9.10 Bildung einer baubegleitenden Arbeitsgruppe für das Bauvorhaben "Neues Rathaus"
Frau Dr. Bossmann erläutert die Vorlage und teilt die Ergebnisse aus den vorherigen Ausschüssen mit.
Der Bürgermeister möchte anmerken, dass die Vorlage nicht durch die Verwaltung eingebracht
worden sei um eine Kanalisierung zu schaffen, wie man kontrolliert werden möchte. Man habe es
für die fraktionsübergreifenden Beratungen übernommen, die vorher stattgefunden hatten und diese
Form gewählt. Somit könne man eine gewisse Transparenz garantieren.
Herr Dr. Maleuda trägt seine Rede wie folgt vor:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion des "Bündnis für Bernau" hat sich im Vorfeld der heutigen Beschlussfassung aktiv in
den Abstimmungs- und Meinungsbildungsprozess eingebracht. Und wir haben bisher immer diesen
heute zur Beschlussfassung stehenden Denkansatz für richtig gehalten. ABER, es ist eine
Binsenweisheit, sich anstehende Entscheidungen immer mehrmals durch den Kopf gehen zu
lassen, bevor man sich abschließend erklärt.
Genau das haben wir in der Fraktion und auch im Vorstand unseres Bündnisses wiederholt getan.
Zur Erinnerung, die Verwaltung unter Leitung des Bürgermeisters hat uns hier in diesem Raum mit
den - durch korrekte Verwaltungsarbeit ermittelten - zu erwartenden Baukosten offensiv und ehrlich
informiert, hat also ihre Aufgaben hinsichtlich Transparenz, Offenheit und Information gegenüber der
SVV erfüllt. Dass danach die Auseinandersetzungen hier im Haus begannen und schließlich in der
Befragung der Bürger mündete, muss nicht erläutert werden. Die übergroße Mehrzahl aller
Stadtverordneten und nachfolgend auch die Mehrheit aller sich im Bürgerentscheid erklärenden
Bürgerinnen und Bürger haben sich für den Neubau ausgesprochen.
Damit ist das Votum für das neue Verwaltungsgebäude nochmals klar ausgesprochen worden. Das
bedeutet, die Verwaltung unserer Stadt hat nach wie vor den Auftrag den Bau des
Verwaltungsgebäudes zu realisieren. Zur Realisierung von Bauvorhabens gibt es Spezialisten des
Stadtplanungsamtes, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt, es gibt sogar einen zuständigen
Dezernenten. Diese kompetenten Mitarbeiter sind für die Realisierung derartiger Bauvorhaben
zuständig, werden dafür von unserer Stadt bezahlt und erfüllen gemäß ihren Stellenbeschreibungen
ihre Tagesaufgaben. Zusätzlich bedient sich unsere Stadtverwaltung bei diesem
Infrastrukturvorhaben entsprechender Beraterfirmen, Sachverständiger und anderer fachlicher
Kompetenzträger.
Das ist der Weg, wie ein derartiges Bauvorhaben zu realisieren ist. Aus unserer Sicht ist die
Verwaltung auf dem richtigen Weg. Wir sprechen unserem Bürgermeister und seinen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Leitung des zuständigen Dezernenten unser Vertrauen aus.
Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung in der Lage ist, dieses Bauvorhaben korrekt zu
realisieren.
Eine Arbeitsgruppe zu bilden, die zum Ziel hat "umfangreiche Kosten- und Terminkontrolle"
auszuüben, soll Aufgaben erfüllen, die in der Verantwortung des Bauherren liegt, also der Stadt
Bernau. Auch die Überlegung, dass über eine derartige Arbeitsgruppe die Informationsflüsse in die
Fraktionen schneller möglich sind, greift unseres Erachtens nach nicht wirklich. Vielmehr sollte es –
und auch das ist gute und gelebte Praxis hier in unserer SVV – Standard sein, dass der
Hauptverwaltungsbeamte in seinem Bericht zu Beginn der Tagung der SVV über den Baufortschritt,
die Einhaltung der Terminkette und der geplanten Kosten vorträgt und bei Problemen offensiv
informiert.
So werden Verantwortlichkeiten eingehalten und gestärkt und keine zusätzlichen Gremien
geschaffen, die ein erhebliches Mehr an Arbeit auch für diejenigen mit sich bringen würden, die
eigentlich von ihrer Aufgabe her für einen ordnungsgemäßen Bauablauf zuständig sind.
Meine Damen und Herren, stärken wir die Kompetenz und Verantwortlichkeit des Bürgermeisters
nach innen und nach außen und übertragen wir die Verantwortung für dieses Infrastrukturprojekt
dahin, wo sie hingehört, in die Hand unserer Verwaltung und nicht in die Hand einer Arbeitsgruppe
von weitgehenden Nichtfachleuten (wobei Ausnahmen auch hier die Regel bestätigen).
Wir werden als Fraktion nach reiflichen Abwägungen dieser Vorlage nicht zustimmen und erbitten
ihre kollegiale Zustimmung zu unseren Überlegungen.
Herr Kirsch stimmt der Aussage vom Bürgermeister zu. Die vorliegende Vorlage sei durch die Verwaltung umgewandelt worden. Im Vorfeld gab es vorberatene Besprechungen mit den Mitgliedern aller Fraktionen. Die Ausführung von Dr. Maleuda sei richtig, das Ziel dieser Arbeitsgruppe sei Kosten-und Terminkontrolle, Kommunikation nach Innen und Außen um zeitraubende Diskussion auf ein Minimum zu reduzieren. Der Ansatz der Arbeitsgruppe sei nicht, dass man Zweifel an der Fähigkeit der Verwaltung habe, sondern das man das aufwendige Bauvorhaben entsprechend begleiten und miteinander einen flüssigen, reibungslosen Ablauf gewährleisten möchte. Man werde nicht in konkrete Fachfragen eingreifen, weil dazu die notwendige Kompetenz nicht vorhanden sei. Herr Kirsch befürwortet die Arbeitsgruppe, da diese unentgeltlich arbeite und dadurch der Stadt Bernau bei Berlin keine weiteren Kosten anfallen.
Herr Keil habe sich im Ausschuss verstärkt zu dem Thema geäußert. Er habe an Dr. Maleuda gesehen, dass man fachliche Bedenken auch sachlich diskutieren kann und möchte sich daran ein Beispiel nehmen. Herr Keil bezieht sich auf die Rede von vom Bürgermeister und möchte vortragen, wo in dieser Vorlage Schwächen sind. Der Bürgermeister schaue in die Kommunalverfassung und sehe, dass er keinen Ausschuss bilden möchte, da dies zu formal sei. Auch einen beratender Ausschuss werde seinerseits abgelehnt, da dieser zu viele Leute beinhalte und des Weiteren auch kein Kreis der Stadtverordnetenversammlung, sondern lediglich von jeder Fraktion nur ein Mitglied. Damit sei deutlich, dass diese Arbeitsgruppe nicht aussagekräftig sei und die Fachleute der Stadtverwaltung von der Arbeit abhalte. Herr Keil denkt, dass das positive an dieser Arbeitsgruppe sei, dass die dortigen Mitglieder vielleicht nicht öffentliche Informationen erhalten, was nach seiner Auffassung aber nicht korrekt sei. Denn nicht öffentliche Informationen darf die Stadtverwaltung diesem Kreis nicht übermitteln und sollte dies doch der Fall sein und bekäme er dies heraus, werde er sich wegen Geheimnisverrats an die demensprechenden Stellen wenden. Wenn es ein Ausschuss sei, so müsse dieser auch nach allen Regeln gebildet werden oder Beratungen im Hauptausschuss erfolgen. Dort könne man auch Entscheidungen treffen, die keinerlei Kosten verursachen. Bei einer einfachen Bauberatung mit Öffentlichkeitswirksamkeit empfehle er eine regelmäßige Pressemitteilung. Dort könne man die gewünschte Transparenz vermitteln. Im Ausschuss wurde von den Mitgliedern erwähnt, dass es sich um Budgetrechte handle, dies verneint er. Die Einstellung der Summe sei im Haushalt bereits erfolgt, nun müsse die Verwaltung damit korrekt umgehen. Vom Budgetrecht könne man nur dann ausgehen, wenn es sich um den Hauptausschuss handle, der auch beschließen könne.
Her Labold spricht direkt Herr Dr Maleuda an und kann seine Auffassungen grundsätzlich teilen, dass man der Stadtverwaltung zutrauen könne, ordnungsgemäß ein Bauvorhaben durchzuführen. Im Grunde sei dies ja auch ein normales Geschäft der Verwaltung. Bei diesem Bauvorhaben sei es
aber anders als bei der Errichtung sonstiger Bauten. Man habe es hier mit einem politisch, bedeutsamen Verfahren zu tun gehabt und ein, nach seiner Auffassung unzulässigen, Bürgerentscheid
sei durchgeführt worden. Dieser habe mit Ergebnis von dem Bau des Rathauses geendet. Dies zeige ihm die politischen Wichtigkeit dieses Thema auf und das ein großer der Teil der Bürger offensichtlich
dem Vermögen der Stadt ein kostengerechtes Gebäude zu errichten misstraut. Um dieses Mistrauen
entgegen zu wirken, sei der Gedanke entstanden, dass man es teilweise öffentlichen begleiten
und so nachvollziehen könne, wie sich die laufenden Kosten zusammensetzen. Man müsse
dies nachvollziehen können als Vertreter der Bürgerschaft und da man nur Stadtverordnete in
diesem Gremium habe, gehe er davon aus, dass hier ausreichend Vertreter der Bürgerschaft
unmittelbar Zugang zu den verhandelnden Fakten habe. Er widerspricht der Aussage von Herrn Keil,
dass das Geheimnisverrat sei, wenn bestimmte Tatsachen diesem Gremium in einer nicht
öffentlichen Sitzung offenbart werden. Es handle sich um Stadtverordnete, die einem
Verschwiegenheitsgebot unterliegen. Deshalb teile er nicht die Sorge von Herrn Keil. Man
müsse aus besagten Gründen, das Gremium etablieren und man sehe dann, ob es sinnvoll ist.
Herr Dyhr möchte aus eigner Erfahrung einfügen, dass bei einem Bauvorhaben unvorhersehbare
Dinge passieren. Wenn man in dem Hauptausschuss oder in der Stadtverordnetenversammlung
beginne, über Detailprobleme zu reden, dann überreize man die Sitzungszeit ins unermessliche.
Diese Arbeitsgruppe habe eine entzerrende Wirkung auf die Funktionen. So könne man sich endlose Diskussionen sparen.
Dies sei eine extrem wichtige Aufgabe. Man werde vom Umfeld mit Fragen konfrontiert und so könnte man relativ zeitnah antworten. Dies sei deutlich besser als wenn man auf den Sitzungsturnus der
Stadtverordnetenversammlung angewiesen wäre und erst später eine Antwort bekäme.
Letztendlich stimmt Herr Dyhr für die Arbeitsgruppe.
Frau Dr. Enkelmann plädiert ebenfalls ausdrücklich für die Arbeitsgruppe. Es gab ein eindeutiges
Votum der Bürger für den Bürgerentscheid und man sei weit davon entfernt der Verwaltung zu
unterstellen, dass sie nicht in der Lage sei so ein Projekt zu realisieren. Der Bürgerentscheid habe
eines eindeutig klar gemacht und zwar, dass es Mißtrauen gäbe bzw. Fragen, die man als
Stadtverordnete gegenüber den Bürgern zu entscheiden haben. Der Umfang dieses Bauvorhabens
sei erheblich und wo der Bürger natürlich Nachfragen anstelle, was man mit den Geldern mache.
Die Arbeitsgruppe könne ein Bindeglied zwischen Verwaltung und Fraktion seien, sodass man
rechtzeitig informiert werde. Das, was man der Presse entnehmen konnte, war nicht ausreichend.
Eins sei klar und zwar, dass die Arbeitsgruppe keine Entscheidungen treffen werde sondern nur die
Stadtverordneten. Die Vergabeentscheidung werden über den Hauptausschuss abgewickelt, das
bleibe unsere Entscheidung. Es gäbe einen weiteren Vorzug dieser Arbeitsgruppe und dies sei
nicht, die nicht entstehenden Kosten sondern, dass man in der Lage sei, weitere kompetente
Fachkräfte bei Einzelfragen mit heranzuziehen. Als Beispiel nennt sie den Behindertenbeirat und stellt
die Frage, inwieweit man diese miteinbeziehen könne.
Herr Nickel äußert sich verwundert, dass man eine erneute Diskussion zu diesem Thema führe. Im
Hauptausschuss sei man ein Stück weiter gewesen. Vor der ganzen Abstimmung zum
Bürgerentscheid gab es bereits die Idee der Arbeitsgruppe. Damals sei man sich einig gewesen und
nun suche man Punkte, um gegen eine Arbeitsgruppe zu stimmen. Des Weiteren sei er über die
Formulierung verwundert, dass um eine kollegiale Zustimmung zur Ablehnung dieser Vorlage
gebeten werde. Er bittet um eine kollegiale Zustimmung, weil man die Möglichkeit habe,
dieses Vorhaben besser zu machen, außerdem wirbt er um Vertrauensbildung.
Herr Sauer sei überrascht über den Inhalt der Begründung von Herr Keil gegen eine Arbeitsgruppe.
Er habe akzeptieren können, wenn es hieße, man benötige diese Gruppe nicht, weil der Wirtschafts-
und Umweltausschuss bereits diese Aufgabe erledige. Man habe aber in der
6.Stadtverordnetenversammlung gemeinsam die Zuständigkeitsordnung geändert und unter Punkt
10 "Informationen über Inhalte von Ausschreibungen die einen Wert von 100.000,00 €
überschreiten" eingefügt. Auch damals ging es darum, kein Misstrauen aufkommen zu lassen,
sondern Informationen auf einfachen Wege in Umlauf zu bringen. Die Wahrnehmung in der
Stadtverordnetenversammlung sei gewesen, dass man am Ende der Ausschreibung die
Möglichkeit gehabt habe eine Zustimmung zu erteilen, weil eine Ablehnung aus rechtlichen Gründen nicht machbar gewesen sei. Diese Argumentation hätte er akzeptieren können. Herr Keil sei nicht
gezwungen an der Arbeitsgruppe teilzunehmen, andere Mitglieder der Fraktion können es sich
wahrscheinlich eher vorstellen. Er denke aber, dass es ein guter Punkt sei um auf
Vertrauensvorschuss zu gehen in beide Richtungen. Seitens der Verwaltung hätte man
argumentieren können, dass es ein Geschäft der laufenden Verwaltung sei und den Vorschlag
ablehnen könne. Herr Sauer begrüße es, dass dies nicht der Fall sei und dass die Verwaltung das
aufgegriffen habe und die Vorlage eingebracht wurde. Des Weiteren stimmt er der Aussage von
Herrn Nickel zu. Man habe mit der Arbeitsgruppe einen Weg gezeigt, dass man einen gemeinsame
Lösung finden möchte und darüber hinaus eine Basis um sich gemeinsam mit dem
größten Infrastrukturprojekt der tagesaktuelles Zeit dieser Stadt auseinander zu setzen. Man stelle
sich nur vor, wenn man keine Arbeitsgruppe hätte und man keine Informationen erhalte. Es würden
sich wieder Diskussionen ergeben und so könne man auf kurzen Wege Informationen erhalten. Er
wirbt ausdrücklich für die Arbeitsgruppe. Die Logik der Fraktion Bündnis für Bernau gegen die
Arbeitsgruppe könne er nicht teilen, da bei der Problematik WAV vehement für einen Beirat
geworben wurde, der mit Verlaub kein Mitspracherecht habe. Der WAV sei seit gut zwei Jahren mit
Vertretern wie einen Stadtverordneten und dem Bürgermeister in einem Fahrwasser und
bei Personen denen sie vertrauen.
Herr Keil wendet sich an die Verwaltung und möchte wissen, ob beabsichtigt werde, nichtöffentliche
Themen in der Arbeitsgruppen behandeln zu lassen oder nicht?
Der Bürgermeister teilt mit, da es nicht beabsichtigt sei, dass die Arbeitsgruppe öffentlich tage
und daher beabsichtige man die Vorbereitung gerade auch der Auftragsvergabe mit dieser
Arbeitsgruppe zu beraten. Da es sich ausschließlich um Stadtverordnete handle sei eine
Eingrenzung des Teilnehmerkreises nicht nachvollziehbar. Bei den Stadtverordneten gehe er davon
aus, dass die berechtigen Interessen der Stadt gerade in Bezug auf die Vertraulichkeit gewahrt
werden.
Herr Keil fragt nach, ob nicht die Abbildung der Machtverhältnisse der Stadtverordneten nach
Hare-Niemeyer oder D’Hondt Verfahren nicht relevant sei für den Bürgermeister.
Der Bürgermeister antwortet, da es um ein beratenes Gremium handle, was man bei
Entscheidungen durchaus als maßgebend annehme, aber nicht bindend sei, die Verletzung des
Hare-Niemeyer Prinzips sei nach seiner Ansicht kein größeres Problem. Insbesondere da die größeren Fraktionen, die prinzipiell darunter leiden würden, überwiegend ihre Zustimmung erklärt haben.
Zumal gehe es nicht um bindende Abstimmungen aber um die Vorbereitungen von Vergaben im
Hauptausschusses und da habe man die Problematik, dass man in einem Bauablauf an enge Fristen
gebunden sei und die Ladung des Hauptausschuss erfolgt sei. Man könne nicht erschöpfend
Auskünfte zu Ausschreibungen, Modalitäten etc. geben, daher bestehe nur die Möglichkeit einer
Vertagung. Die sei bei Ausschreibungen in der Regel kompliziert. Gerade bei so komplexen Sachverhalten, wie die zu erwartenden Ausschreibungen, könne man davon ausgehen, dass die eine oder andere Frage aufkomme, die man noch rechtzeitig beantworten könne bevor eine Abstimmung im Hauptausschuss erfolge. Er äußert
Bedenken, dass man den Hauptausschuss mit der Vielzahl an Vergaben in kurzer Zeit inhaltlich
überfrachten würde. Aus diesem Punkt begrüße er die Arbeitsgruppe, die eine vorberatende
Funktion habe und im Zweifel auch fundierte Informationen bereits vor dem Hauptausschuss zugänglich wären um den Aufklärungsbedarf zu decken.
Frau Reimann möchte die baubegleitende Arbeitsgruppe nicht blockieren, äußert aber Bedenken.
Sie habe ein Problem mit dem Inhalt der Vorlage. Unter Punkt 3 stehe " Ziel der Arbeitsgruppe ist
die intensivere Information und Anbindung der Stadtverordnetenversammlung an den Planungs- und
Realisierungsprozess", aber in Inhalt und Begründung stehe, eine Mitwirkung bei relevanten Verfahren würde ebenso durch die Arbeitsgruppe abgedeckt werden, wie eine umfangreiche Kosten- und Terminkontrolle.
Diese beiden Ausführungen seien zu umfangreich für eine Arbeitsgruppe und könne aus ihrer Sicht nur ein Ausschuss lösen. Daher erfolgt die Bitte an den Hauptausschuss, die Aufgabenverteilung und vor allem die Verantwortung der Arbeitsgruppe zu überdenken. Es solle auch eine eindeutige Regelung erfolgen, dass die Arbeitsgruppe nicht berechtigt sei, öffentliche Erklärungen abzugeben. Sie wünsche weiterhin Informationen und Erklärung in der
Stadtverordnetenversammlung durch den Bürgermeister öffentlich vorgetragen zu bekommen.
Herr Dr. Maleuda wendet sich an Herr Nickel und sagt, dass er seine Meinung zur
Stellungnahme billige, aber einleitend möchte er ausführen, dass man sich über einen längeren
Zeitraum mit dem Thema auseinandergesetzt habe, gleichwohl habe er sich positioniert. Dennoch
könne man nicht ausschließen, dass man im Meinungsbildungsprozess innerhalb der Fraktionen
Diskussionen habe, die zu einem anderen Ergebnis führen. Insofern sei es ein legitimes Recht der
Fraktion Bündnis für Bernau.
Herr Nickel möchte von Dr. Maleuda wissen, wenn die Arbeitsgruppe positiv entschieden werde, ob
seine Fraktion die Teilnahme an dieser verweigere.
Herr Dr. Maleuda möchte zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme dazu abgeben.
Frau Dr. Bossmann lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Enthaltungen: | 9 |
Stimmverhältnis: | mehrheitlich |
Ergebnis: | angenommen |