6.2 Beantwortung der Stadtverordnetenanfragen und Aussprache
Anfrage von Herrn Sauer (CDU-Fraktion) zur SVV-Sitzung am 26.04.2018 Lärm- und Abgasbelästigung im Umfeld des Rathausneubau’s zu Bernau
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Stahl,
durch Bürgeranfragen wurden wir wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass im Umfeld der Baustelle für den Raushausneubau zu Berlin Baustellenfahrzeuge über einer längeren Zeitraum mit laufenden Motoren in Warteposition geparkt haben. Mit Blick auf die gesundheitlichen Belastungen der dort wohnenden Bernauer Bürgerinnen und Bürger sowie die bundesweite Feinstaubdebatte halte ich es für geboten, auf alle Vertragspartner beim Rathausneubau so einzuwirken das Lärm- , Abgas-, oder Staubbelästigungen auf das unabdingbare Maß reduziert werden. Ich bitte hierzu um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1: Welche konkreten ggf. Auch vertraglichen Vorkehrungen hat die Stadt Bernau bei Berlin getroffen, um Lärm-oder Abgasbelästigungen der Innenstadtbewohner im Umfeld der Rathausbaustelle sowie wie möglich zu begrenzen?
Antwort der Verwaltung:
Unabhängig von bestehenden Vertragsverhältnissen mit den ausführenden Firmen gelten die Anforderungen des Landes-Immissionensschutzgesetzes. In diesem werden Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge gesetzlich festgelegt. Außerdem gelten die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm. Wiederholt wurde in den Bauberatungen gegenüber den ausführenden Firmen darauf hingewiesen, dass eigenverantwortlich die lärm- und Abgasbelastung so weit wie möglich zu verringern ist.
Frage 2: Wer kümmert sich seitens der Stadt Bernau bei Berlin auf der Baustelle darum, dass Belastungen, Emissionen oder Immissionen für die Innenstadtbewohner sowie wie möglich reduziert werden?
Antwort der Verwaltung:
Die Baustelle wird seitens der Stadtverwaltung vom Bauamt betreut. Es finden wöchentliche Bauberatungen mit allen Beteiligten statt. Dabei werden auch Probleme und Hinweise an die beteiligten Firmen kommuniziert.
Frage 3: An wen konkret können sich Anwohner mit möglichen Beschwerden in diesem Zusammenhang wenden? Wie ist diese Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner erreichbar?
Antwort der Verwaltung:
Direkt neben der Baustelle, in der Bürgermeisterstraße 7, wurde ein Baubüro eingerichtet. Es dient als Infopunkt für die Öffentlichkeit und ist somit die erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin wird das Büro für Baubesprechungen und Abstimmungen rund um das Baugeschehen genutzt. Das Büro ist immer dienstags von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr und donnerstags von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr geöffnet.
Anfrage von Herrn Sauer (CDU-Fraktion) zur SVV-Sitzung am 26.04.2018 – Baumfällung in Ladeburg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Stahl,
in der 13. Kalenderwoche 2018 wurden in der Bernauer Straße in Ladeburg in etwa auf Höhe der Einfahrt An der Plantage zwei große Straßenbäume gefällt. Die einsehbaren Baumscheiben lassen auf den ersten Blick nicht erkennen, dass diese Bäume nicht gesund gewesen wären.
Frage: Ich bitte um Mitteilung, ob die Baumfällung von der Stadt Bernau bei Berlin oder vom Landesbetrieb Straßenwesen veranlasst wurde. Welche Gründe gaben Anlass für die Fällung?
Antwort der Verwaltung:
Bei der Bernauer Straße handelt es sich um eine Landesstraße, zu der auch der dortige Baumbestand gehört.
Die Baumfällung der oben genannten Bäume wurde im Auftrag des Landesbetriebes Straßenwesen durchgeführt.
Nach Rückfragen beim Landesbetrieb für Straßenwesen konnte ich den genauen Grund der Fällung leider nicht in Erfahrung bringen, nur so viel, dass die Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten.
Für eine genauere Auskunft zum Sachverhalt verweise ich Sie an den beim Landesbetrieb zuständigen Baumwart.
Anfrage von Frau Scheidt (DIE LINKE) zur SVV-Sitzung am 26.04.2018 – ÖPNV
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Stahl,
das Baugeschehen in unserer Stadt geht immer weiter und erfreulicherweise auch in Rehberge. Das Eigenheimgebiet Emmy-Nöther-Ring mit den 6 Mehrgeschossern ist fast fertig, die Wobau wird im Juni an der Schönower Chaussee die Wohnungen übergeben.
Um zu gewährleisten, dass die zukünftigen Anwohner auch eine entsprechende Busanbindung nutzen können, hat DIE LINKE im März vorigen Jahres mit der Vorlage
6-782 einen Antrag zur Erschließung der Schönower Chaussee mit dem öffentlichen Busverkehr eingebracht. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.
Der Beschlussvorschlag lautet folgendermaßen:
Die SVV beauftragt die Stadtverwaltung, sowohl mit der Kreisverwaltung als Träger des ÖPNV als auch der Barnimer Busgesellschaft mbH den Vorschlag der Verlängerung einzelner Buslinien von und bis Betriebshof Carl-Friedrich-Benz-Straße 1 in Bernau-Rehberge zu prüfen, um die umliegenden wachsenden Wohn- und Gewerbegebiete als auch die Sportanlagen zeitnah mit dem ÖPNV erschließen zu können.
Wie ist der derzeitige Sachstand zu diesem Prüfauftrag?
Antwort der Verwaltung:
Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses 6-61/2017 (Beschlusstext: Die SVV beauftragt die Stadtverwaltung, sowohl mit der Kreisverwaltung als Träger den ÖPNV als auch der Barnimer Busgesellschaft mbH den Vorschlag der Verlängerung einzelner Buslinien von und bis Betriebshof Carl-Friedrich-Benz-Straße 1 in Bernau-Rehberge zu prüfen, um die umliegenden wachsenden Wohn- und Gewerbegebiete als auch die Sportanlagen zeitnah mit dem ÖPNV erschließen können.) wurde durch den Landkreis Barnim mitgeteilt, dass durch die Barnimer Busgesellschaft ein Fachbeitrages für die zukünftige Strukturierung des Bernauer Busliniennetzes bzw. –angebotes erarbeiten wird.
Die Barnimer Busgesellschaft hat die TU Dresden mit der Untersuchung des gegenwärtigen Bernauer Busangebotes und der zukünftigen Gestaltung eines attraktiven Busangebotes beauftragt, i den auch die Umsetzungsmöglichkeiten für den Schluss 6-61/2017 aufgenommen werden sollten. Es liegen noch keine Ergebnisse der Untersuchung vor, sodass kein neuer Sachstand über die Informationsvorlage 6-868 hinausgehend, mitgeteilt werden kann.
Anfrage von Herrn Neitzel (BVB/ Freie Wähler-Fraktion) zur SVV-Sitzung am 26.04.2018 – Kindertagesstätte
Sehr geehrter Herr Stahl,
im Mai 2017 wurde der Antrag 6-834, eine Prüfung zur Errichtung einer Kindertagesstätte am Schönfelder Weg in privater Trägerschaft durchzuführen, in der SVV beschlossen.
Welche Bemühungen seitens der Verwaltung wurden in diesem Zusammenhang unternommen?
Wurde Kontakt mit dem Investor, Herrn Höbel, aufgenommen um ein solches Vorhaben abzuklären?
Nach meinem Kenntnistand ist bisher nichts geschehen.
Antwort der Verwaltung:
Die Fragestellung gibt die Beschlusslage nicht korrekt wieder. Der beschlossene Prüfauftrag für die Verwaltung lautet: "Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Prüfung zur Errichtung einer Kindertagesstätte am Schönfelder Weg, Flurstücke 195, 196 durchzuführen."
Um auf dem Grundstück eine KITA errichten zu können, muss die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens gegeben sein.
Der in Rede stehende Standort liege nicht innerhalb eines B-Plangebietes. Die planungsrechtliche Bewertung wäre somit nach § 34 BauGB vorzunehmen. Es gilt das Einfügungsgebot. Der Standort liegt nördlich des Schönfelder Weges am Rande eines dort vorhandenen faktischen Gewerbegebietes.
Hinsichtlich der Nutzungsart sind KITA’s den Anlagen für soziale Zwecke zuzuordnen. Die allgemeine Zulässigkeit solcher Anlagen ist in einem Gewerbegebiet nicht gegeben. Es käme allenfalls eine ausnahmsweise Zulässigkeit in Betracht. Ob dies im konkreten Fall gegeben sein könnte, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.
Darüber hinausgehende muss der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen berücksichtigt werden.
Anfrage von der SPD/Freie Fraktion zur SVV-Sitzung am 26.04.2018
1. Querungshilfe Rüdnitzer Chaussee
2. Toilettennutzung Skaterpark
3. Aktualisierung Flächennutzungsplan
Sehr geehrter Herr Stahl,
die nachfolgenden Fragen haben sich für meine Fraktion aus den letzten Wochen ergeben. Wir bitten um zeitnahe Beantwortung.
1. Zur besseren Überquerung der Rüdnitzer Chaussee in Höhe des Netto und des Zugangs zum Puschkinviertel sollen bessere Bedingungen geschaffen werden. Vor zwei Jahren wurde das von Herrn Gaugenrieder, der im Puschkinviertel wohnt, bereits thematisiert. Meine Fraktion hat sich des Themas Anfang 2017 angenommen. Im Mai 2017 haben Sie wie folgt dazu Stellung genommen:
Ein Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen wird von der Straßenbehörde nicht genehmigt. Grund dafür ist, dass nicht an beiden Straßenseiten ein Gehweg ist. Zur besseren Überquerung der Straße am Grundstück Netto liegen nun erste Entwürfe der Planung vor. Die Ausführung erfolgt in 2018. Wann beginnen die Bauarbeiten?
Antwort der Verwaltung:
Der konkrete Termin für den Baubeginn kann derzeit noch nicht benannt werden. Die Ausführung ist für Herbst 2018 vorgesehen, eine Ausschreibung wird zu gegebener Zeit erfolgen.
2. Sind die Toiletten des Sportvereins in Rehberge für die Nutzer des Skaterparks und andere zu bestimmten Zeiten geöffnet?
Antwort der Verwaltung:
Mit dem Gebäudemanagement wurde keine Vereinbarung zur Toilettennutzung geschlossen. Es existiert lediglich eine Vereinbarung zur Kabinennutzung für die Sportvereine, welche auf dem Platz spielen / trainieren.
3. In Ermangelung eines aktuellen, übersichtlichen Flächennutzungsplanes, dessen Erstellung wir bereits mehrmals nachgefragt haben, stellt sich für meine Fraktion und auch für andere (im letzten A 3 angesprochen) die Frage, wie und wann wir den Flächennutzungsplan aktualisieren.
Für uns ist zur Zeit eine Übersicht über den derzeitigen Stand der Neubauvorhaben von Interesse.
- Wieviel Wohnungen im Geschosswohnungsbau sind derzeit im Bau?
- Wieviel Einfamilienwohnhäuser (einschl. Reihen- und Doppelhäuser) sind derzeit im Bau?
- Wieviel Wohnungen im Geschosswohnungsbau sind darüber hinaus genehmigt?
- Wieviel Einfamilienhäuser (einschl. Reihen- und Doppelhäuser) sind noch genehmigt?
Antwort der Verwaltung:
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist im aktuellen Haushalt berücksichtigt.
Frage 3.1 und 3.2 kann nicht beantwortet werden. Frage 3.3 wird auf die als Tischvorlage vorliegenden Jahresstatistik 2017 verwiesen:
Baugenehmigungen für Wohnungen in Gebäuden: insgesamt 2017: 499, davon EFH: 194, ZweiFH: 18 und MFH: 287 ( S. 23 Jahresstatistik).
Anfrage von Herrn Vida (BVB/ Freie Wähler-Fraktion) zur SVV-Sitzung am 26.04.2018 - Baumschnitt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte zur nächsten SVV um Beantwortung folgender Frage.
Es wird seit einiger Zeit über das angemessene Maß von Baumschnitt diskutiert. Dabei sind ökologische und sicherheitsrelevante Aspekte abzuwägen.
Sieht die Stadtverwaltung beim Baum zwischen der Otto-Schmidt-Straße 14 und 16 die Notwendigkeit ordnungsbehördlich präventiv Maßnahmen zu ergreifen?
Antwort der Verwaltung:
Zwischen den Hausnummern 14 und 17 der Otto-Schmidt-Straße befinden sich keine Bäume, hingegen stehen zwischen den Hausnummern 13 und 10 8 Altbäume, welche sich im Turnus der regelmäßigen Baumkontrolle der Stadt Bernau bei Berlin befinden.
Der Baum vor der Hausnummer 11 mit der Baumnummer 1834005 ist am 06.10.2017 bei Sturm umgefallen und wurde bis auf den Baumstumpf komplett beräumt; ein weiterer Baum vor der Hausnummer 11 mit der Baumnummer 1834006 musste am 14.03.2018 auf Grund von Pilzbefall gefällt werden. Die Baumstubben werden im Zuge einer größeren Fräsmaßnahme beseitigt.
Die Anfrage von Herr Statthaus wird schriftlich beantwortet.
Anfrage von Frau Dr. Enkelmann (DIE LINKE-Fraktion) zur SVV-Sitzung am 26.04.2018 - Sozialpass
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Stahl,
für die kommende SVV habe ich nachfolgende Anfragen:
Wie viele Personen haben den Bernauer Sozialpass?
Antwort der Verwaltung:
Aktuell haben 37 Personen den Bernauer Sozialpass. Die Anzahl der Sozialpässe (neu ausgestellt/verlängert) betrug 2012 63 (17/46), 2013 65 (26/39), 2014 65 (17/48), 2016 38 (18/20)
Wie viele hätten Anspruch auf den Pass?
Antwort der Verwaltung:
Die Frage lässt sich nicht anhand konkreter Zahlen durch die Stadtverwaltung beantworten. Grundsätzlich haben einen Anspruch auf den Pass alle, die ein geringes Einkommen haben nach ALG II, Empfänger sind von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Asylbewerberleistungsgesetz, Schwerbehinderte. Weitere Personen können in Härtefällen anspruchsberechtigt sein. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Sozialpass nur für Antragsberechtigte gilt mit Hauptwohnsitz in Bernau. Zudem beträgt die Laufzeit ein Jahr. Der Sozialpass kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Wie werden Betroffene auf die Möglichkeiten des Sozialpasses aufmerksam gemacht?
Antwort der Verwaltung:
Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin 4-380/2005 vom 28.04.2005 und der darauf ergangenen Dienstanweisung ist über den Sozialpass in den Amtsblättern 06 und 12 der Stadt Bernau bei Berlin zu informieren. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung künftig auch andere Möglichkeiten nutzen, um für den Sozialpass in der Öffentlichkeit zu werben und auf die Antragsvoraussetzungen und Vorteile/ Vergünstigungen hinzuweisen.
Sind die Plansche und das Freibad Waldfrieden in den Pass eingebunden?
Antwort der Verwaltung:
Gemäß des Beschlusses zur Festsetzung der Benutzungsentgelte für die Bäder gilt der Ermäßigungstarif für alle 3 Bäder der Stadtverwaltung.
Frau Reimann sei über den Informationsfluss der Stadtverwaltung Bernau bei Berlin mit den Ortsvorstehern verärgert. Sie habe mehrmals bei der Stadtverwaltung Bernau bei Berlin nachgefragt und keine Antwort erhalten habe. Sie bittet den Bürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass ortsbezogene Informationen den jeweiligen Ortsvorstehern weitergereicht werden. Ihrer Meinung nach werden die Ortsvorsteher bei ortsteilrelevanten Angelegenheiten nicht genügend mit einbezogen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass der vorgetragene Baubericht erst zum gestrigen Tag fertiggestellt worden sei. Dem sei hinzufügen, dass dieser anlassbezogen für die Stadtverordnetenversammlung erstellt werde. Er werde jedoch versuchen, den Kontakt zur Bauleitung bei größeren Bauvorhaben zu ermöglichen. Ein direkter Kontakt sei sinnvoller als auch für alle Beteiligten am einfachsten.
Frau Reimann erwidert, dass sie in Zukunft alle Anfragen schriftlich an die Stadtverwaltung stellen werde.
Herr Schwigon möchte die Anwesenden über eine Veranstaltung informieren, welche am 08.05.2018 am Tag der Befreiung stattfinde. Hierzu lädt das Bernauer Netzwerk der Weltoffenheit an das sowjetische Ehrendenkmal ein.
Frau Enkelmann erklärt, dass sie mit der vorgetragenen Antwort seitens der Stadtverwaltung nicht zufrieden sei. Es sei bedauernswert das nur 38 Personen den Bernauer Sozialpass im vergangenen Jahr beantragt haben. Der Bedarf sei deutlicher höher. Die Bürgerinnen und Bürger könnten ihre Rechte nur wahrnehmen, wenn sie diese kennen. Der Sozialpass werde in der Öffentlichkeit nicht genügend beworben, sodass die Bürgerinnen und Bürger ausreichend Kenntnis davon erhalten.
Der Bürgermeister wendet sich an Frau Enkelmann und erklärt, dass die Stadtverwaltung im Rahmen der Umsetzung den Bernauer Sozialpass ganz klar bewerbe. Er möchte darauf aufmerksam machen, dass die Werbung für den Sozialpass u.a. im Amtsblatt der Stadt Bernau bei Berlin durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden sei. Darüber hinaus würde die Stadtverwaltung auch andere Publikationen z.B. der aktuelle Familienwegweiser nutzen, um auf die Existenz des Sozialpasses hinzuweisen.
Herr Nickel schlägt vor, dass sich die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung gemeinsam vornehmen können, die Schlagzahl auf das Doppelte zu erhöhen. Es liege nicht nur in der Verantwortung der Stadtverwaltung Bernau bei Berlin.
Er nimmt Bezug auf den Redebeitrag von Herrn Mischewski und teilt mit, dass Inklusion nicht nur Probleme löse, sondern auch schaffe. Man müsse Förderschulen stärken und nicht schwächen.
Im Anschluss möchte er wissen, was mit dem Spielplatz bei dem Asylbewerberheim in Waldfrieden geschehen sei. Sei dieser noch vorhanden oder werde dieser erst gebaut.
Seine zweite Frage bezieht sich auf die Verkehrskonzeption Blumenhag. Er möchte wissen, ob es hinsichtlich dieser Thematik schon eine zeitliche Festlegung gebe.
Des Weiteren fragt er nach, ob die Gerüchte stimmen würden, dass das sich im Bau befindliche Rathaus der Stadt Bernau bei Berlin bereits vor Fertigstellung zu klein sei .
Der Bürgermeister antwortet, dass auf Grund der geringen Anzahl an Kindern im Asybewerberheim veranlasst wurde, solche Spielgeräte einzubauen, die keiner Baugenehmigung bedürfen. Es habe sich um kleinere Spielgeräte gehandelt, sodass die Investitionssumme unter den Betrag von 4000 EUR gefallen sei. Die Spielgeräte sollen nun demontiert und an einem anderen Standort errichtet werden. Die Zweckbestimmung werde in jedem Fall eingehalten und der Schaden halte sich dadurch in Grenzen.
Weiterhin antwortet er auf die dritte Frage. Diese Frage hänge vom Zeitpunkt sowie der städtischen Entwicklung ab. Man habe jedoch bereits bei der Planung darauf regiert und in der Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, durch einen Übergang im Laubenganghaus weitere Räume in Nutzung zu nehmen, sodass bei dem neuen Standort ausreichend Platz zur Verfügung stehe. Derzeit seien mit der WoBau Gespräche geführt worden, um zu sehen, ob es zielführend sei, die Erdgeschossräume in der Bürgermeisterstraße anzumieten. Momentan habe man keinen Mangel an Büroräumlichkeiten des neuen Standortes.
Herr Neitzel bemühe sich seit rund 2 Monaten eine Antwort seitens Stadtverwaltung Bernau bei Berlin hinsichtlich der Projektgruppe zu erhalten. Er habe bereits mehrere E-Mails an den Bürgermeister verfasst und sei verwundert, warum er keine Reaktion erhalte. Seine Frage habe sich auf die Wegenetzplanung des Panke Parks bezogen. Er möchte wissen, ob schon Planungen geschehen seien.
Der Bürgermeister erklärt, dass die nächste Tagung der Projektgruppe am 19.06.2018 stattfinden werde. Ebenfalls sei verabredet worden, dass vorher bereits ein Entwurf des Planungsbüros fertig zu stellen ist, welcher wiederum an diejenigen versandt werde, die ihre Kontaktdaten bei der Sitzung hinterlegt haben. Die Unterlagen werden den Mitglieder vor der Sitzung zu geleitet, sodass genügen Zeit vorhanden sei, sich mit dem Entwurf vertraut zu machen und gegebenenfalls ein Informationsaustausch unter den Mitgliedern erfolgen könne, um Änderungswünsche zu äußern.
Herr Neitzel gibt an, dass ihm das Zeitfenster zu gering sei.
Der Bürgermeister wendet ein, dass in der Projektgruppe festgelegt worden sei, die Unterlagen frühzeitig vor der Sitzung den Mitgliedern zu zuleiten.
Herr Dyhr möchte den Gedanken von Frau Enkelmann aufgreifen und erklärt, dass die Stadtverwaltung z.B. einen Flyer verfassen könne, in dem über den Sozialpass informiert werden könne. Dieser könne zusätzlich den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wäre es ebenfalls möglich, diesen an Vereine zu verteilen oder in den Ortsteilzentren auszulegen.
Herr Keil hofft, dass die Unterkünfte für geflüchtete Menschen nicht von denjenigen gekündigt werden können die nebenan wohnen. Wenn der Landkreis Barnim auf die Stadt Bernau bei Berlin zugehe, um den Mietvertag wieder aufzunehmen, dann sei dies eine kluge Entscheidung.
Herr Vida bezieht sich auf die Thematik der Altanschließer-Diskussion und teilt mit, dass es insgesamt drei Monate gedauert habe Antworten hinsichtlich seiner Fragen zu erhalten. Die Antwortfreudigkeit des WAV-Vertreters Herr Nikodem lasse zu wünschen übrig. Die Stadt Bernau bei Berlin habe bei 60 bis 70 Grundstücken keinen Widerspruch eingelegt. Nun sei es aber so, dass der WAV darauf hinweise, dass der WAV Rückzahlungen tätige, sofern die Rückerstattungsfähigkeit bei institutionellen Betragspflichtigen festgestellt werde. Das bedeutet, dass auch dort, wo kein Widerspruch eingelegt worden sei, diese dennoch rückzahlungsberechtigt bleiben. Es sei sehr befremdlich wie damals verfahren wurde. Jedoch sei das Ergebnis unschädlich, wobei man sich bei dieser Angelegenheit eine Beschleunigung gewünscht hätte. Weiterhin habe er kein Verständnis dafür, was auf dem Wege der Kommunikation herausgekommen sei. Die Vertreter der Stadt Bernau bei Berlin haben in der Verbandsversammlung den Antrag der Stadtverordnetenversammlung "Aufstellung von Staatshaftungsansprüchen" zurückgezogen. Dies erfahre er nach 1, 5 Jahren durch eine Anfrage über Herrn Rebs, dass Herr Nikodem einen Antrag von sich aus gestellt habe. Die Stadt Bernau bei Berlin würde es nicht mehr für nötig halten den Antrag aufrecht zu erhalten. Es sei ihm mitgeteilt worden, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht umgesetzt, sondern zurückgezogen worden sei. Der besagte Beschluss habe auf Wunsch des Bürgermeisters die Bezifferung offengehalten, da diese nachträglich erfolgen sollte. Herr Vida erklärt, dass er mehrfach in den Stadtverordnetenversammlungen nachgefragt habe, was mit der nachträglichen Bezifferung sei. Er habe daraufhin immer eine Erklärung erhalten, dass der Betrag derzeit noch nicht beziffert werden können. Im Umkehrschluss sei Herrn Vida klar geworden, weshalb keine Bezifferung stattgefunden habe. Der zu beziffernde Antrag sei nicht mehr existent.
Darüber hinaus habe der WAV Briefe mit nicht eindeutigen Erklärungen verschickt, woraufhin Herr Vida das Gespräch mit dem Bürgermeister gesucht habe. Im den zugesichert worden sei, dass ein zusätzliches Erläuterungsschreiben durch den WAV erstellt werde. Die Ablehnungen seien rechtlich korrekt aber die Begründung zur Ablehnung sei falsch.
Er möchte wissen, ob es diesbezüglich einen Fortschritt bzw. ein Erläuterungsschreiben zur Aufklärung gebe oder bereits gegeben habe.
Zum Thema Windkraft möchte er in Erfahrung bringen, welche Schlussfolgerungen die Stadt Bernau bei Berlin aus dem weitergehenden Planungswillen der Barnimer und der Uckermark gegenüber des Errichtungswillens der Berliner ziehe und wie man hinsichtlich dieser Thematik verfahre. In der Regionalen Planungsgemeinschaft sei der Beschluss des Windeignungsgebietes nicht verändert worden.
Des Weiteren erkundigt er sich nach der Umsetzung des Beschluss hinsichtlich der Schallschutzmessungen. Es sei möglich, dass sachdienliche Hinweise bei der Kommunikation mit dem Landesumweltamt herangezogen werden können.
Der Bürgermeister kann den Unmut von Herrn Vida nicht voll und ganz nachvollziehen. Die Stadt Bernau bei Berlin habe den Antrag nicht mehr stellen müssen, da Herr Nikodem die Staatshaftungsansprüche geltend gemacht habe. Hinsichtlich der Staatshaftungsansprüche an sich sei auszuführen, dass sich der Verband an einer Sammmelklage beteiligt habe, d.h. wenn dem Grunde nach entschieden werden würde, dass WAVs Staatshaftungsansprüche zur Seite stehen, werden diese auch beziffert. Hier bedürfe es Gutachtens eines erheblichen Umfanges, um zu klären, welche Kosten anfällig für die zusätzliche Bescheidung etc. seien. Die Kosten seien gerade am Anfang nicht getrennt erfasst worden. Es wäre demnach sinnvoll, abzuwarten ob es einen Schadensersatzanspruch für zivilrechtliche Individuen gebe oder nicht.
Hinsichtlich der Planungen der Windkraftgebiete erklärt er, dass die Stadt Bernau bei Berlin gegen die Windeignungsgebiete sowie gegen den Regionalplan gestimmt habe. Demnach sehe er keine Schlussfolgerungen gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft. Das Stimmverhalten der Stadt Bernau bei Berlin stehe im Einklang mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung.
Zu den Windkraftanlagen teilt er mit, dass der Arbeitsauftrag erteilt wurde und somit die Windmessungen für die Windkraftanlagen durch das Stadtplanungsamt beantragt werden können. Er erkundige sich bei dem Standplanungsamt hinsichtlich des Standes der Beantragung.
Herr Sauer habe mehrere Nachfragen.
Er möchte wissen, ob das Protokoll der Einwohnerversammlung den Stadtverordneten übermittelt worden sei oder werde.
Der Bürgermeister erklärt, dass es ein Protokoll gebe. Er werde die Weiterleitung veranlassen. Sollte noch jemand der Stadtverordneten Interesse haben, bittet er der Stadtverwaltung einen Hinweis zu geben.
Herr Sauer erklärt, dass die Einladung zur Eröffnung des Skaterparks sehr kurzfristig per E-Mail erfolgte. Außerdem bittet er, die Zeiten für solche Veranstaltungen oder ähnliches arbeitnehmerfreundlicher zu gestalten.
Der Bürgermeister erwidert, dass sich die Terminfindung als schwierig gestalte. Gleichwohl werde die Stadtverwaltung den Hinweis annehmen.
Herr Sauer geht auf das vorhin angesprochene Baubüro ein. Seine Frage habe eher darauf abgezielt, ob das Baubüro auch außerhalb der Öffnungszeiten durchgehend besetzt sei.
Das Baubüro sei durchgehend besetzt, teilt der Bürgermeister mit. Mit den Öffnungszeiten habe man garantierte Zeiten festlegen wollen. Bezüglich der LKW-Problematik müsse man 2 Varianten unterscheiden. Hier sei ein Unterschied zwischen wartenden oder zu beladenen LKWs. LKWs die beladen werden, müssen in der Regel ihre Motoren laufen lassen, damit die Hydraulik funktioniere. Bei wartenden LKWs stelle der laufende Motor ganz klar eine Ordnungswidrigkeit dar.
Herr Sauer fragt, wie hoch die Kosten für den Neudruck der Wahlbenachrichtigungen für die Stichwahl des Landrates 2018 seien.
Der Bürgermeister antwortet auf die vierte Frage von Herrn Sauer. Der Grund des Nachdruckes sei die fehlende Zeitangabe gewesen. Die Kosten des Nachdrucks würden sich auf ca. 30.000,00 EUR belaufen, wobei die Stadt Bernau bei Berlin die Kostenübernahmen beim kommunalen Schadenausgleich geltend machen möchte.
Frau Feldmann möchte einen großen Dank an das Kulturamt bezüglich der Planung als auch Werbung für das Socialmedia Festival aussprechen. Im Anschluss fragt sie nach, welcher Online-Star bei dem Festival vertreten sein werde.
Die Kita der kleinen Strolche habe einen akuten Personalengpass, welcher sich voraussichtlich bis Ende August erstrecken werde. Sie möchte wissen, ob es möglich wäre, Personen über eine Leiharbeitsfirma vorübergehend zu beschäftigen.
Der Bürgermeister antwortet und informiert, dass er hinsichtlich der ersten Frage von Frau Feldmann keine Antwort geben könne. Allgemein gebe es nur wenige kommunale Erfahrungen mit solchen Socialmedia Festivals, daher könne er keine Aussage wegen des Erfolges treffen. Jedoch sei die Stadt Bernau bei Berlin bezüglich der Umsetzung positiv gestimmt.
Eingehend auf die zweite Frage äußert er, dass grundsätzlich keine Leiharbeiter bei Arbeiten in Kindertagesstätten eingestellt bzw. beschäftigt werden. Generell könne er sagen, dass Leiharbeitskräfte im pädagogischen Bereich nicht gewollt seien.
Herr Sauer spricht seinen Dank an die BeSt aus. Für die nächste MOZ-Lokaltour sollen Pfandbecher zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung eingesetzt werden.
Des Weiteren möchte er wissen, wie man mit der angesprochenen Flüchtlingsunterkunft verfahre und ob es stimme, dass die Flüchtlinge in einem oder mehreren Blöcken in Mehrfamilienhäusern in der Schönower Chaussee untergebracht werden sollen.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Flüchtlinge selbstverständlich in Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus untergebracht werden. Gleichwohl sei die Stadt Bernau bei Berlin darauf bedacht eine gesunde Mischung herzustellen. Es werde keinen alleinigen Wohnblock für Flüchtlinge noch eine namehafte Zahl von Flüchtlingen geben. Es werden 2 von insgesamt 53 Wohnungen an Flüchtlinge vergeben. Man möchte eine Konzentration von Flüchtlingen verhindern und diese auf die gesamte Stadt Bernau bei Berlin verteilen.
Herr Sauer habe in der Zeitung gelesen, dass der Bürgermeister zitiert worden sei, dass in Ladeburg eine Entlastungsstraße von Ladeburg zur L200 beim Unternehmerstammtisch als eines der wichtigeren Projekte dargestellt worden sei. Er erkundigt sich, was es für Ideen oder Vorstellungen gebe.
Der Bürgermeister informiert, dass sich gegenüber der abgegebenen Stellungnahme für den Ortsbeirat Ladeburg kein neuer Sachstand ergeben habe.