10.3 Mitteilungen des Bürgermeisters einschließlich Beantwortung der Stadtverordnetenanfragen/Aussprache zu den Mitteilungen
Er teilt mit, dass es schriftliche Anfragen der SPD / Freie Fraktion gegeben habe zur Rüdnitzer Chaussee. Dort gab es neue Erkenntnisse. Es habe das Anliegen des Herrn Gaugenrieder gegeben einen Fußgängerüberweg in der Rüdnitzer Chaussee Höhe Bittenstraße zu ermöglichen,.. Die Verwaltung hat in dieser Angelegenheit mit der Straßenverkehrsbehörde Kontakt aufgenommen.. Welches Ergebnis gibt es hierzu?
Antwort der Verwaltung:
Herr Gaugenrieder hatte am 22.08.2015 die Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Rüdnitzer Chaussee gefordert. Am 01.09.2015 wurde ein entsprechender Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde gestellt. Am 21.04.2017 erteilte die untere Straßenverkehrsbehörde die Versagung zur Errichtung eines Fußgängerüberwegs in der Rüdnitzer Chaussee. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass die Errichtung eines Fußgängerüberweges vorrausetzt, dass beidseitig Gehwege sind. Auf der Seite des Netto Marktes befindet sich derzeit kein Gehweg, weshalb die Anordnung eines Überweges nicht erfolgen darf. Die Fußgänger müssen eine adäquate Möglichkeit vorfinden weiterzugehen. Es gebe zwischenzeitlich Abstimmungen zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen, Straßenmeisterei Biesenthal und der Stadt, die Situation hinsichtlich einer Querungsmöglichkeit zwischen der Büttenstraße, dem Einkaufsmarkt auf der gegenüberliegenden Seite zu verbessern. Der Eigentümer des SB Möbelmarktes hat einer Planung auf seinem Grundstück zugestimmt. Es gibt inzwischen erste Entwürfe, welche zurzeit dem Landesbetrieb zur Abstimmung vorliegen. Im Fachamt werde eine bauliche und keine verkehrliche Lösung angestrebt, die möglicherweise in 2018 vorbehaltlich der Bereitstellung von finanziellen Mitteln umgesetzt werden könne.
Als nächstes gibt es eine Fraktionsanfrage von SPD/Freie Fraktion zu den Überdachungen und Aufstellflächen von Bushaltestellen im Stadtgebiet Bernau bei Berlin.
"In der SVV am 15.09.2016 wurde unter der Beschlussnummer 6-151/2016 der folgende Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Im Ergebnis und in Abstimmung mit der Barnimer Busgesellschaft ist zu prüfen, welche Bushaltestellen in welcher Form und in welchem Umfang verbessert und mit einem Regen- und Windschutz ausgestattet werden könnten. Nach Vorlage des Katasters entscheidet die SVV über die Umsetzung einzelner Projekte.
Fragen:
Wie ist der Stand zu dieser Beschlusserfüllung?
Wann wird das Kataster der SVV vorgelegt?"
Antwort Bauamt:
Im Oktober 2016 wurde in Abstimmung mit der Barnimer Busgesellschaft und dem LK Barnim-ÖPNV abgestimmt, welche Bushaltestellen in den Jahren 2017 bis 2019 mit einem Regen- und Windschutz (Haltestellenhäuschen) ausgestattet werden sollten.
Diese Abstimmung erfolgte vorbehaltlich der Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt und vorerst auch ohne baufachliche Prüfung.
Folgende Stationen (stadteinwärts führend) werden dabei vorrangig betrachtet:
- Am Wasserturm (sollte 2017 in den Bürgerhaushalt, wurde gestrichen)
- Bahnhofs-Passage
- Blumberger Chaussee
- Elbestraße
- Herkulesstraße
- Merkurstraße
- Neues Krankenhaus
- Schwanebecker Chaussee
- Wohnpark Friedenstal.
Für die an Landesstraßen befindlichen Haltepunkte sind im Rahmen der baufachlichen Prüfung ggf. entsprechende Vereinbarungen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zu schließen. Weiterhin sind Grundstücksfragen im Vorfeld zu klären.
Durch den Landkreis Barnim werden jährlich Fördermittel für den ÖPNV zur Verfügung gestellt.
So liegen für die Bushaltestellen "Am Wasserturm" und "Merkurstraße" für 2017 bereits Bewilligungsbescheide vom Landkreis Barnim vor.
Seitens der Verwaltung ist angedacht, das bestehende Haltestellenkataster für den Bereich Bernau bei Berlin zur SVV am 06.07.2017 vorzulegen.
Die Fraktion Bündnis90-Grüne / Piraten hat folgende Fragen zur Finanzierung der Sanierung der Bürgermeisterkippe Birkholzaue gestellt.
- Wie sind die angekündigten Gespräche verlaufen?
- Ist die Sanierung der Kippe Birkholzaue mit EFRE-Mitteln förderfähig oder nicht?
- Wie weit ist die angekündigte Sanierungsplanung gediehen?
- Welche Schritte sind als nächstes zu erwarten und wann?
Die Fragen 1 und 2 stehen in engem Zusammenhang und sollen deshalb als eine Frage beantwortet werden.
Die Gespräche wurden von Frau Lorenz vom Fördermittelmanagement geführt. Dabei hat sich zunächst herausgestellt, dass eine Förderung aus den EFRE. Mitteln wohl nicht in Frage kommt, weil sich diese auf städtebaulich relevante Flächen beschränkt. Der Ortsteil Birkholzaue wird seitens des Fördermittelgebers nicht als städtebaulich relevant angesehen. Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde wurde angeregt die Abdeckung einem Entsorgungsunternehmen anzubieten, dass die Abdeckung auf eigene Kosten vornimmt. Hierauf wurde bei einem Entsorgungsunternehmen eine Anfrage gestellt, ob eine solche Verfahrensweise vorstellbar ist. Das Unternehmen bekundete sein Interesse, stellte aber klar, dass diese Verfahrensweise nur bei deutlicher Erhöhung der Abdeckvolumina und Streckung des Bauzeitraumes umsetzbar ist. Derzeit wird geprüft welche Abmessung dar Körper der gesicherten Altablagerung erreichen würde, wenn ein solches Konzessionsmodell umgesetzt würde.
Frau Lorenz hat nun aber in Erfahrung gebracht, dass auch ein neues Programm aufgelegt werden soll, dass die Sanierung von Deponien einschließt.
Frage 3 Die Sanierungsplanung liegt bei der Unteren Bodenschutzbehörde zur Prüfung vor. Parallel hierzu ermittelt das Büro Maße und Massen einer Deponieabdeckung, die von Dritten kostenlos vorgenommen werden könnte.
Frage 4 Derzeit werden zwei Alternativen verfolgt. Sollte das Förderprogramm für die Altablagerung in absehbarer Zeit verabschiedet und einschlägig sein, würde diese Richtung verfolgt werden. Parallel wird geprüft, welche Auswirkungen die Vergrößerung des Berges für die Umgebung hat und welche Vergabeart für die Auftragsvergabe einschlägig wäre. Aus der Sicht der Stadt wäre der Zuschlag dem Bieter zu erteilen, bei kostenloser Abdeckung das geringste Volumen aufbringt, bei überschaubarem Bauzeithorizont. Dieser Blickwinkel ist allerdings für eine Baumaßnahme eher ungewöhnlich. Für die Stadt wird die Gesamtmaßnahme trotzdem Kosten in der etwaigen Höhe des Eigenanteils nach sich ziehen, da die Artenschutzmaßnahmen und die Fremdüberwachung bei der Stadt bleiben (sollen). Insbesondere der Fremdüberwachung wird seitens der Stadt eine große Bedeutung beigemessen.
Die Stadt ist zudem zu der Auffassung gelangt, dass auch das Land Berlin, als bedeutende Grundstückseigentümerin, zu den Sanierungskosten herangezogen werden soll. Die Klärung dieses Sachverhalts soll vor Baubeginn erfolgen.
Anfrage der Fraktion Bündnis90-Grüne/Piraten zum Einsatz von glyphosathaltigen Präparaten im Stadtgebiet
Auf die Frage der Fraktion Bündnis90-Grüne/piraten aus dem Mai 2015 zum Einsatz von Glyphosat in der Verantwortung der Stadt Bernau wurde unter anderem angekündigt, dass für den Bereich Stadtwald zukünftig nach glyphosatfreien Alternativen gesucht werden würde (Antwort zu Frage 6).
Mittlerweile wurde auch eine Europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat ins Leben gerufen und zeigt auf, dass das Thema nach wie vor aktuell ist.
Fragen:
- Welche Mengen glyphosathaltiger Präparate wurden von der Stadt und den von ihr beauftragten Unternehmen im Zeitraum zwischen Mai 2015 bis jetzt verwendet?Antwort: keine
- Nachdem nunmehr zwei Jahre vergangen sind, wird nach dem Ergebnis der angekündigten Suche nach glyphosatfreien Alternativen für den Bereich Stadtwald gefragt. Antwort: Kulturvorbereitente Maßnahmen sowie auch Kulturpflegemaßnahmen erfolgen nicht mehr chemisch, sondern mechanisch mittels Sense bzw. Freischneider.
- Wenn bereits Alternativen eingesetzt wurden- welche Erfahrungen wurden damit gewonnen?
Antwort: Es wurden keine Alternativen gesucht, sondern vorerst gänzlich auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet.
Fragen an die Verwaltung vom 27.04.2017 von Büdnis90-Grüne/ Piraten zum Urteil des OVG vom 10.08.2016 hinsichtlich des Bebauungsplanes der Stadt Bernau bei Berlin "Westseite Bahnhofsplatz"
Mit Urteil vom 10.08.2016 hat das OVG Berlin-Brandenburg den B-Plan "Westseite Bahnhofsplatz" auf den Normenkontrollantrag eines Grundstückseigentümers für unwirksam erklärt.
Frage 1.
Weshalb wurde die SVV bzw. der A3 in den Sitzungen vom 07.09.2016 bzw. 05.10.2016 und der A1 in den Sitzungen 08.09.2016 bzw. 06.10.2016 nicht zeitnah über die doch bedeutsame Entscheidung und die Tatsache, dass die Stadt Bernau einen für die städtische Entwicklung wichtigen Prozess verloren hat, informiert?
Über das Verfahren und dessen Ausgang hat der Bürgermeister in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016 unter dem Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung/ Bericht des Bürgermeisters ausführlich informiert. Im Protokoll der Sitzung wurde hierauf nur sehr zusammengefasst Bezug genommen.
Frage 2.
Welche Bedeutung hat das Urteil für den Bahnhofsvorplatz, seine weitere Entwicklung und die bestehende Zufahrt der Parkpalette?
Das Urteil hat in erster Linie Lehrfunktion. Die Entwicklung des Bahnhofsvorplatzes ist abgeschlossen. Es bleibt bei der bestehenden Zufahrt zur Parkpalette.
Frage 3.
Wie hoch sind die Gesamtkosten des Verfahrens (einschließlich Auslagen der Klägerseite, eigene Rechtsvertretungskosten etc.), welche ausweislich des Urteils von der Stadt Bernau zu tragen sind?
Die Kosten des Verfahrens (Gerichts- und Anwaltskosten einschl. Auslagenersatz) betragen ca. 6.100,00 €.
Begleitet wurde das Verfahren mit mehrfachen Versuchen der Verwaltung, das Grundstück käuflich zu erwerben. Leider konnte keine finanziell vertretbare Lösung gefunden werden.
Frage 4.
Beabsichtigt die Stadt, einen neuen Bebauungsplan unter Maßgabe des Urteils aufzustellen oder ist das tatsächlich wegen Abschluss der Baumaßnahmen nicht mehr erforderlich, weil Änderungen an der bestehenden Bebauung nicht beabsichtigt sind?
Die Stadt beabsichtigt nicht, einen neuen B-Plan aufzustellen, da die Inanspruchnahme des klägerischen Grundstücks für eine andere Zufahrt zur Parkpalette keine Option mehr darstellt.
Eine etwaige nachträgliche Heilung des B-Planes ist auch nicht möglich, da vom Gericht festgestellte Mängel bereits auf dem vorgeschalteten Wettbewerb basieren, der nicht noch einmal durchgeführt werden kann.
Anfrage des Herrn Sauer zur Information an die Stadtverordneten im Zusammenhang mit der erweiterten Straßenunterhaltung in der Fassung vom 4. April 2017
Auszug aus der E-Mail vom 12.05.2017:
"…am Rande der April-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde eine Information an die Stadtverordneten im Zusammenhang mit der erweiterten Straßenunterhaltung in der Fassung vom 4. April 2017 verteilt. Diese Übersicht beinhaltet die aus Sicht der Stadtverwaltung in 2017 und 2018 zu berücksichtigende Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen in den Stadt-und Ortsteilen Bernau´s.
Der Liste ist zu entnehmen, dass neue Straßenzüge zum Beispiel in Eichwerder oder in Birkenhöhe aufgenommen wurden. Weiterhin wurden zusätzliche Straßenzüge in Waldfrieden aufgenommen, um dort die 2016er Maßnahmen und damit den Ortsteilbereich fertig zu stellen. Die für den Ostteil Ladeburg vorgesehenen Straßenzüge finden sich weder in 2017 noch in 2018 in der Prioritätenlisten, obwohl die Straßen Tempelfelder Weg, Veilchensteg und Dahlienweg seit Juli 2013 in allen Übersichten und Projektlisten enthalten waren. Eine Abstimmung der aktuellen Liste mit dem Ortsbeirat oder dem Ortsvorsteher Ladeburg hat es nach deren Aussage nicht gegeben. Ich frage hierzu:
1. Wurde die aktuelle Prioritätenliste (Stand 4. April 2017) mit den Ortsbeiräten oder mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern anderer Ortsteile abgestimmt?
2. Auf Nachfrage des Ladeburger Ortsvorstehers, Herrn Seefeld, wurde durch Herrn Rochner am 2. Mai 2017 die telefonische Auskunft gegeben, dass die vorlegende Liste das Ergebnis der Abstimmung mit drei Fraktionen sei. Wann wurden die Fraktionen beteiligt?
3. Die Prioritätenliste sollte nach der Beschlusslage der SVV dem A3 zur Beratung im März 2017 vorgelegt werden. Warum wurde dies bislang nicht realisiert?
4. Die betreffenden Straßenzüge in Eichwerder befinden sich in einem Wasserschutzgebiet so wie weite Teile von Schönow. In der A3-Sitzung am 15. April 2015 wurde durch den Vertreter der Stadtverwaltung ausgeführt, dass die erweiterte Straßenunterhaltung in Schönow wegen der Trinkwasserschutzzone nicht möglich sei und nur kompletter Straßenausbau in Frage komme. Warum gilt dies für den Eichwerderaner Bereich nicht?
5. Aus meiner Sicht erscheint es sinnvoll, die Tobias-Seiler-Straße von der Sachtelebenstraße bis zur Ladeburger Chaussee erst nach Fertigstellung der Baumaßnahmen der Hofbauer-Stiftung herzurichten. Es ist keine städtische Aufgabe, eine etwaige Baustraße zu errichten. Wird diese Auffassung von der Stadtverwaltung geteilt und die Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt geschoben?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die nicht in 2017 oder 2018 auf der Prioritätenliste befindlichen Ladeburger Straßen doch in 2017 oder 2018 verbindlich zu realisieren?
Antwort Bauamt:
Zu 1. – Nein
Zu 2. Hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor. In dem genannten Telefonat wurde seitens der Verwaltung nur darauf hingewiesen, dass durch drei Fraktionen das gesamte Thema Verwendung von Recycling und die provisorische Befestigung von Straßen (Aufbringen von Naturschotter) in die politische Beratung eingebracht wurde.
Zu 3.
Die Vorlage der Prioritätenliste im A3 im März war seitens des Fachamtes auf Grund von Klärungsbedarf und Abstimmungen, nicht möglich. Mit der Information vom 04.April 2017 wurde die Prioritätenliste nun vorgelegt.
Zu 4.
Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich nicht um neue bisher unbefestigte Straßen, sondern um den Bestandserhalt der bereits in Leichtbauweise (Tränkmacadam) provisorisch ausgestatteten Teillängen. Diese bedürfen alle 3-5 Jahre jeweils einer weiteren ca. 1 cm starken Schicht, um die geplante Standzeit zu erreichen. Insofern seien diese Maßnahmen in Eichwerder irgendwann vorgenommen worden. Ähnlich verhält es sich im Ortsteil Birkenhöhe. Hier habe sich die Stadt vertraglich verpflichtet diese Tränkmacadamschicht regelmäßig zu unterhalten oder zu erhalten, da diese im ersten Anlauf von den Anwohnern bezahlt wurde.
Zu 5.
Die Auffassung wird von der Verwaltung geteilt. Maßnahmen in der Tobias – Seiler –Straße werden in Abhängigkeit vom Fortgang der Baumaßnahme der Hofbauer Stiftung auf einen späteren Zeitraum verschoben.
Zu 6.
Die Verwaltung werde diese erweiterte Straßenunterhaltung fortschreiben und dabei prüfen inwieweit diese mit einzubeziehen sind, da man nicht die genaue Höhe der Kosten der Aufbringung der Tränkmacadamschicht kenne und es zwischenzeitlich immer passieren kann, dass es zu Ausfällen bei Straßen kommt .Deshalb könne es sein, dass diese Straßen in dem Zeitraum mit errichtet werden. Ausfälle können sich daraus ergeben, dass der Zweckverband Maßnahmen anzeige, dass er beabsichtige innerhalb der nächsten 2 – 3 Jahre Baumaßnahmen in diesem Bereich durchzuführen. Die Verwaltung habe die Entscheidung getroffen, wenn keine haushaltgesicherten Maßnahmen beim WAV durchgeführt werden und lediglich angekündigt werde dort irgendwann tätig zu werden, dann sei das nicht ausreichend. Dann werde die Stadt auch erweiterte Instandhaltung betreiben. In den Fällen, in denen eine haushalterische Sicherung in der mittelfristigen Finanzplanung des WAV gesichert sei, werde man das nicht machen. Er könne nicht konkret sagen, ob dies in diesem Fall so zutrifft. Es müsse auch immer wieder geprüft werden inwieweit die untere Wasserbehörde die Zustimmung erteilt.
Herr Sauer erkundigt sich nach der Möglichkeit von Deckungsringen und erklärt zum besseren Verständnis für die Anwesenden, 3 Straßen seien seit 2013 bisher in allen Listen aufgelistet worden. Und hatten auch für das Jahr 2014 einen Umsetzungsvermerk. Gleichwohl möchte er nicht Ortsteil für Ortsteil gegeneinander aufwiegen, aber die Eichwerderaner Straßen tauchen in der Prioritätenliste erstmalig auf. Sie mögen aus anderen Gründen vorher nicht berücksichtigt worden seien, dies sei aber eine Tatsache die im Ortsteil Ladeburg bzw. im Ortsbeirat und auch den betreffenden Anwohnern wichtig sei. So habe man im letzten Hauptausschuss eine größere Summe weniger ausgegeben für eine Straßenbau und Grabensicherungsmaßnahme wo ein 6stelliger Betrag unterhalb der geplanten Summe übrig geblieben sei. Deshalb äußert er die ausdrückliche Bitte zu schauen, ob man gegebenenfalls auch die ehemals prognostisierten 90.000 EUR für die 3 Straßen durch Deckungsringe, Umschichtungen oder ähnliches in einem der beiden Jahre zur Verfügung stellen könne.
Der Bürgermeister antwortet, dass er keine Zusicherung machen könne, da die Entwicklungen sich nicht genau abschätzen lassen und man benötige die Genehmigung der unteren Wasserbehörde. Er könne nicht sagen, ob die Genehmigung für diese 3 Straßen erteilt wurde. Sollten die nötigen Voraussetzungen vorliegen, könne er sich durchaus vorstellen das zu realisieren. Hinsichtlich dieser Zusage möchte er ausdrücklich darauf verweisen, dass dies nicht aufgrund einer einzelnen Anfrage erfolge sondern weil die Verwaltung bestrebt sei möglichst in der Stadt verteilt und in den Ortsteilen Maßnahmen auch im Rahmen der erweiterten Straßenunterhaltung durchzuführen. Es sei misslich, wenn ein Ortsteil womöglich davon nicht partizipieren könne, denn man wolle nicht den Eindruck erwecken, dass ein Ortsteil flächendeckend erledigt werde und andere Ortsteile überhaupt nicht vorgesehen seien.
Rosenstraße/Fliederstraße – Anfrage CDU-Fraktion/Hr. Nickel
Die CDU-Fraktion bat um Beantwortung der als Anlagebeigefügten Fragen im Zusammenhang mit der geänderten Verkehrsführung in der Rosenstraße.
In der 15. Kalenderwoche 2017 wurde nach kurzfristiger öffentlicher Information die Einfahrt in die Rosenstraße in beide Fahrrichtungen unmöglich gemacht. Seit dem können Anlieger und andere Verkehrsteilnehmer die Rosenstraße in verkehrsrechtlich zulässiger Weise nur noch über die Fliederstraße und die Nelkenstraße bzw. zu Fuss oder mit dem Fahrrad erreichen.
Die unmittelbar bevorstehende Sperrung war kein Gegenstand der Erörterung im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr oder in der letzten Stadtverordnetenversammlung. Daher bitten wir um Mitteilung:
1. Warum haben die Stadtverordneten, Ausschussmitglieder und die betroffenen Anwohner der Rosenstraße und benachbarter Straßen erst aus der örtlichen Presse von der Maßnahme erfahren?
2. Fand die verkehrstechnische Untersuchung, auf die sich der Ordnungsamtsleiter Herr Schönfelder in der MOZ vom 3. Mai 2017 bezieht, nach dem Ausbau statt? Wurden dabei zusätzliche Durchgangsverkehre festgestellt?
Als mögliche Gründe für die Sperrung der Rosenstraße war neben dem Durchgangsverkehr auch wiederholte Raserei von Verkehrsteilnehmern zu vernehmen. Wir bitten daher um Mitteilung:
3. Gab es seit dem Ausbau regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in der Rosenstraße und wenn ja, welche Ergebnisse sind der Stadt bekannt und in die Antragstellung gegenüber der unteren Verkehrsbehörde eingeflossen?
Aus einer Antwort der Stadtverwaltung vom 11. August 2016 auf die Anfrage der Stadtverordneten Irina Feldmann vom 23. Mai 2016 geht hervor, dass auch die Flieder- und die Maßliebchenstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt werden sollen. Dazu fragen wir:
4. Wurden entsprechende Anträge gestellt und wenn ja, wie ist der Bearbeitungsstand?
5. Gib es seitens der Stadtverwaltung mit Blick auf den steten Zuzug, die Entwicklung und Ausweisung zusätzlicher Wohngebiete Überlegungen ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Steuerung der Verkehrsbelastung im Quartier Blumenhag unter Berücksichtigung der Anlieger-, Ziel- und Durchgangsverkehre zu erarbeiten?
Neben der schriftlichen Beantwortung regen wir auch eine Erörterung im zuständigen Fachausschuss an.
Antwort zu 1.:
Bereits am 11.04.2017 wurde auf der Homepage der Stadt Bernau bei Berlin unter http://www.bernau-bei-berlin.de/de/buergerportal/aktuelles/stadtnachrichten/seite-20.html eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht und auf die geänderte Verkehrsführung hingewiesen. Eine darüber hinausgehende frühzeitige Einbindung und Information der betroffenen Anwohner sowie des politischen Raumes wurde seitens der Stadtverwaltung leider versäumt.
Antwort zu 2.: Der grundhafte Ausbau der Rosenstr. erfolgte im Jahre 2014. Die verkehrstechnische Untersuchung erfolgte nach dem grundhaften Ausbau der Rosenstr. im Jahre 2015.
Der schrittweise Ausbau der Wohnstraßen, die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie die geplante Eigenheimsiedlung im Gewerbegebiet nördlich der Schönower Chaussee führen dazu, dass das Wohngebiet Blumenhag in immer stärkerem Maße durchfahren wird. Gemäß des Straßenausbaukonzeptes der Stadt Bernau sind die beiden Straßenzüge "Im Blumenhag" und "Weinbergstraße" als Sammelstraßen eingestuft. Sie sollen die Verbindung zum "übergeordneten Straßennetz" sicherstellen und den Verkehr aus dem Wohngebiet zu diesem führen. Alle übrigen Straßen Im Blumenhag sind Anliegerstraßen. Widersprüche zwischen der Klassifizierung als Anliegerstraßen und dem festgestellten Verkehrsaufkommen führten zunehmend zu Kritik der Bewohner an der vorhandenen Verkehrsorganisation. Aufgrund dessen erfolgte im Jahre 2015 eine umfangreiche verkehrstechnische Untersuchung des Wohngebiets Im Blumenhag, welche auch ein Verkehrskonzept zur Anpassung der Verkehrsorganisation enthielt.
Daraus geht hervor, dass Anliegerstraßen Im Blumenhag in ihrer Funktion zum Teil zu Sammelstraßen geworden sind. Im Besonderen traf das auf die Nord-Süd-Verbindung über die Rosenstraße – Enzianstraße – Edelweißstraße zu. Durch die vorhandene Lichtsignalanlage können Verkehrsteilnehmer – aus der Rosenstraße kommend – sicher auf übergeordnete Hauptsammelstraßen auffahren. Mit dem Ausbau der Rosenstraße im Jahr 2014 ist diese Verbindung trotz Parkordnungen und Einengungen zur Verkehrsberuhigung für den Durchgangsverkehr bislang attraktiv gewesen.
Das verkehrspolitische Ziel besteht darin, den Durchgangsverkehr über die L 30 – L 200 – L 314 auf dem Hauptnetz zu führen. Die Verbindungsfunktion zwischen dem übergeordneten Netz (Schönower Chaussee und Heinersdorfer Straße) für den Durchgangsverkehr über Anliegerstraßen ist zu diesem Zweck zu unterbinden.
Im Anschluss an die verkehrstechnische Untersuchung Im Blumenhag wurde mit der neuen Verkehrsführung die Nord-Süd-Verbindung über die Rosenstraße unterbrochen und die Durchfahrung des Wohngebiets Blumenhag unattraktiver gemacht.
Antwort zu 3.: Der Stadt sind keine Ergebnisse von Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei als für den fließenden Verkehr und damit für die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zuständigen Behörde bekannt. Mögliche Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden in der Antragsstellung nicht als Begründung aufgeführt.
Ungeachtet dessen wurde die Polizei über die aktuelle Situation in Kenntnis gesetzt mit der Bitte um Durchführung von Kontrollen.
Antwort zu 4.: Der Antrag an die Untere Straßenverkehrsbehörde zur Änderung der Verkehrsführung Im Blumenhag umfasste zunächst eine entsprechende Verkehrsregelung, wie aktuell in der Rosenstraße, auch für die Flieder- und Maßliebchenstraße.
D.h. es sollten zunächst die drei Anliegerstraßen Rosen-, Flieder- und Maßliebchenstraße zwischen der Enzianstraße und der Heinersdorfer Straße zu "unechten" Einbahnstraßen beschildert werden zur Unterbindung der Nord-Süd-Verbindung über Edelweiß- und Rosenstraße. Die Zufahrt für die Anwohner ist damit nur noch über die Nelkenstraße möglich, die Ausfahrt kann allerdings in beide Richtungen erfolgen. Diese neue Verkehrsorganisation sollte laut der verkehrstechnischen Untersuchung zuerst in diesem kleinen Umfang eingerichtet und getestet werden (Stufe 1). Zusätzliche Einbahnstraßenregelungen in der Weinbergstraße und der Karl-Marx-Straße sollten ggf. folgen (Stufe 2).
Im Rahmen einer Beratung zusammen mit der Polizeidirektion Barnim und der Unteren Straßenverkehrsbehörde Barnim einigte man sich dann darauf, vorerst nur in der Rosenstr. die Einfahrtsverbote zeitlich für ein Jahr befristet einzurichten. In diesem Zeitraum sollen durch mehrfache Stichprobenzählungen die Wirksamkeit der Verkehrsregelung überprüft werden. Nach Ablauf eines Jahres sollte eine erneute Überprüfung der Verkehrsregelung erfolgen. Dies wird damit begründet, dass lediglich Beschwerden der Anwohner über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen aus der Rosenstr. vorlagen und diese für den Durchgangsverkehr aufgrund der verkehrlichen Gegebenheiten besonders attraktiv war. Des Weiteren sollte vorerst die mildeste Form der Verkehrsbeschränkung angewandt werden, aufgrund dessen wurden keine Einfahrtsverbote in der Maßliebchen- und Fliederstr. angeordnet.
Antwort zu 5.:
Die Planung eines weiteren Konzeptes für die Steuerung der Verkehrsbelastung Im Blumenhag - über die bereits vorliegende verkehrstechnische Untersuchung des Wohngebiets Im Blumenhag hinaus einschließlich des schon erwähnten Verkehrskonzeptes zur Anpassung der Verkehrsorganisation - ist im Moment nicht vorgesehen.
Vielmehr soll die Situation zunächst weiter beobachtet werden. Regelmäßige Datenerhebungen in Form von Verkehrszählungen sollen eine objektive und fundierte Aussage zur Verkehrsentwicklung in der Rosen- und Fliederstraße aufgrund von Tatsachen ermöglichen. Unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Auswertung dieser Vergleichszahlen wird dann in einem halben Jahr eine Entscheidung getroffen werden.
Betrug laut verkehrstechnischer Untersuchung 2015 die durchschnittliche tägliche Pkw-Verkehrsstärke in der Rosenstraße 1393 Fahrzeuge (tägliche Lkw-Verkehrsstärke: 9) und in der Fliederstraße 232 Pkw (Lkw: 4), so liegt die durchschnittliche Fahrzeugzahl (Lkw und Pkw) pro Tag in der Fliederstraße Anfang Mai 2017 bei 706 (durchschnittlich ein Fahrzeug alle zwei Minuten) – davon 8 Lkw´s am Tag (durchschnittlich ein Lkw alle drei Stunden).
Aus den genannten Zahlen wird deutlich, dass derzeit einerseits sich der Lkw-Verkehr in der Fliederstraße zwar verdoppelt und der Pkw-Verkehr nahezu verdreifacht hat, insgesamt jedoch der Durchgangsverkehr abgenommen und sich nicht lediglich von der Rosen- auf die Fliederstraße verlagert hat. Wie sich der Verkehr in den genannten Bereichen weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten.
Die Antwort der Verwaltung wird den Stadtverordneten vor dem nächsten Protokoll zugesandt.
Herr Vida möchte zum Ausbau der Straße Am Finkenschlag in Ladeburg sagen, dass der stattgefundene Kommunikationsverlauf mit dem Bauamt nicht befriedigend gewesen sei. Seitens der Stadt gehe man noch immer bei der Veranlagung der Anlieger davon aus, dass es sich um eine Anliegerstraße handele und das es eine Erschließungsmaßnahme gewesen sei. Wer die vor Ort Situation kenne, wisse das, dass nicht richtig sein könne. Es wurde behauptet das es eine erstmalige Herstellung der Straße gewesen und deshalb sei ein 90% Anschließerbeitrag erhoben worden. Es bestehe erheblicher Durchgangsverkehr, was die Bezeichnung Anliegerstraße arg bezweifeln lasse. Die Verwaltung behauptet, dass es die Straße vorher nicht gegeben habe. Diese gäbe es seit Jahrzehnten. Das Bundesverwaltungsgericht sage hierzu, eine Straße gelte dann als erstmalig erschlossen, wenn sie entsprechend DDR Zeiten zu ortsüblichen Ausbaugeflogenheiten errichten worden sei. Die Verwaltung stelle sich auf den Standpunkt, dass für die Straße Am Finkenschlag dieser Beweis nicht angetreten worden sei. Es widerspreche allen Erfahrungswerten, dass es diese vorher nicht gegeben habe. Hier sei Beitragsrecht anzuwenden und der Beitrag entsprechend zu senken. Es sei auch zu prüfen, inwieweit die Kategorie der Straße noch korrekt sei, angesichts der innerörtlichen Erschließungsfunktion und der Verbindungsfunktion, welche sie hier einnehme.
Zum Thema Altanschließerbeiträge erklärt er, dass in der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst wurde, dass der Bürgermeister als Vertreter in der Verbandsversammlung einen Antrag auf Staatshaftungsansprüche beim Land stellen solle. Der Bürgermeister habe damals auf eine Änderung des Beschlusses dahingehend gedrungen, dass nur Anträge dem Grunde nach gestellt werden und eine Bezifferung später erfolgen sollte. Das sei damals akzeptiert worden, denn eine Prüfung habe Sinn gemacht. Nun gebe es ein richtungweisendes Urteil vom Landgericht Frankfurt / Oder, welches deutlich gemacht habe, dass auch die Bürger welche keinen Widerspruch eingelegt haben, dass Geld zurückbekommen, sofern sie Staatshaftungsansprüche geltend gemacht haben. Im letzten Jahr ging auch in der Stadt Bernau das Gerücht umher, dass die Bürger falsch beraten wären, wenn man ihnen empfehle Staatshaftungsansprüche zu stellen. Nun stelle sich heraus, dass diejenigen die das gemacht haben, alles richtig gemacht haben und nun die Möglichkeit haben auch ohne Widerspruch ihr Geld zurückzubekommen. Jetzt beginne ein so genannter Run der Verbände gegenüber dem Land möglichst schnell die Regressforderungen geltend zu machen. Das Land sei in diesem Fall in den Prozess als Streithelfer einbezogen worden. Die Entscheidung des Landgerichtsgerichts Frankfurt / Oder, dass zugunsten der Bürger getroffen wurde, gelte auch für das Land. Das bedeutet, dass ein Regressprozess des Verbandes gegenüber dem Land nun leichter von statten gehen werde, um das Land in die Pflicht zu nehmen. Er könne nicht verstehen, dass bis heute die Ansprüche seitens des WAV nicht beziffert wurden. Der Beschluss sei nunmehr 8 Monate her und der WAV habe die Schadensersatzansprüche nicht benannt. Er möchte nicht auf die Verbandsversammlung des WAV verwiesen werden. Die Stadt sei mit 80% Stimmenführer. Er möchte wissen, woran es scheitert und wie hoch die Summe sei. Wann werden die Ansprüche angemeldet? Wann wird der WAV Panke / Finow in den Reigen der Forderungen, welche jetzt beginnen, eintreten?
Herr Rehmer sagt, zum Thema Glyphosat könne er einen ausführlichen Vortrag halten. Er hebt die gute und schnelle Arbeit des Maerker Portals hervor und schildert es an einem Beispiel.
Bei der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde dem Antrag der CDU die Parkplätze vor dem Steintor wieder zu eröffnen, zugestimmt. Er möchte wissen, ob die Verwaltung den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde bereits eingereicht habe und ob ein entsprechender Bescheid erlassen worden sei.
Der Bürgermeister werde schriftlich antworten, ob der Antrag bereits eingereicht wurde bzw. dieser bereits beschieden sei.
Frau Keil dankt für die Antwort und bittet um die Zusendung derer. Sie möchte dies nicht erst mit dem Protokoll bekommen, sondern vorab. Sie erkundigt sich nach dem Stand der Liste der offenen Beschlüsse und bittet um zeitnahe Bearbeitung.
Auch in ihrer Fraktion habe man diskutiert, ob der Vertreter des WAV einen regelmäßigen Bericht in der Stadtverordnetenversammlung abgeben könne. Sie regt an, dass das in der nächsten Sitzung des Hauptausschuss besprochen werden sollte.
Herr Dyhr sagte, dass er vor dem Hintergrund des großen Insektensterbens auf dem Grünstreifen vor seinem Grundstück absichtlich Wildblumen habe stehen lassen. Dieser Grünstreifen sei heute gemäht worden, noch bevor die Wildblumen verblüht seien und hätten aussamen können.
Zum Maerker Portal sagt er, dass sein gemeldeter Schaden, ein großes Schlagloch in der Zepernicker Straße, bis heute nicht erledigt sei. Er fragt nach entsprechenden Kontrollen über die gemeldeten Sachstände.
Der Bürgermeister möchte, dass ihm zum Maerker Portal eine Mail geschickt werde, um eine Prüfung zu veranlassen.
Zur Grasmaat sagt er, wenn 4-mal beauftragt wurde, dann könne man die Zeitpunkte der Ausführung nicht festlegen. Wenn das Gras zu hoch sei, dann sei es kaum zu bewerkstelligen und es werde deutlich preisintensiver. Insofern könne er ihm keine Hoffnung machen, dass es sich ändern werde.
Zur Liste der offenen Beschlüsse teilt er mit, dass diese fast fertig sei und es beabsichtigt sei,diese zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorlegen zu können.
Herr Sloma spricht die Einwohnerbeteiligungssatzung an. Es sei vom Bündnis90 / GRÜNE / Piraten kritisiert und zur Prüfung an die Kommunalaufsicht übersandt worden. Es fragt, ob es hierzu bereits eine Antwort gäbe.
Herr Stahl antwortet, dass er über den aktuellen Stand keine Aussage treffen könne.
Herr Mischewski bittet um Aushändigung der Stellungnahme der Verwaltung zur Kippe in Birkholzaue. Er habe eine andere Aussage zu den Grundstücken. Die Verwaltung würde nur dann tätig werden, wenn die Grundstücke gekauft wären und nach seinem Kenntnisstand, seien die Grundstücke gekauft. Die Verhandlungen mit Berlin seien somit unnötig und die Stadt sei verpflichtet, etwas zu tun. Er hätte dazu gern eine Aussage der Verwaltung. Zudem wünsche er sich, dass in seinem Ortsteil der Grünschnitt erfolge. Hauptsächlich betreffe das den Kinderspielplatz.
Er wird von den Anwesenden informiert, dass der Grünschnitt heute früh erfolgt sei.
Der Bürgermeister antwortet ihm, dass die Grundstücke nicht gekauft wurden. Die Stadtgüter seien nach wie vor Eigentümer von 2/3 der Flächen. Die Stadt sei nicht Rechtsnachfolger sondern nur Zustandsstörer. Gleichwohl seien das auch die Stadtgüter.
Zu Herrn Vida sagt er, dass über den Wasserverbandstag die Verhandlungen dahingehend geführt werden, dass der Zweckverband Panke / Finow sich an einem Musterverfahren beteiligt um die Staatshaftungsansprüche in einem Musterverfahren zu klären. Herr Vida wisse als Jurist, dass das Staatshaftungsgesetz auf natürliche Personen abziele und nicht auf Kommunen. Insofern gehe man ein erhebliches Prozessrisiko ein. Er bittet noch einmal ausdrücklich darum, alle Anfragen den WAV betreffend auch an Verbandsvorsteher zu richten.
Herr Vida meint, dass die Antwort unbefriedigend sei. Die Forderung nach Musterverfahren sei vor 2 Wochen von seiner Fraktion erhoben worden, woraufhin nach Rücksprache mit dem am meisten betroffenen Verband Königs Wusterhausen, die Landesregierung dazu bereit gewesen sei. Die Beteiligung des WAV "Panke / Finow" an einem solchen Musterverfahren, ändere nichts daran, dass die Stadt Bernau den Auftrag erteilt habe, dass unsere Vertreter in der Verbandsversammlung daraufhin zu wirken haben, die Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Wenn dieser Beschluss nicht umgesetzt sei, so stelle er die Frage, warum das nicht geschehen sei. Herr Gemski habe die Pflicht darüber zu informieren. Es sei politisch völlig realitätsfern so zu tun, als ginge es die Stadtverordnetenversammlung nichts an. Es gehe bei diesem Thema um Millionen. Er möchte nur wissen, was der Bürgermeister aus der Verbandsversammlung weiß, weshalb das noch nicht geschehen ist. Durch die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt / Oder, habe eine Diskussion auf Landesebene eingesetzt, die die Zahlung vom Land an die Verbände eventuell beschleunigen könne, weil die Verbände, die sich kritisch gestellt haben, nun unter einen erheblichen Zahlungsdruck kommen durch die Entscheidung, denn diese müssen nun dreimal soviel zurückzahlen wie gedacht. Hier sei die Entscheidung aus Frankfurt kriegsentscheidend. Vertreter der Fraktion DIE LINKEN haben im Jahr 2016 erklärt, dass Staatshaftungsansprüche von Bürgern bei den Verbänden keine Aussicht auf Erfolg haben und Bürger seien davon abgehalten worden, die Ansprüche geltend zu machen. Nun seien diese bewilligt worden. Wenn jetzt die Verbände mehr zahlen müssen, so werde sich auch beim Land eine Bewegung ergeben, den Verbänden mehr zur Verfügung zu stellen. Deshalb habe man, aus Solidarität gegenüber den Verbänden, die Pflicht unsere Ansprüche dort anzumelden. Es sei das vitale Interesse der Stadt Bernau nun schnell zu sein und nichts anderes verlange er von ihm.
Der Bürgermeister erwidert, dass der Herr Vida ein entscheidendes Wort gesagt habe: Kriegsentscheidend. Er führe keinen Krieg. Er führe nicht die politische Auseinandersetzung auf Landesebene. Man habe die Interessen der Bevölkerung zu vertreten bzw. des Verbandes zu wahren. Die Staatshaftungsansprüche seien angemeldet und andere Kenntnisse habe er nicht.
Herr Sauer fragt zum Bauvorhaben Neues Rathaus, ob der Bürgermeister die Notwendigkeit sehe, einen neuen inhaltlichen Beschluss über eine veränderte Entwurfsplanung oder ähnliches herbeizuführen, da man im September 2016 sowohl Geld als auch ein Form von Planung beschlossen habe.
Der Bürgermeister erläutert, dass im Hause geprüft werde, ob die Änderung so wesentlich sei, dass ein neuer Beschluss notwendig sei. Es gehe darum, dass die bauliche Vorbereitung getroffen werde. Beantragt werde die Baugenehmigung in jedem Fall. Ob es dann so ausgeführt werde, müsse die Stadtverordnetenversammlung beschließen.
Herr Sauer meint, dass der Bericht des Bürgermeisters auch von anderen Änderungen gesprochen habe. Er bittet dies im Blick zu haben.
Der Bürgermeister sagt, der Übergang sei die einzige bauliche Änderung die relevant sei. Er werde es in jedem Fall in die Genehmigungsplanung aufnehmen. Sollte die Stadtverordnetenversammlung dies später nicht wünschen, dann werde auf die Realisierung verzichtet.
Herr Vida findet es unangemessen ein geflügeltes Wort umzudrehen. Es werde der Sache nicht gerecht, wenn er genau weiß wie es gemeint sei. Im Verbandsgebiet wurden Beiträge in Höhe von 30 Mio. EUR erhoben. Dies sei ein zentrales Thema der Stadt. Auch wenn über Musterprozesse gesprochen werde, so entbinde dies doch nicht von der Pflicht. Das Land befinde sich in einer intensiven Diskussion den Schaden zu ermitteln. So sei es fahrlässig die Schadenssumme zu mindern. Der Druck und die Diskussion werden dadurch erhöht, wenn mehr Verbände die Forderungen anmelden. Je mehr Geld die Verbände zurückbekommen umso mehr können sie an die Bürger zurückzahlen. Das jetzige Ergebnis nach 8 Monaten sei nicht hinnehmbar. Er bittet den Bürgermeister im Verband darauf hinzuwirken.
Herr Stahl sagt zum Thema Staatshaftungsurteil aus Frankfurt: Genau das sei nicht zutreffend, da man bereits gesagt habe, dass auch die Bürger ihr Geld zurückbekommen, die keinen Widerspruch eingelegt haben. Dieses Urteil habe keinen richtungsweisenden Charakter für die Stadt. Zum Thema Finkenschlag könne er nichts sagen, denn er wisse nicht, wie das Fachamt die Klassifizierung vorgenommen habe.
Herr Dr. Tontschev bemängelt, dass wichtige Themen zu so später Stunde behandelt werden.