6.2 Beantwortung der Stadtverordnetenanfragen und Aussprache
1. Anfrage von Herrn Strese per Mail vom 21.02.2018 zur SVV-Sitzung am 08.03.2018
1.Umsetzung zum Beschluss 6-167/2016, Einführung der papierlosen Gremienarbeit
In der Information an die Stadtverordneten wurde am 22.11.2016 mitgeteilt, dass die Ausschreibung für die entsprechende Software spätestens zu Beginn des nächsten Jahres (zur Erinnerung, das war Januar 2017!) gestartet werden soll. Gleichzeitig soll die Entschädigungssatzung entsprechend angepasst werden. Mittlerweile nach der Info ein Jahr und 3 Monate verstrichen! Ich bitte um Mitteilung über den aktuellen Stand der Umsetzung des Beschlusses der SVV zur Einführung der papierlosen Gremienarbeit.
Antwort der Verwaltung:
Im Jahr 2017 wurde das Vergabeverfahren für eine neue Sitzungsdienstsoftware durchgeführt. Ende November wurde der Zuschlag an die Somacos GmbH & Co. KG vergeben. Mitte Februar hat das Auftaktgespräch zur Einführung der Software Session stattgefunden und die weiteren Termine für die Einführung wurden geplant. Für das 2. Quartal 2018 sind die Installation des Systems sowie die Schulung der Beschäftigten der Stadtverwaltung geplant. Darüber hinaus wird es eine Veranstaltung für die Gremienmitglieder geben, in der die Software, speziell das Modul Mandatos für den papierlosen Gremiendienst, vorgestellt wird. Im Anschluss findet die Abfrage bei den Gremienmitgliedern bzgl. Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst durchgeführt. Die Inbetriebnahme der Software in der Verwaltung ist für den Juni 2018 geplant und die Inbetriebnahme des Moduls Mandatos für den September 2018. Im September 2018 wird es dann Schulungen für die Gremienmitglieder geben, die sich für den papierlosen Sitzungsdienst entscheiden. Die Anpassung der Entschädigungssatzung und der Geschäftsordnung wird Ihnen im 2. Quartal 2018 als Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Homepage
Die Benutzerfreundlichkeit der Internetseite der Stadt Bernau wurde bereits mehrfach in diesem Hause kritisch hinterfragt. Ich bitte um aktuelle Information zum Stand der bereits in Aussicht gestellten Verbesserungen bzw. Erneuerung der Homepage der Stadt.
Antwort der Verwaltung:
Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2018 ist im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eine zusätzliche Personalstelle geschaffen worden. Das Stellenbesetzungsverfahren läuft aktuell – die Stellenausschreibung erfolgte bereits im Dezember-Amtsblatt, in diesem Monat werden die Vorstellungsgespräche geführt. Hauptaufgabe der neuen Stelle wird die Pflege und Weiterentwicklung von Inhalt und Design des gesamten städtischen Online-Auftritts sein.
3. Amtsblatt
Die SVV hat mehrheitlich in der Sitzung am 10. September 2015 unseren Antrag zur Verbesserung des Layouts des Bernauer Amtsblattes unterstützt. In den Gremien wurde über das zukünftige Layout des Amtsblattes bereits viel diskutiert. Ich bitte um Information zum aktuellen Stand bei der Umsetzung der Beschlüsse zum Thema.
Antwort der Verwaltung:
Im vergangenen Herbst musste die erste Ausschreibung für die Leistung "Layout, Herstellung/Satz und Druck eines Stadtmagazins mit eingelegtem Amtsblatt" aufgehoben werden (siehe Information an die Mitglieder des Hauptausschusses vom 11.10.2017 zum Beschluss der 32. Sitzung der 6. Stadtverordnetenversammlung am 18.05.2017 "Antrag auf ein besseres und zeitgemäßes Layout des Bernauer Amtsblattes" (Beschlussnummer: 6-84/2017)). Zwischenzeitlich sind die neuen Ausschreibungsunterlagen erarbeitet worden. Diese Vergabeunterlagen werden ab Ende März auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht. Die Zeitschiene für die Umsetzung der neuen Publikation ist derzeit so ausgerichtet, dass nach den Sommerferien das erste Stadtmagazin mit eingelegtem Amtsblatt erscheinen soll.
2. Anfrage der Stadtverordneten Neue und Strese zur beabsichtigten Errichtung von Windkraftanlagen im Liepnitzseewald.
Anläßlich zur Sitzung der SVV Bernau am 24.01. 2018 antwortete die stellv. Bürgermeisterin Frau Weigand auf die Anfrage von Herrn Neue. "Die Stadt Bernau würde alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Liepnitzseewald ausschöpfen"
Wir fragen;
2.1. Welche rechtlichen Schritte hat die Stadt Bernau konkret und im Detail gegen die Errichtung von WKA im Liepnitzseewald eingeleitet. Bitte wann und welche Maßnahmen konkret?
Antwort der Verwaltung:
Wie bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 24.01.2018 auf Nachfrage mitgeteilt wurde, hat die Stadt Bernau bei Berlin gemeinsam mit der Gemeinde Wandlitz und der Gemeinde Ahrensfelde einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Regionale Planungsgemeinschaft zu Feststellung der Unwirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, sachlicher Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" eingereicht.
2.2. Wird die Stadt Bernau mit allen rechtlichen Mitteln, bitte die einzelnen Möglichkeiten nennen, gegen die weitere Errichtung von WKA vorgehen ?
Antwort der Verwaltung:
Anträge zur Errichtung von Einzelanlagen im Liepnitzwald liegen bislang nicht vor. Bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis ist die Stadt zu beteiligen. Es ist beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens ist zu prüfen, ob das Planungsrecht der Errichtung der Anlage nicht widerspricht und ob die Erschließung gesichert ist.
Die zuständige Behörde kann das gemeindliche Einvernehmen allerdings ersetzen. Hiergegen könnte sich die Stadt Bernau bei Berlin wenden und Klage führen. Die Klageführung gegen Einzelanlagen muss im Detail geprüft werden, da das Rechtsschutzinteresse der Stadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingeschränkt sein kann.
2.3. Es steht den Grundstückseigentümern frei und ist auch nicht einklagbar, ihre Grundstücke einer Nutzung für welchen Zweck auch immer zu entziehen. Das betrifft sowo hl den Verkauf, die Verpachtung oder auch temporäre Nutzung. So sollte es auch möglich sein, Wegerechte/Überfahrtrechte u.ä. für den Bau oder Betrieb von WKA zu sperren und so nicht erwünschte Vorhaben zu verhindern und zwar auch trotz Ausweisung eines Windeigungsgebiets.. Hat die Stadt diese Möglichkeiten erwogen und kommen sie zur Anwendung um unseren Erholungswald vor Zerstörung zu schützen?
Antwort der Verwaltung:
Entgegen der Ansicht der Fragesteller kann ein Grundstück unter bestimmten, engen Voraussetzungen gegen den Willen eines Grundstückseigentümers für andere Zwecke entzogen werden. Dies würde im Zuge eines Enteignungsverfahrens erfolgen, welches durch die zuständige Behörde zu entscheiden und gerichtlich nachprüfbar ist. Für die Enteignung ist eine Entschädigung zu zahlen. Außerdem steht dem Vorhabenträger unter bestimmten Umständen das Rechtsinstitut des Notwegerechts zur Durchsetzung seines Vorhabens zur Seite. Darüber hinaus muss man unterscheiden, ob das Grundstück zur Errichtung einer Anlage benötigt wird oder ob es um die Erschließung des Anlagengrundstücks geht. Für die Errichtung einer Windenergieanlage muss der Vorhabenträger sich mit dem Grundstückseigentümer über die Nutzung des Grundstücks geeinigt haben. Sofern städtische Grundstücke für die Erschließung der Anlagen benötigt werden, kann der Vorhabenträger gem. § 124 BauGB der Gemeinde ein Erschließungsangebot unterbreiten und sie von Kosten für die Herrichtung der Erschließungsanlagen freistellen. Akzeptiert die Gemeinde ein zumutbares Erschließungsangebot des Vorhabenträgers nicht, dann ist sie selbst in der Erschließungspflicht.
2.4. Wie wird bei Inanspruchnahme von Waldflächen für den Ausbau von Erzeuger- oder Netzkapazitäten zur Ableitung von Strom oder dessen Durchleitung und ebenso bei Erdgaslei tungen zukünftig ein ortsnaher Ausgleich erfolgen?
Das ist z.B. beim Windeignungsgebiet (WEG) Wandlitz - dem Liepnitzwald - von großer Bedeutung.
Antwort der Verwaltung:
Das Brandenburger Umweltministerium hat einen "Erlass zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen" veröffentlicht. Dieser solle laut Mitteilung des Ministeriums mehr Klarheit schaffen, indem er in verschiedenen Rechtsvorschriften enthaltene Regelungen zusammenfasst. Der Erlass regelt die Kompensation von durch den Bau einer Windkraftanlage verursachten Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und Landschaftsbilds mittels Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Für nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen sind pro Meter Anlagenhöhe Ersatzzahlungen zu leisten, die je nach "Erlebniswirksamkeit" des die Anlage umgebenden Landschaftsbildes 100 bis 800 Euro betragen. Das Ministerium verweist in Anlehnung an aktualisierte Leitlinien des Naturschutzfonds Brandenburg darauf, dass Ersatzzahlungen aus Windkraftprojekten vorrangig in unmittelbar betroffene Gemeinden zurückfließen und somit für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ortsnah wirksam werden sollen.
Künftig sollte also auf Grundlage des Erlasses der Ausgleich ortsnah oder innerhalb der Gemeinde eingefordert werden. Der Ausgleich von Wald liegt in der Zuständigkeit der Forstbehörde und wird gemäß der waldrechtlichen Vorgaben von dieser entschieden. Oftmals sind Ausgleichspotentiale für Wald in der Gemeinde selbst nicht mehr vorhanden.
2.5. Gibt es überhaupt nach Einschätzung der Stadtverwaltung bei einem ca. zweihundert Jahre alten Mischwald eine Ausgleichmöglichkeit bei Zerstörung?
Antwort der Verwaltung:
Der Ausgleich von Wald unterliegt dem Waldgesetz des Landes Brandenburg. Die Stadt Bernau bei Berlin hat zum Windeignungsgebiet Wandlitz (Lipnitzsee) eigens in Kooperation mit der Gemeinde Wandlitz ein Gutachten zur Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren des Regionalplanes erarbeiten lassen. Darin sind die verschiedenen Baumbestände und ihre Schutzwürdigkeit erfasst. Eine Abwägung dazu wurde von Seiten der Regionalplanung nicht dargelegt. Bei Genehmigung einer Waldumwandlung durch die Forstbehörde wird ein entsprechender Ausgleich durch diese festgelegt.
3. Anfrage von Frau Dr. Enkelmann vom 04.03.2018 zur SVV-Sitzung am 08.03.2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
für die kommende SVV habe ich nachfolgende Anfragen:
3.1. Wie hat sich im vergangenen Jahr die Schadstoffbelastung im Bereich Lohmühlenstr. (Messstation) entwickelt?
Antwort der Verwaltung:
das Landesumweltamt veröffentlicht alle Angaben zur Messstation Lohmühlenstraße unter dem Link: https://luftdaten.brandenburg.de/home/-/bereich/messstationen/DEBB068
3.2. Welche Überlegungen gibt es, um auch in Bernau künftig Bestattungen nach muslimischer Tradition zu ermöglichen?
Antwort der Verwaltung:
Es gibt keine Überlegungen hierzu und bislang ist auch kein Bedarf angezeigt.
Eine Beisetzung nach dem Glauben des Islam läuft nach festgelegten Regeln ab. Häufig werden gläubige Muslime in ihrem oder dem Heimatland ihrer Eltern beigesetzt. Aber auch in Deutschland erfolgen inzwischen islamische Beisetzungen. Dabei lassen die hier geltenden Regeln die vom Islam geforderte Beisetzung innerhalb von 24 Stunden nicht zu, da das Bestattungsgesetz in Deutschland eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Todesfall erlaubt. Ebenso sieht der Islam eine Beerdigung ohne Sarg vor und dass das Grab nach Mekka zeigt, dem heiligen Wallfahrtsort des Islam. Einige Friedhöfe haben die Sargpflicht bereits dahingehend gelockert, dass gläubige Moslems auf einem gesonderten Grabfeld nur im Leinentuch und ohne Sarg beigesetzt werden. Eine muslimische Begrabungsstätte in Brandenburg ist nach bisheriger Prüfung nicht bekannt. In Berlin gibt es muslimische Begrabungsstätten in Staaken und am Columbiadamm. In der Regel lassen sich die ersten Generationen der Einwanderer noch lieber in der Heimat begraben, aus der sie einst fortgingen. Anders die Generationen, die hier geboren sind.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis sowie dem Standesamt stellt sich die Situation im Barnim aktuell wie folgt dar:
Bislang sind dem Standesamt entsprechende Todesfälle im einstelligen Bereich vorliegend, die Bestattungen erfolgte in einem Fall in Berlin, in den anderen Fällen erfolgte eine Überführung in andere Großstädte Deutschlands, wo sich Verwandte aufhielten bzw. mit Unterstützung der jeweiligen Botschaft eine Überführung ins Herkunftsland. Auch dem Landkreis ist im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern nur ein Fall bekannt, wo auf Wunsch der Angehörigen eine Überführung ins Herkunftsland vorgenommen wurde. Weder in Bernau noch in den Ortsteilen gibt es kommunale Friedhöfe. Diese befinden sich alle in der Trägerschaft der Kirchgemeinden bzw. in Lobetal im Eigentum der Hoffnungstaler Stiftung.
Herr Bernatzki erinnert an die Bitte von Herrn Mischewski in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung, wo er gebeten hatte auch an Geburtstagsglückwunsche der aktiven Mitglieder der Ortsbeiräte zu denken. Darüber hinaus verliest er eine Stellungnahme zu einem Prüfungsverlangen, welcher bei der Kommunalaufsicht eingereicht worden sei. Diese lautet wie folgt:
"Im letzten Jahr wurde nach vielen Diskussionen und vielen Vertagungen die Richtlinie für den Bürgerhaushalt der Stadt Bernau verabschiedet. Die Ortsbeiräte waren bzw. sind weder in den Entscheidungsprozess zur Formulierung der Richtlinie noch in das darin definierte Umsetzungsverfahren einbezogen. Mit dem jährlich neu zu fassenden Beschluss der SVV zur Umsetzung von Bürgerhaushaltsvorschlägen wird aber auch über Investitionen in Ortsteilen entschieden. Damit begründet sich nach § 46 der BbgKVerf ein Anhörungsrecht für die Ortsbeiräte vor Beschlussfassung. Dieses Anhörungsrecht war nicht im Entwurf der Richtlinie zum Bürgerhaushalt vorgesehen. Deshalb beantragte der OB Waldfrieden mit Verweis auf §46 der BbgKVerf die Aufnahme einer entsprechenden Textpassage in die Richtlinie. Der Antrag fand im Ortsbeirat eine Mehrheit. In der weiteren Beratungsfolge zeigte sich dann jedoch, dass die Festschreibung der vorgeschlagenen Anhörungsrechte für Ortsbeiräte in der Richtlinie keine Mehrheit im politischen Raum der Stadt fand. Wir Ortsvorsteher von Birkholz, Birkholzaue und Waldfrieden entschieden uns deshalb -nach dem finalen Beschluss der SVV zur Einführung der neuen Richtlinie für den Bürgerhaushalt- eine Prüfung bei der Kommunalaufsicht zu beantragen. Dabei verwiesen wir auf die Bestimmungen des § 46 der BbgKVerf und deren Auslegung durch das Brandenburger Innenministerium. Ziel dieses Prüfantrages war es, die Stärkung der Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte durch die Ortsbeiräte zu erreichen. Die Antwort der Kommunalaufsicht erhielten wir nach einem viertel Jahr. In der Antwort teilte uns die Kommunalaufsicht mit, dass sie unserer Auffassung zustimmt und eine Anhörung der Ortsbeiräte vor Beschlussfassungen in der SVV stattfinden muss, wenn es sich bei den Vorschlägen zum Bürgerhaushalt um Angelegenheiten nach §46 Abs. 1 Satz 1der BbgKVerf handelt. Hinsichtlich der beschlossenen Richtlinie zum Bürgerhaushalt verweist die Kommunalaufsicht darauf, dass darin gar keine Aussage zur Beteiligung der Ortsbeiräte getroffen wurde. Damit steht die Richtlinie den Anhörungsrechten für Ortsbeiräte nach §46 der BbgKVerf nicht entgegen und muss aus rechtlicher Sicht nicht angepasst werden. Weiterhin teilt die Kommunalaufsicht mit, dass nach Aussage der Stadtverwaltung Bernau die Anhörung der Ortsbeiräte vor der Beschlussfassung der SVV zur Aufnahme von Vorschlägen in den Bürgerhaushalt, welche nach §46 Abs. 1 Satz 1der BbgKVerf anhörungspflichtig sind, sichergestellt ist. Nach diesen Aussagen freuen wir uns, wenn uns zukünftig ortsteilbezogene Vorschläge für den Bürgerhaushalt vor der Beschlussfassung der SVV bzw. ihrer Ausschüsse zur Anhörung vorgelegt werden. Die Ortsbeiräte kennen i.d.R. die Befindlichkeiten in ihren Ortsteilen am besten. Deshalb bitten wir die Stadtverordneten, die Ergebnisse der Anhörungen aus den Ortsbeiratssitzungen in ihr Votum zu den Bürgerhaushaltsvorschlägen einfließen zu lassen."
Frau Dr. Enkelmann bedankt sich für den Bericht des Bürgermeisters. Der Start der Projektgruppe Panke Park gestaltete sich schwierig. Dennoch war sie bei der Veranstaltung verwundert über die Fortschritte in diesem Vorhaben. Sie erinnert an Ihre Bitte, die vorgetragenen Präsentationen an alle Teilnehmer zu verteilen.
Herr Neue fragt, ob die Stadt Bernau Anteile an Windkraftanlagen unterhalte oder ob das geplant sei. Er habe mehrmals versucht, über das Maerker Portal, die Reinigung des Schönfelder Wegs in Auftrag zu geben, denn ihm sei aufgefallen, dass die Schule bei trockenem Wetter von einer Staubwolke umhüllt sei. Er habe in diesem Zusammenhang mit einem Mitarbeiter der Stadt gesprochen, welcher die saubere Jahnstraße reinigte, weil dies auf Nachfrage so im Reinigungsplan festgehalten sei. Er empfiehlt Wege in der Nähe zu Großbaustellen und Schulen flexibler zu reinigen, um die Emission für die Schüler zu mindern.
Der Bürgermeister antwortet, dass in den letzten zwei Wochen keine Möglichkeit bestanden habe, den Schönfelder Weg zu reinigen und verweist dabei auf die Witterungsbedingungen der letzten Wochen. Gleichzeitig habe man den Investor gebeten für den Einsatz einer Kehrmaschine Sorge zu tragen, denn hier gelte ein stückweit das Verursacherprinzip.
In Friedenstal habe man eine ähnliche Situation, dort sei durch die Firma Bonava ebenfalls regelmäßig eine Kehrmaschine unterwegs. Man werde sich mit dem Investor am Schönfelder Weg ebenso einigen, dass es zusätzliche Reinigungsmaßnahmen geben werde.
Herr Nickel erinnert an die Aussagen von Herrn König vor 10 - 15 Jahre, wo er sich bezüglich dem Neubau oder Sanierungen von Schulen und Kindertagesstätten kritisch geäußert habe.
In Angesicht der heutigen Lage könne man stolz sein auf das, was in den vergangenen 15 Jahren in der Stadt erreicht worden sei. Man bebaue derzeit Örtlichkeiten, welche vorher unzugänglich waren.
Dabei sind Wachstumsschmerzen und an bestimmten Stellen müsse man gucken, wo man Abhilfe leisten könne. Jedes positive Vorhaben trage eine negative Seite mit sich und bezieht sich dabei auf die Ladestraße und die zweite Erschließung von Bernau Süd oder die Anpassung des Öffentlichen Nahverkehrsplans zu einem 10 Minuten Pendeltakt. So könne man die Attraktivität der Stadt und vielleicht sogar den Unmut der Bürger verringern. Er betont, dass er persönlich froh sei über die Entwicklung, denn man habe viel erreicht.
Herr Dyhr bezieht sich auf die soziale Infrastruktur und befürwortet den Bau von Kindertagesstätten.
Er interessiere sie für die Vorsorge der Stadt bezüglich der Thematik des beitragsfreien Kitajahres vor der Einschulung. Er begrüße die Bestrebungen des Landes dazu, siehe aber auch die Kehrseite für die Stadt und erinnert dabei an die vergangene Haushaltsdebatte. Gäbe es seitens des Landes eine Kompensation für die Einnahmeausfälle der Stadt Bernau.
Der Bürgermeister antwortet, dass das Land vorgebenden habe, die Einnahmeausfälle auszugleichen. Man prüfe derzeit die Rechnungsmethoden und er gehe von einer Pauschale aus. Darüber hinaus gebe es noch etliche Details zu klären. Im Moment könne man nicht einschätzen, inwieweit die Kita´s dann stärker in Anspruch genommen werden, denn nicht jeder schöpfe den vollen Betreuungsanspruch aus.
Herr Neitzel äußert sich zum Straußenausbau entlang der Bernauer Allee. Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER Bernau hatte diesbezüglich in der letzten Stadtverordnetenversammlung einen Antrag eingebracht, dass eine Straßenbeleuchtung zwischen dem REWE Markt und der Helmut-Schmidt-Allee einzurichten sei. Auf dem heute vorliegenden Plan wird der Radweg 100-150 Meter hinter dem REWE Markt geführt und daher könne er nicht nachvollziehen, warum man die Ideen hinsichtlich einer Verlängerung des Geh- und Radweges bis auf 300 Meter nicht aufgegriffen habe. Darüber hinaus bezieht er Stellung zur Projektgruppe Panke Park und zur Kita. Er fasst diesbezüglich den bisherigen Verlauf der Projektgruppe zusammen.
Der Bürgermeister antwortet, dass die nächste Sitzung der Projektgruppe Panke Park vor den Sommerferien stattfinde, in der das Wegenetz vorgestellt werden soll und während der Veranstaltung am 30.01.2018 sei die Planung der Kita Panke Park vorgestellt worden. Mit der Errichtung der Kita folge man einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Herr Neitzel erwidert, dass er den Vortag wahrgenommen habe, dennoch sei hinsichtlich der Vereinsräume und Gastronomie noch alles offen und es werden Gespräche dazu folgen. Es sei weiterhin beschlossen worden, dass Vereinsräume entstehen und nicht ein Raum, der von mehreren Vereinen genutzt werden könne.
Herr Sauer reagiert auf den Redebeitrag von Herrn Nickel zur Thema Wachstumsschmerz. In den letzten Tagen konnte man in der Öffentlichkeit Debatten mitverfolgen über einzelne Projekte, welche von Bernauer Bürgern kritisch gesehen werden. Das gehöre zur aktuellen Zeit dazu, denn man habe eine ausgeprägte Debatten- und Diskussionskultur. Am Ende gehöre es zu einer Entwicklung der Stadt dazu, wenn man sich für Wachstum entscheide und da müsse man Debatten ertragen können.
Des Weiteren fragt er, wie weit man mit der Spielplatzsatzung vorangekommen sei. Es habe dazu vor einem Jahr einen Beschluss gegeben und Rahmenbedingungen vorgegeben. Damals sei von der Verwaltung kommuniziert worden, dass es den Antrag defacto nicht bedarf , weil man erkannt habe, dass sich die baugesetzlichen Regelungen geändert haben und man bereits dabei sei, diese Satzung auf den Weg zu bringen.
Zudem sei ihm aufgefallen, dass die Verlängerung der Rüdnitzer Straße gar nicht behandelt worden sei. Es wurden an Bäumen und Sträuchern Schnittarbeiten vorgenommen und teilweise sogar Ausbesserungen von Schlaglöchern im Straßenverlauf. Er möchte wissen, ob die Stadt Bernau das beauftragt habe, im Hinblick auf die Diskussionen zur Ortsdurchfahrtsstraße in Ladeburg und wenn ja mit welcher Begründung.
Der Bürgermeister antwortet, dass der Stand der Spielplatzsatzung schriftlich nachgereicht werde. Die Freischnittarbeiten und das Befüllen der Schlaglöcher seien von der Stadt Bernau beauftragt worden, umso die Straße wieder passierbar zu machen.
Herr Vida blickt auf den Bericht von Herrn Gemski zur Thematik der Rückzahlungen der Beiträge von Neu- und Altanschließern zurück. Dazu haben sich Nachfragen ergeben, auf die er allmählich Antworten in der Stadtverordnetenversammlung erwarte. Im Februar hätten einige Bürger aus Schönow Anschreiben erhalten, woraus zu entnehmen war, dass Fälle nach 2000 keine Rückzahlungen erhalten und man beziehe sich dabei auf eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht. Das stehe im Widerspruch zu den Aussagen von Herrn Gemski und Herrn Nicodem. Er bittet um Aufklärung des Sachverhaltes. Hinzukommend habe er sich zu den eingelegten Widersprüchen der Stadt Bernau erkundigt. Herr Nicodem habe dazu geantwortet, dass er keine Auskünfte zu Widersprüchen erteile und ihn an die Stadt Bernau verwiesen. Auf Nachfrage beim Bürgermeister zur der Angelegenheit habe er bis dato keine Antwort erhalten. Er fragt dahin gehend, ob und zu welchen Objekten die Stadt Bernau Widersprüche eingelegt habe und insbesondere, ob Rückzahlungen zu gewähren seien.
Des Weiteren sei im Zuge der Nachfragen herausgekommen, dass weder von der Stadt Bernau noch vom WAV eine anspruchsvertiefende Begründung für den Staatshaftungsanspruch an das Land gerichtet worden sei. Er erinnert diesbezüglich an die Diskussionen und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Obendrein teilte Herr Nicdoem mit, dass man die entstandenen Rechtsverfolgungskosten nicht beziffern könne und dafür habe er kein Verständnis. Sowohl der WAV als auch die Stadt Bernau seien auskunftsverpflichtet.
Der Bürgermeister verweist auf die unterschiedlichen Auskunftspflichten. Zu den angesprochenen Widersprüchen seitens der Stadt Bernau dürfe der WAV Panke keine Auskünfte erteilen, sondern nur die Stadt. Er werde den Stadtverordneten eine Liste mit den Grundstücken bzw. den Bescheiden zur Verfügung stellen mit eine Kennzeichnung, zu welchem man Widersprüche eingelegt habe. Das ziehe einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich, da die Grundstücke in verschiedenen Bereichen verwaltet werden. Er bittet Herr Vida die besagten Anschreiben an ihn weiterzuleiten, sodass eine Überprüfung des Sachverhalts erfolgen könne. Hinsichtlich der Begründung zu den Staatshaftungsansprüchen erklärt er, dass man in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen habe, dass der WAV Panke Ansprüche geltend mache solle. Der WAV Panke beteilige sich an einer Musterklage, wo im Grunde nach entschieden werden solle, ob Ansprüche bestehen oder nicht. In Bezug auf die Rechtsverfolgungskosten erklärt er, dass sich eine Vielzahl der Beitragsadressaten einen Rechtsbeistand gesucht haben und erläutert dazu den Zusammenhang in einem Widerspruchsverfahren.
Herr Vida sagt, dass er ihm die Kopien zu dem Sachverhalt zukommen lassen werde und bittet in der Zusammenarbeit darum, die Hinweise an den WAV weiterzuleiten. Er widerspricht den Ausführungen zu den Staatshaftungsansprüchen und nimmt die Aussagen zu den Rechtsverfolgungskosten hin, nichtsdestotrotz bittet er um einen Zwischenstand bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung.
Frau Reimann bezieht sich auf die Aussage von Herrn Neitzel hinsichtlich der Errichtung eines Geh-und Radweges in Schönow. Die vorliegenden Pläne beziehen sich auf die Zeit bis 2019. Die restliche Planung bis zur Helmut-Schmidt-Allee einschließlich der Beleuchtung werde fortgeführt. Sie informiert, dass in der Dorfstraße in der kommenden Zeit mit der Ersatzpflanzung begonnen werde, wie vorab versprochen. Bezüglich der Straßenbeleuchtung in der Dorfstraße, erzählt sie, dass man mit den Mitarbeitern der Verwaltung in Kontakt stehe und fasst das bisherige Vorgehen zusammen. Darüber hinaus, sei die Stadt bemüht, dass ein einseitiges Halteverbot eingerichtet werde, wofür das Land normalerweise verantwortlich sei.
Herr Rabe beantwortet die Anfrage von Herrn Sauer bezüglich der Spielplatzsatzung. Nach seinem Wissen werde man sich mit der Thematik in Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Sport und Soziales am 28.05.2018 auseinandersetzen.
Frau Feldmann erzählt, dass durch den Brückenbau Eichwerder relativ schwer angebunden sei bezüglich des ÖPNV. Sie hinterfragt welche Möglichkeiten außer der aktuellen Verbindung bestehen, dass Schulkinder von A nach B kommen, ohne Unterstützung von den Eltern.
Der Bürgermeister antwortet, dass es nur den klassischen Schulbusverkehr mit den Maßgaben gebe, welche die Förderrichtlinien vom Landkreis bieten. Die Kommune sei nicht in der Lage einen zusätzlichen Busverkehr zu realisieren. Es seien diesbezüglich keine Beschwerden von Eltern an die Verwaltung gestellt worden.