6.2 Mitteilungen des Bürgermeisters einschließlich Beantwortung der Stadtverordnetenanfragen * Pause * Aussprache zu den Mitteilungen
Zunächst werden die Anfragen der Stadtverordneten beantwortet.
Frau Ziemann - Fraktion DIE LINKE
Frage:
Wann wird der aktualisierte Internet-Auftritt der Stadt Bernau, einschließlich des Ratsinformationsportals mit einer Stichwort-Suchfunktion auch zu den Dokumenten der SVV nutzbar zur Verfügung stehen?
Antwort:
Wie Sie dem aktuellen Amtsblatt 5/2011 entnehmen konnten, wurde die Ausschreibungsankündigung zeitgleich mit der Bekanntmachung des Nachtragshaushaltes veröffentlicht. Die Bieterfrist endet am 17. Juni. Sofern die Auswertung der Angebote rechtzeitig abgeschlossen werden kann und die Auftragssumme eine Mitwirkung des Hauptausschusses verlangt, kann dieser in der darauffolgenden Sitzung am 21. Juli über die Vergabe entscheiden. Die Realisierung hat laut Ausschreibungstext innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Sofern Stadtverordnete jedoch Bedarf an Recherche in der Beschluss- und Niederschriftendatenbank haben, können sie diesen schon jetzt der Verwaltung per Mail mitteilen, die dann die Anfragen so kurzfristig wie möglich beantworten wird.
Frage:
Die SVV hatte in ihrem Beschluss 5-227 vom Juni 2009 den Bürgermeister beauftragt, mit der DB AG Verhandlungen zur Umgestaltung des Bahnhofes, zum Einbau eines Personenaufzuges zum Fernbahnsteig einschließlich eines Durchstichs für einen zweiten Zugang nach Bernau –Süd und zur Nutzung von Stellplätzen am der ehemaligen Ladestraße des ehemaligen Güterbahnhofes als P+R-Anlage aufzunehmen. Der Umbau des Bahnhofes sowie der Einbau eines Fahrstuhles sind in Arbeit.
Wie und mit welchem Ergebnis wurden die Verhandlungen mit der DB AG geführt, um das Anliegen eines zweiten Bahnhofszuganges von Süd und der späteren Nutzung des ehemaligen Güterbahnhofes als P+R-Anlage zu erreichen?
Antwort:
Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung einer Teilfläche der Liegenschaft in Bernau, Flur 43, Flurst. 159 (Güterschuppen mit Ladestraße) wurde gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 22.07.2010 ein Kaufangebot abgegeben.
Entsprechend telefonischer Mitteilung der zuständigen Bearbeiterin vom 05.05.2011 ist in der Sache noch nicht abschließend entschieden worden. Durch den Grundstückseigentümer, die DB Netz AG, wurde eine erneute Entbehrlichkeitsprüfung veranlasst, da möglicherweise von der ausgeschriebenen Fläche selbst Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Erst nach Vorlage des Ergebnisses der neuerlichen Entbehrlichkeitsprüfung kann in der Sache weiter verfahren werden. Eine zeitliche Eingrenzung konnte durch die zuständige Bearbeiterin nicht vorgenommen werden.
Frage:
Mit welchem Ergebnis endete das Bieterverfahren zum Erwerb des Kantorhauses durch die Stadt Bernau?
Antwort:
Bezüglich der öffentlichen Ausschreibung des Kantorhauses liegt der Stadtverwaltung noch keine Entscheidung des Landkreises Barnim vor.
Auf telefonische Nachfrage wurde vom Landkreis mitgeteilt, dass vor Juni 2011 mit einer Beratung der Vorlage im zuständigen Ausschuss des Kreistages nicht zu rechnen sei.
Klaus Labod (Bü90/Grüne)
Frage:
Welche Position vertritt der Bürgermeister zu der von Vattenfall ab 2015 beabsichtigten Verpressung von verflüssigtem CO2 im Wege der CCS-Technologie in der Gemeinde Lindenberg in dort existierenden porösen Gesteinsschichten?
Antwort:
Als Bernauer Bürgermeister obliegt es mir nicht, mich gegenüber der Stadtverordnetenversammlung zu den Plänen von Vattenfall in der Gemeinde Lindenberg zu äußern.
Frage:
Teilt der Bürgermeister die Bedenken des Ahrensfelder Bürgermeisters Gehrke, dass die Verpressung von CO2 durch die CCS-Technologie auch eine Gefährdung des Grundwassers durch Versalzung und sonstige Verunreinigungen bewirken kann und es durch eine Leckage auch zu konkreten Gefährdungen der Bevölkerung kommen kann?
Antwort:
Als Bernauer Bürgermeister obliegt es mir nicht, mich gegenüber der Stadtverordnetenversammlung zu den Bedenken des Ahrensfelder Bürgermeisters zu äußern, zumal er sie mir nicht einmal direkt mitgeteilt hat. Auch wenn von Ihrer Seite immer ein Agieren des Bürgermeisters als Politiker gefordert wird, gibt das die Kommunalverfassung nicht her, denn nach § 53 (1) ist der Bürgermeister Leiter der Gemeindeverwaltung, rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde. Selbstverständlich erfolgen in diesem Rahmen auch Abstimmungen mit den Nachbargemeinden zu überregionalen Verfahren, wie beispielsweise verbindende Rad- und Gehwege oder Windenergieausweisungen. Eine gemeinsame Positionierung war in Sachen CCS bislang nicht angezeigt. Eine Positionierung der Stadtverordnetenversammlung liegt auch noch nicht vor.
Frau Dr. Enkelmann
Frage:
Was hat der Bürgermeister resp. die Stadtverwaltung wann mit welchem Ergebnis unternommen, um den Beschluss der Stadtverordneten zur Sanierung des Freibades Waldfrieden umzusetzen?
Antwort:
Der benannte Beschluss lautet wie folgt:
„Der Bürgermeister wird aufgefordert, mit der Landesregierung eine Vereinbarung abzuschließen, in der sich das Land verpflichtet, vor Beginn der nächsten Badesaison 2011 die erforderlichen Maßnahmen entsprechend Variante 1 vorzunehmen.“ (Beschluss-Nr. 5-335/2010)
Nach mehreren Vorgesprächen fand am 19.11.2010 eine Beratung zur Bestandsbesichtigung, zum Beginn der Planung und der Erläuterung der Aufgabenstellung statt. Mit der Planung wurde die Bauplanung Bautzen GmbH beauftragt. An diesem Gespräch nahmen neben dem Planungsbüro Vertreter des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen (BLB) und der Stadt Bernau bei Berlin teil.
Durch das beauftragte Planungsbüro wurden am 24.03.2011 die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, der Grundlagenermittlung und Sanierungsvarianten vorgestellt.
An diesem Termin nahmen Vertreter des Finanzministeriums, des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen und der Stadtverwaltung teil.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass hinsichtlich der komplexen Sanierung nur das Schwimmbecken sanierungsfähig ist. Eine Information dazu erfolgte im Hauptausschuss am 24. März und ist auch im Protokoll nachzulesen.
Auf telefonische Nachfrage wurde der Stadtverwaltung mit Mail vom 29.04.2011 mitgeteilt, dass es hinsichtlich der Sanierung noch keinen neuen Erkenntnisstand gibt. Es wurde aber auch zum Ausdruck gebracht, dass kurzfristig mit der Sanierung begonnen werden muss. Dazu wird die Entscheidung des Finanzministeriums noch im Mai erwartet.
Grundsätzlich wird erklärt, dass das Land sich seiner Verpflichtung bewusst ist und dies zum Ausdruck gebracht hat, in dem die Vorplanung erarbeitet wurde.
Frage:
Im Protokoll der 21. Sitzung des A4 ist ein Dank von Frau Schmalz an die Stadt vermerkt „für die wohlwollende Zuwendung von Geldmitteln für den Eine-Welt-Laden“. Was ist damit gemeint, da es sich hier weder um eine Haushalts- noch eine Zuwendungsentscheidung der Stadtverordneten handelte?
Antwort:
Eine "Haushalts- oder Zuwendungsentscheidung der Stadtverordneten" ist bei Zuwendungen in der Regel nicht erforderlich, da per Stadtverordnetenbeschluss in den Förderrichtlinien festgelegt ist, dass die Entscheidung über die Zuschussanträge bei Anträgen bis 510 € der Bürgermeister und bei Anträgen über 510 € der Bürgermeister im Benehmen mit dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Sport trifft. Im vorliegenden Fall wurde aufgrund des schriftlichen Antrages des Eine-Welt-Ladens vom 8. 2. 2011 für die Ausgestaltung des neuen Ladens am Marktplatz 5 am 6. 4. 2011 der Betrag von 200 Euro überwiesen. In der dem zuständigen Ausschuss in regelmäßigen Abständen Übersicht über die ausgereichten kleineren Zuwendungen wird dann auch diese Zuwendung aufgeführt.
Frage:
Wie viele Zirkusunternehmen waren 2009 und 2010 in der Stadt, welche Flächen wurden dafür genutzt?
Antwort:
Seitens der Zirkusunternehmen besteht lediglich eine Meldepflicht gegenüber dem Landkreis (Veterinär-Behörde), sofern Tiere mitgeführt werden. Eine Meldepflicht gegenüber der Stadt besteht nicht. Die Aufstellung der Zirkusunternehmen erfolgt eigenständig und auf privaten Flächen. Insofern liegen der Stadt die zur Beantwortung der Frage nötigen Informationen nicht vor.
Frage:
Welche Unterstützung hat die Stadtverwaltung für das Straßenfest der Beschäftigten von Lieken gegeben?
Antwort:
Bei dem Straßenfest war das Versammlungsrecht anzuwenden, was für den Veranstalter durchaus von Vorteil ist. Aufgrund der Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts war die Polizei für die Absicherung etc. zuständig. Unabhängig davon hat die Stadt die Veranstalter unterstützt z. B. bei der Wahl der Örtlichkeit, bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Stromversorgung. Der Wunsch des Veranstalters auf Bereitstellung eines Feuerwehrfahrzeuges als Anschauungsobjekt für die Kinder konnte jedoch aufgrund der Kurzfristigkeit nicht erfüllt werden.
Christine Poppitz - Fraktion DIE LINKE
Nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) haben Eltern vom 01.08.2013 an einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.
Da die Kita-Bedarfsplanung im Zeitraum 2011-2015 für Bernau nicht vorliegt, stellen sich mir folgende Fragen:
Auf welches Zahlenmaterial stützt sich die Verwaltungsleitung, um die Voraussetzungen zur Durchführung des Gesetzes in Bernau zu schaffen?
Welches Betreuungsverhältnis wird zwischen kommunalen und freien Trägern von Seiten der Verwaltungsleitung angestrebt?
Von welcher Investitionssumme geht die Verwaltungsleitung aus, um den in Bernau erforderlichen Ausbau sicherzustellen?
In welcher Größenordnung wird der finanzielle Anteil Bernaus im Haushalt zu Buche stehen?
Diese Fragen werden schriftlich beantwortet.
Frage:
Können die Kürzungen der Bundesregierung für das Programm „Soziale Stadt“ in Bernau kompensiert werden?
Antwort:
Das Stadtplanungsamt bemühte sich seit dem Jahre 2006 regelmäßig durch einen umfangreichen jährlichen Antrag, um die Aufnahme des Stadtteils „Bernau-Süd“ in das Bund-Land-Programm „Maßnahmen zur Sozialen Stadt“.
Die Anträge sind jedoch vom zuständigen Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) immer abschlägig beantwortet worden. Zuletzt wurde der Antrag der Stadt für das Programmjahr 2009 mit dem Schreiben des LBV vom 19.06.09 abgelehnt.
Da auch zukünftige Anträge zur Sozialen Stadt als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt wurden, hat die Stadt keine weiteren Anträge für das vorbenannte Programm gestellt. Der Stadtentwicklungsausschuss wurde dazu mit einer Informationsvorlage (Vorl.-Nr: 5-317/09) am 28.10.2009 informiert.
Aus diesem Grund ist die Stadt Bernau bei Berlin von etwaigen Kürzungen des Programms „Soziale Stadt“ nicht betroffen.
Da indes die Bemühungen des Stadtplanungsamtes zur Aufnahme des o.g. Gebiets „Bernau-Süd“ als auch Teile des Wohnstandortes „Puschkinviertel“ als Konsolidierungsgebiet erfolgreich waren, konnten anderweitige Fördermittel erschlossen werden.
Laut telefonischer Auskunft des LBV vom 11.05.11, sind im Zusammenhang zum Konsolidierungsgebiet derzeit keine Maßnahmen zur Kürzung von Fördermitteln bekannt.
Fragen:
Welche Neuregelungen sind an den städtischen Schulen getroffen bzw. noch zu treffen, um das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung bei folgenden Leistungen in Anwendung zu bringen:
Mittagsverpflegung, Lernförderung, eintägige Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, persönlicher Schulbedarf?
Welche bisher geltenden Regelungen für die Gewährung von Zuschüssen müssen verändert werden?
Antwort:
Für die Durchführung der Aufgaben nach § 6 Bundeskindergeldgesetz (Bildungs- und Teilhabepaket) sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Diese nehmen die Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Die Rechtsaufsicht über die Aufgabenwahrnehmung obliegt dem für Soziales zuständigen Ministerium.
Hinsichtlich der Leistungen zur Mittagsverpflegung hat der Landkreis Barnim bereits Kontakt mit der Stadt Bernau bei Berlin zur Ermittlung der derzeitigen Angebotsstruktur und Organisation aufgenommen.
Zum Thema Klassenfahrten und Schulausflüge wurde festgestellt, dass der Schulträger Anbieter ist. Um die Voraussetzungen zur Auszahlung an den Schulträger zu schaffen, wurden der Kreisverwaltung Barnim und dem Jobcenter Barnim die Bankverbindung und die notwendigen Angaben zur Auszahlung übermittelt.
Zu den Themen Lernförderung und persönlicher Schulbedarf gab es noch keine Kontaktaufnahme seitens des Landkreises Barnim.
Der Landkreis hat ein Informations- und Abstimmungsgespräch zum Thema Leistungen zur Bildung und Teilhabe avisiert. Resultierend daraus werden mit den Schulen und Kindertagesstätten weitere notwendige organisatorische Regelungen besprochen.
Gesonderte Regelungen für die Gewährungen von Zuschüssen für oben genannte Leistungen an städtischen Schulen gibt es nicht.
Elke Keil - SPD-Fraktion
In 2009 gab es den Antrag der SPD-Fraktion, die Stellenüberprüfung der Mitarbeiter der Stadtverwaltung vorzunehmen. Der Antrag wurde zurückgezogen, weil die Verwaltung damals informierte, dass sie bereits die Überprüfung vornehmen.
Frage:
Wann bekommen wir das Ergebnis?
Diese Frage wird schriftlich beantwortet.
Frage:
Wie ist der Stand des Erwerbs des Gewerbegebietes Schönow?
Antwort:
Am 16.12.2010 wurde bei der Notarin Holthausen-Dux in Berlin in Umsetzung des SVV-Beschlusses vom 25.11.2010, Beschluss-Nr. 5-410/2010 (Anlage), mit der TLG die sog. Beendigungsvereinbarung sowie der Kaufvertrag über zwei weitere Grundstücke beurkundet. Die Verträge sind rechtswirksam, die Kaufpreise wurden vollständig bezahlt. Da die Stadt bereits für die mit Kaufvertrag 25.11.1992 gekauften Grundstücke als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen war, kann die Stadtverwaltung nunmehr sofort die künftige Vermarktung der Grundstücke in die eigenen Hände nehmen. Für die zwei neu hinzugekauften Grundstücke steht der grundbuchliche Vollzug noch aus, sodass über diese Grundstücke zunächst nur vorbehaltlich der Eigentumsumschreibung im Grundbuch verfügt werden könnte.
Hinsichtlich der Vermarktungsfähigkeit der Grundstücke befindet sich die Stadtverwaltung unter Einbeziehung der Kommunalaufsichtsbehörde derzeit in der Prüfung der Art und des Umfangs der Vergabe der Grundstücke, da die Vergaberichtlinien mit Schwellenwerten bewehrt sind und auch die Rechtsprechung des EuGH zu beachten ist.
Frage:
Wie ist der Stand der Errichtung eines Fussgängerüberweges mit Ampel in Bernau Schönow in Höhe des Rewe Marktes?
Antwort:
Zurzeit befindet sich die Planung für die Bushaltestellen in der Bernauer Allee in der Phase der Genehmigung. Die schriftliche Stellungnahme des Landkreises Barnims und die damit verbundenen Anregungen und Hinweise der betroffen Fachämter liegen mit Datum vom 19.04.2011 vor. Die Untere Wasserbehörde gibt den Hinweis, dass die Oberflächenentwässerung zu überarbeiten ist. Die Untere Naturschutzbehörde stimmt dem Fällen des Alleebaumes nicht zu. Das Strukturentwicklungsamt spricht sich gegen die Durchführung der Maßnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus. Die Umsetzung der Maßnahme ist auf den Zeitraum nach dem Ende der Baumaßnahme Bernauer Straße in Zepernick zu verschieben, da die Bernauer Allee Teil der Umleitungsstrecke ist.
Dem Bau der Fußgängerquerung mit FSA (Fußgängersignalanlage) wird vom Landesbetrieb Straßenwesen die Zustimmung versagt aufgrund der §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes. Es gibt eine Alternativlösung zur FSA und der querende Fußgängerverkehr liegt unter 50 Personen pro Stunden. Damit sind die Ergebnisse der Erhebung vom 15./17.03.2011 weit unter dem erforderlichen Mindestwert. Der Landesbetrieb Straßenwesen empfiehlt den Bau einer Querungsinsel, die gleichzeitig als verkehrsberuhigende Maßnahme nahe der OE-Tafel wirkt. Für die Querungsinsel wurden bereits 2010 die Projektunterlagen bis zur Phase der Genehmigungsplanung erarbeitet.
Frage:
Wie ist der Stand der Einrichtung eines Frischemarktes?
Antwort:
Im Zuge eines Erfahrungsaustausches mit zwei Veranstaltern von Frischemärkten ist das Wirtschaftamt in Zusammenarbeit mit der BeSt zu der Erkenntnis gelangt, dass ein reiner Frischemarkt in Bernau bei Berlin nicht umzusetzen ist. Zum einen wird der Bedarf an frischen Lebensmitteln bereits unter der Woche gedeckt. Zum anderen stellt sich das Anwerben von potenziellen Händlern als äußerst schwierig da, was einerseits durch eine durch die BeSt in Auftrag gegebene Umfrage zur Teilnahmebereitschaft von Direktvermarktern belegt wird und anderseits den Erfahrungen der Verwaltung entspricht.
Um die Idee eines Sondermarktes in Verbindung mit der Belebung der Innenstadt weiter zu verfolgen ist die Durchführung eines Bernauer Regionalmarktes geplant. Den Regionalmarkt zeichnet die Mischung aus Anbietern aus dem Food-Bereich und Schauhandwerkern aus. Geplant ist, den Bernauer Regionalmarkt am ersten Sonnabend des Monats, im Zeitraum Juli bis Oktober, in der Zeit von 10 bis 16 Uhr auf dem Bernauer Marktplatz zu veranstalten. Gemäß den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wird angestrebt, ein Rahmenprogramm ähnlich dem auf dem Kunst- und Handwerkermarkt, zu organisieren. Da pro Veranstaltung in der Anfangsphase mit Kosten von rund 1.000€ zu rechnen sind, hat die Verschiebung des 2.Nachtragshaushalts in den September die Vorbereitung erschwert.
Klaus Labod (Bü90/Grüne) zur Inanspruchnahme von neuen Fördermöglichkeiten der KfW.
Fragen:
Hat die Stadtverwaltung im Blick, dass seit dem 1. April diesen Jahres die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung ausgeweitet wurde und die bisherige Beschränkung der KfW-Förderung bezüglich von Schulen, Kindergärten und Jugendeinrichtungen erheblich zu Gunsten aller Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, ausgeweitet wurde und somit auch Verwaltungsgebäude, Rathäuser, Sportlerheime, Altenheime usw. gemäß den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Programm-Nr.: 218)“ und „Sozial Investieren – Energetische Sanierung (Programm-Nr. 157)“ förderfähig sind?
Hat die Stadt schon Handlungskonzepte, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des kommunalen Klimaschutzes entwickelt, um die erweiterten Fördermöglichkeiten für sich in Anspruch zu nehmen?
Ist beabsichtigt, auch diejenigen Träger, die kommunale Aufgaben wahrnehmen, zu ermuntern, von diesen neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen?
Diese Fragen werden schriftlich beantwortet.
Mitteilungen des Bürgermeisters
Mit der heutigen Auftaktveranstaltung zum Kulturland-Themenjahr im Bauhausdenkmal und der gerader erfolgten Würdigung unserer Wehrführung haben wir heute gleich zwei erfreuliche Besonderheiten, die den Ablauf der Sitzung berühren. Insofern ist es sicher in Ihrem Sinne, wenn ich mich kurz fasse.
Zu den Themen: Frühjahrsputz, Namensgebung der Georg-Rollenhagen-Grundschule, Erster Spatenstich zum neuen Recyclinghof, Tag der offenen Tür bei der Feuerwehr, Straßenmusikanten Fest – Zeit für Familie, Brandenburgische Seniorenwoche, Beteiligungswerkstatt zur Zukunft der Panke, deutsch-chinesische Ausstellung in Schloss Börnicke und Bruno-Paul-Tag, finden sich nähere Informationen im Amtsblatt, so dass ich nicht näher drauf eingehen möchte.
Auch die Mitwirkenden beim Tag des offenen Unternehmens sind im Amtsblatt aufgeführt. Hinzukommen noch Unternehmen im Gewerbegebiet Rehberge. Hierzu haben Sie eine gesonderte Einladung von der STAB erhalten. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Bernauer Unternehmen näher kennenzulernen.
Ich möchte es aber nicht versäumen, den Mitwirkenden an der Gedenkveranstaltung am 8. Mai herzliche für Ihr Engagement zu danken. Auch die Vertreter der russischen Botschaft haben sich mir gegenüber sehr positiv dazu geäußert.
Bitte merken Sie sich schon jetzt einen Termin vor: für den 14. Juni, 11 Uhr ist die Grundsteinlegung für den neuen Jugendclub in Schönow/Friedenstal geplant.
Auch in diesem Jahr wird die Stadtverwaltung wieder jungen Leuten eine Ausbildung ermöglichen: Mit zwei Ausbildungsstellen für Forstwirte, zwei für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek und drei für Verwaltungsfachangestellte können in diesem Jahr voraussichtlich sieben Ausbildungsstellen besetzt werden, also eine mehr als im Vorjahr. Da die Ausbildungsbetreuung auch mit zusätzlichen Aufgaben verbunden ist, möchte ich den jeweils verantwortlichen Beschäftigten auch an dieser Stelle für die Mitwirkung herzlich danken.
Zu den offenen Grundstücksfragen am Bahnhof ist folgendes mitzuteilen:
Da für das Fahrradparkhaus die Treppe, die auch als Fluchtweg dient, versetzt werden muss, ist neben dem Grundstückskauf auch ein Flächentausch notwendig.
Außerdem muss für die Errichtung der neuen Treppe ein Bauvertrag zwischen der Stadt und der DB Station&Service AG abgeschlossen werden. Dafür war eine zeitaufwändige Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt bzgl. Genehmigung und Freistellung (§§ 18 und 23 AEG) für die Inanspruchnahme der Böschungsfläche erforderlich. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass die Beurkundung des Kaufvertrages bis Ende Juni 2011 erfolgen wird.
Es gibt auch eine erfreuliche Nachricht: In Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde konnten wir erreichen, dass der Fernbahnsteig im Zuge der Umgestaltung nun doch eine großflächige Überdachung erhält.
Sachstand der Bauhaus-Stiftung: Nachdem die Stadtverordneten in der letzten Sitzung am 31. März dem Entwurf der Stiftungssatzung und des Stiftungsgeschäftes zugestimmt haben, ging mit Schreiben vom 8. April die Stellungnahme der Stiftungsaufsicht ein.
Die Stiftungsaufsicht teilte mit, dass aus stiftungsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Stiftungsgeschäft und damit verbunden gegen die eingereichten Entwürfe bestehen.
Aus redaktioneller Sicht seien jedoch geringfügige Anpassungen erforderlich.
Das Ministerium der Finanzen teilte am 21. April mit, dass der Stiftungsentwurf die formellen Anforderungen für die Gewährung der Steuervergünstigung erfüllt.
Diese Informationen und die letztmalig zu überarbeitende Satzung werden gegenwärtig für die Mitstifter zusammengestellt.
Beim Landkreis besteht die Planung, den notwendigen Stiftungsbeschluss, dem dann der aktuelle Entwurf der Stiftungssatzung beiliegen wird, am 29. Juni 2011 in den Kreistag zu bringen.
Im selben Monat wird die Verwaltung den Stadtverordneten auch die erforderlichen Änderungen zum Stiftungsgeschäft und zur Stiftungssatzung zur Beschlussfassung vorlegen.
Wenn beide Beschlüsse vorliegen, kann mit allen Stiftern das Stiftungsgeschäft geschlossen werden.“
Baubericht
Hochbau
Grundschule am Blumenhag, Umbau und Sanierung BA 2, sowie Außenanlagen
Im Rahmen der Umbau- und Sanierungsarbeiten im Bestandsgebäude der Grundschule am Blumenhag wurden die restlichen Ausbauarbeiten realisiert, so dass in der vergangenen Woche die bauordnungsrechtliche Abnahme erfolgen konnte. Die Sonnenschutzanlage wurde montiert, die Anlaufschwierigkeiten der Gesamtanlage werden noch in den nächsten Tagen beseitigt.
Seit letztem Monat laufen die Arbeiten zur Außenanlagengestaltung. Der hinter dem Gebäude liegende Spielbereich ist fertiggestellt und etwa die Hälfte der künftigen Stellflächen ist bereits realisiert. Der Zeitraum für den Rückbau der weißen Schulcontainer ist auf Grund von Abnahmeschwierigkeiten des Auftragnehmers bisher noch ungewiss, so dass damit die Realisierung der hier geplanten Theaterfläche zur Zeit nicht genau benannt werden kann. Der Hauptzugang mit der neuen Treppenanlage wird am Ende dieser Woche bis auf die erforderlichen Geländer fertiggestellt sein, so dass ab nächster Woche dieser Weg den Kindern, Eltern, Lehrern und Gästen wieder zur Verfügung steht.
Kita Baikalplatz („Friedenstaler Spatzen“; „Rappelkiste“)
Die Außenanlagen des neuen Erweiterungsbaus sind inzwischen soweit fertiggestellt, dass die Spielfläche den Kindern wieder zur Verfügung steht.
Seit letztem Monat laufen die Arbeiten des zweiten und dritten Bauabschnittes mit der Hüllensanierung (Konjunkturpaket II) und den Umbauarbeiten des Bestandsgebäudes, bei dem in beiden Kindereinrichtungen neben der grundlegenden inneren und äußeren Sanierung auch funktionelle Bereiche wie Küche und Nebenfunktionen erneuert, sowie ein Eltern-Kind-Zentrum errichtet werden.
Kita „Angergang“ , Erneuerung Eingangstreppe und Rampe
Alle Arbeiten zur Errichtung eines barrierefreien Zuganges an der Kindertagesstätte Angergang verlaufen planmäßig. Die komplette alte Eingangstreppe wurde abgebrochen und bereits durch neue Betonblockstufen und Plattenbeläge ersetzt. Derzeit laufen die Erd- und Betonarbeiten zur Herstellung der behindertengerechten Rampenanlage.
Tiefbau
Bahnhofstraße/ Hussitenstraße
Die Pflasterung der Hussitenstraße vor dem Steintor bis zur Bahnhofstraße ist zu 90% abgeschlossen. Auch der Gehweg und die Parktaschen auf der Nordseite der Hussitenstraße sind weitestgehend fertig gestellt. Auf der Südseite wurden Borde und Rinne vor der Apotheke gesetzt und das Laufband verlegt. Der Asphalteinbau ist für die 21. KW geplant.
Bahnhofsplatz
Nach Problemen im Untergrund des restlichen Fahrbahnstücks mussten Bodenaustauschmaßnahmen bis in 2m Tiefe vorgenommen werden. Das hatte wiederum Verzögerungen der Fertigstellung der 2. Fahrspur zur Folge. Diese ist nun fertiggestellt, soll aber mindestens 2 Woche ruhen, um die Stabilität der Fläche zu erhöhen. Dann wird die Fläche für den Verkehr freigegeben werden.
Havelstraße
Nachdem Ende März bereits die Beleuchtung fertiggestellt und abgenommen werden konnte, erfolgten im April die Baumpflanzungen und am 26.04.2011 die bautechnische Abnahme der Verkehrsflächen. Die Zufahrt zur Baustelle „Kinder- und Jugendhaus Schönow-Friedenstal“ ist damit geschaffen und der Bau kann planmäßig beginnen. Abschließend sind noch die unterirdischen Leitungen (Trink-, Schmutz-, Regenwasser) abzunehmen und an den WAV „Panke/Finow“ zu übergeben. Die Verkehrsfreigabe der Havelstraße für den öffentlichen Verkehr ist erst nach Fertigstellung des Kinder- und Jugendhauses vorgesehen.
Alte Lohmühlenstraße, Geh/Radweg Rüdnitzer Chaussee und Margueritenstraße
Die öffentlichen Ausschreibungen und die Prüfung und Wertung der Angebote sind abgeschlossen. Über die Vergaben der Bauleistungen wurde am 05.05.2011 im A1 entschieden. Nach erfolgter Zuschlagserteilung sind die Bauanlaufberatungen anberaumt. Am 17.05., am 19.05. und am 24.05.2011 finden jeweils Informationsveranstaltungen für die Anlieger statt. Alle drei Baustellen sollen voraussichtlich in der 21. KW 2011 (ab 23. Mai) beginnen. Für die Alte Lohmühlenstraße ist eine Bauzeit von 5 Monaten vorgesehen, für den Geh/Radweg sind rd. 4 Monate veranschlagt. Bei der Margueritenstraße ist mit einer Bauzeit von rd. 7 Monaten zu rechnen.
Am Fliederbusch
Die nach der Winterpause fortgesetzten Arbeiten gehen nun zügig voran. Der Kanalbau ist beendet und die Medienträger haben die erforderlichen Umverlegungsarbeiten abgeschlossen. Derzeit erfolgen die restlichen Straßenbauarbeiten wie Herstellung der Schottertragschicht und Borde einbauen, um voraussichtlich in der 20.KW den Asphalt einzubringen. Anschließend sind noch landschaftsgärtnerische Arbeiten auszuführen. Bis Ende Mai soll die Baumaßnahme abgeschlossen sein.
Straßenunterhaltung
Die Profilierung der unbefestigten Straßen läuft zügig voran, gegenüber dem veranschlagten Zeitplan konnte ein Vorlauf von ca. zwei Wochen erzielt werden. Durch die kontinuierliche und systematische Vorgehensweise sind die Ortsteile Schönow und Ladeburg bzw. Stadtgebiete Friedenstal, Blumenhag, Waldfrieden und Rutenfeld bereits erfasst. Zurzeit werden die Straßenzüge im Stadtgebiet Nibelungen bearbeitet. Das Ziel der Verwaltung, die Befahrbarkeit auf allen unbefestigten Straßen bis zum Juli zu verbessern und somit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wird aus heutiger Sicht vermutlich erreicht.
Reparaturen in den Asphaltbefestigungen sowie in Pflasterbauweise befestigten Straßen, Wegen und Plätzen werden nach Erfordernis durchgeführt.
Wasserbau
Dorfgraben Schönow
Die Fertigstellung der Arbeiten erfolgt bis Ende Mai. Ein weiterer Abschnitt wird gegenwärtig zur Vergabe vorbereitet. Die Maßnahme wird gemeinsam mit dem Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ durchgeführt.
Graben Waschspüle
Auch hier sollen die Arbeiten bis Mai abgeschlossen sein. Damit ist dann die Vorflut für das geplante Parkhaus und angrenzende Bereiche gesichert.
Regenkanal Akazienweg
Zur Vorflutsicherung geplanter Straßenbaumaßnahmen in der Kargussiedlung im OT Ladeburg, aber auch zur Sicherung der Entwässerung angrenzender Bereiche der L 31, ist es notwendig einen Regenkanal im Akazienweg von der L 31 zum Ladeburger Graben zu bauen. Die Vergabe der Leistung ist für die A I Sitzung im Juni vorgesehen.
Spielplätze, Grünflächen, Bäume
Plansche
Am 05.05.2011 fand der Ortstermin zur Erstellung des Schiedsgutachtens statt. Dabei sollten die Ursachen für Fliesenablösungen ermittelt werden und ein Sanierungsvorschlag unterbreitet werden. Der Gutachterspruch wird für die 20.KW erwartet. Der Rückbau der defekten Fliesen kann aber bereits begonnen werden.
Aktueller Sachstand zur Bearbeitung der Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes
Derzeit werden in der Stadt Bernau bei Berlin die letzten drei Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes realisiert.
So wird die Mensa der Grundschule an der Hasenheide durch einen Erweiterungsbau vergrößert, die Kindertagesstätte am Baikalplatz („Friedenstaler Spatzen“ und „Rappelkiste“) energetisch saniert und in Schönow/Friedenstal entsteht das neue Kinder- und Jugendhaus.
An der Kita am Baikalplatz findet im Zuge der energetischen Hüllensanierung ganz aktuell der Fensteraustausch statt. Das Gebäude ist nunmehr komplett eingerüstet, so dass auch Fassaden- und Dacharbeiten beginnen können.
Auch für den Neubau des Kinder- und Jugendhauses hat mit der Fertigstellung der Havelstraße die Bauausführung planmäßig begonnen. Die Erstvermessung und Absteckung der Hauptachsen erfolgte am letzten Donnerstag. Die Betonfertigteile befinden sich derzeit in der Fertigung und die Schal- und Bewehrungsarbeiten der Bodenplatte werden vorbereitet.
Als Termin für eine feierliche „Grundsteinlegung“ wird der 14.06.2011 avisiert.
In der Grundschule an der Hasenheide wurde in der letzten Aprilwoche mit den Bauarbeiten begonnen. Derzeit werden die vorhandenen Fundamente freigeschachtet um den Erweiterungsbau zu gründen.
Vorgabe des Konjunkturpaketes ist es, alle Arbeiten zu den jeweiligen Maßnahmen in diesem Jahr fertig zu stellen.
Die Baumaßnahmen an der AWO- Kita „Regenbogen“ im Neptunring und an den Kindertagesstätten „Kinderland am Wasserturm“ und „Montessori Kinderladen e.V.“ in der Oranienburger Straße 14 werden die Restarbeiten an den Außenanlagen in den nächsten Tagen abgeschlossen.
Es erfolgt eine Pause von 17:54 bis 18:04 Uhr.
Anschließend erfolgt die Aussprache zu den Mitteilungen.
Frau Dr. Enkelmann
- Nelkenstraße
Sie sei über die Beanstandung verärgert. Es habe immerhin eine Mehrheit für die Beschlüsse gegeben. Die Beanstandung würde die Bürger erneut verunsichern.
- Freibad
Dies beschäftige seit Jahren. Offenkundig fühle sich das Land nicht in der Pflicht. Wenn es Personalprobleme gibt, hätte die Stadtverwaltung schon längst tätig werden müssen. Man wolle am Erhalt des Bades festhalten.
- Straßenfest Lieken
Die Unterstützung der Stadtverwaltung sei wenig hilfreich gewesen.
- Busbahnhof
Wer ist verantwortlich? In der Planung seien offensichtlich Fehler gemacht worden, die Auswirkungen auf den Gesamtbetrieb hätten.
Herr Vida
- Nelkenstraße
Es habe in der SVV Konsens zu den Beschlüssen gegeben. Der Bürgermeister versuche diese zu ignorieren und zu hintergehen. Die Beanstandung sei ein berechnendes Vorgehen, bürgerfeindlich und ein Rücktrittsgrund. Er appelliert an alle Stadtverordneten, bei der nächsten Beratung bei ihrer Entscheidung zu bleiben.
Frau Ziemann
- Tunnel am Bahnhof nach Süd. Man sollte hier am Ball bleiben. Bernau hätte es nötig. In Karow ist es auch möglich.
- Bürgerhaushalt
Welche Resonanz habe es gegeben?
Herr Labod
- Nelkenstraße
Er halte die Verwaltungsentscheidung für die einzig Richtige. Es könne hier kein Ermessen der Stadtverordneten geben. Er appelliert an alle Stadtverordneten, Beschlüsse nicht gegen das Gesetz zu fassen.
- CCS-Technologie
Der Bürgermeister habe auch als Politiker zu entscheiden. Wenn es eine Gefährdungen für die Bürgerschaft geben könne, sollte er sich dagegen positionieren.
Herr Handke
Wenn das Thema CO2-Speicherung akut werde, stehe es der SVV frei, sich dazu zu positionieren.
Die Vorwürfe zur Nelkenstraße weise er zurück. Er würde darauf aber später nochmal eingehen wollen.
Zur Situation am Bahnhof solle man die Entwicklung der Park and Ride-Anlage abwarten. Es müsse auch darauf geachtet werden, dass sich die Baumaßnahmen nicht gegenseitig behindern. Er mache wenig Hoffnung, die Deutsche Bahn AG für die Kosten in die Pflicht nehmen zu können.
Zum Straßenfest habe man versucht, sich abzustimmen. Es gab im Vorfeld viele Gespräche. Ein Malwettbewerb war nicht bekannt gewesen. Hätte der Veranstalter dies erwähnt, hätte man sicher eine Lösung gefunden. Es wäre schön gewesen, wenn die Plakatierungen mit dem Besitzer abgestimmt gewesen wären. Dies hätte kurzfristig geklärt werden können.
Zum Bahnhofsvorplatz werde es eine Lösung mit dem nächsten Bauabschnitt geben. Die Breiten seien entsprechend. Allerdings seien die Materialien so, dass der Kraftfahrer nicht klar erkennt, wo Grenzen sind.
Herr Illge
- Freibad
Das Land habe sich verpflichtet, den Betrieb sicher zu stellen. Die Verwaltung habe seit Jahren auf die Zustände hingewiesen. Das Land gehe allerdings sehr zögerlich an die Sanierung heran. Die Stadtverwaltung habe in den letzten Jahren erhebliche Aufwendungen aufzuwenden gehabt, das Bad in Betrieb zu nehmen. Der Betreiber sehe in diesem Jahr in der Kürze der Zeit keine Möglichkeit, den Badebetrieb personell abzusichern.
Herr Hennig
- Bürgerhaushalt
Ziel sei es, dass die Mittel im nächsten Jahr bereit stehen. Es liegen 148 Anträge vor. Die Verwaltung sei dabei, diese zu ordnen und auszuwerten. Die nächste Stufe sei die Beratung über die vorliegenden Anträge im Finanzausschuss. Dieser solle Maßnahmen herausfiltern. Es gebe jedoch für die Auswahl absichtlich keine Richtlinie. Es sei Sache des Ausschusses, Maßnahmen auszuwählen.
Herr Handke
- Nelkenstraße
Die Verwaltung habe eine gründliche und gewissenhafte Prüfung vorgenommen. Er stellt klar, dass der Wunsch bestand, die negativen Auswirkungen des Gerichtsurteils von den Bürgern abzuwenden. In der weiteren Bearbeitung zeigte sich jedoch, dass der politische Wille nicht rechtskonform umsetzbar ist. Daher habe die Verwaltung die Pflicht, die Beschlüsse zu beanstanden.
Frau Schmalz bittet darum, das Kitaschwimmen möglich zu machen.
Nach weiteren Meinungsäußerungen zum Freibad und zur Plansche appelliert Herr Handke an die Fraktionen, an die Landtagsabgeordneten zur Unterstützung heranzutreten.
Der Tagesordnungspunkt wird um 18:42 Uhr beendet.