Einwohnerfragestunde (Beginn 19:00 Uhr, unabhängig vom Stand der Beratung)
Dem Bürgermeister liegen zwei schriftliche Anfragen vor, welche er verlesen möchte.
Im Folgenden finden Sie die Fragen von Herrn Christoph, die im Rahmen der Einwohnerfragestunde beantwortet werden sollen, zusammengefasst. Das Anschreiben von Herrn Christoph ist als Anlage beigefügt.
Die Beantwortung der untenstehenden Fragen finden Sie unter den Fragen (Seiten 2 und 3)
1) Das Gelände sei über die vergangenen 15 Jahre dicht mit Bäumen und Büschen bestanden gewesen. Die Begehungen und Bestandsaufnahmen für das faunistische Gutachten seien erst nach der Freimachung des Geländes durchgeführt worden.
Wie aussagekräftig sind die Angaben des Gutachtens, das die Grundlage des Umweltberichts ist?
2) Die Rodung des Geländes sei ein Eingriff gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 11 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG). Eingriffe dieser Art seien zu vermeiden und auszugleichen.
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
(2) Als Eingriffe gelten insbesondere:
…
11. die Beseitigung von Grünflächen im besiedelten Bereich, soweit die betroffene Grundfläche größer als 400 Quadratmeter ist,
Weshalb wird in der Begründung des Bebauungsplans darauf nicht eingegangen?
Wurde der Kompensationsbedarf korrekt ermittelt?
3) Mit dem Anschreiben wird ein Entwurf für einen Park auf dem betreffenden Gelände übersandt, der als Kommunikationsraum für alle Altersklassen dienen soll und Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zur Naturerfahrung bietet. Ein solcher Park würde das Image des Ortsteils und die Lebensqualität der Anwohner positiv beeinflussen, denn die Umgebung des ehemaligen Kabelwerks sei im Landschaftsplan als "Ortsbild mit mangelnden Ausstattungsgrad wohnungsnaher öffentlicher Grünflächen (sic)" dargestellt. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgesehene Spiel- und Begegnungsfläche sei zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichend.
Beantwortung Frage 1
Im Vorfeld der geplanten Baufeldfreimachung wurde das Gelände durch den Vorhabenträger und die untere Naturschutzbehörde (UNB) im Februar 2016 besichtigt. Dabei wurden von der UNB jene Gehölze zur Rodung freigegeben, die keinem Schutzstatus nach der in diesem Bereich anzuwendenden Barnimer Baumschutzverordnung (BarBaumSchV) unterliegen. Der weit überwiegende Anteil dieser Gehölze ist erst nach Nutzungsaufgabe des Kabelwerks durch Sukzession entstanden.
Für den bebauten Teil des ehemaligen Kabelwerksgeländes (ohne die südlichen Flurstücke) wurde bereits am 26. Juni 2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemaliges Kabelwerk Schönow" beschlossen (Beschlussnummer 4-773/2008). Ziel war ebenfalls die Beseitigung einer Industriebrache durch die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes. Das Bebauungsplanverfahren endete mit dem Abwägungsbeschluss am 25.02.2010, ohne Rechtskraft zu erlangen. Auch in diesem Verfahren wurde ein Umweltbericht mit Eingriffsermittlung erarbeitet. Darin wurde ebenfalls nur die Eiche als schützenswerter Baum benannt und zum Erhalt festgesetzt.
Im Rahmen der Abrissanzeige aus 2016 wurden Bäume relevanter Größe sowie nach BarBaumSchV geschützte Bäume nicht beseitigt. Diese sind im Umweltbericht dargestellt (9 Solitärbäume, davon 7 geschützt). Darüber hinaus wurden bei einer Begehung des Plangebietes am 26.02.2016 vorhandene flächige Gehölze auf 930 m² (Laubgebüsche, Formschnitthecken) kartiert und im Umweltbericht ein Kompensationserfordernis dargelegt und bilanziert.
Im Geltungsbereich kommt es durch die Beseitigung der Industriebrache und Neubebauung mit Einfamilienhäusern zu einem Entsiegelungsüberschuss in Höhe von 2.644 m² und zu einem Pflanzüberschuss von umgerechnet 2.730 m², da deutlich weniger Fläche versiegelt wird. Es werden zusätzlich etwa 90 großkronige Bäume neu angepflanzt, zuzüglich weiterer Bäume im öffentlichen Straßenraum in einem einseitigen durchgängigen Grünstreifen.
Eine Kartierung von Fledermäusen erfolgte bereits am 19.01.2016 und damit vor Beginn der Beräumung Ende Februar 2016. Im Bereich der in Abstimmung mit der UNB beseitigten Gehölze wurden keine geschützten Niststätten von Brutvögeln vorgefunden. Vorhandene geschützte Niststätten im Bereich von Gebäuden (v.a. Mehlschwalbe) wurden dokumentiert und erst nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die UNB (Schreiben vom 05.12.2016) im Herbst 2017 fachgerecht entfernt. In Abstimmung mit der UNB wurden als vorgezogene Artenschutzmaßnahme bereits Mitte März 2017 künstliche Nisthilfen an einem Gebäude in der Dorfstraße 17 im Dorfanger von Schönow angebracht. Darüber hinaus werden im Plangebiet weitere Nisthilfen installiert.
Beantwortung Frage 2
Das Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches Naturschutzgesetz - BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 16], S.350), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28]) ist am 1. Juni 2013 außer Kraft getreten durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 03]).
Im Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 3]), geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) wurde die zitierte Regelung des außer Kraft getretenen Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (§ 10 Abs. 2 Nr. 11 BbgNatSchG) nicht übernommen.
Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgte gemäß den aktuellen Rechtsgrundlagen sowie unter Anwendung anerkannter Regelwerke zum Naturschutz des Landes Brandenburg und des Landkreises Barnim. Im Zuge der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden von der UNB, welche für die Beurteilung der fachlichen Richtigkeit zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung als maßgeblich zu bezeichnen ist, weder Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit, noch Hinweise oder Anregungen vorgebracht.
Beantwortung Frage 3
Gemäß den Erläuterungen zum Abwägungspunkt 3 zur vorgebrachten Bürgerstellungnahme vom 25.07.2017 lassen sich aus den Entwicklungszielen des FNP keine Maßnahmen ableiten, die die Herstellung einer öffentlichen Grünfläche von 11.000 m² Größe herleiten lassen. Auch sieht die Spielleitplanung der Stadt Bernau bei Berlin von 2015, die ortsteilspezifisch die Bedarfe der einzelnen Ortsteile ermittelt hat, an dieser Stelle keine Maßnahmen vor. Dennoch wurde im B-Planverfahren auf den Bedarf nach Naherholungsflächen reagiert. Demnach ist innerhalb des Plangebietes die Entwicklung einer öffentlichen Spiel- und Begegnungsfläche auf 1.000 m² zwischen Turmstraße und Planstraße C vorgesehen. Diese soll parkartig mit Spielanlagen und Spazierwegen ausgestattet werden. Die große Eiche ist innerhalb der Fläche zum Erhalt festgesetzt. Darüber hinaus sind die zur Freizeitgestaltung öffentlich zugänglichen Freiräume in der angrenzenden Schönower Heide fußläufig erreichbar. Damit wird der Anregung des Bürgers im Wesentlichen entsprochen. Die festgesetzte Spiel- und Begegnungsfläche wird als ausreichend erachtet, den Bedarf an Naherholungsgrün im Umfeld zu decken.
Außerdem soll in dem in ca. 100 m Entfernung neu aufgestellten Bebauungsplangebiet "Wohngebiet Bernauer Allee/Friedenstraße/Feldstraße" auf Grundlage der Spielleitplanung der Stadt Bernau bei Berlin von 2015 eine weitere öffentliche Bewegungs- und Begegnungsfläche entstehen. Zu diesem Bebauungsplanverfahren wird gegenwärtig der Entwurf erarbeitet, der konkrete Festlegungen zu dieser Naherholungsfläche enthalten wird. Entsprechend der Spielleitplanung wird auf ca. 5.000 m² Fläche ein öffentlicher Park mit Angeboten für alle Altersgruppen für den gesamten Ortsteil Schönow entstehen.
Der Bürgermeister verliest die Stellungnahme des Landkreises zur Anfrage von Herrn J., welche als Anhang beigefügt ist.
Herr N. möchte sich zum ehemaligen Kabelwerk Schönow äußern. Er begrüßt den voranschreitenden Bau, denn es sei ein teils kontaminierter Schandfleck gewesen. Der Entwurf wurde veröffentlicht und in dessen Verlauf haben viele Bürger Vorschläge oder Einwände eingebracht. Es wurden auch kritische Hinweise zum B – Plan gemacht. In der Stadtverordnetenversammlung 28.01.2016 wurde die Aufstellung des B Plan beschlossen. Der Ausgangspunkt sei zunächst die Beschreibung des Umweltbildes gewesen. Im Februar 2016 wurde eine massive Beräumung von Flora und Fauna vorgenommen. Diese habe sich nicht gedeckt mit der Abrissgenehmigung. Der Bestand von Brutvögeln sei deutlich dezimiert worden durch Abholzung der Bäume und Sträucher. Die Ausgleichsmaßnahmen waren im B - Plan beschrieben und hätten größer ausfallen müssen. Er fragt, ob nun ein rechtswidriger B - Plan beschlossen werden soll und ob dieser einem Kontrollverfahren standhalten werde.
Der Bürgermeister bittet Herrn N. darum, vorsichtig mit Begrifflichkeiten umzugehen. Er weist den Vorwurf des rechtswidrigen Verfahrens und des rechtswidrigen Gutachtens zurück. Es sei interessant, ob das Gutachten den damaligen Bestand richtig wiedergegeben habe. Die Einwände des Herrn N. beziehen sich darauf, dass vor 2 Jahren ein anderer Zustand geherrscht habe. Dies könne er nicht beurteilen. Aus diesem Grund könne das bestehende Gutachten aber nicht als rechtswidrig bezeichnet werden. Laut seinen (Herrn N.) Ausführungen seien unzulässige Beseitigungen vorgenommen worden. Die Stadt sei dafür aber nicht zuständig. Für den vorgenommenen Abriss sei die Bauaufsicht zuständig. Für jegliche Eingriffe in den Naturschutz sei die Untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Auch ordnungsrechtlich sei Bernau der falsche Ansprechpartner. An diesen Behörden wäre es ordnungsrechtliche Verfahren anzustrengen. Hier gehe es aber um den Zustand beim Abschluss des Verfahrens. Er schließe nicht aus, dass der Zustand unrechtmäßig herbeigeführt wurde. Jetzt werden aber rechtmäßige Entscheidungen getroffen. Er könne nicht sagen, ob der Satzungsbeschluss einer juristischen Prüfung standhalten werde, aber er könne zusichern, dass ihm bis jetzt keine Fehler bekannt seien. Es sei alles nach besten Wissen und Gewissen ausgeführt worden.
Herr Grothe möchte die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nutzen, um sich bei allen Stadtverordneten und bei der Verwaltung für die Unterstützung zu bedanken. Für den Ortsteil sei der Ausbau der Straßen ein großes Geschenk. Nun sei es schön sauber und ordentlich. Insgesamt 6 Straßenzüge haben sich für die Straßenbeleuchtung ausgesprochen. Es gehe in erster Linie auch um das subjektive Sicherheitsempfinden, denn viele Kinder müssen in den frühen Morgenstunden bis zum Bus laufen. Zudem konnte in der kurzen Zeit, in der der Ortsbeirat existiere, die Festwiese realisiert werden. Er wünscht frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.
Frau Herold schildert, in der letzten Sitzung des Ortsbeirates Ladeburg anwesend gewesen zu sein. Über die neu eingeführte Einbahnstraße gab es hitzige Diskussionen. Damit sei das Straßenproblem in Ladeburg nicht gelöst. Vor vielen Jahren habe sie den vollen Straßenausbaubeitrag gezahlt. Sie verleiht ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die Sandpisten beseitigt werden. In der Otto-Schmidt-Straße müsse das Verkehrsproblem gelöst werden. Sie würde sich über eine Befragung freuen, wie die Otto-Schmidt-Straße ausgebaut werden soll.
Der Bürgermeister erwidert, dass im Haushalt 2018 Gelder für Verkehrsgutachten eingestellt wurden. Der Gutachter werde sich mit dem Ortsbeirat ins Benehmen setzen, um die möglichen Varianten zu besprechen. Wenn das Ergebnis ausgereift sei, werde es der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden.
Herr J. bittet zukünftig um Beachtung, dass er als Vertreter des Fördervereins Pankepark e. V. auftritt. Gleichwohl möchte er, dass zukünftig im Schriftverkehr mit Behörden darauf geachtet wird, dass der Verein nachgefragt hat und nicht eine Einzelperson. Er erkundigt sich, ob die Arbeitsgruppe am 19.12.17 um 17:00 Uhr stattfindet.
Frau Dr. Bossmann gibt den Hinweis, dass in der Einwohnerfragestunde Fragen von Bürgern Bernaus gestattet sind und nicht Fragen von Vereinen.
Der Bürgermeister bestätigt den Termin am 19.12.17. Hierzu werde es eine Einladung geben.
Frau Herold erklärt, seit Monaten mit dem Bürgermeister in Kontakt zu stehen und eine Unterschriftenliste überreicht zu haben, in welcher es darum gegangen sei, ca. 280 m Sandpiste zu befestigen. In Gesprächen mit der Verwaltung wurden hierzu Meinungen ausgetauscht. Zudem seien noch einmal Argumente nachgereicht worden. In der letzten Sitzung habe sie die Unterlagen an Herrn Jankowiak weitergereicht. Sie möchte wissen, ob es bereits eine Entscheidung hierzu gäbe oder wann laut Prioritätenliste die Uhlandstraße in Eichwerder ausgebaut werden solle.
Der Bürgermeister klärt auf, dass es in absehbarer Zeit nicht vorgesehen sei, die Straße zu asphaltieren. Die Verwaltung prüfe, ob im Rahmen der erweiterten Straßenunterhaltung Instandhaltungsmaßnahmen für die Straße durchführbar seien.
Die Vorsitzende beendet die Einwohnerfragestunde um 19:40 Uhr.