6. Bericht des Bürgermeisters und Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters
Herr Stahl begrüßt alle Anwesenden und hofft, dass alle eine erholsame Sommerpause gehabt haben. Er spricht zu folgenden Themen:
21.07. (Donnerstag): Besuch des Finanzministers Görke zum Arbeitsgespräch in Bernau. Dabei habe Herr Stahl mit ihm über die wachsende Stadt gesprochen Stadt gesprochen, über die Finanzierung von Investitionen in die Sozialinfrastruktur und in die Verkehrsinfrastruktur, aber auch zu Fragen des ÖPNV und über die Kostenübernahme des Landes in Bezug auf die Altanschließerbescheide. Besonders bei letzterem habe er sehr stark darauf gedrungen, dass das Land dafür die Verantwortung übernehme und die Kosten trage. Inzwischen habe es weitere Gespräche mit dem Finanzministerium gegeben und er gehe davon aus, dass das Land die Verantwortung tragen und in der nächsten Zeit dafür ein Zeichen setzen werde.
Auswertung Kitaschwimmen
Insgesamt haben 239 Kinder in 37 Kursen am Kitaschwimmen 2016 teilgenommen. Fast die Hälfte von ihnen erwarb das Seepferdchen. Alle haben die Grundvoraussetzungen für das Schwimmen erlangt. Von den Eltern werden die zweiwöchigen Kurse gerne angenommen, die vom Deutschen Roten Kreuz und der Bernauer Stadtverwaltung organisiert werden. Die Stadt unterstützt das Kitaschwimmen in finanzieller Hinsicht seit dessen Premiere im Jahr 2006 – in diesem Jahr mit rund 3.000,00 EUR.
02.09. Richtfest für den Neubau des Übergangswohnheims in Bernau-Waldfrieden auf Einladung des Bauherrn EJF, Inbetriebnahme der Unterkunft im Dezember geplant. Die Veranstaltung war sehr klein gehalten. Der Landkreis solle nach derzeitiger Landesprognose bis Jahresende noch bis zu 900 Personen aufnehmen. Man müsse allerdings erst einmal die weitere Entwicklung abwarten.
- Stand 31.07.: 140 Personen beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Bernau
- Situation an den Schulen: erste Schüler*innen aus den Willkommensklassen besuchen bereits die regulären Schulklassen. Dieses Verfahren habe sich also bewährt und auch die Schulen halten dies für sinnvoll.
Schulstart/Einschulungen am 03.09.
447 Kinder wurden am Sonnabend insgesamt in Bernau eingeschult. Das sind 45 Abc-Schützen mehr als im Vorjahr – ein Anstieg um rund 11 Prozent – und zugleich so viele Einschulungen wie noch nie in der Stadt. 378 Erstklässlerinnen und Erstklässler besuchen eine städtische Grundschule. 69 Mädchen und Jungs haben den neuen Lebensabschnitt an einer Schule in freier oder kreislicher Trägerschaft begonnen. Nicht alle Kinder wohnen in Bernau,einige kommen aus den Nachbargemeinden.
05.09. neue Auszubildende begrüßt à 7 junge Menschen haben Ausbildung bei der Stadt Bernau begonnen (2 x Verwaltungsangestellte, 2 x Bibliothek, 3 x Forstwirt*innen)
10.09. (Sonnabend): Tour de Tolérance mit Start und Ziel in Bernau, 24-h-Lauf im Stadtpark, Eröffnung des Feuerwehrhaustheaters in Börnicke (kleinstes Theater Brandenburgs)
11.09. (Sonntag): Tag des offenen Denkmals, u.a. mit Feier "750 Jahre Dorfkirche Birkholz"
13.09. (Dienstag): Eröffnung des Supermarktes (Netto-Markt) in Bernau-Süd. Somit habe sich die Versorgungssituation, besonders für ältere Menschen in diesem Stadtgebiet wieder deutlich verbessert.
15.09. (Donnerstag): beginnen die Bernauer Gesundheitstage, 14-18 Uhr: Bernauer Gesundheitsmarkt auf dem Bahnhofsplatz an über 30 Ständen präsentieren sich Anbieter von Gesundheitsleistungen. Im Mittelpunkt steht wieder die Gesundheitsvorsorge
Umbauarbeiten im Rathaus in den kommenden 10 Wochen: Umgestaltung Eingangsbereich mit neuer Treppe und Windfang, Eingang daher über den Rathaushof
Zufahrt Parkpalette am Bahnhof: Stadt hat ein Verfahren verloren, kein Zugriff auf Grundstück möglich
Aktueller Sachstand zum Bauvorhaben der Firma Bonava (ehemals NCC) in Bernau-Friedenstal:
Der Vertrieb für den ersten Vertriebsabschnitt (umfasst 17 Wohneinheiten) hat bereits begonnen. Die Bauanträge für den ersten Bauabschnitt werden spätestens Ende September beim Landkreis Barnim eingereicht werden können. Der Baubeginn für den ersten Bauabschnitt wird je nach Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung für Anfangt 2017 avisiert. Ersten Übergaben werden dementsprechend Ende 2017 sein. Insgesamt ist eine Projektlaufzeit für die derzeitig 164 WE von 4 Jahren geplant.
Baugenehmigungsverfahrenvorhaben Grundstück Schönower Chaussee: hier ist beabsichtigt 120 WE im Geschoßwohnungsbau zu errichten, ist das Grundstück, welches im Rahmen B-Plan Gebiet Konrad-Zuse-Straße entwickelt wurde.
Verhandlungen über ein weiteres Bauvorhaben: im rückwärtigen Bereich der ehemaligen Kreisverwaltung. Auch hier sollen ca. 60 WE errichtet werden.
Zum Thema Beleuchtung Birkholzaue: Bürgerbeteiligung heißt Beteiligung von Bürgern und das man mit dem Befragungsergebnis dann auch leben müsse. Man werde aber trotzdem als Verwaltung prüfen, inwieweit es technisch möglich sei, Einzelabschnitte für eine Beleuchtung herzurichten und diese dann nochmal zur Abstimmung stellen. Und je nach Votum der SVV, werde man anschließend einen entsprechenden Ausbaubeschluss vorlegen. Es werde aber definitiv in diesem Jahr nicht mehr zur Realisierung kommen.
Rückzahlung der Altanschließerbeiträge:
Der Kreditfluss hat stattgefunden und der Wirtschaftsplan des Verbandes ist bestätigt. Der WAV "Panke/Finow" konnte somit mit der Rückzahlung der Altanschließerbeiträge beginnen (Stand heute: 450 Bescheide zum Versand gebracht). Vorgehen: erst Rückzahlung der bestandskräftigen Bescheide, dann "die anderen". Das OVG Berlin-Brandenburg geht davon aus, dass die öffentliche Hand nicht Grundrechtsträger sei, dies führe aber auch dazu, dass sie sich nicht auf den Vertrauensschutz berufen könne. Hier werde sicher noch ein Verfahren vor das Bundesverwaltungsgericht gehen.
Sachstand zu den aktuellen Baumaßnahmen der Stadt:
Neubau 2-Feld-Sporthalle und Außenanlagen (2. BA), Schulstandort Schönow
Die Baumaßnahmen verlaufen insgesamt planmäßig. Die Dach- und Fassadenarbeiten sind bereits seit längerem fertig gestellt. Auch ein großer Teil der Innenausbauarbeiten zur Herstellung der Wand- und Bodenflächen und für die technische Gebäudeausrüstung sind weit voran geschritten bzw. abgeschlossen. Derzeit erfolgen weitere Innenausbauarbeiten sowie die Herstellung der Außenanlagen im Bereich des Sporthallenneubaus. Im Sozialtrakt werden Ausbauarbeiten, wie Trockenbau-, und Malerarbeiten ausgeführt, hier werden u. a. die Akustik- und abgehängten Decken montiert. Die Fliesenarbeiten in den Sanitär- und Flurbereichen sind abgeschlossen. Offen sind die Bodenbelagsarbeiten (Linoleum) in den Umkleiden und die Endinstallation der technischen Gebäudeausrüstung (HLS, Elektro). In der Sporthalle wurde mit der Montage der Prallwandbekleidung begonnen. Der Sportbodeneinbau inkl. Spielfeldmarkierung ist fertiggestellt. Demnächst sind die Lieferung und Montage des Trennvorhanges, der festen und losen Sportgeräte und die Komplettierung der Elektroinstallation (Endmontagen) vorgesehen. Im Bereich der Außenanlagen wurden die Regenentwässerung verlegt, sowie Borde und Zaunanlagen gesetzt, ein großer Teil der Pflasterarbeiten ist bereits realisiert worden. Die Außenanlagen umfassen die Herstellung von 39 Pkw-Stellplätzen, davon 8 Stellplätze barrierefrei gem. vorliegender Baugenehmigung. Die Gesamtfertigstellung der 2-Feld-Sporthalle inkl. der Außenanlagen in diesem Bereich ist bis zum 28.10.2016 geplant, so dass die neue Sporthalle nach den Herbstferien in Nutzung gehen kann.
Feuerwehrgerätehaus Löschzug Schönow
Das Feuerwehrgerätehaus in der Krautstraße ist fertiggestellt, die Bauleistungen sind abgenommen. Zurzeit wird noch Art und Umfang für Nacharbeiten an der zuletzt errichteten Betonfläche des Alarmhofs geprüft, die in ihrer Beschaffenheit weder den Anforderungen der Planung entspricht noch nach den entsprechenden Richtlinien hergestellt wurde. Hier kann noch nicht eingeschätzt werden, ob der Fertigstellungstermin für diese Fläche zur Einweihung des neuen Gerätehauses am 29.10.2016 eingehalten werden kann. Die Untersuchungsergebnisse werden für die 38.KW erwartet.
Kita "Kinderland am Wasserturm"; "Montessori"; Oranienburger Straße 14
Hier finden derzeit die Arbeiten an den Außenanlagen und Stellplätzen statt. Im Innenbereich werden weiterhin noch Restmängel beseitigt.
Kita-Neubau "Kindergärtnerei", An der Viehtrift
Derzeit laufen die Estricharbeiten im OG und ab der 39.KW die Malerarbeiten. Im EG wird die Fußbodenheizung verlegt. Neben den Fassadenarbeiten erfolgt derzeit die äußere Erschließung des Gebäudes. Mit der Gestaltung der Außenanlagen soll in der39.KW begonnen werden. Die Auftragsvergabe war im Hauptausschuss beschlossen worden. Die Fertigstellung der Bauarbeiten im Innenbereich ist für Dezember 2016 geplant und derzeit so in Aussicht. Ziel für den Bezug der Kita ist Ende 2016/Anfang 2017.
Sanierung Kita "Kleiner Bär" und "Melodie", Neptunring 4
Die Sanierungsarbeiten in beiden Einrichtungen (Erneuerung der Küchen; zwei Gruppenräume einschl. dazugehöriger Sanitäranlage und Garderobe; Leiterinnenbüro) sind bis auf wenige Restleistungen abgeschlossen. Spätestens bis Ende des Monats sollen auch diese, dazu gehört die Komplettierung der Elektroanlage und Beleuchtung, erledigt sein.
Finkenschlag OT Ladeburg
Die Bauarbeiten sind insgesamt soweit fertiggestellt, dass in Kürze (ca. 39./40. KW) die Abnahme und Verkehrsfreigabe erfolgen kann. Zurzeit wird noch in den Nebenbereichen und Anschlussbereichen (Herstellung Querung an der Bernauer Straße und Kirschgarten) gearbeitet. Für morgen (16.09.2016) ist der Einbau der Deckschicht der Fahrbahn vorgesehen. Im Spätherbst erfolgt dann noch die Pflanzung von 26 Bäumen. Die Mehrheit der Anwohner hat sich für die Pflanzung von Linden ausgesprochen. Es liegt eine entsprechende Unterschriftsliste vor.
L30 OD Schönow Dorfstraße, OT Schönow
Am 08.08.2016 sind die Anlagen zur bauzeitlichen Verkehrslenkung eingerichtet worden. Mit den Fräsarbeiten auf der Asphaltfahrbahn wurde im 1. Bauabschnitt von der Einmündung Am Lanker Weg bis zum Dorfanger einschließlich der stadteinwärts führenden Spange um die Kirche herum (Bereich Dorfanger) pünktlich begonnen. Zwischenzeitlich ist im vorgenannten Baubereich bereits der Regenwasserkanal verlegt und die Arbeiten an der Fahrbahn könnten gemäß Bauablaufplan voran gehen. Behindert wird der Baufortschritt zurzeit jedoch durch die Verzögerungen bei der Umverlegung der Gastrasse sowie der Mittel- und Niederspannungskabel im Auftrag der Stadtwerke Bernau GmbH. Entgegen vorheriger Abstimmungen vom Juli 2016 wurde mit den Arbeiten bisher nicht begonnen, so dass die im Baufeld bereitliegenden, palettierten Bordanlagen nicht gestellt werden können. Um nicht in Zeitverzug zu geraten, ist das bauausführende Unternehmen, die STRADECK GmbH, bereit, mit den Arbeiten in anderen Abschnitten innerhalb der Gesamtbaumaßnahme zu beginnen, womit ein Aufbrechen eines weiteren Baufeldes verbunden sein würde.
Jupiterstraße – Milchstraße – Venusbogen, Nibelungen
Die Bauarbeiten im Wohngebiet sind im April 2015 mit der Fertigstellung der medientechnischen Erschließung sowie der Baustraßen unterbrochen worden, um den privaten Bauherren die Bau-freiheit für die eigenen Bauvorhaben zu gewährleisten. Die Bebauung ist in den vergangenen 1 ½ Jahren zügig vorangeschritten, einige Einfamilienhäuser (EFH) sind bereits bewohnt, so dass im Juli mit dem Endausbau der Verkehrsanlagen begonnen werden konnte. In der Jupiterstraße ist nach dem Setzen der Borde und Einbau der Straßenabläufe für die Oberflächenentwässerung bereits die Asphalttragschicht eingebaut. Der Gehweg und die Zufahrten werden in Pflasterbauweise parallel dazu angelegt. In der Milchstraße werden zurzeit die Borde gesetzt und ebenfalls die Straßenabläufe eingebaut. Der Einbau der Asphalttragschicht ist für den 26./27.09. 2016 geplant, die Deckschicht in beiden Straßen soll am 29./30.09. eingebaut werden. Der Beginn der Arbeiten im Venusbogen erfolgt im Anschluss. Aufgrund der privaten EFH-Bautätigkeiten sind ein kontinuierlicher Baufortschritt nicht gegeben und der Bauablauf immer wieder gestört. Dennoch hält die ARGE den Termin für das Bauende im November für realistisch.
Knotenpunkt L304 Wandl. Chaussee/Lanker Straße/Fr.-Heckert-Straße
Die Landesstraße und die Bushaltestellen konnten planmäßig am Montag, dem 05.09.2016, zur Nutzung freigegeben werden. Zurzeit erfolgen noch Restarbeiten im Seitenbereich (Mulden, Bankette) und die Montage der Leuchtenköpfe an der Wegebeleuchtung. Die Lieferung der Wartehallen dauert noch an, in Vorbereitung werden bereits Fundamente gesetzt und die Stromzufuhr für die Beleuchtung verlegt. Die Markierung und Beschilderung ist beauftragt.
Der Landesbetrieb Straßenwesen hat noch keinen Termin für die VOB-Abnahme festgelegt.
Rampe Neptunring
Die Rampe am Neptunring sollte am Freitag, 16.09.2016 teilweise freigegeben werden. Auf Grund von Lieferengpässen (Treppenstufen) kann die mit der Rampe parallel zu bauende Treppe erst in der 2.Septemberhälfte fertiggestellt werden. Leider gibt es auch bei der Lieferung der Leuchten und bei der Lieferung des Geländers keine verbindlichen Termine. Somit wird die Rampe wahrscheinlich erst zum Monatsende September freigegeben werden können. Wir sind bemüht, sobald das möglich ist, eine Teilfreigabe zu organisieren.
"Erweiterte Straßenunterhaltung" in den Siedlungsgebieten Bernau Waldfrieden und Nibelungen
Mit den Bauarbeiten zur "Erweiterten Straßenunterhaltung", Einbau eines Asphaltbandes in unbefestigten Straßen, wird am 04.10.2016 begonnen. Das Bauende ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen.
Folgende Straßen erhalten eine mit Asphalt (10cm dick) befestigte Oberfläche:
Ortsteil / Straße Länge Breite
Nibelungen
Siegfriedstr, zw. Gunther- und Rheingoldstraße ca. 223 m, 5 m breit;
Brunhildstraße, zw. Gunther- und Rolandstraße ca. 355 m, 5 m breit;
Wielandstraße, zw. Gunther- und Rolandstraße ca. 350 m, 5 m breit;
Rheingoldstraße, zw. Winfriedstr. und Bauende ca. 325 m, 4 m breit;
Etzelstraße ca. 325 m, 4 m breit;
Winfriedstraße ca. 150 m, 4 m breit;
Gudrunstraße ca. 131 m, 4 m breit;
Hasenheide ca. 323 m, 5 m & 4 m breit;
Hildebrandstraße, zw. Dankwartstr. und L 30 ca. 61 m, 5 m breit;
Dankwartstraße ca. 184 m, 4 m breit
In Vorbereitung des Bauvorhabens, welches Anfang Oktober in Waldfrieden beginnen wird, fand am Dienstag, den 13.09.2016 ein Ortstermin statt, bei dem gemeinsam mit dem OB Waldfrieden Anwohnern und Verwaltung das Vorhaben erläutert und Fragen der Anlieger beantwortet wurden.
Für die Straßen in Nibelungen wird die entsprechende Information derzeit vorbereitet.
Schulhof der Georg-Rollenhagen-Grundschule 5.BA, Jahnstraße
Die Kanalbauarbeiten konnten zügig und planmäßig abgeschlossen werden. Derzeit gibt es einen Baustopp, da der Ausbauasphalt trotz ursprünglich anderer ermittelter Analysewerte nunmehr doch die Einstufung als Sonderabfall erhalten hat. Auf Grund verschiedenster bürokratischer Hürden im Andienungsverfahren ist mit der Entsorgung frühestens zum Monatsende September zu rechnen. Die Gesamtbaumaßnahme sollte dann bis Mitte November zum Abschluss kommen. Da sich das Baufeld hinter dem Trakt I der Schule befindet, ist der eigentliche Schulhof trotz Baumaßnahme komplett nutzbar.
Sportpark Rehberge/Kunstrasenplatz
Auf Grund von Forderungen aus der Baugenehmigung zur Statik und Prüfstatik ergaben sich, vor allem im Hinblick auf die Einfriedung und die Tribüne, Projektänderungen, die auch zu Zeitverzögerungen führten. Gegenwärtig erfolgt die Verlegung des Kunstrasens und der umlaufenden Pflasterflächen. Mit der Montage des Ballfangzaunes wurde ebenfalls begonnen. Es ist geplant den Platz spätestens Ende Oktober für die Nutzung durch die Vereine freigeben zu können.
Außenanlagen Bundesschule Bernau
Die Freigabe für die Vergabe der Bauleistungen im Bereich Landschaftsbau ist erfolgt. Dies betrifft die Wiederherstellung der Waldkante durch Aufforstungsmaßnahmen östlich der Fritz-Heckert-Straße, die Herstellung der Pergolenanlage und Pflanzung von Platanen im rückwärtigen Bereich des sogenannten "Hörnchens" sowie weitere Maßnahmen im Bereich des Waldsees zur Wiederherstellung des denkmalgerechten Umfeldes. Der Baubeginn ist für den 26.09.2016 festgelegt. Die öffentliche Ausschreibung der Verkehrsanlagen, die noch 2016 und im 1. Halbjahr 2017 gebaut werden sollten, brachte kein Ergebnis. Es wurden keine Angebote abgegeben. Hier ist ein erneutes Ausschreibungsverfahren vorzubereiten; die Vergabe ist für Anfang 2017 geplant.
Jugendtreffpunkt Sonnenblumenring
Der Pavillon befindet sich in der Fertigung; der Aufbau wird bis zu den Herbstferien auf der Fläche Hügellandschaft Sonnenblumenring erfolgen.
Spiel- und Naturerlebnispfad Kriemhildstraße
Im August wurden 3 Skulpturen aus dem Bildhauersymposium 2011 vom Stadtpark in den Spielerlebnispfad umgesiedelt. Am 21.09.2016, 14:00 Uhr werden die Skulpturen feierlicheingeweiht.
Ein Teilabschnitt eines Zugangsweges wird in Kürze repariert. Während eines Dauerregens im Frühsommer kam es in diesem Bereich zu Ausspülungen durch das Niederschlagswasser der angrenzenden unbefestigten Straßen.
Obwohl das Thema Neues Rathaus erst später auf der Tagesordnung stehe, möchte Herr Stahl an dieser Stelle schon ein wenig vorgreifen. Die Stadt habe in den letzten 25 Jahren ihre Einwohnerzahl verdoppelt. Dadurch sei auch die Verwaltung gewachsen und arbeite inzwischen an verschiedenen Standorten der Stadt. Und deshalb wollte man einen neuen Verwaltungssitz, der auch moderner sein sollte. Er selber war beim Entstehungsprozess nicht mit dabei, die Diskussionen müssen aber ziemlich kontrovers gewesen sein. Und als es dann um die Abwägung zum geeignetsten Standort gegangen sei, habe sich die SVV – nach vielen Erwägungen, Gutachten und Debatten – letztendlich mehrheitlich für die Bürgermeisterstraße entschieden. Und das findet er auch richtig, denn die Innenstadt habe das große Problem, dass die Gewerbefunktion durch die Umgestaltung in den 80iger Jahren, weggefallen sei. Dafür sei die Funktion Wohnen erheblich gestärkt worden. Es falle zunehmend schwerer, die Innenstadt zu beleben. Darüber hinaus habe man nur eingeschränkte Handelsflächen, so dass es sehr schwer sei, einen attraktiven Einzelhandel in der Stadt zu betreiben. Deshalb müsse man den Schwerpunkt auf ein Verwaltungszentrum und Gastronomie legen. Wenn man jetzt die Entscheidung zum Standort wieder kippe, nehme man dem Zentrum auch diese beiden Funktionen weg und das sollte man sich gut überlegen.
Der Wettbewerb habe Geld gekostet und ein Ergebnis gebracht. Über den Geschmack könne man sicherlich streiten. Man werde nie alle zufrieden stellen können. Aber nun habe man sich eben seinerzeit für genau diesen Entwurf entschieden und die Verwaltung habe die Vorplanung vorangetrieben. Inzwischen gebe es allerdings eine andere Kostenentwicklung und genau deshalb habe man diese Informationsvorlage erarbeitet. Er werde aber auch keine Garantie für diese Zahlen geben, da sie sich immer in Bewegung befinden. Auch der Baukostenindex verändere sich immerzu. Die Informationsvorlage zeige den aktuellen Tagesstand auf. Im Übrigen gebe die Kommune Hohen Neuendorf gerade 14,2 Mio. EUR für ein Neues Rathaus aus, obwohl sie viel weniger Einwohner habe. Er wolle damit deutlich machen, was die Errichtung von Verwaltungsgebäuden eigentlich koste. Man selber habe die zusammengestellten Zahlen von einem Projektsteuerer auf Plausibilität prüfen lassen. Wenn man sich Baukosten im Land Brandenburg für ein mittleres Verwaltungsgebäude anschaue und die Quadratmeter Nutzfläche mit diesen Baukosten multipliziere, komme man auf die Zahl 15,8 Mio. EUR. Das neue Rathaus hätte auch vor ein paar Jahren nicht nur 9,8 Mio. EUR kosten können.
Er möchte hiermit die Gelegenheit nutzen, auch gleich ein paar vorab schriftlich zugegangene Anfragen mit zu beantworten:
Anfragen von Herrn Dyhr:
Frage:
"…Seitens des Architekten wird die Kostensteigerung auf einen zu geringen Kostenansatz im Wettbewerb zurückgeführt …"
Heißt dass, dass das Architekturbüro Studioinges, welches den Preis für den Entwurf gewann, die entstehenden Kosten des Entwurfs geschönt hat?
Antwort der Verwaltung:
Das Büro habe die Kosten zumindest nicht richtig eingeschätzt. Ob sie dazu verpflichtet waren, könne man bei einem Wettbewerb nur sehr eingeschränkt sagen. Es ist eine Vorgabe, wieviel Quadratmeter Nutzfläche zu erbauen seien. Und dafür habe das Büro einen Entwurf gefertigt. Man könne dem Architekturbüro aber zumindest unterstellen, dass es die Plausibilitätsprüfung nicht in die Tiefe getrieben habe.
Frage:
"Die Überschreitung des Mittelwertes lässt sich vordergründig auf die Besonderheiten des Neuen Rathauses in Abgrenzung zu einem "normalen" Bürogebäude zurückzuführen. Das Rathaus verfügt über eine Tiefgarage mit getrennter Ein- und Ausfahrt, über einen multifunktionalen Ratssaal für bis zu 300 Personen und entsprechender medientechnischer Ausstattung, sowie über zwei gastronomische Bereiche (Bistro mit Außenbereich im EG und auf der Dachterrasse im 4. OG). Nicht zuletzt ist auch die exponierte Innenstadtlage mit besonderen Anforderungen an den Schutz der Umgebungsbebauung kostenträchtig."
Diese Umstände waren allen Wettbewerbern bekannt und waren als Besonderheit im Entwurf zu berücksichtigen. Weshalb werden diese Umstände nun als Begründung für Kostensteigerung herangeführt?
Antwort der Verwaltung:
Hier liegt sicherlich ein Missverständnis seitens des Frageeinreichers vor. Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung habe man dargestellt, welche Kosten nach Baukostenindex letztendlich ein Verwaltungsgebäude mittlerer Ausstattung erzeuge. Und da man mit den Baukosten für das Neue Rathaus leicht über diesem Wert liege, sollte lediglich illustriert werden, warum es trotzdem noch plausibel sei. Weil es sich nämlich nicht um ein Verwaltungsgebäude mittlerer Ausstattung handele, da es einen Tagungssaal, eine Tiefgarage usw. mit beinhalte. Dies sei lediglich die Begründung für die geringfügige Abweichung vom Durchschnittswert. Und nur das sollte es erklären. Erklären sollte es nicht die Kostensteigerung zwischen den 9,8 Mio. EUR und den 15,8 Mio. EUR.
Frage:
Wäre davon auszugehen, dass das Architekturbüro sich damit gegenüber der Konkurrenz einen Wettbewerbsvorteil erschlichen hat? Die Kostendeckelung auf 10 Mio. EUR war doch Bestandteil der Wettbewerbsbedingungen.
Antwort der Verwaltung:
Es könne nicht sicher beantwortet werden, ob sich das Büro einen Wettbewerbsvorteil erschlichen habe. Das Studioinges war sogar das mit den höchsten Kosten. Dies bedeute, dass die anderen Wettbewerbsteilnehmer noch mehr danebengelegen haben. Insofern sei nicht davon auszugehen, dass sich das Architekturbüro durch die Kostendeckelung einen Vorteil verschafft habe.
Frage:
Ergäben sich aus der offensichtlich fehlerhaften Kalkulation und Verzerrung des Wettbewerbsergebnisses Ansprüche der Stadt gegen das Architekturbüro?
Antwort der Verwaltung:
Dazu müsste man nachweisen können, dass offensichtlich vorsätzlich fehlerhaft kalkuliert worden sei und daher der Wettbewerb aufgehoben werden müsste. Nur dann könnte man ggfls. die Wettbewerbskosten geltend machen. Das wäre also wenig zielführend. Außerdem habe man bei Schadensersatzansprüchen gegen Büros immer die sogenannten "Sowiesokosten". Das bedeute, dass die Kosten auch bei richtiger Planung entstanden wären. Architekten schadenersatzpflichtig zu verklagen, sei so gut wie unmöglich und im Rahmen eines Wettbewerbs schon gar nicht. Zu späteren Zeitpunkten gäbe es dann durchaus Bindungen, die man einbauen könnte, aber zu so einem frühen Zeitpunkt noch nicht.
Frage:
Welcher Architekt wurde zu welchen Kosten beauftragt, um die im Hauptausschuss und in der Vorlage dargestellten Mehrkosten des Gesamtbauvorhabens zu ermitteln?
Antwort der Verwaltung:
Es wurde gar kein Architekt extra beauftragt. Das Büro Studioinges habe in der Vorplanung diese Kosten konkretisiert und dargestellt. Die Verwaltung habe für das gesamte Vorhaben einen Projektsteuerer gebunden, um die Arbeit des Ingenieurbüros regelmäßig überprüfen zu können, aber auch den Fortschritt und die Qualität der Bauunterlagen usw., quasi ein Qualitätsmanagement. Also keine zusätzlichen Kosten, sondern ein ganz normales Verfahren.
Frage:
In der Vorlage ist eine Untersuchung zu einer alternativen Stellplatzplanung (u.a. zu einer Tiefgarage unter dem Marktplatz) erwähnt. Aus den beigefügten Bauzeichnungen geht diese Planung nicht hervor. Vorweggeschickt – das Projekt einer Tiefgarage unter dem Marktplatz ist unserer Meinung nach nicht in die Beschlussvorlage über das Rathaus integrierbar und bedarf eines separaten Beschlusses der SVV.
- Sind die errechneten Mehrkosten einer Tiefgarage unter dem Marktplatz in den geschätzten 15,8 Mio. EUR enthalten?
- Wenn ja – wie hoch belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für die Unterkellerung des Marktplatzes?
- Was hat diese planerische Untersuchung zur Ermittlung der Mehrkosten einer Unterkellerung des Marktplatzes gekostet?
- Wenn ja – sind in den 15,8 Mio. EUR auch Schutzmaßnahmen für die Umgebungsbebauung am Marktplatz für den Bau einer Tiefgarage unter dem Marktplatz enthalten?
Antwort der Verwaltung:
zu 1. Der Architekt habe im Rahmen der Vorplanung grundsätzlich immer verschiedene Varianten zu untersuchen. Aufgrund der hohen Kosten habe man diesen gebeten, auch andere Varianten der Parkraumschaffung zu prüfen. Eine Möglichkeit wäre eine Tiefgarage unter dem Marktplatz gewesen, weil dies unter Umständen preiswerter wäre, als an dem Standort selbst. Diese Variante sei dann aber aufgrund der hohen Kosten (2,6 Mio. EUR) doch wieder verworfen worden. Damit sind diese Kosten auch in den 15,8 Mio. EUR nicht mit dargestellt. Damit hat sich Frage 2 erledigt.
zu 3. Hier seien keine Kosten entstanden, weil diese im Rahmen der Variantenuntersuchung zu leisten seien. Damit entfällt auch die Antwort zu Frage 4.
Frage:
Eine Gastronomie auf der Dachterrasse und der Aussichtspunkt waren nicht Gegenstand der Ursprungsplanung, sondern nur die Cafeteria im Erdgeschoss.
- Wer hat die Erweiterung des Auftragsvolumens in Auftrag gegeben und vorab genehmigt?
- Beschlussnummer oder Genehmigung?
- Welche Mehrkosten im Bau werden durch die zusätzlich geplante Gastronomie auf dem Dach verursacht? Es wird um Aufschlüsselung der Mehrkosten gebeten.
- Welche Mehrkosten werden durch den Bau des Aussichtspunktes verursacht?
- Welche Mehrkosten hat diese Umplanung verursacht?
Antwort der Verwaltung:
zu 1. Sie ist bisher nur als Idee in den Prozess mit eingeflossen, also keine Genehmigung. Die Idee stamme von ihm und die SVV habe am 23.04.2015 genau diese Idee zum Beschluss erhoben. Insofern erging sowohl für die Dachterrasse, als auch für die Tiefgarage usw. der Auftrag durch die SVV.
zu 2. Beschlussnummer ist aus der Sitzung vom 23.04.2015 ersichtlich.
zu 3. Derzeit gehen die Planer von Kosten von ca. 200.000 EUR aus, wobei in diesen Kosten auch der Aufzug mit 80.000 EUR enthalten sei. Der Aufzug habe im Übrigen auch die Funktion die Erschließung des Saales unabhängig vom Foyerbereich. Also für Veranstaltungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten oder bei Vermietung an Dritte. Diese 80.000 EUR lassen sich also nicht einsparen, selbst wenn man auf die Dachterrasse verzichte.
zu 4. Die Aussichtsplattform würde ca. 50.000 EUR verursachen.
zu 5. Die Umplanung selber habe keine weiteren Kosten verursacht, da sie im Rahmen der ganz normalen Vorplanung stattgefunden habe.
Frage:
Wie würde sich der gänzliche Verzicht auf eine Tiefgarage unter dem Rathaus bei den Kosten auswirken?
Antwort der Verwaltung:
Man könnte 410.000 EUR einsparen, wenn man vollständig auf eine Tiefgarage verzichte. D.h. man verzichtet zwar auf die Parkplätze, aber nicht auf einen Keller, weil dort viele technische Funktionen des Rathauses untergebracht werden sollen. Man könnte diesen jedoch etwas kleiner gestalten. Man habe auch mit den Varianten prüfen lassen, keine Parkplätze im Keller zu involvieren, um Kosten einzusparen.
Frage:
Mit welchen Kostensteigerungen ist darüber hinaus noch zu rechnen? Lässt sich die Größenordnung beziffern?
Antwort der Verwaltung:
Das ist nicht möglich. Die Zahlen stellen den derzeitigen Stand der Bearbeitung dar. Man werde aber bestrebt sein, dass diese Zahlen nicht weiter ansteigen. Aber niemand könne die Baukostenentwicklung vorhersehen. Einen Großteil der Leistungen wolle man Ende nächsten Jahres ausschreiben.
Frage:
Wie sollen die schon genannten und etwaig darüber hinaus entstehenden zusätzlichen Mehrkosten gedeckt werden?
Antwort der Verwaltung:
Man habe diese Kosten im Haushalt komplett dargestellt. Man gehe von deutlich höheren Fördermitteln aus, die im Haushalt aber noch nicht mit dargestellt seien. Es gebe Signale, dass der Fördermittelanteil ansteigen könne, aber noch liege kein Fördermittelbescheid vor und deshalb gehe man eher konservativ vor und gehe erstmal davon aus, den größten Teil alleine zu bezahlen.
Frage:
Ist eine Kreditfinanzierung angedacht?
Antwort der der Verwaltung:
Hier gebe es die Überlegung zu einer Kreditaufnahme und zwar mit dem Hintergrund, dass man eine erhöhte Wärmedämmung im neuen Verwaltungsgebäude realisieren wolle. Dies führe dazu, dass man eine Kreditaufnahme über die ILB realisieren könnte. Man würde einen Tilgungszuschuss von 5% bekommen und eine Nullprozentfinanzierung. Das wäre schon sinnvoll.
Weitere Anfragen liegen von Herrn Neitzel vor.
Frage:
Wie hoch beziffern sich die Umzugskosten der Verwaltung in der Bürgermeisterstraße 25 in die Räumlichkeiten an der Zepernicker Chaussee und welche Mietkosten entstehen?
Antwort der Verwaltung:
Man rechne mit Umzugskosten unter 20.000 EUR. Die Mietkosten belaufen sich auf ca. 5.100 EUR Kaltmiete. Den genauen Betrag wird er noch schriftlich mitteilen.
Frage:
Wurde die weitere Nutzung des alten Rathauses in Überlegungen mit einbezogen und wenn nicht, welcher Nutzung solle es dann zugeführt werden? Welche laufenden Kosten fallen bei Nichtnutzung des Gebäudes an?
Antwort der Verwaltung:
Das alte Rathaus bleibe in dem gleichen Umfang wie jetzt dem Verwaltungsbetrieb erhalten. Im alten Rathaus werden voraussichtlich das Bauamt und das Stadtplanungsamt untergebracht.
Frage:
Sind bei Abriss des alten Gebäudes Bürgermeisterstraße 25 Fördermittel zurückzuzahlen?
Antwort der Verwaltung:
Aus einem Topf werde der Neubau gefördert und aus dem anderen müsste man beim Abriss was zurückzahlen. Beides werde miteinander verrechnet, so dass der Stadt keine Mehrbelastungen entstehen.
Frage:
Aus welchen Mitteln soll der Differenzbetrag zu den nun veranschlagten 15,8 Mio. EUR bestritten werden und welche Garantien gibt es, das die Kosten bis Baubeginn und während der Baumaßnahmen nicht noch weiter in die Höhe schnellen?
Antwort der Verwaltung:
Dazu habe er schon etwas gesagt. Man werde hier sicher in der Haushaltsdebatte etwas tiefer in das Thema einsteigen.
Frage:
Wurden Alternativen zum derzeit geplanten Rathausneubau ernsthaft durchdacht? Zum Beispiel das Einbeziehen des Bestandsgebäudes, ein neuer Standort mit abgespeckter Version etc. Sind hier belastbare Zahlen zu den Kosten vorhanden oder steht jetzt schon fest, dass am derzeitigen Neubau festgehalten werden soll?
Antwort der Verwaltung:
Zu diesem Prozess hatte er sich eingangs schon geäußert.
Damit endet sein Bericht. Er bittet um eine sachgerechte Diskussion. Und wenn man das Neue Rathaus nun doch nicht in der Bürgermeisterstraße errichten wolle, dann sollte man aber auch über Alternativvorschläge nachdenken, auch hinsichtlich der Kosten und des Zeitpunkts. Man dürfe dabei aber auch nicht vergessen, was man bisher schon an Kosten ausgegeben habe.
Frau Dr. Bossmann eröffnet die Aussprache.
Herr Labod äußert sich zur Problematik Beleuchtung in Birkholzaue. In der Vergangenheit gab es schon viele Diskussionen über die Zulässigkeit der Vorgehensweise hinsichtlich der Befragung von Anliegern. Das bisherige Ergebnis stelle keinen zufrieden. Man habe seinerzeit immer gesagt, dass es sich bei dieser Vorgehensweise um einen Verstoß gegen das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip handele, weil oft nur nach dem eigenen Geldbeutel entschieden werde. So auch in Birkholzaue. Viele der Befragten wohnen dort gar nicht, sondern seien nur Wochenendgrundstücksnutzer. Und genau diese haben sich gegen die eigentlichen Anwohner entschieden. Dies könne es doch nicht sein. Man sollte in diesem Fall vernünftig handeln und die SVV über die Beleuchtung entscheiden lassen, auch aus Gründen von Schadensersatzansprüchen. Was, wenn im Dunkeln jemanden etwas passiere? Außerdem sei die Straße nicht nur für die Anwohner, sondern auch für die Allgemeinheit. Die Verwaltung sollte die Vorgehensweise nochmals überdenken und diesen Unsinn beenden. Man solle dem bürgerschaftlichen Willen folgen und eine Beleuchtung ermöglichen.
Frau Dr. Enkelmann dankt der Verwaltung dafür, dass sowohl die Plansche, als auch das Waldbad in Waldfrieden, aufgrund der hohen Temperaturen noch weiter geöffnet bleiben können. Einen weiteren Dank spricht sie für die Rückzahlung der Altanschließerbeiträge aus. Sie hätte gern Informationen zum Stand der Dinge, was das Ortsteilzentrum in Birkholz und das Feuerwehrgerätehaus in Schönow betreffe. Die Problematik der Beleuchtung in Birkholzaue zeige deutlich auf, was für ein Unfug der Bürgerentscheid sei. Zum Neuen Rathaus sagt sie, dass der heutige Bürgermeister mit der damaligen Entscheidung umgehen müsse. Ein Grund der damaligen Entscheidung war u.a., dass man ein Bürgerbüro zum besseren Umgang mit den Bürgern haben wollte. Und nachdem es Abwägungen gegeben habe, habe man sich für einen zweiten Wettbewerb entschieden. Derzeit nun befinde man sich immer noch in der Vorplanung. Sie dankt für die Transparenz. Man müsse nun mit den Architekten verhandeln und schauen, wo man Kosten einsparen könne. Sie bittet darum gemeinsam zu überlegen, wie funktionsfähig das Neue Rathaus sein solle.
Herr Dr. Maleuda halte den Tag für einen besonderen, da der Verband WAV "Panke/Finow" mit den Beitragsrückzahlungen begonnen habe. Und auch, wenn man noch nicht ganz am Ziel angekommen sei, sei man dem sozialen Frieden in der Stadt schon ein ganzes Stück näher und müsse sich nicht mehr immerzu mit diesem Thema auseinandersetzen.
Seine Fraktion stehe hinter dem Beschluss zum Neuen Rathaus denn die Stadt brauche ein Rathaus, auch als Mittelpunkt für die Bürger. Man sei hier mit einem Erbe konfrontiert. Es sei wichtig und notwendig jetzt aufzuzeigen, in welche Richtung sich das Vorhaben entwickeln solle und zwar in jeder Hinsicht. Es gehe nicht darum, Paläste für die Verwaltung zu schaffen, sondern um eine ausgewogene Entscheidungsfindung.
Herr Vida vertrete die Auffassung, dass der soziale Friede in der Stadt erst dann wieder vollständig hergestellt sein werde, wenn alle Bescheide zurückgezahlt worden seien. Und es müsse auch sichergestellt sein, dass keine Erneuerungsbeiträge erhoben werden können, denn immer mehr Zweckverbände gehen landesweit dazu über, zwar die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts formell anzuerkennen, aber dann eine Neugründung des Verbandes vorzunehmen und damit die Verjährung erneut ins Leere laufen zu lassen und wieder Beiträge einzutreiben.
Zum Rathausneubau sei er überrascht, wie man hier mit Planungsfehlern umgehe. Seine Fraktion habe den Standort von Anfang an für ungeeignet gehalten und darauf hingewiesen, dass die Kosten viel zu gering angesetzt worden seien. Aber dafür habe er nur Kritik geerntet und wurde niedergemacht. Er verweist auf die beiden Wettbewerbe. Wenn man nun höre, dass sich die Kosten für den Neubau inzwischen auf 15,8 Mio. EUR belaufen, müsse man dies schon tiefgründig hinterfragen können. Er betont, dass er damals auf genau das alles hingewiesen habe, was nun kostentechnisch eingetreten sei. Er halte es für nicht seriös weiterzumachen, wenn man die Kosten nicht kenne. Und all das, was man nun hier lese und was vorgetragen worden sei, war damals schon Gegenstand der Planung. Er halte es als Gipfel der Selbstgerechtigkeit, wenn man die Preissteigerung jetzt noch mit der Innenstadtlage rechtfertige. Und wenn der Bürgermeister keine Garantie hinsichtlich der Kosten abgeben wolle, wissen doch alle, was bis zum Jahre 2020 passiere, nämlich, dass die Kosten noch mehr steigen. Das zeichnet sich einfach ab. Und da müsse man sich einfach fragen, ob das für die Stadt nicht zu teuer sei. Es sei viel zu viel Geld für die zukünftige Haushaltslage der Stadt. Dies könne man auch nicht mit anderen Kommunen vergleichen. Deshalb tue man gut daran, die Planungen zurückzufahren und alles noch einmal gut zu überdenken.
Frau Keil halte es für selbstverständlich, dass man die Vorplanung zur Kenntnis bekomme und nun müsse man schauen, wie man damit umgehe. Sie sei sich sicher, dass man sich auch seinerzeit für das Neue Rathaus entschieden hätte, wenn man die heutigen Kosten damals schon gekannt hätte.
Des Weiteren gefallen ihr die Skulpturen in den Nibelungen sehr gut. Sie rege deshalb erneut einen Skulpturenpfad – auch als Verbindung zu den Ortsteilen – an; ähnlich wie in Biesenthal. Man sollte dieses Thema wirklich intensiv angehen. Dies auch als Anregung für die Verwaltung.
Herr Mischewski, Ortsvorsteher von Birkholzaue, dankt Herrn Labod für dessen Versuch ihn hinsichtlich der Beleuchtung in Birkholzaue zu unterstützen. Das Sommerloch wurde durch das Beleuchtungsproblem in Birkholzaue gefüllt. Das Problem sei, man habe einen "Sauerclan", der mit Zeitungsartikeln und Aushängen versucht habe, die Bürger zu beeinflussen. Dies könne man auch nachweisen.
An Herrn Strese und Herrn Vida gewandt möchte er auf deren Email-Verkehr nicht näher eingehen. Nur so viel, ihm wurde eine "Linke-CDU-SPD Mentalität" nachgesagt und die sei ihm letztendlich auch lieber als die der Unabhängigen Fraktion. Sein Ortsbeirat möchte gern mit allen Parteien zusammenarbeiten, auch wenn man nicht mit allen einverstanden sei.
Zur Straßenbeleuchtung: Man habe 2 Jahre an der Vorlage 6-593 gearbeitet und das sei jedem bekannt. Den ersten Beschluss habe man als Ortsbeirat abgelehnt, da die Beleuchtung zu teuer gewesen sei. Und nun habe man – nach guter Zusammenarbeit mit dem Bauamt - eine gute und preiswerte Lösung gefunden. Wer prüft eigentlich Aussagen, ob ein Bürgerentscheid zum Tragen komme oder nicht? Letztendlich müssen doch der SVV nur rechtssichere Sachen vorgelegt werden. Herr Vida habe in einer Email vom 02.07.2016 verschiedentlich dazu aufgefordert, die Vorlage zurückzuziehen. Ursprünglich gab er Herrn Vida Recht, fand dann aber doch die Art und Weise des Handelns von Herrn Vida nicht gut, denn dieser Hinweis hätte schon viel früher kommen können. Das wäre verantwortungsvolle Kommunalpolitik gewesen. Im Straßenausbaugesetz stehe nichts von einer Straßenbeleuchtung. Dort stehe nur was von Straßen, Entwässerung und Bäumen. Er bittet Herrn Stahl dies zu überprüfen und wenn dem so sei, bräuchte man nie wieder mehr eine Befragung dazu. Auch er erläutert nochmals, wieviel Wochenendgrundbesitzer ihr Grundstück in Birkholzaue haben. Somit habe man keine Chancen, weil diese in der Überzahl seien. Nun haben die Bürger entschieden und dies sei bindend und so habe er das auch verkündet. Abschließend bittet er darum, dass die 4 Straßen, die mit ja gestimmt haben, eine Straßenbeleuchtung bekommen und was auch wichtig sei, die alte Beleuchtung außer Betrieb zu nehmen, da die Versicherung viel zu hoch sei.
Herr Dyhr dankt Herrn Stahl für die Beantwortung seiner kurzfristig eingereichten Fragen. Er findet auch die Informationsvorlage sehr wichtig. Man sollte auf jeden Fall unter den neuen Kostenaspekten, das Ganze nochmals auf den Prüfstand stellen und gegebenenfalls auch nach Alternativen suchen. Aus diesem Grunde sei er dafür, dies in einer fraktionsübergreifenden Sitzung nochmals zu debattieren und danach zu entscheiden, ob man weitermachen wolle oder nicht und welche Alternativen man habe. Unstrittig sei, dass ein Neues Rathaus gebraucht werde, aber man solle sich nicht zu Geiseln des Architekturbüros machen, die sich daran eine goldene Nase verdienen.
Hinsichtlich des Beleuchtungsproblems in Birkholzaue stimme er Herrn Labod zu. In diesem Zusammenhang möchte er darauf aufmerksam machen, dass diejenigen, die die Beleuchtung nicht wollten, hinterher nicht für Schadensersatz aufkommen müssen, sondern die Stadt werde dann in die Haftung genommen.
Auch Herr Sauer sei der Meinung, dass, wer einen Bürgerentscheid wolle, auch mit dem Ergebnis leben müsse. Er findet den Punkt, dass einige der Befragten nur Wochenendgrundstücksnutzer seien, wenig schlüssig und inhaltlich nicht überzeugend. In anderen Fällen und Teilen der Stadt habe man gern und billig in Kauf genommen, dass es sich um sogenannte Beitragspflichtige handelte, z.B. bei der Erhebung von Wasserbeiträgen, Abwasserbeiträgen, Straßenausbaubeiträgen usw.. Er jedenfalls könne sich nicht daran erinnern, Stimmen wahrgenommen zu haben, die darauf aufmerksam gemacht haben, dass einige der Betroffenen nur am Wochenende da seien und deshalb nur die Hälfte an Beiträgen bezahlen sollten. Er halte es für ganz legitim, dass – wenn eine Beschlusslage eine Befragung hergebe – auch alle beitragspflichtigen Eigentümer zu befragen seien und zwar mit dem gleichen Stimmenrecht und der gleichen Gewichtung.
Einen weiteren Punkt den er ansprechen möchte sei der, dass man in der aktuellen Sitzung wieder etwas erlebt habe, was in letzter Zeit typisch geworden sei. Und zwar habe der Bürgermeister wieder gut 20 Minuten darüber berichtet, was in der Stadt so alles Tolles passiere. Aber es gäbe hier auch andere Wahrnehmungen, z.B. die geringe Auskunftsbereitschaft der Pressestelle der Stadt. Dies werde auch von Dritten so wahrgenommen, z.B. von anderen Pressevertretern aus der Stadt, die dafür Sorge tragen, dass die Bürgerschaft sich in kostenfreien Mediem gut informieren könne. Hier fehle oft der Informationsfluss aus der Stadt, auch zu aktuellen Veranstaltungen oder Ereignissen. Anfragen an die Pressestele werden in der Regel auch nur beantwortet, wenn sie schriftlich eingereicht worden sind.
Das alte Rathaus wurde vor 200 Jahren erbaut, sagt Herr Neue und somit sei es Zeit für ein Neues. Dies sei einfach notwendig. Man habe vor vielen Jahren auch einen Antrag für ein neues Krankenhaus gestellt. Darüber wurde viel diskutiert. Aber man habe durchgesetzt, dass dieses Krankenhaus gebaut werden konnte.
Herr Vida wendet sich an Herrn Mischewski. Das was dieser geschildert habe, entspreche nicht der Wahrheit. Herrn Mischewski sei nur Opfer einer Hetze, da er die ganzen Hintergründe gar nicht kenne. Herr Vida wurden verschiedene Dinge zugetragen und er habe Verschiedenes selber beobachten können und dass, was hier zur Hetze untereinander führe, schlage dem Fass den Boden aus. Er habe im Juni die Vorlage bekommen und erstaunt zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Bürgerentscheid hier nicht greifen solle. Daraufhin habe er sowohl Herrn Stahl, als auch Herrn Mischewski und Herrn Dr. Maleuda eine E-Mail mit der Frage geschickt, warum dieser hier nicht greife. Die E-Mail blieb unbeantwortet. Mit der Beleuchtung an sich, habe er überhaupt kein Problem. Er habe sich mit Herrn Stahl getroffen und dieser habe Fehler eingeräumt, man habe übersehen, dass der Bürgerentscheid hier hätte greifen müsse. Und dann wurde Herr Mischewski gegen Herrn Vida aufgehetzt und es wurde – auch im Ortsbeirat Birkholzaue – so dargestellt, als ob er gegen eine neue Beleuchtung sei. Die Presse habe dies noch bestärkt. Und es gebe auch keinen "Sauerclan", sondern auf ihn seien verschiedene Leute zugekommen, die wissen wollten, warum es keine Bürgerbefragung gegeben habe. Er wollte nur sicherstellen dass, der Bürgerentscheid nicht ausgeblendet werde bzw. für die Zukunft ausgehebelt werde. Und wenn nun die Mehrheit keine Beleuchtung wünsche, könne man dies seiner Fraktion nicht zum Vorwurf machen. Ansonsten werden nämlich diejenigen, die gegen einen Bürgerentscheid seien, genau dies zum Vorwand nehmen, um einen Bürgerentscheid generell zu streichen. Und dann werden wieder Straßen, die die Anlieger gar nicht wollen oder "goldene Bordsteinkanten" gebaut. Die Lampen seien nur ein Vorwand, um den Bürgerentscheid auszuhebeln. Man dürfe sich hier nicht instrumentalisieren lassen. Er erinnert daran, wie viel Prozent damals für den Bürgerentscheid gestimmt haben. Und wenn er schon höre, dass man an die Allgemeinheit denken müsse, dann soll auch die Allgemeinheit bezahlen und nicht nur die Anlieger herangezogen werden. Oder man senke die Beiträge und dann könne auch die Allgemeinheit entscheiden. Was aber nicht sein könne, dass man bei der Höhe der Beiträge sage, es sei eine Anliegerangelegenheit, weil die das nutzen und beim Entscheiden dann sei es die Allgemeinheit. Und er verwehre sich dagegen, wenn einem das Abstimmungsergebnis nicht passe, allgemein zu behaupten, dass es Unsinn sei. Er habe Herrn Stahl mehrfach angeboten, dass er und Herr Arnold als Vertrauenspersonen Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung des Bürgerentscheides unterbreiten können. Davon sei zu keiner Zeit Gebrauch gemacht worden. Der Bürgerentscheid gelte und er erwarte ein Bekenntnis der SVV dazu. Für Birkholzaue werde man Lösungen finden und auch die Kollegialität wieder herstellen.
Herr Stahl verwehre sich ausdrücklich dagegen, irgendwem aufgehetzt oder den Ortsbeirat dazu missbraucht zu haben, Politik zu machen. Richtig sei, dass man den Hinweis von Herrn Vida aufgenommen und geprüft habe. Man ging vorher davon aus, dass man im Rahmen der Gefahrenabwehr den Bürgerentscheid umgehen könnte. Diese Entscheidung habe man dann aber nach längerer Diskussion ad acta gelegt. Man wollte sich nicht vorwerfen lassen, einen Bürgerentscheid zu missachten, wenn es sich – wie in diesem Fall - um eine beitragspflichtige Angelegenheit handele. Man wollte die Umgehungstatbestände nicht nutzen. Deshalb habe man die Vorlage zurückgezogen. Und da es überhaupt keinen Anspruch auf eine Straßenbeleuchtung und auf eine Verkehrssicherungspflicht gäbe, mache eine solche Befragung schon Sinn. Allen sollte aber klar sein, dass man auch nicht im Rahmen von Reparaturmaßnahmen eine neue Straßenbeleuchtungen schaffen werde. Funktioniere sie nicht mehr, werde sie eben abgebaut.
Zu den Äußerungen von Herrn Sauer könne er nur sage, dass nicht jeder, der die Verwaltung kritisiere, Recht habe. Die Pressestelle leiste sehr gute Arbeit. Aber er nehme die Kritik ernst und werde sie überprüfen.
Herr Keil verweist darauf, dass Bürger- und Volksentscheide hohe Güter und in der Kommunalverfassung geregelt seien. Und wenn nun Bürger über Geld entscheiden sollen, so sei dies schlichtweg verfassungswidrig. Sie können nur vor einer Maßnahme entscheiden, ob sie diese wollen oder nicht. Aber nicht über die Höhe ihrer Beiträge, indem sie Baumaßnahmen ablehnen, die zu einem Gesamtkonzept gehören. Die Beteiligten werden ja auch nicht beim Hebesatz für Grund- oder Gewerbesteuer gefragt, ob ihnen der Beitrag zu hoch erscheine. Man müsse sich nur die Satzung anschauen. Hinsichtlich der Problematik in Birkholzaue bittet er die Verwaltung noch einmal darum, ganz genau zu prüfen, ob es auch verfassungsgemäß sei, wenn man nachträglich eine Vorlage zurückziehe und dann zu sagen, es gebe keine Beleuchtung, weil sich die Bürger dagegen entschieden haben.
Herr Dr. Maleuda findet den Vorgang in Birkholzaue einfach bedauerlich und einzigartig, da durch die ganzen aufeinanderfolgenden Entscheidungen und letztendlich auch durch die Befragung und Mehrheitsentscheidung nun das eigentliche Ziel der Einwohner vor Ort, nicht erreicht worden sei. Aus seiner Sicht liege dies einzig und allein daran, dass die Resultate, die sich aus dem Bürgerentscheid ergeben, keine Würdigung im Verlaufe des Verwaltungshandelns gefunden habe. Und anstatt der Unabhängigen Fraktion den schwarzen Peter zuzuschieben, müsse man sich vielmehr fragen, ob es wirklich die Aufgabe einer Fraktion sei, auf die Ergebnisse eines Bürgerentscheides hinzuweisen. Eigentlich liege die Verantwortung doch dafür bei der Verwaltung. Auch wenn Herr Stahl auf den Meinungsbildungsprozess in diesem Falle hingewiesen habe. Die Umfrage selber wurde auch zu einer ungünstigen Zeit – nämlich in der Urlaubszeit – und im Eilverfahren durchgeführt. Also viele unglückliche Umstände, zwar bedauerlich, aber so sei es nun mal abgelaufen. Und nun sei man mit den Realitäten, so wie sie eingetreten seien, konfrontiert. Es bleibt festzuhalten, dass das Grundprinzip für das Umsetzen entsprechender Beschlüsse bei der Verwaltung liege.
Herr Gemski, als ein Vertreter im WAV "Panke/Finow", freue sich, dass Herr Dr. Maleuda und dessen Fraktion den heutigen Tag als toll betrachten. Dem könne er nur zustimmen, denn er habe sich darüber gefreut, dass der Wirtschaftsplan des Verbandes bestätigt worden sei. So konnte das Problem der Altanschließer geklärt werden. Man habe bisher schon sehr viele Bescheide aufheben können und man habe ganz aktuell die Voraussetzung geschaffen, 500 Bescheide zu regulieren.
Er halte es für nicht in Ordnung, wenn Herr Vida darstelle, dass die damaligen Verantwortlichen im WAV "Panke/Finow" den Bürgern eingeredet hätten, sie sollen keinen Widerspruch einlegen. Dies sei schlichtweg falsch, denn sowohl im WAV "Panke/Finow", als auch an jeder anderen Stelle wurde eindeutig darauf hingewiesen, dass jeder das Recht habe, gegen seinen Bescheid einen Widerspruch einzulegen.
Herr Mischewski habe sich noch nie von jemanden beeinflussen lassen. Er hätte sich gewünscht, im Sommer mit mehr Abgeordneten oder Herrn Stahl sprechen zu können, was leider nicht möglich war. Er nerve die Verwaltung auch nicht mit sinnlosen Sachen. Im Gegenteil, er versuche die Verwaltung so wenig wie möglich zu beschäftigen. Er verweist auf eine Sendung im RBB. Dort wurde am 02.08.2016 ein Bericht ausgestrahlt, in dem es darum ging, dass in Rangsdorf 1000 Lampen ausgeschaltet wurden und die Bevölkerung schon 4 Wochen ohne Licht war. Und genau so etwas wolle man in Birkholzaue verhindern.
Herr Vida findet den Vorwurf von Herrn Gemski nicht in Ordnung. Er habe lediglich auf andere Verbände verwiesen, in denen derzeit versucht werde durch Verbandsneugründungen erneut die Beiträge einzuziehen. Daran hätte man erkennen können, dass er allgemein über das Land Brandenburg gesprochen habe. Ihm sei sehr wohl bewusst, dass der WAV "Panke/Finow" zu Widersprüchen aufgerufen habe. Und er habe auch gesagt, dass der soziale Friede in der Stadt erst dann komplett wieder hergestellt sei, wenn jeder sein Geld zurückbekommen habe.
Zum Straßenausbau generell: Sowohl die obere Rechtsaufsichtsbehörde, als auch die Kommunalaufsicht als unterste Aufsichtsbehörde haben 3-mal im Jahre 2013 die Rechtmäßigkeit dieses Bürgerentscheids geprüft und als rechtmäßig befunden. Des Weiteren sei auch die obere Kommunalaufsicht des Innenministeriums in einer doppelten Prüfung zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Und sich nun nach 2 Jahren hinzustellen und alles für verfassungswidrig zu halten, sei eine Missachtung der rechtsstaatlichen Abläufe und auch ein Schlag für die Bürger, die davon Gebrauch machen können. Und was auch nicht funktioniere, sei, wenn einem ein Abstimmungsergebnis nicht passe, zu behaupten, dass man im Nachhinein mit Bürgern gesprochen habe und die hätten es doch gar nicht so gemeint. Man müsse endlich respektieren, dass Bürger frei entscheiden können und ihnen auch kostengünstigere Alternativen anbieten, wie z.B. die Beitragssätze zu senken. Und wolle man das nicht, dann solle man doch aufhören, auf die Bürger rumzuhacken, die die 90 % nicht bezahlen wollen.
Herr Keil halte es nach wie vor für verfassungswidrig: "Keine Mitsprache bei Geld".
Damit endet dieser Tagesordnungspunkt.