183,87 € | 7.215.194,42 € |
Anfrage von Frau Keil zur 6. Stadtverordnetenversammlung am 11.04.2019 – Diverse Sachstandsanfragen
1. Im Zusammenhang mit dem Bau des Skaterparks in Rehberge wurde die Diskussion über Toiletten- und Umkleideräume notwendig. Dabei wurde die nötige und bereits in Planung befindliche Erweiterung der Umkleideräume des Vereinsheimes des FSV Bernau wieder diskutiert.
Wie ist hier der aktuelle Stand?
Antwort der Verwaltung:
Bauherr für den Erweiterungsbau ist der FSV Bernau e.V.. Derzeit läuft das Baugenehmigungsverfahren. Mit der Erweiterung des Vereinsheims ist die Errichtung von zusätzlichen WCs beabsichtigt, die dann auch den Nutzern des Skaterparks zur Verfügung stehen sollen. Die zwischenzeitliche Aufstellung von Mobiltoiletten kann auch im Hinblick auf damit einhergehenden enormen Unterhaltungsaufwand nicht ernsthaft erwogen werden.
2. Anbringen eines Schriftzuges "Bernau bleibt bunt" am Bahnhof Bernau. Seit 2017 gibt es einen Beschluss, diesen Schriftzug an der Vorderfront neben dem Bahnhofseingang anzubringen. Unsere letzte Nachfrage war im September 2018. Aus der Antwort ging hervor, dass ein Termin für die Fertigstellung derzeit nicht benannt werden kann.
Was passiert da nun?
Antwort der Verwaltung:
Laut Protokoll der 36. Sitzung der 6. Stadtverordnetenversammlung vom 30.11.2017 wurde abweichend zum Beschluss 6-157/2017 festgelegt, dass das Thema "Bernau bleibt bunt" bildkünstlerisch auf der Stützmauer am Bahnhofsvorplatz umgesetzt wird. Alle notwendigen Absprachen mit der Deutschen Bahn sind dazu getroffen. Die Wand ist für den Farbauftrag bereits vorbereitet. Zwei Berliner Graffiti-Künstler wurden für die Umsetzung des Projektes vertraglich verpflichtet. Das Projekt wird gemeinsam mit den Schülern und jungen Bernau Künstlern aus der Graffiti-Szene umgesetzt. Die Termine sind folgende:
2. und 3. Mai 2019 Workshop zur Entwicklung eines gemeinsamen Entwurfes
6. und 8. Mai 2019 gemeinsame Umsetzung des Entwurfes an der Stützmauer
Die Entwurfsskizzen werden anlässlich der Tages des offenen Ateliers im Landkreis Barnim in den Ausstellungsräumen der Künstlergemeinschaft "Atelier OBEN", Alte Post Bernau, Breitscheidstraße 11 öffentlich ausgestellt.
3. Im Oktober 2017 haben wir darauf hingewiesen, dass viele Bürger sich Hinweise auf den Umgang mit Mulden und Rigolen wünschen. Auch Erläuterungen zu den beiden Trinkwasserschutzgebieten im Stadtgebiet, wie z.B. die Benennung der Flächen wären wichtige Informationen an die Menschen, die hier leben. Wir haben angeregt, eine Veröffentlichung im Amtsblatt dazu zu machen.
Antwort der Verwaltung:
Eine Antwort der Stadtverwaltung vom Dezember 2017 war, dass Informationen im nächsten Amtsblatt dazu erfolgen, was aber nach meiner Kenntnis bis heute nicht geschehen ist.
Stellungnahmeder Verwaltung vom 21.11.2017:
"Informationen zum Schutz der Mulden und Rigolen im Stadtgebiet werden im nächsten Amtsblatt (18.12.2017) veröffentlicht.
4. Es gibt einen Beschluss barrierefrei umzurüsten. Der Behindertenbeirat hatte den Auftrag dazu eine Prioritätenliste aufzustellen.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Ende Juni 2018 eine Auswertung des Haltestellenkatasters nach den Kriterien für die Stadt Bernau vorzunehmen.
- Daraus folgend sind zeitliche Prioritäten des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen festzulegen.
- In Abstimmung mit der Barnimer Busgesellschaft und der Kreisverwaltung Barnim (Behindertenbeauftragte) ist die Ausstattung gemäß der Kategorisierung A-C festzusetzen.
- Daraus folgend ist eine zielgerichtete Planung und Mitteleinstellung in die Haushaltspläne zur sukzessiven Herstellung barrierefreier Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet vorzunehmen.
- Zeitgleich ist zu versuchen, Fördermittel für diesen Teil der Umsetzung der Behindertenkonvention, die der Kommune auferlegt ist, einzuwerben.
Wie geht es da jetzt weiter?
Antwort der Verwaltung:
Bereits im letzten Jahr wurde über das Haltestellenkataster und die Kategorisierung der Haltestellen informiert. Auf Grund der Kapazitätserweiterung im Bauamt, SG Tiefbau im Oktober 2018 konnte das Thema "Barrierefreie Bushaltestellen" mit Leben erfüllt werden. Gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten erfolgten zwischenzeitlich mehrere Abstimmungsgespräche und auch die Besichtigung von Haltestellen, um festzulegen, wie an den einzelnen Haltepunkten die Barrierefreiheit erreicht werden kann. Dabei wurde festgestellt, dass neben dem Einbau von Sonderborden oder der Errichtung eines Wartehäuschens mitunter nur die Anzeigetafel in geeigneter Höhe befestigt werden muss, um die Haltestelle als "barrierefreie" bezeichnen zu können. Für die Haltestellen in der Sonnenallee, Albertshofer Chaussee und in der Werner-von-Siemens-Straße wurden noch im Jahr 2018 Fördermittel beantragt und genehmigt, um die Maßnahmen im HH-Jahr 2019 baulich umzusetzen, in der Albertshofer Chaussee u.a. im Zusammenhang mit dem Gehwegbau, der seit Monatsbeginn stattfindet. Weiterhin erfolgt im Rahmen des grundhaften Straßenbaus in der Bernauer Allee im OT Schönow der Neubau barrierefreier Bushaltestellen. Durch ein vom Landkreis Barnim vorgelegtes Buslinien-Konzept und daraus resultierend die Neueinrichtung von Buslinien gibt es derzeit Überlegungen und Abstimmungen zwischen dem Landkreis Barnim, dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Stadt Bernau bei Berlin zur Neuanschaffung von Bushaltestellen. So wurde erst vor einigen Tagen in einem ersten Termin die Strecke vom Pankebogen über den Schönfelder Weg bis zur Schönower Chaussee (Höhe Elbestraße) näher betrachtet.Ein weiterer Aspekt, der aus Sicht des Fachamtes unbedingt Berücksichtigung finden sollte, ist die weitere Untersuchung des geplanten Innenstadtrings. Einige Haltestellen (derzeit zentrumszugewandt) könnten künftig entfallen. Hier ist eher über den Rückbau als über den barrierefreien Ausbau zu befinden.Das bedeutet, dass die Übersicht der Haltstellen gemäß Kataster nicht " einfach abgearbeitet" werden kann.Weitere Fördermittelanträge werden beim Landkreis Barnim auch in diesem Jahr eingereicht, so dass die bauliche Umsetzung im Jahr 2020 fortgeführt werden kann. Entsprechende Planungen und Abstimmungen finden zur Zeit gemeinsam mit einem Planungsbüro statt. Gleichzeitig erfolgt die Mittelbeantragung für den städtischen Haushalt zur Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils für geförderte Maßnahmen.
5. Wie ist der Erfahrungsstand der Kino Open Air Veranstaltungen in 2017 und 2018 und wie geht es in 2019 weiter?
Antwort der Verwaltung:
2017 wurden 2 Veranstaltungen realisiert werden. Beide fanden im Rahmen des Kinderfilmfestes statt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Am Donnerstag, den 21.9.2017 wurde 19 Uhr "Monsieur Claude und seine Töchter" F 2014 gezeigt und am Freitag, den 22.9.2017 ebenfalls 19 Uhr "Tschick" D 2016. Insgesamt fanden 64 Besucher den Weg in den Külzpark bzw. am Freitag in die Stadthalle (wetterbedingt war kein Open Air möglich).
2018 waren unter dem Titel "Sommerkino Bernau" 5 Veranstaltungen geplant, jeweils zu unterschiedlichen Filmthemen. Die Veranstaltungen waren online sowie im Bernauer Kulturkalender und mit Flyern und Plakaten angekündigt.
Sa., 2. Juni, 21 Uhr im Anschluss an "Video Stage Bernau" im Stadtpark
Der Krimi-Abend mit dem Film "Who am I" mit Elias M. Barek von 2014 musste wegen technischer Probleme mit der Video-Wand abgesagt werden. Den 18 erschienenen Besuchern wurde der Eintrittspreis erstattet und Freikarten für eine der nächsten Veranstaltungen in Aussicht gestellt.
So., 24. Juni, 22 Uhr auf dem Kulturhof
Der Fantasy-Abend mit dem Film "Das kalte Herz" war im Treff 23 als Schlechtwettervariante vorbereitet. Es kamen keine Besucher.
So., 8. Juli, 22 Uhr auf dem Kulturhof
Der Komödien-Abend mit dem Film "Mein Blind Date mit dem Leben" konnte als Open Air stattfinden. Es kamen 8 Besucher.
Sa., 11. August, 22 Uhr auf dem Kulturhof
Der Musical-Abend mit "La La Land" hatte 56 Besucher insgesamt.
Fr., 7. September, 20.30 Uhr im Zusammenhang mit dem Kinderfilmfest im Külzpark
Abenteuer-Abend zum Film "Amelie rennt" mit 39 Besuchern.
Einnahmen
8.7. 30,00 €
11.8. 202,00 €
7.9. 141,00 €
Insges. 373,00 €
Ausgaben
219,50 € für Teilnahme am Abspielring
904,40 € Landlicht für Technik und Filmvorführung 24.6. und 8.7.
452,20 € Landlicht für Technik und Filmvorführung 11.8.
225,00 € Roland Helia für Technikaufbau (Nutzung der Filmtechnik des LISUM) und
Filmvorführung 7.9.
1.801,10 € Insgesamt
Hierbei unberücksichtigt sind die Arbeitszeiten von jeweils 2 städtischen Mitarbeitern pro Filmveranstaltung für die Absicherung an den Abenden (Bestuhlung, Kartenverkauf usw.) sowie der Planungs- und Organisationsaufwand im Vorfeld und in der Nachbereitung.
Die Kooperation mit dem Filmclub Güstrow e.V. (Dorfkino einfach machen) hat sich als gut erwiesen für die Anmeldung als Open Air Kino beim VdF (Verband der Filmverleiher e.V.) und für die Filmbeschaffung.
2019 wird noch einmal versucht, ein Sommerkino in Bernau zu etablieren. Trotz der angekündigten Baumaßnahmen auf dem Kulturhof wird an diesem Standort festgehalten. Der Hof ist in sich geschlossen und ruhig gelegen. Die notwendigen Bedingungen sind gegeben: Stromanschluss, Toiletten, Bestuhlung (wird im Zusammenhang mit dem Sommertheater der FRAKIMA-Werkstatt transportiert, eingelagert und mit genutzt) sowie Räume als Ausweichvariante bei Regen.
Folgende Termine sind bisher vorgesehen:
Sa., 13. Juli, 22 Uhr auf dem Kulturhof
Sa., 27. Juli, 22 Uhr auf dem Kulturhof
Sa., 10. August, 22 Uhr auf dem Kulturhof und
Sa., 24. September, 20.30 Uhr im Külzpark im Rahmen des Kinderfilmfestes
Die Filme stehen noch nicht fest. Die Auswahl erfolgt unter Beteiligung des Vorsitzenden des Kulturausschusses.
6. Querungshilfe Rüdnitzer Chaussee
Zur besseren Überquerung der Rüdnitzer Chaussee in Höhe des Netto-Marktes und des Zugangs zum Puschkinviertel sollen bessere Bedingungen geschaffen werden. Meine Fraktion hat sich des Themas Anfang 2017 angenommen. Im Mai 2017 hat die Stadtverwaltung dazu wie folgt Stellung genommen: "Ein Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen wird von der Straßenverkehrsbehörde nicht genehmigt. Grund dafür ist, dass nicht an beiden Seiten ein Gehweg ist. Zur besseren Überquerung der Straße am Grundstück Netto liegen nun erst Entwürfe der Planung vor. Die Ausführung erfolgt in 2018".
Im April 2018 bekamen wir auf nochmalige Anfrage die Antwort, dass derzeit die Planung läuft und im Herbst 2018 die Ausführung der Bauarbeiten beginnt. Wie ist der Stand der Umsetzung?
Antwort der Verwaltung:
Die ursprüngliche Zeitschiene sah tatsächlich die Realisierung der Querungshilfe noch in 2018 vor, jedoch sind in der Landstraße L200 einerseits die Belange des Baulastträgers zu berücksichtigen, andererseits sind weitere Träger öffentlicher Belange auch Grundstückseigentümer, deren Flächen in Anspruch genommen werden, zu beteiligen. Die Abstimmungen waren erfolgreich und auch der Grundstückseigentümer hat die Bauerlaubnis erteilt.
Die vorbereitenden Planungen sind abgeschlossen und wurden bereits im letzten Jahr im politischen Raum vorgestellt und begrüßt. Durch die Kapazitätserweiterung im SG Tiefbau wird das Vorhaben weiter bearbeitet und zur Zeit erfolgt die Veröffentlichung der Bauleistungen auf dem Brandenburgischen Vergabemarktplatz mit dem Ziel der Auftragsvergabe im August-A1. Bei erfolgreichem Verlauf des Vergabeverfahrens und Vorliegen eines wirtschaftlichen Angebotes kann mit einem Baubeginn im September 2019 gerechnet werden.
7. Schulweg Schönow – Barnim Gymnasium Waldfrieden
In 11-18 gab es einen Beschluss, dass bei der zuständigen Behörde des Landkreises Barnim zu fordern ist, dass der Schulwegstatus des Weges von Schönow zum Barnim Gymnasium zurückgenommen wird. Es muss ein neuer Schulweg ausgewiesen werden. Daraus folgt, dass die Schüler wegen Überschreitung der Kilometerzahl einen Schulausweis bekommen. Wie ist der Stand der Bearbeitung?
Antwort der Verwaltung:
Die Satzung für die Schülerbeförderung des Landkreises Barnim regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung und Übernahme der notwendigen Fahrkosten für die Schülerbeförderung. Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung ist der definierte Schulweg der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen Wohnung und der besuchten Schule (Sekundarstufe I und II). Mit Schreiben vom 08.01.2019 wurden beim Amt für nachhaltige Entwicklung, Bau- , Kataster- und Vermessungswesen des Landkreises Barnim beantragt, die o.g. Skaterstrecke (nichtgewidmeter Waldweg) als nicht definierten Schulweg auszuweisen. Auf Bitte des zuständigen Amtes des Landkreises Barnim wurden am 15.01.2019 der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung per Mail übergeben. Am 20.03.2019 wurde der Landkreis um Mitteilung des aktuellen Sachstandes gebeten. Eine abschließende Antwort steht derzeit noch aus.
8. Naturnahe grüne Stadt Bernau bei Berlin – Nutzpflanzen auf öffentlichen Flächen
In der SVV am 08.05.2015 wurde der folgende Beschluss einstimmig gefasst.
- Die Verwaltung wird um Vorschläge gebeten, an welchen Standorten eine Anpflanzung von Nutzpflanzen möglich ist.
- Bei der Planung von Straßen und Radwegen, ist in Abstimmung mit den Anwohnern, die Möglichkeit der Pflanzung von Obstbäumen und Sträuchern in Betracht zu ziehen.
- Es ist zu prüfen, ob Flächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden und nicht bebaut werden können, als Streuobstwiesen genutzt werden könnten.
Ende 2017 wurde dieser Beschluss von der Verwaltung in die Liste der erledigten Bewschlüsse aufgenommen.
Antwort der Verwaltung:
Der Beschluss wurde in die Liste der erledigten Beschlüsse aufgenommen, da zu 1. Die Anfrage die Ortsbeiräte gebeten wurden, ihre Vorschläge einzureichen und weiterhin das Bauamt am 29.06.2016 einen Übersichtsplan mit geeigneten Standorten aus Sicht des Fachamtes im Stadtzentrum auf Anfrage an Frau Keil und Frau Reimann geschickt hat. Den Punkt 2 betreffend werden die Anwohner beim Straßenbau am Verfahren beteiligt, so dass dieser Punkt fortlaufend bei Planungsprozessen berücksichtigt werden kann und deshalb als erledigt in die Liste aufgenommen wurde. Andernfalls würde dieser Punkt nie erledigt werden können. Den Punkt 3betreffend wurde auf die Bearbeitung im Liegenschaftsamt verwiesen, da das Bauamt keine Standorte zur Eignung überprüft, sondern geeignete Standorte für bauliche Maßnahmen nutzt. (Beschlusskontrollblatt Punkt 3 – Amt 23)
9. "Die SVV beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, inwieweit die Brauerstraße, die Klementstraße und die Alte Goethestraße in einer Breite eines Radweges abgeschliffen oder in anderer Weise ertüchtigt werden können, dass diese für Radfahrer benutzbar sind. "
Antwort der Verwaltung:
Das Fachamt kam nach Recherchen bezüglich Pflasterabschleifen zum Ergebnis, dass diese Methode nur unterbestimmten Rahmenbedingungen anwendbar ist, um die Befahrbarkeit für Radfahrer zu verbessern. Die Lage der Pflastersteine im Verbund zueinander und die Fugenbreite sind zu beachten. Bei dieser Methode entsteht auch eine hohe Staubbelastung. Es wird eingeschätzt, dass das Pflasterschleifen nicht zum gewünschten Erfolg führt. Die Oberfläche der Steine wird lediglich stumpf. Darüber hinaus verursacht diese Maßnahme keinen unerheblichen Kostenfaktor und erfordert in der Ausführung viel Aufwand. Aus sanierungsrechtlicher und denkmalrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken für das Pflasterabschleifen. Hinsichtlich Wirtschaftlichkeit ist das Pflasterabschleifen nicht zu empfehlen.
Das Fachamt untersuchte weitere technische Alternativen, die dem Zweckbesser geeignet sind. Eine neue Fugenverfüllung für die Radfahrspur ist die kostengünstigere Variante. Hier werden die Fugen bis auf 5 cm ausgeblasen und anschließend mit reaktionsharzgebundenen, wasserdurchlässigen Pflasterfugenmörtel bis zur oberen Steinkante verschlossen. Das Pflaster muss jedoch homogen liegen und keine Höhenunterschiede aufweisen.
Als die teuerste Möglichkeit zur fahrradfreundlichen Umgestaltung wurde das Austauschen des vorhandenen Pflasters mit geschnittenen Steinen untersucht. Neben den hohen Materialkosten sind Arbeiten am Unterbau zur Vorbereitung der Neuverlegung erforderlich, sowie muss das vorhandene Pflaster in den Randbereichen wieder angepasst und auch verfugt werden.
Zur ebenen Herstellung der Oberfläche wäre auch ein mehrschichtiger Asphaltaufbau denkbar. Dafür ist aber eine sanierungsrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Rücksprache mit den Denkmalschutzbehörden ergab, dass für die Asphaltherstellung keine Genehmigung erteilt werden kann. Im Oberflächenkonzept (Beschlussnummer 4-536/2006) sind die o.g. Straßen in Natursteinpflaster ausgeführt.
Letztendlich ist auch die Verhältnismäßigkeit zu beurteilen, damit eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern unter Ausgabe von nicht unerheblichen finanziellen Mitteln bevorzugt werden soll. Nach Abschluss der Prüfung bzw. Vorliegen eines Ergebnisses erfolgt die Vorlage an die Stadtverordneten.