10.1 Mitteilungen des Bürgermeisters einschließlich Beantwortung der Stadtverordnetenanfragen * Pause * Aussprache zu den Mitteilungen
Mitteilungen des Bürgermeisters
“Gleich zu Beginn des neuen Jahres wurde ein Mini-Blockheizkraftwerk im Rahmen eines sogenannten Contracting-Modells in Betrieb genommen. Es versorgt künftig den Recyclinghof in Bernau mit Strom und Wärme.
Im Bernauer Rathaus machten am 10. Januar die Sternsinger der katholischen Kirchgemeinde Herz-Jesu Station. Verkleidet als die heiligen drei Könige aus dem Morgenland sammelten sie wieder für hilfsbedürftige Kinder. Die Spende geht dieses Jahr unter anderem nach Nicaragua und soll dort für Bildungs- oder soziale Projekte verwendet werden.
Am 19. Januar besuchte ich den Neujahrsempfang des Verbandes christlicher Kliniken und traf dort auf Professor Albes, Chefarzt der Herzchirurgie, der sich dafür stark macht, dass bald auch in Brandenburg Ärzte ausgebildet werden und so hoffentlich dem Ärztemangel entgegengewirkt werden kann. Die aktuellen Nachrichten lassen da hoffen.
Neben dem Hussitencup am letzten Wochenende waren auch in anderen Sportarten schon wieder sportliche Erfolge von Bernauer Vereinen zu verzeichnen. So die C-Junioren bei der Hallenfußball-Meisterschaft am Wochenende in Cottbus den Landesmeistertitel. Eine Silber-Medaille brachte Martin Setz am Sonntag von den Deutschen Judo-Meisterschaften in Potsdam mit nach Hause.
Bernau ist nun die einzige Kommune im Land, die im Forstbereich ausbildet. Für dieses Engagement erhielt die Stadt von Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger am 23. Januar auf der Internationalen Grünen Woche die Ausbildungsplakette „Ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“.
Am 25. Januar fand beim Amtsgericht Strausberg die Zwangsversteigerung des Sportplatzes Ladeburg statt, an der sich auch die Stadt auf Grundlage eines SVV-Beschlusses beteiligte. Die Stadt kam leider nicht zum Zuge, nähere Ausführungen dazu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Außerdem möchte ich Sie darüber informieren, dass die Errichtung der Straßenbeleuchtung in der Bergstraße und Vierrutenstraße abgeschlossen ist. In der Straße An der Panke wurden heute die letzten 5 Leuchten aufgestellt. Die Abnahme incl. Übergabe der Revisionsunterlagen ist für die 6. KW geplant.
Morgen findet wieder die Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am morgigen Freitag um 11.00 Uhr an dem Ehrenmal in Schönow statt, zu der ich herzlich einladen möchte.
Die Regionalversammlung findet am 06.02. um 16.00 Uhr im Paul Wunderlich Haus in Eberswalde statt. Gegenstand ist u. a. der Teilregionalplan Windnutzung, die Vorstellungdesintegrierten Verkehrskonzeptes für die Planungsregion Uckermark-Barnim, ein regionales Entwicklungskonzept erneuerbarer Energien und die Vorstellung der Kriterien für PV-Freiflächenanlagen.
Ich möchte die Vertreter der Parteien ermuntern, sich hierbei für unsere Stadt einzusetzen.
Vom Wasser- und Bodenverband "Finowfließ" wird am 09. Februar ab 16.00 im Ratssaal eine Abschlusspräsentation zu den bisherigen Ergebnissen der Vorplanung zum Gewässerentwicklungskonzept Panke stattfinden. Zu dieser Veranstaltung werden die angrenzenden Gemeinden, die Träger öffentlicher Belange, die Presse und sonstige Betroffene und natürlich auch Sie herzlich eingeladen.
Abschließend möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der von der BeSt initiierte BARNIM Eisstock-Cup in die zweite Runde geht. Am 25. Februar können zwölf Bernauer Teams um einen Platz im Finale kämpfen – welches am 31. März ebenfalls in Bernau stattfindet –.
Baubericht
Hochbau
Schulkomplex Grundschule am Blumenhag/ Tobias-Seiler-Oberschule – Abbruch der Lagerunterstände
Die Abbrucharbeiten der ehemaligen Lagerunterstände auf einer Teilfläche des bislang verpachteten Grundstückes (Fa. Schrotthandel Elling) sind größtenteils realisiert. Die Beprobung der zwischengelagerten Haufwerke ist erfolgt. Mit der Abfuhr der Abbruchmaterialien zu den entsprechenden Deponien ist begonnen worden.
Die Entsorgungsarbeiten werden, da auf dem Gelände Sonderabfälle vorhanden sind, vom Bodenschutzamt des Landkreises Barnim begleitet.
Georg-Rollenhagen-Grundschule - Fluranbau, Sanierung und Neubau der Rettungswege (3.GS, Jahnstraße)
Die Montage der Aluminium-Glas-Fassade am neuen Erschließungsflur ist abgeschlossen. Im Fluranbau sind die Putz- und Estricharbeiten sowie die Grundinstallation für die technische Gebäudeausrüstung ausgeführt.
In den Klassenräumen sowie im Schulleiter- und Sekretariatsbereich wurden endlich die neuen Innentüren und teilweise neuen Fenster eingebaut. Des Weiteren sind die Rauch- und Brandschutztüren in den Treppenhäusern und im neuen Fluranbau montiert. Weitere Innenausbauarbeiten wie Trockenbau-, Fliesen-, Bodenbelags- und Malerarbeiten werden derzeit realisiert.
Turnhalle Schönow – Anbau Sozialtrakt
Die Rohbauarbeiten inkl. Verlegung der Grundleitungen für die Medien sind fertig gestellt. Die Zimmerarbeiten sowie die Dachdecker- (bis auf das Gründach) und Dachklempnerarbeiten sind im Dezember vergangenen Jahres realisiert worden. Derzeit findet keine Bautätigkeit am Objekt statt. Es werden die weiteren Ausschreibungen vorbereitet bzw. durchgeführt, so dass im Frühjahr die Fortführung der Baumaßnahme erfolgt.
Parkhaus Waschspüle
Der Einbau der Rüttelstopfsäulen, die Gründung des Gebäudes, ist erfolgt. Ebenso der Ausbau der stillgelegten Leitungen. Für die Hinterlieger wurde eine provisorische Zufahrt, die gleichzeitig als Baustraße genutzt wird, hergestellt. Mit den Unterfangungsarbeiten am Nachbargebäude wurde am 18.01.2012 begonnen. Ab 23.01.2012 laufen die Fundamentierungsarbeiten. Am 24.01.2012 konnte die feierliche Grundsteinlegung durchgeführt werden.
Tiefbau
Bahnhofsplatz / Fahrradparkhaus
Da der Fördermittelbescheid, wie ursprünglich angekündigt, nicht vom Land Brandenburg im Rahmen der Förderung von ÖPNV-Maßnahmen erteilt, sondern an die Landesinvestitionsbank (ILB) weitergeleitet wurde und nunmehr eine Förderung mit EFRE-Mitteln (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) erfolgen soll, konnte mit dem Bauvorhaben Fahrradparkhaus am Bahnhofsplatz im Dezember 2011 nicht begonnen werden. Seit 13.01.2012 liegt die Bestätigung der ILB zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vor. Die ausführende Firma wurde umgehend informiert und der Auftrag für die bauvorbereitenden Maßnahmen ausgelöst. Wann die Ausführung beginnen kann, hängt von der Lieferzusage des Walzwerkes zur Lieferung der Spundwände und natürlich von der Witterungslage ab. Parallel erfolgen die Abstimmungen mit der ILB, so dass eine kurzfristige Fördermittelzusage zu erhoffen ist.
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Brüderstraße / Hohe Steinstraße / Parkstraße
Für den Ausbau der Straße erfolgte die Öffentliche Ausschreibung. Die Submission fand am 23.01.2012 statt. Die Vergabe der Leistung ist für Februar 2012 vorgesehen, so dass Mitte März mit dem Bau der Brüderstraße begonnen werden kann. Eine entsprechende Information der Anlieger erfolgt rechtzeitig.
Margueritenstraße
Die Baumaßnahme konnte im vergangenen Jahr weitestgehend abgeschlossen werden. Für die Asphaltfahrbahn und Entwässerung fanden im Dezember bautechnische Abnahmen statt. Im mittleren Teilabschnitt sind in der Hauptsache noch der Knoten Resedastraße und rd. 25m Gehweg zu pflastern. Der Rückbau der alten Beleuchtungsmaste steht noch aus. Die Restleistungen sollen schnellstmöglich bei entsprechender Witterung ausgeführt werden.
Alte Lohmühlenstraße
Die Baumaßnahme konnte bis auf wenige Restleistungen (Aufstellung von Ausstattungselementen wie Parkbank und Abfallbehälter) im vergangenen Jahr abgeschlossen werden. Nach erfolgten Abnahmen am 07.12.2011 (Beleuchtung) und 08.12.2011 (Straßen- und Wegebau, Rohrleitungsbau) wurde die Straße mit Pflanzung der letzten von vier neu zu pflanzenden Säuleneichen feierlich durch den Bürgermeister, Herrn Handke, für den Verkehr freigegeben.
Damit ist die Straße entsprechend Ausbaubeschluss fertig ausgebaut.
Friedenstraße OT Schönow
Die Baumaßnahme konnte bis auf einige Restleistungen noch im vergangenen Jahr abgeschlossen werden. Die Abnahme fand am 23.12.2011 statt. Damit ist die Straße entsprechend Ausbaubeschluss fertig ausgebaut. Die landschaftspflegerische Maßnahmen (Baumpflanzungen) sowie die Restleistungen werden in Abhängigkeit von der Witterung ausgeführt.
SG Grün
Wasserbau
Dorfgraben Schönow
Die Arbeiten wurden am 16.01.2012 wieder aufgenommen. In Abhängigkeit von der herrschenden Witterung ist mit Fertigstellung bis März 2012 zu rechnen. Ein 3. BA wird gemeinsam mit dem WBV zur Umsetzung im 2. Halbjahr 2012 Vorbereitet.
Sanierung Parkbrücken im Schloßpark Börnicke
Witterungsbedingt ruhen die Arbeiten derzeit. Die Fortsetzung der Arbeiten ist für März 2012 geplant.
Spielplätze
Im letzten Jahr musste ein Spielgerät auf dem Dorfanger Birkholz aus Verkehrssicherungsgründen demontiert werden. Als Ersatz wurden kürzlich zwei neue Spielgeräte auf dem Dorfanger aufgebaut.
Der Auftrag zur Rekonstruktion des Spielplatzes An der Stadtmauer/ Parkstraße wurde erteilt. Mit dem Baubeginn ist in Abhängigkeit von der Witterung voraussichtlich im Februar 2012 zu rechnen.
Aktueller Sachstand zur Bearbeitung der Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes
Alle sechs Baumaßnahmen, welche im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes in der Stadt Bernau bei Berlin geplant und durchgeführt wurden, sind fertiggestellt.
So wurden an der Kita am Baikalplatz, der Kita Angergang und der Kita in der Oranienburger Straße energetische Hüllensanierungen durchgeführt um den aktuellen Anforderungen der Energieeinsparverordnung zu entsprechen.
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Die Kita der AWO „Regenbogen“ erhielt einen Anbau, der nun als Bewegungsraum und als Familienzentrum genutzt wird und in der Grundschule an der Hasenheide im Schönfelder Weg können Schüler und Lehrer eine erweiterte, großzügige und lichtdurchflutete Mensa mit neu installiertem Trinkbrunnen nutzen.
Im ebenfalls fertiggestellten Neubau des Kinder- und Jugendhauses Schönow/Friedenstal in der Briesestraße musste leider zu Beginn des Jahres eine Dachundichtigkeit festgestellt werden. Durch das beauftragte Planungsbüro wurden umgehend Sofortmaßnahmen mit der ausführenden Fachfirma abgestimmt und ausgeführt. Alle Arbeiten erfolgen im Rahmen der Gewährleistung.
Bereits in der letzten Woche ist das Pflanzsubstrat (Gründach) durch die Dachdeckerfirma vollständig entfernt und die Dachfläche komplett gesäubert worden. Der lokale Feuchtigkeitseintritt wurde hiermit abgestellt. Optisch waren keine Beschädigungen in der Dachhaut festzustellen. Und so sollte bereits zur Leckageortung eine sogenannte Rauchgasprüfung durchgeführt werden. Diese musste aber aufgrund bestehender Witterung verschoben werden. Ein neuer Termin mit dem Gutachter wird dem Fachamt zeitnah mitgeteilt. Das Kinder- und Jugendhaus ist trotz allem komplett nutzbar.
Nun zu den Stadtverordnetenanfragen: Insgesamt 17 Anfragen liegen von Herrn Labod, Frau Dr. Enkelmann und Frau Ziemann vor, eine Frage von Frau Ziemann werde ich im nichtöffentlichen Teil beantworten.
Frau Dr. Enkelmann
Vorwort:
Im Amtsblatt 17/2011 der Stadt Bernau bei Berlin ist im Nichtamtlichen Teil ein Beitrag des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“, in dem u.a. folgendes zu lesen ist: „Aus wirtschaftlicher Sicht ist es geboten, die ersten Bescheide (es geht um Altanschließerbeiträge – D.E.) schon im kommenden Jahr zu versenden. Dabei sollen vornehmlich institutionelle Grundstückseigentümer wie der Bund und das Land veranlagt werden. Insofern mussten die zu erwartenden Einnahmen bereits im Wirtschaftsplan 2012 berücksichtigt werden.“
Auf Grundlage eines Beschlusses der SVV hatte die Verbandsversammlung einen Variantenvergleich beschlossen, dessen Ergebnis bis heute nicht vorliegt. Insofern ist völlig offen, wie sich die Berechnung künftig gestalten wird.
Eine vorzeitige Veranlagung eines Teils der Beitragszahler schafft aus meiner Sicht vollendete Tatsachen. Eine Überprüfung der Satzung, gegebenenfalls deren Änderung, wie von der SVV beschlossen, ist dann nur noch schwer möglich.
Voranstellen möchte ich, dass ich zwischen meinen Funktionen als Bürgermeister und als Verbandsvorsteher klar unterscheide. Die Beantwortung Ihrer Fragen wird folglich kurz und knapp sein:
Frage:
Wie bewertet der Bürgermeister oben genannte Aussage des WAV?
Antwort:
Der Verband ist Rechtsanwender, wie die Stadt auch. Er ist, vertreten durch seinen Vorsteher, an die Gesetze und Verordnungen genauso gebunden, wie an die Beschlüsse der Zweckverbandsversammlung. Die Mitteilung stellt für mich keine Abweichung davon dar.
Frage:
Inwieweit fühlt sich der Bürgermeister, auch als amtierender Verbandsvorsteher, an den Beschluss der SVV gebunden?
Antwort:
Das ist zunächst keine Frage des Gefühls, ich bin als Bürgermeister an die Beschlüsse der SVV und als Verbandsvorsteher an die Beschlüsse der Verbandsversammlung gebunden.
Frage:
Inwieweit wird berücksichtigt, dass im Zusammenhang mit der Altanschließerproblematik eine höchstrichterliche Entscheidung ansteht?
Antwort:
Überhaupt nicht, weil anstehende Entscheidungen keine Entscheidungen sind.
Frau Ziemann
Frage:
Was unternimmt die Stadt Bernau bei Berlin und insbesondere der Hauptverwaltungsbeamte, um diefehlerhaftenbauplanungsrechtlichen Entscheidungen zu heilen um den Rechtsfrieden in diesem Wohn – und Gewerbegebiet wieder herzustellen?
Antwort:
Da diese Frage den Fragekomplex betrifft, den auch Herr Labod gestellt hat, wird auf die Beantwortung dieser Fragen verwiesen.
Frage:
Liegen der Stadt Bernau bereits Anträge auf Entschädigungsleistungen aufgrund rechtswidrig erteilter Zustimmungen zu Bauanzeigen und Befreiungen von Festsetzungen des B – Planes vor?
Wenn ja, wie wird damit umgegangen.
Antwort:
Es liegt ein Antrag vor. Da keine rechtswidrig erteilten Zustimmungen zu Bauanzeigen und Baubefreiungen vorliegen, wird der Antrag keinen Erfolg haben. Der Antrag wurde dem Versicherer übergeben.
Die Fragen von Herrn Labod zum Bauvorhaben Schmalz im B-Plangebiet Rehberge sowie die Antworten der Verwaltung werden durch Frau Waigand vorgetragen.
„Wie Herr Dieter Sauer allen Mitgliedern der SVV, dem Bürgermeister und der MOZ per offenem Brief mit Email vom 9.01.2012 mitgeteilt hat, sind die von Herrn Schmalz auf seinem Grundstück in der Werner-von-Siemens-Straße 9 zusätzlich zu seinem Wohn- und Geschäftshaus errichteten Bauten mittlerweile auch behördlicherseits als formell und materiell illegal anzusehen. Lediglich der Bau des Wohnhauses selbst ist formell legal. Gegen die Baugenehmigung des Wohn- und Geschäftshauses selbst ist jedoch von den Nachbarn ein Antrag auf Rücknahme gestellt, der derzeit Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist.
Die neben der Errichtung des Wohnhauses erstellten baulichen Anlagen wurden gegenüber der Stadt nach einem Bauanzeigeverfahren von Herrn Schmalz errichtet und waren nach langen und kostenintensiven anwaltlichen Bemühungen Gegenstand einer Abrissverfügung des Landkreises, nachdem dieser die entsprechende Anordnung der obersten Bauaufsicht des Landes bekommen hatte. Mittlerweile sind diese Abrissverfügungen bestandskräftig geworden und der Kreis betreibt die Vollstreckung dieser Verfügungen gegenüber Herrn Schmalz.
Die Stadt Bernau hat zu den abrissbefangenen rechtswidrigen baulichen Anlagen jeweils ihr offensichtlich rechtswidriges planungsrechtliches Einvernehmen erteilt bzw. nach den entsprechenden Bauanzeigen geschwiegen und nichts unternommen. Ohne dieses Verhalten wäre es niemals zur Errichtung der rechtswidrigen baulichen Anlagen gekommen.
Im Übrigen hatte die Stadt auch zu der Genehmigung des Wohn- und Geschäftshauses ihr Einvernehmen gegenüber der Baugenehmigungsbehörde des Kreises erteilt, obwohl das Landesumweltamt und das Stadtplanungsamt das Bauvorhabenals nicht genehmigungsfähig angesehen hatte.“
Ich frage den Bürgermeister:
“Da die Nachbarn von Herrn Schmalz an der Werner-von-Siemens-Straße und an der Konrad- Zuse-Straße die nunmehr demnächst zu erwartenden hoffentlich rechtmäßigen Zustände sich erst durch anwaltliche Hilfe erkämpfen mussten und nicht unerhebliche finanzielle Mittel aufwenden mussten, um Ihnen ihr Recht zu verschaffen, stellt sich jetzt die Frage, wie in Zukunft sicher gestellt werden kann, dass es durch das Verwaltungshandeln der Stadt nicht zu weiteren rechtswidrigen baulichen Anlagen auf dem Grundstück des Herrn Schmalz kommt und nicht zu erneuten und weiteren Schäden der betroffenen Anwohner.
Wer zahlt bzw. erstattet die den Nachbarn bis jetzt entstandenen Anwaltskosten, zu denen es nicht gekommen wäre, hätte die Stadt sich rechtmäßig verhalten?
Warum ist der Bürgermeister nicht auf den ihm im vorvergangenen Jahr im August 2010 von mir im persönlichen Gespräch unterbreiteten und im Februar 2011 öffentlich gemachten Vorschlag eingegangen, eine für alle Beteiligten verträgliche Lösung zu erreichen?
Warum hat der Bürgermeister in Kenntnis der sich nunmehr verwirklichten rechtlichen Risiken, die ich ihm auch im persönlichen Gespräch im August 2010 dargelegt hatte, nicht aus eigenem Antrieb eine kostengünstige und rechtmäßige und für alle Beteiligten verträgliche Lösung zu erreichen versucht und ist in der offenbaren Hoffnung, „es werde schon gutgehen“ „aufs Ganze gegangen“? Will der Bürgermeister die eingetretene Situation „aussitzen“?
Warum hat der Bürgermeister nicht einmal im Ansatz versucht, den damals und auch noch heutigen schwelenden Konflikt zu befrieden?
Da nun feststeht, dass es sich bei den Konflikten um das Bauvorhaben des Herrn Schmalz zwischen ihm und seinen Nachbarn und den genehmigten und von der Stadt geduldeten baulichen Anlagen gerade nicht wie vom Bürgermeister immer wieder behauptet, um einen bloßen Nachbarschaftsstreit handelt, sondern offenbar um ein rechtliche Fehleinschätzung der Verwaltung in baurechtlichen und planungsrechtlichen Belangen, stellt sich die Frage, wie die Stadt ein entsprechendes Fehlverhalten in Zukunft abstellen möchte.
Wie will die Stadtverwaltung in Zukunft sicherstellen, dass bei Grundstücksverkäufen der Stadt bzw. von städtischen Gesellschaften an Bauwillige und Investoren, bei deren Verkauf bestimmte planungsrechtliche Einschätzungen vorab erforderlich sind, diese auch rechtlich richtig beurteilt werden, damit nicht wieder wie im Fall Schmalz fehlerhafte planungsrechtliche und baurechtliche Einschätzungen zu Schäden bei den Bauwilligen und Investoren und Nachbarn führen?
Welche Einflüsse gedenkt die Stadt in welcher Weise bei den ihr als Alleingesellschafter gehörenden Unternehmen auszuüben, damit das dort handelnde Personal in Zukunft nicht mehr solche Fehlentscheidungen trifft, die u.a. zu Planungsschäden der Stadt und zu Vermögensschäden von Bauwilligen und Nachbarn führen (können)?
Warum hat die Stadt bei der Baugenehmigung des Wohn-und Geschäftshauses des Herrn Schmalz im Jahr 2006 entgegen der Stellungnahme des Landesumweltamtes und des eigenen Stadtplanungsamtes dennoch gegenüber der Baugenehmigungsbehörde ihr Einvernehmen zur Errichtung des Hauses erteilt?
Weshalb wurde trotz dieser vorgetragenen Bedenken dennoch das offenbar ungeeignete Grundstück zum Betrieb einer Baufirma bzw. Gerüstbaufirma durch die STAB an den Bauwilligen Schmalz verkauft?“
Antwort:
Der Fragesteller bezieht sich in einem „Vorwort“ zu seinen Fragen auf einen Brief von Herrn Sauer vom 09.01.2012. Dieser wurde der Verwaltung von Herrn Sauer nicht zugeleitet, so dass hierauf nicht Bezug genommen werden kann.
Die Fragen beziehen sich auf einen Vorgang, der die Stadtverordneten und die Verwaltung bereits über einen sehr langen Zeitraum beschäftigt. Mit diesen wird der Verwaltung unterstellt, rechtwidrig gehandelt zu haben, was hiermit ausdrücklich zurückgewiesen wird. Darüber hinaus beziehen sich die Fragen nicht auf Tatsachen, sondern auf persönliche Auffassungen des Fragestellers.
Die Komplexität des Vorgangs gebietet es, auf die Fragen im Gesamtzusammenhang einzugehen.
Mit Datum vom 7. September 2006 ist durch das Bauordnungsamt des Landkreises Barnim die Baugenehmigung für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Lagerplatz erteilt worden.
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Neben weiteren Behörden war auch die Stadt beim Baugenehmigungsverfahren gemäß § 63 Abs. 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) einzubeziehen und wurde zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Dabei betraf die Prüfungskompetenz der Stadt Fragen des Bauplanungsrechtes, und zwar ob die Erschließung des Vorhabens gesichert ist und ob die planungsrechtliche Zulässigkeit vorliegt. Auf Grund des Vorliegens des B-Planes „Gewerbe-, Wohn- und Freizeitzentrum Rehberge“ hatte die Stadt hinsichtlich ihrer Stellungnahme ein gebundenes Ermessen. Dabei ist das Handeln der Verwaltung von dem Grundsatz geprägt, Bauvorhaben im Rahmen des Zulässigen auch zu befördern. Die Voraussetzungen für das Bauvorhaben lagen vor, da die Erschließung als gesichert anzusehen war und das Bauvorhaben den Festsetzungen des B-Planes nicht widersprach. Soweit die Stellungnahme des Landesumweltamtes angesprochen wird, mache ich darauf aufmerksam, dass diese zu Fragen des Immissionsschutzes und nicht zum Planungsrecht erfolgte. Im Hinblick hierauf wurden im Zusammenhang mit der Baugenehmigung Auflagen erteilt.
Unabhängig von der Stellungnahme der Stadt und der anderen Behörden hat der Landkreis Barnim eine eigene Prüfungskompetenz und wie bereits mehrfach dargelegt, die Letztentscheidungsbefugnis. Damit oblag es dem Landkreis in eigener Zuständigkeit das geplante Bauvorhaben zu genehmigen.
Der von Herrn Schmalz angezeigte Bau einer Garage im Jahr 2007 ist gem. § 55 Abs. 2 Nr. 3 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) im Geltungsbereich des B-Planes genehmigungsfrei. Das beschriebene Bauwerk hat die gesetzlich festgesetzte Grundfläche nicht überschritten. Darüber hinaus standen die Festsetzungen des B-Planes dem Bau nicht entgegen. Die Anzeige war somit zur Kenntnis zu nehmen. Eine Ablehnung wäre rechtswidrig gewesen.
Die tatsächliche Bauausführung überschritt die Maßgaben des § 55 BbgBO. Außerdem wurden in der Garage weitere Nutzungen (Aufenthaltsraum, Sozialraum, Büroraum und Lagerraum) installiert. Damit wurde der Bau genehmigungspflichtig. Ähnlich verhielt es sich mit dem angezeigten Bau von Einfriedungsmauern. Auch hier hatte Herr Schmalz im Zuge der Bauausführung den Rahmen genehmigungsfreier Bauten überschritten.
Eine Baugenehmigung des Bauordnungsamtes des Landkreises lag jedoch für beide Bauvorhaben nicht vor, so dass diese Bauten rechtswidrig waren und durch das Bauordnungsamt zunächst mit einer Nutzungsuntersagung und danach mit einer Abrissverfügung reagiert hat.
Zusammenfassend muss deutlich gemacht werden, dass die rechtswidrigen Zustände nicht durch das Handeln der Stadt, sondern durch das Handeln von Herrn Schmalz entstanden sind, da dieser sich bei der Bauausführung nicht an den gesetzlich vorgegebenen und ursprünglich angezeigten Rahmen gehalten hat. Von einer Fehleinschätzung planungsrechtlicher Belange der angezeigten baulichen Anlagen durch die Stadt kann insoweit nicht ausgegangen werden.
Im Hinblick auf den seinerzeitigen Vorschlag des Fragestellers zu einer anderweitigen Lösung des Konflikts wird auf das Antwortschreiben vom 10.02.2011 und die erfolgten Diskussionen im politischen Raum verwiesen. Zu einer Verlagerung der gewerblichen Nutzung auf ein anderes Grundstück kam es bekanntlich nicht, da ein weiterer Grundstückserwerb durch Herrn Schmalz nicht erfolgte.
Die Klärung, ob ein Grundstück für ein bestimmtes Bauvorhaben geeignet ist, ist Angelegenheit des Käufers. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen erfährt man durch eine Nachfrage beim Stadtplanungsamt.
Für die STAB kann hier zwar nicht geantwortet werden, jedoch ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat bei der Entscheidung zur Vergabe des betreffenden Grundstücks die notwendige Sorgfalt hat walten lassen. Die erfolgreiche Entwicklung in Rehberge spricht jedenfalls für sich.
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Die Unterstellungen des Fragestellers, keinen Beitrag zur Befriedung des schwelenden Konflikts in Rehberge geleistet zu haben, weise ich ausdrücklich zurück. Hier sei nur beispielhaft auf die unzähligen Gespräche mit den Beteiligten, das Mediationsverfahren, die Bearbeitung der Beschwerden durch die Verwaltung hingewiesen. Die Sicht des Fragestellers auf die Befriedung ist eine andere, als die, die im Rahmen der Gesetze seitens der Stadt möglich ist, so dass man dem Anspruch des Fragestellers ohnehin nicht genügen kann.
Frau Ziemann fragt nach dem Sachstand zum Kantorhaus.
Antwort (s. auch A1 vom 19.01.2012)
“Mit Schreiben vom 28.12.2011, hier eingegangen am 04.01.2012 teilte der Landkreis Barnim mit, dass der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2011 dem Verkauf zu einem Euro an die Stadt Bernau bei Berlin zugestimmt hat.
Des Weiteren beschloss er in diesem Zusammenhang, dass eine Regelung in den Kaufvertrag aufzunehmen ist, die die Stadt Bernau bei Berlin verpflichtet, das Grundstück in einem Zeitraum von fünf Jahren ab Eigentumseintrag im Grundbuch nicht weiterzuverkaufen. Sollte dennoch ein Verkauf erfolgen, soll im Kaufvertrag ein angemessener Nachzahlungsbertrag vereinbart werden.
Seitens des Landkreises wurde vorgeschlagen, die Notarin Pompoes mit der Erarbeitung eines Kaufvertragsentwurfes zu beauftragen. Diesem Vorschlag hat die Verwaltung mit Schreiben vom 13.01.2012 zugestimmt.
Da die Zuschlagserteilung zu einem Kaufpreis in Höhe von 1,00 € erfolgte und dieser unter dem gutachterlich ermittelten Wert von 39.200,00 € liegt, ist es verständlich, dass zur Vermeidung einer Weiterveräußerung in einem Zeitraum von 5 Jahren, eine Nachzahlungsverpflichtung in den abzuschließenden Kaufvertrag aufgenommen werden soll.
Sobald der Kaufvertragsentwurf der Verwaltung vorliegt und dieser abschließend geprüft ist, wird der zur Beurkundung vorgesehene Vertrag den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt.“
Ende um 18:23 Uhr.
Die Beratung wird ohne Pause fortgesetzt.
Diskussion
Herr Gemski erklärt, er habe den Ausführungen entnommen, dass das Handeln des Verbandes sich von dem unterscheiden wird, was der Verband im Amtsblatt angekündigt habe, nämlich dahin gehend, dass die Bescheide erst nach der Prüfung der Varianten versendet werden. Er appelliert an den Bürgermeister, die Beschlüsse der SVV im Verband auch umzusetzen. Dies sei im vergangenen Jahr nicht so geschehen, wie die Stadtverordneten sich dies gewünscht haben. Er hoffe, dass der Bürgermeister das umsetzt, was heute signalisiert wurde.
Herr Handke erklärt, hier gebe es offensichtlich ein Missverständnis, welches er aufklären möchte. Die Verbandsversammlung war im Jahre 2011 verpflichtet, einen Wirtschaftsplan für 2012 aufzustellen. In diesem Zusammenhang musste die Verbandsversammlung abwägen, wann der Variantenvergleich vorliegen wird. Da dieser Vergleich für 2012 vorliegen könnte, würden dann auch die Bescheide verschickt werden. Solange dies nicht der Fall ist, können die Bescheide auch nicht versendet werden.
Frau Ziemann erklärt, sie befriedige die Antworten zu dem Problem in Rehberge nicht. Man habe einen Zustand erreicht, der für alle Beteiligten unbefriedigend sei. Das Bauordnungsamt des Landkreises habe erklärt, dass die Bauausführungen rechtswidrig seien. Seit dem das Thema anstand habe die Stadt erklärt, dass es sich hier um einen Nachbarschaftsstreit handle. Man habe aber nun den Beweis, dass der Nachbarschaftsstreit nicht die Ursache sondern die Wirkung sei. Sie habe nicht gehört, wie sich die Stadt um eine sachgerechte Lösung des Problem bemühen wolle.
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Herr Labod schließt sich an. Offenbar sei nicht ausreichend geprüft worden, ob der Bauantrag für dieses Gebiet mit der Wohnbebauung des Umfeldes verträglich sei. Zum Planungsverfahren selbst hätte man Stellung nehmen sollen.Die nicht rechtskonforme Bauausführung des Herrn Schmalz hätte die Stadt sehen und prüfen können. Dass hier was nicht in Ordnung war, wurde von den Nachbarn immer wieder vorgetragen. Es sei aber nichts unternommen worden. Der Bürgermeister habe versucht es auszusitzen, nichts unternommen und die Nachbarn ins offene Messer laufen lassen, in dem er ihnen zugemutet hat, teure Anwälte zu beauftragen. Dies hätte der Bürgermeister vermeiden können, in dem er sich bürgerfreundlich und rechtmäßig verhalten hätte. Außerdem hätte man Herrn Schmalz ein anderes Grundstück zur Verfügung stellen müssen.
Herr Handke weist darauf hin, dass zunächst das Bauordnungsamt in der Pflicht war zu handeln. Der Stadt sind nicht die Rechtsmittel gegeben, die zu einer Nutzungsuntersagung berechtigen würden. Dies alles sei durch Frau Waigand sehr sachlich und hochkompetent vorgetragen worden.
Er kenne und bedaure die Probleme, die die Beteiligten haben. Ein Ende sei auch nicht in Sicht. Er könne jedoch nur nochmals betonen, dass die Stadt nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe. Leider war die Umsetzung der Bauausführung des Herrn Schmalz die Ursache für den Konflikt. Mit Schadenersatzansprüchen habe die Stadt allerdings zu rechnen. Wenn es zu einem Rechtsstreit komme, könne sich die Stadt auch nicht mehr so umfassend in der Öffentlichkeit äußern. Die Einflussmöglichkeiten, die der Bürgermeister in einem solchen Fall habe, sind letztendlich geregelt. Er habe versucht, in Gesprächen mit den Beteiligten, positiv Einfluss zu nehmen. Bedauerlicherweise sei dies nicht von Erfolg gekrönt gewesen.
Herr Goral spricht die Grundsteinlegung an der Waschspüle an. Hier solle Kunst am Bau umgesetzt werden; der Verlauf der Panke solle dargestellt werden. Die Künstlerin war anwesend. Ebenso im Kultur- und Stadtentwicklungsausschuss. Es hätte, seiner Meinung nach, auch ein Bezug zu den Hussiten ins Kunstwerk gehört. Wie kann hier vorgegangen werden, damit die Künstlerin auch ein Bild zur Hussitenbewegung entwirft?
Herr Handke entgegnet, dass hier zunächst mit der Künstlerin gesprochen werden müsste. Allerdings sei dann zu überlegen, ob nicht auch weitere Anregungen Anderer betrachtet werden müssen und die müsse dann zunächst wieder im Ausschuss beraten werden. Eine Vorstellung des künstlerischen Entwurfes habe im A4 und A3 stattgefunden und auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Die Künstlerin hatte dort auch dargelegt, warum sie auf die Darstellung der Hussitenbewegung verzichtet habe.
Frau Reimann möchte wissen, wann es mit dem Schulkomplex Schönow weitergehe.
Herr Illge teilt mit, dass es Feinabstimmungen mit den Nutzern gebe und beabsichtigt sei, dies im Februar in die Gremien einzubringen.
Damit wird der Tagesordnungspunkt beendet.