6.2 Beantwortung der Stadtverordnetenanfragen und Aussprache
1. Anfrage Herr Sauer per Mail vom 26. November 2017 zur Thematik Landesnahverkehrsplan
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Stahl,
seit dem 23. Oktober 2017 besteht die Möglichkeit, sich zum Entwurf des Landesnahverkehrsplans 2018 zu äußern. Da Bernau als wachsende Stadt mit einem überdurchschnittlichen Zuzug von Berufspendlern auf einen gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr sowie einen gut getakteten schienengebundenen Personennahverkehr angewiesen ist, kommt der Berücksichtigung der Verbesserung der bestehenden Angebote über die Fortschreibung des Landesnahverkehrsplans eine hohe Bedeutung zu. Insbesondere ist es seit längerem erklärtes Ziel der Stadtverordnetenversammlung den S-Bahntakt zwischen Bernau und Berlin-Buch zu verdichten und einen 10-Minuten-Takt einzufordern. Die technischen Voraussetzungen dafür liegen inzwischen vor. Ebenso sollte das Angebot der Regionalbahnen und Regionalexpresszüge wesentlich und zeitnah verbessert werden. Beide Ziele finden sich im vorliegenden Entwurf der Landesregierung nicht wieder. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1.1. Hat die Stadt Bernau bei Berlin eine Stellungnahme zum aktuellen Entwurf des Landesnahverkehrsplans 2018 abgegeben?
1.2. Wann wurde diese Stellungnahme abgegeben und wie lautet diese?
Antwort der Verwaltung:
Die Stadt Bernau bei Berlin hat mit Schreiben vom 15.11.2017 eine Stellungname zum Landesnahverkehrsplan abgegeben. Folgende Punkte wurden von Seiten der Stadt zur Aufnahme in den Landesnahverkehrsplan gefordert:
1. 10 Minuten-Takt der S2,
2. Unterstützung seitens des Landes bei einer attraktiven Gestaltung des Bahnhofsgebäudes, und
3. der ganzjährige Einsatz von Zügen mit fünf Wagen auf der Linie RE3 und somit keine saisonale Unterscheidung mit vier bzw. fünf Wagen mehr.
Des Weiteren wurden ein gemeinsames Schreiben der Bürgermeister aus Panketal und Bernau bei Berlin an Frau Ministerin Schneider geschickt, um die Dringlichkeit der Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes auf der S2 zusätzlich zu verdeutlichen. Die Schreiben, sowie das Antwortschreiben des Ministeriums können beim Amt für Wirtschaftsförderung, Wirtschaft und Tourismus eingesehen werden.
2. Anfrage Herr Sauer per Mail vom 09.01.2018 nach Anfrage nach § 29 BbgKVerf:
Bei einem Vor-Ort-Termin in Birkholzaue konnte ich mich davon überzeugen, dass mit Ausnahme der Verbringung von Leerrohren in einigen Kreuzungs- und Einmündungsbereichen erdgebundene Vorbereitungsarbeiten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung nicht erkennbar sind. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
2.1. Welche konkreten vorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung der neuen Straßenbeleuchtung wurden - mit Ausnahme der Leerrohrverlegung in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen - bis zum 9. Januar 2018 im Ortsteil Birkholzaue vorgenommen?
Antwort der Verwaltung zu 1.
Der Bau der Straßenbeleuchtung ist mit dem Bau der Siedlungsstraßen vor Ort zwischen den bauausführenden Firmen abgestimmt. Neben den Leerverrohrungen in den Kreuzungsbereichen wurde in Straßen, in denen das Asphaltband der Kabellage sehr nahe kommt (beengter Bauraum), noch kein Straßenbau vorgenommen. Das sind:
· die Heinestraße
· die Alte Bernauer Landstraße
· die Richard-Wagner Straße westlicher Teil, einschließlich Stichstraßen
· die Seestraße südlicher Teil
Die Kabel- bzw. Leerverrohrung erfolgt in diesen sensiblen Bereichen auf jeden Fall noch vor dem Asphalteinbau. Das Asphaltband wird erst nach Herstellung der Leerverrohrungen erfolgen.
2.2. Welche technischen oder sonstigen Gründe liegen vor, die es erfordern, den erweiterten Straßenunterhalt in der Robinienstraße, der Mozartstraße (ab Seestraße) und der Ahornallee von der Erneuerung der Straßenbeleuchtung abhängig zu machen?
Antwort der Verwaltung zu 2.
Aus technischer Sicht liegen keine Gründe vor.
Das Verfahren der Erweiterten Straßenunterhaltung bedeutet neben der vereinfachten Oberflächenbefestigung auch eine vereinfachte Planung.
Es kann durchaus günstiger (finanzielle Belastung / Ausgabe der Stadt) sein, wenn vor der erweiterten Straßenunterhaltung erst die Beleuchtungsarbeiten durchgeführt werden, da die Herstellung eines offenen Grabens für die Kabelverlegung weniger kostenintensiv ist als im Bohrverfahren (Durchörterungen). Insofern ist in der Vergangenheit von einer Lösung ausgegangen worden, die erst die Beleuchtung und dann die Oberflächenbefestigung vorsah.
Erst im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass hier die technologischen Abläufe geändert werden können und das gesamte Vorhaben dadurch in kürzerer Zeit realisierbar ist.
2.3. Könnten für den Fall einer späteren Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Robinienstraße, der Mozartstraße (ab Seestraße) und der Ahornallee in Kreuzungs- oder Einmündungsbereichen im Zuge einer erweiterten Straßenunterhaltung für eine Leitungsführung notwendige Leerrohre eingebracht werden?
Antwort der Verwaltung zu 3.
Dann müssten jedoch auch die Kabeltrassen bekannt sein (Planung) und eine Einmessung der Kabelschutzrohre und die Sicherung dieser Enden wäre sicherlich auch sinnvoll.
Dennoch sollten die Leerrohre nur eingebaut werden, wenn gewiss ist, dass tatsächlich später die Beleuchtung errichtet wird. Ansonsten erfolgen Mehrausgaben, die vorerst durch die Stadt zu tragen wären.
3. Anfrage von Herrn Geldschläger aus dem Wirtschaftsausschuss am 17.01.2018 zur Thematik Ausgleichzahlungen für Windkraftanlagen
3.1. Windkraftbetreiber haben auch in Brandenburg bereits Geld bezahlt. Diese sollten im jeweiligen Landkreis für Umweltmaßnahmen eingesetzt werden: "Naturschutzfonds", Verwalter ein Herr Bernhard Schmidt-Ruhe. Gleichzeitig koordiniert er die Verwendung. Davon war uns nichts bekannt.
3.2 Mit den Städten- und Gemeindebund wurden nun Informationsveranstaltungen für Kommunen durchgeführt. Dabei sollen sie erfahren haben, wieviel Geld ihnen zukünftig zur Verfügung steht.
Voraussetzung: Die Betreiber sind ihren Zahlungen nachgekommen.
Beispiel Prenzlau: Ausgleichzahlung 900.000,00 EUR. Da keine Ausgleichsflächen vorhanden waren, ging das Geld nach Märkisch Oderland.
Welche Informationen liegen in der Stadt Bernau vor.
Antwort der Verwaltung:
In der Stadt sind keine Ausgleichzahlungen vorgenommen worden und zu beabsichtigen Änderung der Vorgehensweise liegen noch keine Informationen vor. Sobald hier ein neuer Sachstand vorliegt, werden wir die Stadtverordnetenversammlung unaufgefordert darüber in Kenntnis setzen.
4. Anfrage von Herrn Geldschläger aus dem Wirtschaftsausschuss am 17.01.2018 zur Thematik Windkraftanlagen am Liepnitzsee.
4.1 Herr Geldschläger erklärt, dass es Demonstrationen zur Erhaltung des Liepnitzsee als Erholungsort gegeben habe. Er informiert, dass offensichtlichdie Stadt Berlin intensive Planungsarbeiten für acht Windkrafträder von einer Höhe von 240m durchführe.
Er fragt, ob die Stadtverwaltung Informationen über die Planungsarbeiten habe. Sollte dies bejaht werden, bittet er bei der SVV-Sitzung am 24.01.2018 Stellung zu nehmen und darüber zu informieren.
Antwort der Verwaltung:
Weder die Stadtverwaltung Bernau, noch die Untere Bauaufsicht in Eberswalde oder das Landesumweltamt als Genehmigungsbehörde haben einen Antrag auf Windenergieanlagen im Bereich des Windeignungsgebietes am Liepnitzsee vorliegen oder Kenntnis über solche Vorhaben.
5. Anfrage von Herrn Bernatzki per Mail vom 23.01.2018 zur Vorlage 6-565
…im Zusammenhang mit der Herstellung der Außenanlagen an der Bundesschule Bernau hatte ich bereits einige problematische Entwicklungen für die Anwohner in Waldfrieden aufgezeigt. Bei weiteren Recherchen ist mir nun noch folgende Thematik aufgefallen.
Mit der zum SVV-Beschluss erhobenen Verwaltungsvorlage 6-565 (Entwurf Außenanlagen Bundesschule Bernau Förderprojekt Entwicklung der ehemaligen Bundesschule des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes) wurden fünf Maßnahmen zur Herstellung der Außenanlagen an der Bundesschule Bernau definiert. Dabei ist für die Maßnahme 1: Sanierung der Zufahrt Wandlitzer Chaussee / Fritz-Heckert-Straße u.a. folgendes beschlossen worden:
… . Die Maßnahme beinhaltet weiterhin eine 1m breite Erweiterung der Fahrbahn mit Betonhochbordbegrenzung und Sickerflächenzuläufen, die im Abstand von jeweils 10m eingebaut werden. Die dahinter liegende Fläche dient der Entwässerung der Fahrbahn (Muldenanlage). Der Waldbereich schließt sich an.
Mit der Herstellung des Waldsaumes und der Hochbordanlage wird das Parken im Waldbereich verhindert. Durch die Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,50 wird jedoch das Längsparken am westlichen Fahrbahnrand der mit Wohnhäusern bebauten Seite für die Anlieger ermöglicht wird. Als Ersatz für die am Waldrand wegfallenden Stellflächen können dann 44 Fahrzeuge am Fahrbahnrand stehen. …
Wie ich nun feststellen musste, wurde -entgegen des SVV-Beschlusses- die Fahrbahn in der Fritz-Heckert-Str. lediglich auf 5,10verbreitert. Diese offensichtlich fehlerhafte Umsetzung des SVV-Beschlusses und die damit fehlende Fahrbahnbreite bringt zwei grundlegende Probleme mit sich:
5.1. Die fehlende Fahrbahnbreite von 40 cm verschärft den ohnehin gefährlichen Begegnungsverkehr von Rad- und Autofahrern in der Fritz-Heckert-Str. zusätzlich. (Bei den Radfahrern handelt es sich oft um Schüler der ansässigen Bildungseinrichtungen.)
5.2. Längsparken am westlichen Fahrbahnrand der mit Wohnhäusern bebauten Seite der Fritz-Heckert-Str. ist nur für Fahrzeuge bis 2,10m Breite möglich, denn die einschlägige Rechtsprechung zum §12 der StVO schreibt beim Parken eine noch verbleibende Fahrbahnbreite von ca. 3m zur Gewährleistung des fließenden Verkehrs vor. Damit ist das Parken für Lieferwagen, Wohnwagen, SUV`s, usw. (welche tatsächlich dort abgestellt sind) in der Fritz-Heckert-Str. nicht erlaubt und müsste reglementiert werden.
Bitte unterbreiten Sie kurzfristig einen zwischen Ordnungs- und Baubehörde abgestimmten Vorschlag, wie die geschilderte Problematik gelöst werden kann und der SVV-Beschluss ordnungsgemäß umgesetzt werden kann.
Antwort der Verwaltung:
Bei der Vorlage 6-565 handelt es sich um die Vorstellung des Entwurfs für die Außenanlagen der Bundesschule Bernau (Umsetzung des Masterplans).
Im Rahmen der Bautätigkeit im Bereich Fritz-Heckert-Straße hatte eine Suchschachtung Ende März 2017 ergeben, dass unter der geplanten Bordanlage ein Stromversorgungskabel verlegt ist, welches auf der gesamten Länge der Fritz-Heckert-Straße bei Beibehaltung der Straßenbreite von 5,50 m hätte umverlegt werden müssen.
Aus Kostengründen und unter Einhaltung des Förderzeitraumes wurde in Abstimmung mit den Baubeteiligten und dem Ordnungsamt entschieden, die Straße im Abschnitt 0+40 bis 0+288 (Einmündung Franz-Mehring-Straße) in der Breite 5,10m anzulegen. Die Straßenbreite ist für die Nutzung regelkonform (Fahrbahn und Parken am Fahrbahnrand), auch wenn das Parken für Fahrzeuge mit über 2,05m Breite nicht möglich ist.
Eine Straßenbreite von 5,10 m ist in Anliegerstraßen ein übliches Ausbaumaß.
Weiterhin weise ich auf die fragwürdige Aufstellung einiger Halteverbotsschilder in der Fritz-Heckert-Str. hin (siehe Anlage). Während an einer Stelle ein Halteverbotsschild fast unsichtbar hinter einer Hecke aufgestellt wurde, wurde an anderer Stelle das Ende eines Halteverbotes beschildert, um nicht einmal einen Meter weiter den Beginn eines neuen Halteverbotes zu Beschildern. Hier fragen sich die Anwohner mit Recht: Was soll das?
Während ich diese Mail verfasse, erhalte ich gerade die Information vom Ordnungsamt, dass das "Dilemma" mit den Halteverbotsschildern erkannt ist und die montierende Firma zur Korrektur aufgefordert wurde.
Antwort der Verwaltung:
Gemäß § 12 Absatz 1 der StVo besteht ein generelles Halteverbot an engen Straßenstellen. Eine enge Straßenstelle entsteht, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum, ein Fahrzeug mit höchst zulässiger Breite zzgl. einem Sicherheitsabstands von 50 cm, bei vorsichtiger Fahrweise, nicht ausreichen würde. Die verbleibende Fahrbahnbreite darf somit nicht weniger als 3,5 m betragen. Fahrzeuge die eine Fahrzeugbreite von mehr als 2,5 m aufweisen, ist das Halten und Parken in der Fritz-Heckert-Straße nicht gestattet. Hinsichtlich der Halteverbotsschilder in der Fritz-Heckert-Straße möchte ich mitteilen, dass die dauerhafte Beschilderung in Höhe der Hausnummern 19-20 von der ausführenden Firma falsch installiert wurde. Die Firma wurde aufgefordert, die Beschilderung sofort zu korrigieren. Hinsichtlich des mobilen Halteverbots gegenüber der Einmündung Franz-Mehring-Straße, unmittelbar vor dem noch falsch installierten Halteverbot, möchte ich darüber informieren, dass dieses Halteverbot für die Einfahrt der Entsorgungsfahrzeuge in der Franz-Mehring-Straße erforderlich ist. Sobald die verkehrsrechtliche Anordnung für dieses Halteverbot vorliegt, wird eine dauerhafte Installation erfolgen.
Herr Dyhr äußert sich zur Aussage von Frau Waigand bezüglich der Abnahme der Bushaltestelle in der Zepernicker Straße. Abnahme bedeute für ihn, dass das Werk gänzlich fertig gestellt sei. Die Haltestelle weise aber keine Überdachung auf und in diesem Zusammenhang hinterfragt er, ab wann mit einer Nachbesserung zu rechnen sei.
Frau Waigand antwortet, dass eine Abnahme nicht immer nach vollständiger, vorliegender Bauleistung, sondern ebenso auch mit Auflagen erfolgen könne. Sie teilt mit, dass die Antworten nachgereicht werden.
Herr Sauer bedankt sich für die Beantwortungen seiner Anfragen. Diesbezüglich habe er zwei Nachfragen, u.a. die Höhe der zu erwartenden Mehrausgaben. Zur zweiten Nachfrage führt er aus, dass in breiten Straßen, je nach Trassenführung, nachträglich die Kabelgräben enthoben werden und anschließend wieder verschlossen werden, um dann das Kabel in die Erde zu verlegen. Die Frage dahinter sei, ob er das richtig aufgefasst habe. Eine weitere Nachfrage resultiert aus einer Anfrage des Finanzausschuss bezüglich eines vorzeitigen Baubeginns des Windgebiets Tempelfelde. Habe der Investor dem zugestimmt, wenn ja mit welchem Datum.
Frau Waigand erwidert, dass sie zu den konkreten Ausführungen hinsichtlich des Leerrohrs betreffend, nicht antworten könne und verweist an den Dezernatsleiter für Bau-, Gebäude-, und Stadtplanungsangelegenheiten.
Herr Jankowiak könne die Anfrage inhaltlich ebenfalls nicht beantworten, denn es sei davon abhängig im welchem Umfang Leerrohre verlegt werden müssen. Dazu müsse man eine weitergehende Planung haben, welche eine Aussage dazu ermögliche. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt habe man keine Kenntnis gehabt. Zur Nachfrage bezüglich der Kabelverlegung seien die Raum- und Platzverhältnisse vor Ort in der Straße zu berücksichtigen. Es sei ein offenes Verlegen zu favorisieren, da es preiswerter sei. Zur Frage des vorgezogenen Baubeginns teilt er mit, dass dies nicht der Stadt Bernau anzuzeigen sei, sondern gegenüber der Genehmigungsbehörde. Ihm sei keine vorzeitiger Baubeginn bekannt.
Frau Waigand fügt ergänzend an die Aussage von Herrn Jankowiak hinzu, dass eine Erlaubnis, die Grundstücke der Stadt Bernau vorzeitig für die Baumaßnahme zu benutzen, vorliege. Nach ihrem Kenntnisstand erfolgte das, nachdem der Vergleichsvertrag abgeschlossen wurde und sich die Verpflichtung der Stadt Bernau ergeben habe, die Nutzung der städtischen Grundstücke für Zuwegung, Kabelverlegung, Rotorflächen, einzuräumen. Die Nutzungsvereinbarung sei noch nicht geschlossen und folge im späteren Verlauf der Tagesordnung.
Herr Neue äußert seine Bedenken zur Windkraftanlage. Man sei in großer Sorge, dass das Naherholungsgebiet in der Nähe vom Liepnitzsee zerstört wird. Für Flora und Fauna gehe eine große Gefahr von den Windrädern aus und vergleicht es mit dem Windgebiet in Tempelfelde. Er habe den Eindruck, dass die Stadt Bernau uninteressiert an Gegenmaßnahme zu der Errichtung von Windenergieanlagen agiere. Er wünscht sich eine gemeinsame Stadtverordnetenversammlung mit der Gemeinde Wandlitz zur dieser Thematik. Des Weiteren führt er aus, dass man keine kommunale Selbstverwaltung mehr habe, denn es werden Windkraftanlagen installiert, unabhängig von der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.. Er hinterfragt, ob rechtliche Schritte gegen die Errichtung von Windenergieanlagen eingeleitet werden.
Frau Waigand weist den Vorwurf vehement zurück, dass die Verwaltung sich nicht kümmere. Die Windkraftanlagen, welche im Liepnitzseewald entstehen sollen, basieren auf Grundlage der Regelung im Regionalplan. Gemeinsam mit den Gemeinden Ahrensfelde und Wandlitz gehe man gegen diesen Regionalplan vor, indem man u.a. ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet habe. Die Verwaltung und die Stadt Bernau können nur im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten agieren, ohne sich der Gefahr aus zusetzen, sich schadenersatzpflichtig zu machen. Das gemeindliche Einvernehmen betreffe nur die Frage der planerischen Belange und Erschließungsfragen. Andere Fragen werden in diesem Zusammenhang nicht mit der Stadt Bernau geklärt.
Frau Dr. Enkelmann bedankt sich für den Bericht. Hinsichtlich der Projektgruppe "Panke-Park" erwartet sie eine Entschuldigung seitens der Verwaltung, weil der vorherige Termin sehr kurzfristig abgesagt wurde. Der gefasste Beschluss zur Wideraufnahme der Projektgruppe bis Ende 2017 sei bis dato nicht umgesetzt worden. Im Ergebnis sei sie dennoch erfreut über die bereits bestehende Tagesordnung für den 30.01.2018. Sie erläutert die damaligen Ansatzpunkte, welche zur Errichtung der Projektgruppe geführt haben.
Frau Reimann führt hinsichtlich der Aussage von Herrn Dyhr aus, dass die Bushaltestelle nach wie vor keine Überdachung aufweisen könnte. Darüber hinaus bemängelt sie die Dauer der Fertigstellung des Schulhofes, die lange Zeitspanne sei nicht mehr nachvollziehbar.
Die Dorfstraße sei gut gelungen und es hieß, der Beschilderungsplan sollte separat vorgestellt werden. Bis heute sei dies nicht geschehen. Mittlerweile sei eine Beschilderung erfolgt ohne vorherige Absprache. Der vordere Bereich der Dorfstraße sei schmaler zugunsten des Geh- und Radweges. Die Problematik bestehe darin, dass Herr Dr. Koske für seine Praxis mind. zwei Fahrzeuge Parkflächen gewünscht habe und nun könne man die gesamte Straße als Parkmöglichkeiten nutzen. Das sei nach ihrer Meinung nicht korrekt. Nach Rücksprache mit Frau Jakisch sehe der Landesbetrieb keinen Handlungsbedarf, da dort ausreichend Fläche zum Parken vorhanden sei. Zu Beginn habe man immer betont, dass dort ein absolutes Halteverbot aufgestellt werden soll und derzeit dürfe dort jederzeit geparkt werden. Sie bittet die Verwaltung sich dahin gehend bei dem Landesbetrieb zu engagieren, denn das sei kein Dauerzustand.
Frau Waigand teilt mit, dass man die Hinweise aufnehme, einen Ortstermin vereinbare und nach einer Auswertung ggfs. weitere Schritte einleiten wird.
Herr Vida äußert sich in Bezug auf die Aussage von Frau Waigand zum Punkt Windenergieanlage äußern und auf die Verantwortung der regionalen Planungsgemeinschaft verweisen. Er betont, dass in der regionalen Planungsgemeinschaft Vertreter sämtlicher hier anwesender Fraktionen anwesend seien, welche für das Vorhaben abstimmen. Es gehöre dazu, dass man politische Verantwortung benenne und nicht anonymisiere.
Darüber hinaus gibt es seit ca. 6 Wochen einem neuen WKA-Geräuschimmissionserlass. Das neue Messverfahren wird zu Echtwerten führen und soll für alle neu zu errichteten Windkraftanlagen angewendet werden. Die Frage dahingehend lautet, ob die Stadtverwaltung im Rahmen der Geräuschprognose das Verfahren für bereits bestehende Windkrafträder, zum Wohle der Anwohner anwenden können.
Frau Waigand erwidert, dass die Klärung der Verfahrensanwendung durch die Genehmigungsbehörde für die Betriebserlaubnis erfolge. Die Maßgaben seitens der Stadt Bernau seien anders definiert.
Herr Neitzel schließt sich den Worten von Frau Dr. Enkelmann bezüglich der kurzfristigen Absage zur Projektgruppe "Panke Park" an. Er kritisiert darüber hinaus, dass die Absage ausschließlich an die Fraktionsvorsitzenden erfolgt sei und bittet um Abänderung dahin gehend, dass zukünftig alle Stadtverordneten in den dazu gehörigen Verteiler aufgenommen werden.
Frau Dr. Bossmann stimmt der Aussage von Herrn Neitzel zu. In einem Schreiben an die Stadtverwaltung in der Sache bat sie darum zukünftig, über kurzfristige Terminänderungen nicht nur die Fraktionsvorsitzenden sondern alle Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zu informieren.
Herr Nickel gibt zu bedenken, dass das, was gedacht war zur Nachhaltigkeit für die Menschen und die Zukunft, sich zum Problem entwickle. Vor kurzem gab es einen Ortstermin in Lobetal zur Problematik und vor geraumer Zeit eingereichte Klagen von betroffenem Anwohner. Die Entwicklung sei destruktiv und er stimmt Herrn Neue zu, dass man perspektivisch einen Widerstand vor Ort formieren können. Man müsse den angesprochenen Geräuschimmissionserlass umgehend einsetzen und der Bürgermeister habe zugesagt, unterstützend zu helfen.
Herr Althaus wünscht einen aktuellen Stand zur Planung eines Parkplatzes am Bahnhof Friedenstal.
Frau Waigand könne die Anfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten.
Herr Michewski führt in Bezugnahme auf den Aussagen von Herrn Nickel und Herrn Vida aus,dass man als Ortsvorsteher bei dem Treffen der regionalen Planungsgesellschaft in Angermünde und in Eberswalde teilgenommen habe. Man habe demonstriert und die Vertreter aufgefordert, für die Bevölkerung zu stimmen und gebeten, das Gebiet mit in den Vogelschutzplan aufzunehmen. Man übersehe eine Problematik bei allen gesundheitlichen Aspekten und er bezieht sich dabei auf den Infraschall, welcher nach seiner Auffassung massiv gesundheitsschädlich sei. In Neuenhagen erfolgt die Steuerung der Windkraftanlagen und er habe erfahren, dass Windkraftanlagen automatisch abgeschaltet werden, wenn die Messwerte überschritten werden. Er fordert die Verwaltung dazu auf Verhandlungen mit Fachleuten aufzunehmen.
Herr Dr. Ueckert merkt betreffend der Bushaltestelle an, dass am 23.12.2017 die bauausführende Firma bemüht war, die Dachelemente zu installieren, welche aber aufgrund falscher Maße nicht abschließend angebracht werden konnten.
Herr Dr. Maleuda betont, dass das Anliegen problematischer sei als von Herrn Vida angesprochen wurde. Die Fraktion "Die Unabhängigen" habe vor Jahren einen Vorschlag eingereicht hinsichtlich einer 10H Regelung, welcher nach einer ausführlichen Diskussion mehrheitlich abgelehnt wurde. Es sei daher nicht richtig alles alleine auf den Kreistag oder der regionalen Planungsstelle abzuwälzen. Jeder Einzelne trage die Verantwortung.
Herr Sauer teilt mit, dass man sich in Ladeburg seit längerer Zeit bemühe, einen Nahversorger zu etablieren. Während der letzten Ortsbeiratssitzung sei man informiert worden, dass ein Investor ein Grundstück erworben habe und eine Planung zeitnah in der Stadt einreichen wolle. Er gehe davon aus, dass eine bereits beschlossene Angelegenheit abgeändert werden müssen und hofft, dass die Stadtverwaltung mit einem geboten Maß das Anliegen vorantreiben werde. Im Ortsteil sei es wichtig, dass die Planungsvoraussetzungen schnell voran gebracht werden. Darüber hinaus wirbt er dafür, dass die Fraktionen sich offen gegenüber dem Thema verhalten, da man nach längerer Zeit ein ernsthafte Chance habe. Der Investor habe ein gutes Projekt in der Ortsbeiratssitzung vorgestellt und die Resonanz der Anwohner war positiv. Letztendlich bittet er um Unterstützung, das Projekt so zeitnah wie möglich in die Tat umzusetzen.