Einwohnerfragestunde (Beginn 19:00 Uhr, unabhängig vom Stand der Beratung)
Frau Dr. Bossmann erläutert das Prozedere.
Herr Stahl sagt, es lägen keine schriftlichen Anfragen vor.
Herr S. sagt, er habe vorheriges Mal die Frage gestellt, wann der Radweg von Schwanebeck nach Bernau weitergebaut wird und welche Probleme es gibt. Diese Frage sei nicht beantwortet worden.
Der Bürgermeister teilt mit, dass bezüglich des Radweges auf dem Bernauer Gebiet ist geplant, dass dieser Ende diesen Jahres ausgeschrieben wird und im kommenden Jahr gebaut werden soll. Hinsichtlich des Teils, welches an die Kaserne an der Schwanebecker Chaussee heranführt, könne er keine Aussagen treffen wann dieser Radweg vollendet wird, da es gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Bauunternehmen und dem Landesbetrieb gebe.
Herr S. bedankt sich und fragt, warum es fünf Wochen her sei und er noch keine schriftliche Antwort erhalten habe.
Der Bürgermeister erwidert, die läge vermutlich daran, dass zwischenzeitlich keine Stadtverordnetenversammlung stattgefunden habe.Erkönnesich aber erinnern, eine Antwort unterschrieben zu haben und wolle prüfen wo diese hängengeblieben sei. Herr Schulz erhalte dazu eine Antwort.
Herr S. fragt, warum die Protokolle in der Regel immer erst eine Sitzung später bestätigt werden. Dies sei zur Gewohnheit geworden und will wissen, ob dies an der Stadt oder der Vorsitzenden liege.
Der Bürgermeister erwidert, dies hätte daran gelegen, dass der Sitzungsdienst permanent unterbesetzt gewesen sei und auf Grund der personellen Engpässe nicht in der Lage war die Protokolle früher fertigzustellen.
Herr S. fragt, welche Aktivitäten der Bürgermeister zur Sauberkeit der Stadt eingeleitet habe. Er habe diesem dazu einen persönlichen Brief geschrieben.
Der Bürgermeister erklärt, dass es ungewöhnlich sei, dass er eine öffentliche Antwort auf einen persönlichen Brief erwarte. Die Mitarbeiter im Bauhof versuchen erhebliches zu leisten, um die Stadt sauber zu halten, jedoch derzeit drei nicht-besetzte Stellen gebe, deren Neubesetzung auch nicht mehr so leicht sei. Er hoffe, dass bis zum Herbst die Reinigungsarbeiten wieder im vollen Umfange durchgeführt werden können.
Frau Dr. Bossmann erwidert Herrn S., zu der Frage nach den verspäteten Protokollen, dass sie es nach Erhalt des Protokolls an einem Wochenende schaffe, diese durchzusehen. Sie sei berufstätig und dies sei Ehrenamt.
Herr W. [vorher in der Pause Texte ausgeteilt] sagt, dass es ihn in der letzten Stadtverordnetenversammlung betroffen gemacht habe, wie miteinander geredet wurde und wie die Stimmung war. Er sei deshalb gar nicht mehr in der Lage gewesen seine Fragen hinsichtlich der Förderung Fahrradverkehrs und der Essenversorgung für die Kitas anzusprechen. Er habe sich diesbezüglich mit den entsprechenden Ämtern in Verbindung gesetzt.
Er wolle wissen, ob es eine AG gebe, wo die Agenda 2021 umgesetzt werde. Was kann die Stadt und was können wir als Gemeinschaft tun, damit die Welt nicht an die Wand fährt.
Der Bürgermeister erklärt, dass es keine von der Stadt initiierte Gruppe gebe, die sich mit diesem Thema auseinandersetze.
Herr W. fragt, ob es möglich sei in der Stadtverordnetenversammlung eine offene Runde über mindestens eine halbe Stunde einzurichten, wo Ideen, hinsichtlich Umwelt etc., ausgetauscht werden könnten.
Frau Dr. Bossmann merkt an, dass in der Stadtverordnetenversammlung nur die Mitglieder und Ortsvorsteher sprechen dürften. Seine Aktivitäten seien sehr willkommen, er solle sich jedoch an die Fraktionen und die Menschen in seiner Wohnumgebung wenden. In der Einwohnerfragestunde ginge es darum, konkrete Fragen an den Bürgermeister zu stellen.
Herr W.. lobt das ehrenamtliche Engagement der Stadtverordneten und erklärt, dass es ihm nicht darum ginge Parteibildungen zu stärken. Er fragt, ob die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung bestehe, zu einem bestimmten Thema in der Stadtverordnetenversammlung eine Diskussion stattfinden kann oder dafür eine Sonderveranstaltung einberufen werden müsse.
Der Bürgermeister erklärt, dass dies nach der derzeitigen Satzung nicht möglich sei. Es bestehe die Möglichkeit der Anhörung von Sachverständigen. Eine freie Diskussion mit Dritten sei weder in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung noch in der Kommunalverfassung vorgesehen.
Herr W. fragt, ob der Bürgermeister eine solche Veranstaltung befürworten würde.
Der Bürgermeister erwidert, dass sich diese Frage nicht stelle, da dies rechtlich nicht möglich sei. Die Stadtverordnetenversammlung habe Rechte und Pflichten, welche über die Regelungen der Kommunalverfassung hinaus nicht ausdehnbar seien.
Herr W.. fragt nach, wer die Stadtverordnetenversammlung ändern könne.
Der Bürgermeister erklärt, dass dies der Gesetzgeber ändern könnte, wenn er die Stadtverordnetenversammlung anders ausgestaltet, dieser werde immer versuchen die Mitwirkungsmöglichkeit von Dritten möglichst hoch zu gestalten, ohne dass die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt wird. Die Stadtverordnetenversammlung benötige in der Regel von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr um ihre Tagesordnung durchzubekommen, weshalb es vorstellbar ist, dass eine Ausdehnung des Rederechts nicht zur Beschleunigung beitragen werde.
Herr M. fragt in Bezug auf die Formulierung "Sanierung der Altablagerungen", wieso die STRABAG Material derselben Beschädigungsklasse auf diese Altablagerung aufschütten darf. Welchen Nutzen habe die Stadt Bernau davon, zu Lasten der Anwohner?
Wie stellt sich die Stadt Bernau eine Einschränkung der weiteren zum Teil existentiellen Schädigungen der Anwohner vor? Der Begrenzung der Nutzung der eigenen Grundstücke und der Schäden an den Häusern, dass die Schäden sofort gestoppt werden und nicht weitergehen?
Wie stellt sich die Stadt Bernau, ohne den förmlichen Weg über die Versicherungen, welchen der geschädigte Bürger ja mit viel Geduld und Geld vorfinanzieren müsse, vor?
Wie stellt sich die Stadt Bernau den weiteren Weg vor, Begrenzung der Bauhöhe oder dergleichen?
Der Bürgermeister erklärt, er könne den Unmut nachvollziehen, dass die Sanierung der Kippe zu erheblichen Unannehmlichkeiten führe. Man könne jedoch die Einschränkungen nicht komplett abstellen, sondern diese so gering wie möglich halten. Es wurden Asphaltierungen in der Zugangsstraße vorgenommen, es wurde versucht eine Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen, es werden Vibrationsmessungen durchgeführt werden. Darüber hinaus wurde der Besuch von Herrn Dr. Maleuda genutzt, um mit dem Planungsbüro das Problem Schichtwasser zu besprechen. Er gehe davon aus, dass die Schichtwasserproblematik bekannt sei und das Planungsbüro dieses bereits berücksichtigt habe.
Es sei eine Fehlannahme, dass die STRABAG ähnliche belastete Abfälle aufbringen dürfe. Die Kippe sei nicht nur mit geringbelasteten Abfällen belastet, sondern mit Mischabfällen, wie Haushaltsabfällen wie sie bis Mitte der 80er Jahre angefallen seien, auch heute als toxisch anerkannte Abfälle. Die Materialien, welche nun auf der Kippe aufgebracht werden unterliegen einer Kontrolle. Lediglich Z1-Materialien dürfen dort aufgebracht werden, bevor die Abdichtungsschicht aufgebracht wird.
Hinsichtlich der Schadensersatzleistungen seien der Stadt Bernau die Hände gebunden, da die Regulierung von Schäden welche gegen die Stadt geltend gemacht werden, grundsätzlich vom Kommunalen Schadensausgleich erfolgen. Es bestehe daher keine Möglichkeit entgegen der Entscheidung des Kommunalen Schadensausgleichs Schäden zu regulieren bzw. vor zu regulieren. Darüberhinausgehende Zahlungen würden gegen die Haushaltstreue verstoßen, da nur das gezahlt werden dürfe, wenn feststeht, dass wir einen Schaden zu vertreten haben bzw. verursacht haben. Es bestehe kein Spielraum einen vermeintlichen Schaden. Die Ursächlichkeit müsse der kommunale Schadensausgleich feststellen. Es müsse festgestellt werden, dass es ein Ärgernis darstelle, dass die Information nicht in der gewünschten Transparenz erfolgt sei. Insgesamt sei es jedoch nicht so, dass die Stadt Bernau einen Nutzen aus der Sanierung der Deponie ziehe. Die Stadt versuche durch die Profilierung die Sanierung möglichst kostendeckend zu realisieren. Die Stadt versuche natürlich mit öffentlichen Mittel so sparsam wie möglich umzugehen, deshalb habe man diese Art und Weise der Profilierung und Sanierung gewählt.
Herr M. erklärt, im Haushaltsplan sei in der Größenordnung nichts eingestellt worden. Die Stadt habe zu dem nicht die Verpflichtung wahrgenommen, die benachbarten Grundstücke und die Grundstücke, welche an der Strecke der Lastkraftwagen liegen zu benachrichtigen und auch zu prüfen, welche Schäden durch die Baustelle zu befürchten sind und welche Schäden man von den Bürgern abwenden muss.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Stadt Abwehrmaßnahmen ergriffen hätte, wenn man von der Befürchtung von Schäden ausgegangen wäre. Durch das Befahren einer Straße entstünden normalerweise bei sechs Metern entfernt stehenden Häusern keine statischen Risse. Es wird zu untersuchen sein, warum bei diesem Haus Risse entstanden sind. Grundsätzlich geht die Stadt davon aus, dass über die Bauzeit hinaus keine Beeinträchtigungen der Bürger entstehen. Des Weiteren läge kein Eingriff in den Wert des Grundstücks vor, wenn man in 30 Metern Entfernung von der Grundstücksgrenze die Höhe von zehn Metern erreiche. Vielmehr sei es als eine Wertsteigerung zu betrachten, da eine abgedeckte und durch das Umweltamt geprüfte Kippe mehr Sicherheit gebe, als eine unsanierte Kippe. Die Stadt erkenne aber, dass die Beeinträchtigung durch Staub und Lärm erheblich sei. Insbesondere deshalb, da sonst auf dieser Straße kaum Fahrzeuge vorbei fahren. Die Stadt habe versucht das Befahren auf die üblichen Werkzeiten einzuschränken und samstags gar nicht gefahren werde, um die Beeinträchtigung der Bürger möglichst gering zu halten.
Herr M. ist der Meinung, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung helfe, aber nicht ausreichend sei.
Frau R.. erklärt, dass ihr von Herrn Rebs und vom Bauleiter bestätigt worden sei, dass dort Z2-Material aufgebracht werde und nicht nur Z1-Material. Vorher sei auch nichts höher Belastetes auf der Kippe gefunden worden. Sie wolle appellieren, dass darüber nochmals nachgedacht werde und eventuell ein Kompromiss möglich werde.
Herr G.. erklärt, dass er Geschädigter sei. Er fragt wieso die Vibrationsmessungen nicht früher durchgeführt worden seien. Er habe bereits am 09.05.2018 Herrn Rebs über erste Schäden informiert und am 05.06.2018 einen Termin mit dem Bürgermeister gehabt, wo auch Fotos vorgelegt worden seien.
Der Bürgermeister bestätigt, dass Vibrationsmessungen durchgeführt werden, er gehe jedoch davon aus, dass nach dem Aufbringen der Teerschicht und der Geschwindigkeitsverringerung, die Ursache für die Risse eventuell nicht mehr festgestellt werden könnte. Er wolle dem Gutachten nicht vorgreifen. Mit den Vibrationsmessungen wolle die Stadt feststellen, ob bei der derzeitigen Nutzung Erschütterungen auftreten die weitere Beschädigungen herbeiführen würden.
Herr G. fragt wieso die Vibrationsmessungen nicht durchgeführt worden seien, als die Schäden bekannt wurden.
Der Bürgermeister sagt, dass die Stadt sich diesbezüglich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung befinde und deshalb für die Vibrationsmessungen kein Anlass mehr bestehe, da diese mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Gericht erneut angeordnet werden können. Es sei lediglich eine Vorsichtsmaßnahme der Stadt.
Herr G. fragt, wie seine Familie sich jetzt zu verhalten habe. Es werde Zeit ins Land gehen. Ob er selbst Maßnahmen an den Schäden durchführen solle oder nicht.
Der Bürgermeister rät, dass er sich darüber mit seinem Anwalt unterhalten solle, welche Sicherungsmaßnahmen sinnvoll durchzuführen seien und inwieweit er Schadensersatzansprüche durchsetzen könne, ohne dass ihm weiterer Schaden entstünde.
Herr W. fragt, ob die Ausschreibung der Kitaessensversorgung schon abgeschlossen ist oder, ob es noch Möglichkeiten gibt, diese in vollwertige, regionale und ökologische Kost zu verändern.
Der Bürgermeister sagt, dass er dies adhoc nicht beantworten könne.
Frau Dr. Bossmann teilt mit, dass diese Frage in das Protokoll aufgenommen wird und er eine Antwort erhalte und schließt die Einwohnerfragestunde um 19:36 Uhr