6.1. Mitteilungen des Bürgermeisters einschließlich Beantwortung der Stadtverordnetenanfragen * Pause * Aussprache zu den Mitteilungen
Mitteilungen des Bürgermeisters einschl. Beantwortung der Stadtverordnetenanfragen durch den stv. Bürgermeister, Herrn Illge.
“Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der vielen Ereignisse der zurückliegenden Wochen kann ich mich nicht jedem im Einzelnen zuwenden. Ich möchte es aber nicht versäumen, allen zu danken, die sich so erfolgreich in das kulturelle Leben der Stadt eingebracht haben, sei es beim Kinderfilmfest, beim Tag des Offenen Denkmals, beim Heidefest in Schönow oder beim Festival alter Musik, um nur einige Beispiele zu nennen.
Aktiv eingebracht haben sich die Damen und Herren des auf Stadtverordnetenbeschluss ins Leben gerufenen Seniorenbeirates bereits zu dieser Sitzung, so dass eine Mitteilung über die Konstituierung am 31. August eigentlich schon entbehrlich ist. Ich denke, dass ich auch in Ihrem Namen spreche, wenn ich den Mitgliedern des Seniorenbeirates auch in diesem Rahmen für die Bereitschaft zur Mitwirkung danke und Ihnen für die Arbeit viel Erfolg wünsche.
Ebenfalls mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, und zwar Beschluss Nr. 5-290/2010 vom 29. April dieses Jahres, wurde eine Übersicht über Konzeptionen der Stadt, die ab dem Jahr 2000 von Bedeutung sind, in Auftrag gegeben. Diese ist nun zusammengestellt und steht für Interessierte ab sofort auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik "Rathaus" zur Verfügung.
Die Ihnen im Juli für die Septembersitzung avisierte Konzeption zur Fortentwicklung der Bernauer Feuerwehr ist im Wesentlichen erarbeitet. Krankheitsbedingt muss der Vorlagetermin jedoch auf die nächste Sitzung verschoben werden.
Wie sie der Presse entnehmen konnten, ist im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Champigny mit der deutsch-französische Ausstellung im Speicher in Börnicke ein sehr eindrucksvolles Projekt zustande gekommen. Gegenwärtig ist diese Ausstellung in Champigny zu sehen. Ein Herzliches Dankeschön auch an dieser Stelle an alle, die mit zum Gelingen beigetragen haben.
Abschließend sei nochmals auf die in der letzten Sitzung geäußerte Beschwerde einer Bürgerin über das Verhalten einzelner Verwaltungsangehöriger Bezug genommen. Die Beschwerdeführerin wurde anschließend ausdrücklich ermuntert, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, wenn sie sich unangemessen behandelt fühlt. Schließlich ist der Verwaltung sehr daran gelegen, bei eventuell vorhandenen Missständen auch Abhilfe zu schaffen. Dies ist aber nur möglich, wenn die kritisierten Sachverhalte auch zeitnah und konkret mitgeteilt werden. Die Beschwerde wurde allerdings nicht weiter untersetzt, so dass hier bedauerlicherweise keine Aufklärung der in den Raum gestellten Vorwürfe möglich ist.“
Stadtverordnetenanfragen:
Anfragen Margot Ziemann von Fraktion DIE LINKE
Frage 1: Welche Schlussfolgerungen sind aus dem Unfall am Spielplatz im Stadtpark gezogen worden? Welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen an den Spieltürmen und dem Zugang zur Rutsche werden nach der Überprüfung vorgenommen?
Wie durch Herrn Paulik (Konstrukteur und Hersteller der Ritterburg) auf der Sitzung des A 4 vorgetragen, werden bis Ende der Woche einige Optimierungen an den Anlagen vorgenommen. Die Maßnahmen waren aber bereits seit längerer Zeit geplant und stehen nicht im Zusammenhang mit dem Unfall, der allerdings bis jetzt nicht aufgeklärt werden konnte, da die Kontaktdaten der Betreuungspersonen des Kindes nicht vorliegen und weder die Krankenkasse noch die Betreuungspersonen diesbezüglich mit der Stadtverwaltung Kontakt aufgenommen haben. Es ist im Übrigen der einzige Vorfall, seit die Verwaltung Spielplätze dieser Art betreibt.
Auf Grund von Nutzerhinweisen werden im Einsitzbereich der Rutsche zusätzliche Haltegriffe angebracht, an der Rutsche wird der Rutschenverlauf verändert und der Gurtsteg erhält weitere Sicherungen. Zusätzlich werden Schilder mit Nutzungshinweisen und Nutzungszeiten aufgestellt.
Frage 2: Wie wird gesichert, dass die teuren Anlagen der neuen Plansche über das Winterhalbjahr regelmäßig gewartet und instand gehalten werden?
Antwort: Am gestrigen Mittwoch wurde die Wasseraufbereitungsanlage für die Plansche außer Betrieb genommen. In der nächsten Woche erfolgt die Winterfestmachung der gesamten Technik. Nach Stilllegung des gesamten Wasserspielplatzes, wahrscheinlich Ende Oktober, ist eine Bestreifung durch eine Wachschutzfirma vorgesehen. Außerdem wird die Anlage durch technische Kräfte der Stadt mehrmals wöchentlich kontrolliert.
Frage 3: Seit langem ist die inhaltliche Überarbeitung und Gestaltung des Internet-Auftrittes der Stadt Bernau bei Berlin überfällig. Das Corporate Design für den Werbeauftritt der Stadt, durch die BEST GmbH erarbeitet, wurde inzwischen von der SVV bestätigt. Dies könnte jetzt auch zur Grundlage auch der Gestaltung der Homepage genutzt werden. Ist der Auftrag zur Überarbeitung inzwischen ausgelöst bzw. wann ist damit zu rechnen, dass wir eine neue Homepage u. a. mit Suchfunktion bekommen?
Antwort: Zunächst zur Klarstellung: Eine Suchfunktion befindet sich bereits auf der gegenwärtigen Homepage oben links über der Menüleiste. Unabhängig davon ist eine Überarbeitung der Seite vorgesehen. An dieser wird auch gearbeitet. Durch die Vielzahl der zu betrachtenden Eckdaten, ist die Erarbeitung einer konkreten Leistungsbeschreibung als Vorbereitung der Vergabe notwendig. Dazu wurde von der Firma IS.MEDIEN Informationsservice (Herr Kaden) aus Panketal ein Angebot zur Erarbeitung einer detaillierten Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) für die Programmierung eines neuen Internetauftritts der Stadt (Kommunales und Tourismus) abgefordert und der Auftrag erteilt. Ziel ist es eine attraktive, zeitgemäße Internetpräsenz für Einwohner, Touristen und Ansiedlungswillige.
In der detaillierten Leistungsbeschreibung sind unter anderem die Vorgaben der Verwaltung, des Tourismuskonzeptes, des neuen Corporate Design (CD), zeitgemäße Programmiertechniken, Ansprüche an eine nutzerfreundliche Menüführung, eine einfache Bedienbarkeit des CMS und Erfahrungen anderer, im Rahmen des eKommune-Wettbewerbs des Landes Brandenburg prämierter, kommunaler Stadtportale zu berücksichtigen. Die Leistungsbeschreibung soll bis 3. Dezember vorgelegt werden.
Anschließend ist vorgesehen, unter Einbeziehung der o. g. Fachfirma den Auftrag entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben zu erteilen. Mit der Realisierung ist aus gegenwärtiger Sicht im 1. Quartal nächsten Jahres zu rechnen.
Frage 4: Das Landesumweltamt hatte bereits 2005 angeordnet, dass die illegal gelagerte Übertonnage von 24.000 Tonnen Mischabfällen im Haufen 14 bis 31.12.2010 und von ca. 60.000 Tonnen im Haufen 15 bis 31.12.2011 aufdem Gelände der FIRMA GEAB beräumt werden müssen. Die Beschwerde der Firma gegen diese Anordnung wurde vom Oberverwaltungsgericht am 18.08.2010 zurückgewiesen. Inzwischen hat die Firma GEAB offensichtlich Insolvenz angemeldet.
Was passiert nun mit den widerrechtlich gelagerten Abfällen?
Hat die Stadtverwaltung sich mit dem Landesumweltamt und dem Insolvenzverwalter in Verbindung gesetzt, um eine Lösung des Problems zu finden?
Antwort: Aufgrund einer Anfrage des Landesumweltamtes Brandenburg (LUA) vom 17.12.2009 unterbreitete der zuständige Dezernent Herr Hennig mit Schreiben vom 18.12.2009 einen Vorschlag, wie die unterstützenden Kontrollen der örtlichen Ordnungsbehörde unter Koordinierung des zuständigen LUA ab Januar 2010 erfolgen könnten. Mit Schreiben vom 05.01.2010 wurde der vorgeschlagenen Verfahrensweise zugestimmt.
In der Zeit von Januar bis einschließlich Juni 2010 beteiligten sich die Kontrollkräfte des Ordnungsamtes der Stadt Bernau bei Berlin neben dem Landkreis Barnim und dem zuständigen LUA entsprechend einem vom LUA erstellten Plan an den Kontrollen vor Ort. Frau Tschiedel, Referatsleiterin Anlagen und Umweltüberwachung des LUA wurde regelmäßig über die Erkenntnisse aus den Kontrollfahrten in Kenntnis gesetzt.
Im Mai wurde auch der Hauptausschuss über die Unterstützung des LUA informiert.
Am 05.07.2010 teilte Frau Tschiedel vom LUA per E-Mail mit, dass sie sich für die unkomplizierte und kooperative Amtshilfe bei der Überwachung des Annahmestopps der Fa. GEAB Bernau GmbH beim Ordnungsamt ausdrücklich bedankt. Ihr lägen seit dem 02.07.2010 Informationen über einen Zwangsverwalter und einen vorläufigen Insolvenzverwalter vor, so dass sie in Anbetracht der Verwalter-Situation entschieden hat, die Kontrolldichte weiter zu reduzieren und die Kontrollen nur noch durch den Landkreis Barnim und das LUA durchzuführen. Daraufhin wurde der Vorgang abgeschlossen und abgelegt.
Zur ersten Teilfrage: Die tel. Rücksprache mit dem LUA, Fr. Imoudu, am 27.09.2010 hat ergeben, dass am 01.09.2010 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Vorgang z. Z. vom LUA geprüft wird. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der vorhandenen Abfälle zu prüfen sein.
Zur zweiten Teilfrage: Das Ordnungsamt hat sich bis auf das o. g. Telefonat nicht mit dem LUA / Insolvenzverwalter in Verbindung gesetzt, da der Vorgang mit dem Ende der Hilfeleistung in Form von Kontrollen im Juli 2010 abgeschlossen wurde. Die Stadt hat keine Zuständigkeit für laufende Insolvenzverfahren. Sollte sie vom zuständigen LUA um Mitwirkung gebeten werden, wird die Stadt selbstverständlich wie gehabt grundsätzlich kooperativ mitwirken.
Frage 5: Im Beschluss der SVV vom 24.6.2010 (Nr. 5-511) wurde der Bürgermeister aufgefordert, sich mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass der Schönfelder Weg ab Einmündung Rheingoldstraße für den Schwerlastverkehr zu sperren ist. Auch angesichts der zu erwartenden Beräumung von Zehntausenden Tonnen widerrechtlich abgelagerter Mischabfälle ist das im Interesse der Anwohner und der Schulwegsicherung in diesem Bereich angezeigt.
Was haben die bisherigen Verhandlungen dazu ergeben?
Antwort: Zur angesprochenen Problematik liegt den Stadtverordneten eine entsprechende Information vor. Die Straßenverkehrsbehörde lehnt eine Verkehrsbeschränkung im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung ab. Voraussetzung dafür wäre eine entsprechende Teileinziehung. Dafür liegen aus Sicht der Verwaltung keine objektiven Gründe vor. Sollten im Zusammenhang mit der weiteren Betreibung bzw. Beräumung der GEAB-Deponie Schwerlasttransporte erforderlich sein, sind alternative Möglichkeiten der Entlastung des Schönfelder Weges zu prüfen.
Anfragen von Jürgen Althaus, SPD-Fraktion
Frage 1: In den Neubau der Schule in Schönow war geplant und vorgesehen, dass der Hort in diesen Neubau integriert wird.
Warum erfolgt die Umsetzung dieser geplanten Maßnahme nicht?
Antwort: Hinsichtlich des geplanten Neubaus bzw. der Erweiterung der Grundschule Schönow liegen dem Bauamt Varianten der Vorplanung vor, die derzeit geprüft werden. Selbstverständlich werden hier auch die Belange des Hortes berücksichtigt.
Sollte mit der Frage allerdings der Kita-Neubau gemeint sein, so besteht derzeit aufgrund der genehmigten Kapazität kein Bedarf zur Unterbringung des Hortes.
Die Räumlichkeiten werden jedoch in jedem Fall so hergerichtet, dass eine Unterbringung bei entsprechendem Bedarf möglich wäre.
Frage 2: In der Stadt werden an den unterschiedlichsten Stellen Altkleidercontainer verschiedener „Organisationen“ aufgestellt. Da es sich hierbei um ein m. E. auch um ein lukratives Geschäft mit meistens kommerziellem Hintergrund handelt, sind z. B. in Friedenstal mehrere Container unterschiedlicher “Sammler oder Betreiber“ dicht beieinander aufgestellt worden. Wer genehmigt die Aufstellorte und ist die Stadt gewillt diesen „Wildwuchs“ zu verhindern, indem nur gemeinnützige Organisationen eine Aufstellgenehmigung erhalten?
Antwort: Altkleidersammelbehälter befinden sich im Stadtgebiet von Bernau bei Berlin auf Privatgrundstücken und im öffentlichen Straßenraum.
Das Aufstellen von Altkleider-Sammelcontainern im öffentlichen Straßenraum stellt eine gebührenpflichtige Sondernutzung dar. Firmen die solche Altkleider-Sammelcontainer aufstellen möchten, müssen einen Antrag auf Sondernutzung beim Ordnungsamt der Stadt Bernau bei Berlin stellen und erhalten ggf. eine grundsätzlich gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis. Handelt es sich um gemeinnützige Organisationen wird die Sondernutzungserlaubnis gebührenfrei erteilt.
Nähere Informationen enthalten die Sondernutzungssatzung i. V. m. der Sondernutzungsgebührensatzung. Grundsätzlich geht von mehreren Sammelbehältern unterschiedlicher Betreiber keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit / Ordnung aus, die eine Ablehnung des Antrages rechtfertigen würde.
Anfragen von Herrn Strese
Frage 1: Auf der 8. Sitzung der 5. SVV wurde am 28.05.2009 die Einführung eines Ratsinformationssystems einstimmig beschlossen. Im Verwaltungshaushalt 2010 sind unter der Position 63200 (Pflege Internetauftritt - Ausschreibung eines neuen Systems, Überarbeitung des Internetauftritts) insgesamt 30.000 € eingestellt.
Wie ist der Bearbeitungsstand in der Sache und erfolgte die Vergabe im Rahmen der Ausschreibung?
Antwort: Hier nur zur Klarstellung: Der genannte Beschluss bezieht sich auf das Ratssitzungsinformationssystem, das bereits im Sommer vorigen Jahres in Nutzung gegangen ist (siehe Frage 3), während sich der Haushaltsansatz auf die grundsätzliche Überarbeitung des Internetauftritts der Stadt Bernau bei Berlin bezieht. Ansonsten wird auf die Beantwortung der Anfrage gleichen Inhalts von Frau Ziemann verwiesen.
Frage 2: Die Niederschriften der SVV und von Ausschusssitzungen erfolgt zum Teil mit großer zeitlicher Verzögerung auf der Internetseite der Stadt. Aktuell sind die Ausschusssitzungen der Ausschüsse A2 vom 15.06.2010 (14. Sitzung), A3 vom 15.06.2010 (17. Sitzung) und A4 vom 21.06.2010 (16. Sitzung) nach über 3 Monaten nicht auf der Internetseite der Stadt eingestellt. Warum erfolgt die Aktualisierung nicht in einem zumutbaren Zeitfenster?
Antwort: Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Niederschriften richtet sich nach den Festlegungen in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin § 12 Abs. 3: „Die Sitzungsniederschrift ist spätestens mit der Ladung zur nächsten Sitzung den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung zuzuleiten. Über schriftliche Einwendungen zur Niederschrift entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift wird hiernach auf der Internetseite der Stadt Bernau bei Berlin veröffentlicht.“
Zeitgleich wird auch der nichtöffentliche Teil im geschützten Bereich zur Verfügung gestellt. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung in den Ausschüssen. Auf Grund der Sommerpause finden erst jetzt die nachfolgenden Sitzungen statt. Erst danach können die Niederschriften auf der Internetseite der Stadt eingestellt werden.
Frage 3: Entsprechend der umfangreichen Bedienungsanleitung laut Email vom 16.07.2009 gelangten berechtigte Nutzer und Stadtverordnete in den Internen Bereich durch das Menü: Rathaus - Ortsrecht; - Richtlinien für Auftragnehmer; - Ein Klick an dieser Stelle bringt Sie zum Login. Leider erscheint aktuell nun kein Login-Fenster, so dass eine Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort nicht möglich ist. Wer sich zu damaliger Zeit einen Link als Lesezeichen abgespeichert hat, der kann sich noch im Ratsinformationsportal anmelden und den nichtöffentlichen Bereich erreichen. Ist dieser Missstand bekannt? Wie können Stadtverordnete an den internen Bereich gelangen?
Antwort:
Der Hinweis, dass das Erreichen des internen Bereiches zu kompliziert sei, erreichte die Verwaltung bereits kurze Zeit nach Einstellung der ersten nichtöffentlichen Dateien auf der Internetseite. Anfang September 2009 wurde deshalb eine Änderung vorgenommen. Darüber wurden die Stadtverordneten per E-Mail am 16. September 2009 informiert. In der Mail wurde konkret benannt, wo sich die Eingabefelder für Benutzername und Zugangscode/Passwort jetzt befinden. Diese sind seitdem direkt auf den Seiten der jeweiligen Gremien in der linken Spalte unten eingerichtet. Mit E-Mail vom 01.07.2009 wurden die Stadtverordneten über ihre Pflichten zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgesetz bei der Nutzung des nichtöffentlichen Bereiches der Internetseite der Stadt belehrt. Die Bestätigung der Stadtverordneten wurde zu den Akten genommen. Die Abspeicherung des Links einschließlich Benutzernamens und Passworts als Lesezeichen stellt einen Verstoß gegen das Datengeheimnis dar. Der Zugangscode ist dadurch anderen Nutzern des Computers ohne Zugangsberechtigung zugänglich. Sollte jemand so vorgegangen sein, hätte er dies unverzüglich mitzuteilen, damit die Sperrung des vorhandenen und eine Änderung des persönlichen Zugangscodes veranlasst werden kann.
Anfragen von Carsten Schmidt (Die Linke)
Gutshof Börnicke
Frage 1: Welche Geldmittel sind in die bauliche Instandsetzung seit der Übernahme durch die Stadt Bernau investiert worden?
Antwort: Nach Eingemeindung des Ortsteiles Börnicke in die Stadt Bernau bei Berlin im Jahr 2003 wurden beginnend mit dem Jahr 2005 bisher ca. 2,5 Mio. Euro für Sanierung, Instandhaltung und Entsorgungsleistungen aufgewendet. So z. B. für die Instandsetzung des Pferdestalls, die komplette Sanierung des Gutsverwalterhauses, die Sicherung und Wiederherstellung der Bausubstanz der alten Brennerei, einschließlich Schornstein, der Sanierung der Gewerbeobjekte auf dem „kleinen“ Gutshof, den Abriss des Sozial- und Verwaltungsgebäudes und die Entsorgung kontaminierten Bodens.
Frage 2: Wieviel Eigenmittel der Stadt sind für bauliche Instandhaltung investiert worden?
Antwort: Bei einer Förderung in Höhe von ca. 735.000 € sind 1,7 Mio € Eigenmittel im benannten Zeitraum geflossen.
Frage 3: Was sind die geplanten Bauvorhaben in den nächsten fünf Jahren und welche Geldmittel sind hierfür eingeplant?
Antwort: Aktuell ist der Ausbau der Brennerei für das Jahr 2011/2012 geplant. Bei geschätzten Baukosten in Höhe von ca. 457 T€ sind 288 T€ beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung beantragt.
Frage 4: Welche Ziele verfolgt die Stadt Bernau mit der Investition und wie stellt sich die Stadt die Betreibung der Anlage vor?
Antwort: Bislang waren alle Maßnahmen in erster Linie auf den Erhalt der Gebäudesubstanz gerichtet.
Frage 5: Inwieweit ist die Entwicklung des Gutshofes Teil der Tourismuskonzeption?
Antwort: Schon jetzt zeichnen sich Schloss und Gutshof Börnicke durch verschiedene Veranstaltungsangebote aus. So z. B. die Konzerttage auf Schloss Börnicke, Konzerte im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Siebenklang“, Angebote zum Tag des offenen Denkmals, zum Tag der Museen und Künste, Oldtimer-Treffen u. a. Durch den KulturGut e. V. werden ganzjährig verschiedene Angebote offeriert. Börnicke entwickelt sich zum „Pilgertreff“. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Regionalpark Barnim ist Schloss Börnicke beliebtes Ausflugsziel. Diese Angebote sind im Rahmen der Umsetzung des Tourismuskonzepts wichtiger Bestandteil und weiter zu entwickeln und zu verstetigen. Sie sind in dem jeweiligen Zusammenhang auch Bestandteil der Tourismuskonzeption.
Frage 6: Welche Vorteile ergäben sich jeweils bezüglich der Beantragung von Fördermitteln bei einer baulichen Entwicklung durch die Stadt gegenüber einer solchen durch einen Trägerverein?
Antwort: Nach bisherigen Erfahrungen muss in jedem Fall die Stadt als Eigentümer Antragsteller von Fördermitteln sein. Die angesprochene Variante der Beantragung über einen Verein bzw. sonstigen Dritten würde das Verfahren weiter verkomplizieren.
Frage 7: Welche Vor- und Nachteile sieht die Stadt bei einer Vergabe der Ausrichtung des Hussitenfestes an eine städtische Gesellschaft oder einen Trägerverein?
Antwort: Eine Vergabe der Ausrichtung des Hussitenfestes an Dritte erscheint schon aus Sicht des Qualitätsanspruchs und des Umfangs eher fraglich. Als städtische Gesellschaft käme nur die Best Bernauer Stadtmarketing GmbH in Frage.
Bei der derzeitigen personellen Ausstattung dieser Gesellschaft ist die Organisation und Durchführung dieses Festes keinesfalls leistbar, so dass sich die Gesellschaft eines privaten Veranstalters bedienen müsste. Dies trifft ebenfalls für gemeinnützige Vereine zu.
Private Veranstalter würden aber in jedem Fall entsprechende Gewinnabsichten verfolgen. Dies würde mit Sicherheit erhebliche Konsequenzen hinsichtlich der Ausstattung und der Veranstaltungsangebote nach sich ziehen. Ein Vergleich mit ähnlichen Veranstaltungen, die bei weitem nicht das Niveau des Bernauer Hussitenfestes erreichen, macht dies deutlich.
Vergibt die Stadt das Hussitenfest an einen kommerziellen Veranstalter, hätte das zur Folge, dass der Inhalt und die Umsetzung von Inhalten nicht mehr oder nur in eingeschränkter Weise zu beeinflussen sind. Eine teilweise Abgabe der inhaltlichen Organisation des Hussitenfestes führt mit Sicherheit zu Kompetenzstreitigkeiten, wie uns die Erfahrungen aus den Anfangsjahren gelehrt haben. In jedem Fall wäre damit zu rechnen, dass die freiwilligen Akteure kaum mehr diesen Raum innerhalb der Programmgestaltung erhalten werden, wie das derzeit praktiziert wird. Die Einbeziehung von Laien-Akteuren, darunter vielen Kindergruppen, bedeutet stets, dass sich der Organisator einer kontinuierlichen inhaltlichen und technisch organisatorischen wie auch stets motivierenden Betreuung bewusst sein muss. Das wird und kann ein privater Veranstalter nicht leisten. Der Charakter des Hussitenfestes würde unweigerlich ein anderer werden.
Frage 8: Wie erfolgt die konzeptionelle Weiterentwicklung des Hussitenfestes nach den gegenwärtigen Vorstellungen?
Antwort: Die Planungen für die 20. Hussitenfestspiele haben bereits begonnen, so dass davon ausgegangen wird, dass möglicherweise geänderte Organisationsstrukturen im kommenden Jahr noch nicht wirksam werden.
Dem Hussitenfest der Stadt Bernau wird durch die regionale und überregionale Öffentlichkeit wie auch durch die gastierenden Künstler eine hohe Qualität und Professionalität bescheinigt. In jedem Jahr werden neue Künstler und Künstlergruppen mit aktuellen Programmen verpflichtet. Großen Wert wird darauf gelegt, Bernauer Akteure in das Programm maßgeblich mit einzubeziehen. So wird der Festumzug durch die Bernauer Innenstadt, eine der Hauptattraktionen des Hussitenfestes, in diesem Sinne fast ausschließlich organisiert. Gleichfalls gestalten sich alljährlich so das Brigantenlager, das Bernauer Dorf (Strohwiese), Teile des Töpfermarktes vor dem Rathaus, Teile der Bühnenprogramme und die Festspiele am Samstagabend und am Sonntag.
Gegenwärtig wird jedoch darüber nachgedacht, das Festspiel am Samstagabend umzugestalten. Eine Möglichkeit wäre, eine professionelle Theatergruppe zu verpflichten. Bisher vereinigten sich zum Samstag-Festspiel unterschiedliche Laientheater- und Schülergruppen, um ein gemeinsames Projekt zu entwickeln. Der Aufwand ist ein unvergleichlich großer, muss doch in jedem Jahr eine neue Aufführungs-Idee gefunden, Texte und Manuskripte geschrieben, Gruppen zusammen geführt, professionell betreute Probenarbeit organisiert und durchgeführt werden.
Anfrage von Herrn Labod zur SVV-Sitzung am 30.09.2010
Die Anfrage, gesendet per Mail am 28.06.201 um 14.00 Uhr lautet wie folgt:
Frage:
Am 21.09.2010 hatte Sie der Ortsbeirat Börnicke gemäß seinem einstimmigen Beschluss vom 15.09.2010 gebeten, in seinem Namen die Interessen der Einwohner des Ortsteils im Planfeststellungsverfahren der geplanten Uckermarkleitung gegenüber dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in Cottbus zu vertreten.
Neben den Ihnen konkret übermittelten Bedenken des Ortsbeirates wurden Sie insbesondere aufgefordert, die erhobenen Einwände gegen den Bau der Uckermarkleitung in Form der Freileitungsbautechnik zu fordern und die Ausführung in Erdverkabelungstechnik zu fordern.
1. Es wird gebeten mitzuteilen, ob Sie dieser Aufforderung nachgekommen sind und was Sie konkret vorgetragen haben?
2. Macht sich die Stadtverwaltung die Auffassung des Ortsbeirates zu eigen oder hat sie dazu eine abweichende Auffassung?
Antwort:
Im Amtsblatt Nr. 7/2010 vom 19.07.2010 wurde die Auslegung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 43 Nr. 1, 43 b Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz, Neubau der 380-kv-Freileitung Bertikow-Neuenhagen 481/482 (Uckermarkleitung der 50Hertz Transmission GmbH öffentlich bekannt gemacht. Bis zum 27.09.2010 konnte jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, Einwendungen beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in Cottbus erheben.
Das Protokoll der Ortsbeiratssitzung wurde der Verwaltung am 21.09.2010 übergeben. In dem Protokoll ist eine Stellungnahme des Ortsbeirates zum Planfeststellungsverfahren enthalten. Darin erhebt der Ortsbeirat Einwendung gegen das Vorhaben im o. g. Planfeststellungsverfahren. In dem Protokoll wird außerdem ausgeführt, dass diese Stellungnahme des Ortsbeirates bereits per Einschreiben/Rückschein an das Landesamt direkt übermittelt wurde.
Gleichzeitig stellte in diesem Zusammenhang der Ortsbeirat den Antrag an die Verwaltung der Stadt Bernau bei Berlin, die Interessen der Einwohner des Ortsteiles Börnicke im Planfeststellungsverfahren der geplanten Uckermarkleitung gegenüber dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in Cottbus zu vertreten. Die Einwohner des Ortsteiles Börnicke hätten Einwände gegen den Bau der Uckermarkleitung in Form von Freileitungsbautechnik und würden die Ausführung in Erdverkabelungstechnik fordern.
Gemäß § 43 a Energiewirtschaftsgesetz ist ein Anhörungsverfahren vorgesehen, bei dem Behörden und Bürger ihre Stellungnahmen und Einwendungen vorbringen können.
Seitens der Behörde wurde bereits am 24.01.2008 eine planungsrechtliche Stellungnahme im Rahmen des Raumordnungsverfahrens abgegeben, in dem festgestellt wurde, dass die Belange der Stadt Bernau bei Berlin nur unwesentlich betroffen sind und keine Konflikte mit dem Vorhaben erkennbar seien. Die geplante 380-kV- Freileitung Bertikow-Neuenhagen 481/482 (Uckermarkleitung) der Vattenfall Europe Transmission GmbH berührt das Gemeindegebiet der Stadt Bernau bei Berlin am östlichen Rand des Ortsteils Börnicke und soll in Parallellage zu einer bereits bestehenden 220-kV- Leitung errichtet werden. Die Lage der neuen Leitung soll auf der siedlungsabgewandten Seite der bestehenden Leitung errichtet werden, so dass eine Verringerung der vorhandenen Abstände zur nächsten Wohnbebauung nicht entsteht.
Die Beeinträchtigungsbefürchtungen der Anwohner einer zunächst angenommene Abstandsverringerung konnten auf einer Bürgerversammlung am 19.09.2007 durch die Vertreter des Vorhabenträgers zerstreut werden, da die dorfseitige Begrenzungslinie des Trassenkorridors als neue Leitung fehlinterpretiert wurde. Weiterhin wurde erklärt, dass mittelfristig ein Rückbau der bestehenden 220 kV- Leitung geplant und damit im Ergebnis eine für die Anwohner bessere Situation zu erwarten sei.
Diese Rückbauoption führte dann zu einer Akzeptanz des Vorhabens unter den Anwesenden dieser Einwohnerverssammlung.
Der Rückbau der 220-kV-Leitung wird damit Bestandteil des Gesamtvorhabens und sollte mit geeigneten Mitteln hinsichtlich der Durchführung auch öffentlich rechtlich gesichert werden.
Da die Belange der Stadt Bernau unwesentlich berührt werden und insoweit keine Konflikte mit dem Vorhaben erkennbar sind, wurde von einer Teilnahme am Scoping-Termin am 30. Januar 2008 abgesehen.
Diese Stellungnahme wurde im Rahmen des Raumordnungsverfahrens in der SVV-Sitzung am 03.12.2009 im Zusammenhang mit der fraktionsübergreifenden Vorlage zur Beteiligung der Stadt an den Gutacherkosten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Uckermarkleitung vorgetragen, die Vorlage wurde mehrheitlich abgelehnt.
Darüber hinaus wurde im Rahmen des aktuellen Anhörungsverfahrens von der Verwaltung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als anzuhörende Behörde eine Stellungnahme abgegeben, dass von der Maßnahme bestimmte städtische Grundstücke betroffen sind und zur Sicherung der Leitung die Gewährung von Grunddienstbarkeiten erforderlich seien, deren Gewährung problematisch erscheint. Weitere Bedenken bestanden nicht, da die erforderlichen Vorschriften, insbesondere der Abstandsleitlinie für Brandenburg eingehalten werden.
Hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wurde sowohl die Vorbelastung durch die bereits bestehende Trasse mit einer 110- und 220 KV Strecke und die Errichtung einer neuen Trasse mit deutlich höheren Masten betrachtet. Durch den avisierten Rückbau der 220 KV -Leitung und die daraus resultierende Abstandsvergrößerung zu Ortslage kann kein ausreichender Grund erkannt werden, das Vorhaben wegen einer neuen unzumutbaren Verunstaltung des Landschaftsbildes abzulehnen.
Die Verwaltung kann sich in der planungsrechtlichen Stellungnahme die Auffassung des Ortsbeirates nicht zu eigen machen. Die Stadt kann nur rechtliche Belange, nicht die persönliche Betroffenheit von Bürgern, die nicht in Frage gestellt werden sollen, zum Gegenstand der planungsrechtlichen Stellungnahme der Behörde machen.
Gemäß § 46 Abs. 1 BbgKVerf ist der Ortsbeirat vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung in bestimmten Angelegenheiten zu hören. Eine beabsichtigte Beschlussfassung der SVV liegt hier nicht vor.
Gemäß § 46 Abs. 2 BbgKVerf kann der Ortsbeirat zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten der Gemeinde Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Der Bau der KV Leitung ist aber keine Angelegenheit der Gemeinde, so dass eine Zuständigkeit des Ortsbeirates gemäß § 46 BbgKVerf fraglich ist. Im Übrigen sah die Tagesordnung des Ortsbeirates Börnicke zu diesem Thema lediglich einen Informationspunkt vor, sodass eine Beschlussfassung des Ortsbeirates auch aus formellen Gründen unzulässig war.
Das Protokoll wurde dem Sitzungsdienst am 21.09.2010 übergeben. In einer telefonischen Rücksprache am 29.09.2010 wurde der Ortsvorsteherin mitgeteilt, dass die Angelegenheit und die weitere Verfahrensweise geprüft werden. Außerdem teilte die Ortsvorsteherin mit, dass sie und ein weiterer Vertreter des Ortsbeirates insgesamt ca. 80 Einwendungen von Bürgern an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe weitergeleitet haben, insofern hat sich die Weiterleitung durch die Stadt erübrigt.
Frage 2: Ihrer mündlichen Berichterstattung in der vergangenen Sitzung des Hauptausschusses und der Berichterstattung in der MOZ war zu entnehmen, dass die von der Stadt geplanten Herstellungen der Radwege an der Rüdnitzer Chaussee und der Blumberger Chaussee nicht vorgenommen werden können, weil sich der Landesbetrieb für Straßenwesen mangels finanzieller Mittel außer Stande sieht, die baulich erforderliche vorab herzustellende Straßenentwässerung zu finanzieren und auch die finanzielle Vorlage Bernaus insoweit haushaltsrechtlich unzulässig sei.
Diese der Öffentlichkeit und insbesondere der betroffenen Einwohnerschaft nur schwer zu vermittelnde Position des Landes muss meines Erachtens dringend noch einmal geprüft und überdacht werden, um die unhaltbare Situation und die leider nunmehr auch konkret gewordenen Gefährdungen des Radverkehrs angesichts des jüngsten schrecklichen Fahrradunfalls in Zukunft möglichst zu verhindern.
Welche auch haushaltsrechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Finanzierung der erforderlichen Straßenentwässerung dennoch im Wege der städtischen Vorfinanzierung durchzuführen und die Finanzierung doch noch auf den Weg zu bringen?
Antwort: Für den Bau des Geh- und Radweges an der L 200 Rüdnitzer Chaussee waren im Jahr 2010 250.000,00 € für den städtischen Anteil vorgesehen. Durch den Landesbetrieb Straßenwesen wäre ein Anteil von ca. 215.000 € aufzubringen.
Der Landesbetrieb Straßenwesen teilte in seinem Schreiben vom 05.08.2010 mit, dass es nicht möglich ist, Zusagen für eine Kostenübernahme in den Folgejahren vorzunehmen.
Daraus resultierend würde es sich, sollte die Stadt Bernau bei Berlin die Gesamtkosten tragen, nicht um eine Vorfinanzierung handeln, sondern um die Kostenübernahme.
Die Stadt Bernau bei Berlin kann nicht Aufgaben übernehmen, die in der Zuständigkeit des Landes liegen und diese ausschließlich mit eigenen Haushaltsmitteln finanzieren.
Frage 3. Wie stellt sich der Bürgermeister zu der Überlegung, angesichts der konkreten Gefährdungen der Radfahrer an der Rüdnitzer und der Blumberger Chaussee, die Straßenentwässerung aus eigenen Mitteln zu finanzieren und im kommenden Haushaltsjahr zu Gunsten dieses Vorhaben Einsparungen an anderer Stelle im Straßenbau vorzunehmen? Ist nicht aus Gründen des Schutzes der Radfahrer, insbesondere der mit dem Rad fahrenden Verkehrsteilnehmer (Kinder und Jugendliche), ein diesbezügliches Vorgehen erforderlich?
Antwort: Die Überlegung, die Straßenentwässerung aus eigenen, städtischen Mitteln zu finanzieren und dafür Straßenbau in anderen Bereichen zeitlich zu verschieben oder zu unterlassen, ist verständlich, jedoch aus den vorgenannten Gründen nicht möglich.
Hinzu kommt, dass es sich bei den weiteren geplanten Straßenbaumaßnahmen um Straßen handelt, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Bernau bei Berlin saniert oder ausgebaut werden müssen. Davon betroffen sind unter anderem auch Geh- und Radwege, die als Schulwege genutzt werden.
Frage 4: Gibt es Überlegungen in der Stadtverwaltung, bis zur tatsächlichen Herstellung der Fahrradwege an den betroffenen Straßen, die Straßenverkehrsbehörde aufzufordern, z. B. durch Tempobeschränkungen für den Autoverkehr und sonstige straßenverkehrsrechtliche Möglichkeiten, die Gefährdungen der Radfahrer herabzusetzen?
Antwort: Die Verwaltung hat bisher keine Aufforderung an die Untere Straßenverkehrsbehörde zur Prüfung von Tempobeschränkungen usw. gerichtet.
Ein angeordnetes Tempolimit oder Überholverbote sind leider auch kein Garant für die Erhöhung der Sicherheit von Radfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern. Hier ist der Appell an jeden einzelnen Verkehrsteilnehmer zu richten. Unabhängig davon wird die Bitte um verstärkte Kontrollen im Straßenverkehr der zuständigen Polizeidienststelle mitgeteilt.
Frage 5: Hält es der Bürgermeister angesichts der schon der schon eingetretenen Gefährdungen für sinnvoll, die Landespolitiker der Region aus Bernau und Panketal (Minister und Landtagsabgeordnete) aufzufordern, dem behaupteten haushaltsrechtlichen Missstand entgegen zu treten und darauf hinzuwirken, dass die Mittel im kommenden Haushaltsjahr frei gemacht werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Bereits am 19. August 2010 wurde im Rahmen des Bürgermeistergespräches mit den Amtsdirektoren dem Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg, Herrn Christoffers der Schriftverkehr zwischen Stadt Bernau bei Berlin und Landesbetrieb Straßenwesen persönlich übergeben. Das Bemühen, sich dieser Sache intensiv anzunehmen, war von Herrn Christoffers zugesichert worden. Damit wurde der Weg zur Beteiligung der Landespolitiker eröffnet. Weiterhin erfolgte in der Hauptausschuss-Sitzung im August 2010 die Bitte an die Ausschussmitglieder, die Landtagsabgeordneten ihrer Parteien in diesen Sachverhalt einzubeziehen. Seitens der Stadt Bernau bei Berlin werden die Initiativen dahingehend weiter geführt, dass der Kontakt zum Landesbetrieb Straßenwesen aufrecht erhalten bleibt und die Notwendigkeit zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer immer wieder verdeutlicht wird.
Anfragen von Søren-Ole Gemski, Fraktion DIE LINKE.
In den letzten Wochen sind die Bauarbeiten am Radweg zwischen Schönow und dem Stadtteil Waldfrieden zügig vorangeschritten. Soweit mir bekannt, ist mit der Fertigstellung und der offiziellen Eröffnung im Laufe des Monats Oktober zu rechnen. Damit verfügt unsere Stadt dann über einen sicheren Fahrradweg u. a. zu den Bildungseinrichtungen im Stadtteil Bernau Waldfrieden.
Der Anschluss des Fahrradweges an die Lanker Straße ist aber mit den genannten Baumaßnahmen noch nicht endgültig realisiert. Es werden weitere Baumaßnahmen nötig sein. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass die Lanker Straße in Bernau Waldfrieden relativ stark durch schwere LKW befahren wird, was möglicherweise auch den neuen Fahrradweg betreffen könnte. Dazu gehören Holztransporte der Forstbetriebe, Gülletransporte, der Lieferverkehr zum Pflege- und Seniorenheim und nicht zuletzt die Transporte zur Karibu Holztechnik GmbH an der Lanker Straße 4.
Daraus ergeben sich für mich folgende Teilfragen:
1. Wie sieht die Planung der Stadtverwaltung in Bezug auf Straßenbaumaßnahmen für die Lanker Straße in Bernau Waldfrieden konkret aus?
2. Welche Straßenbaumaßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant?
3. Wie und wann soll die rechtzeitige Information der Anwohner gewährleistet werden?
4. Ist eine finanzielle Beteiligung der Anrainer vorgesehen?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage soll ggf. ein finanzieller Beitrag der Anrainer erfolgen?
Allgemeine Darstellung zum geschilderten Sachverhalt:
Die derzeitige Baumaßnahme umfasst den Bau des Radweges vom OT Schönow zur Siedlung Waldfrieden auf der Trasse des bisher unbefestigten Wald- und Forstweges bis zum Beginn der Wohnbebauung an der Lanker Straße. Der Weg ist zwischenzeitlich komplett asphaltiert, lediglich die Randbereiche (Bankette) und die Sperreinrichtung (Absperrschranke) sind noch herzustellen.
Der zwischen dem Radweg und dem Knotenpunkt der Lanker Straße mit der Basdorfer Straße verbleibende unbefestigte Bereich wird im unmittelbaren Anschluss an die Radwegbaumaßnahme im Rahmen der Straßenunterhaltung ebenfalls in Asphaltbauweise 3,00 m breit befestigt, einschließlich der desolaten Betonbefestigung des vorgenannten Knotenpunktes. Mit der Fertigstellung des Radweges sowie der Unterhaltungsmaßnahmen bis zum bereits befestigten Bereich der Lanker Straße ist dann eine Verbindung von der Wandlitzer Chaussee bis zur Dorfstraße im OT Schönow hergestellt, die in ihrer vollen Länge hauptsächlich dem Radfahrverkehr und gelegentlich der Forstwirtschaft dient.
Zum Schutz des Radweges vor unberechtigter Befahrung mit KFZ werden aus Richtung Schönow und aus Richtung Waldfrieden kommend Absperrschranken errichtet.
Den Hinweis zur Befahrung der Lanker Straße durch schwere LKW aufgreifend kann erwähnt werden, dass die Lanker Straße ein öffentlicher Verkehrsweg ist und die überwiegende Aufzählung direkte Anlieger sind, einhergehend dem damit verbundenen normalen Anliegerverkehr. Darüber hinaus ist eine Nutzung durch gelegentlichen Schwerverkehr bis in den jetzt gebauten Wegebereich nicht ausgeschlossen.
Nach Aussagen der Forstwirtschaft beschränken sich deren Holztransporte auf 5 bis max. 10 Einsätze jährlich, wobei nicht alle Transporte über die Lanker Straße geführt werden, ein Teil fließt über den OT Schönow ab. Die aufgeführten Güllefahrzeuge sind Betriebsfahrzeuge des WAV, die gelegentlich den Klärschlamm auf die noch aktiven Rieselfelder verbringen und dazu den Verkehrsweg Lanker Straße nutzen.
Der Lieferverkehr zum Pflege- und Seniorenheim muss auch weiterhin über die Lanker Straße als kürzeste Verbindung sichergestellt werden. Hinsichtlich der Karibu Holztransporte sollte sich die Befahrung auf den vorderen Abschnitt der Lanker Straße (bis zur Einmündung Am Hasensprung) beschränken.
Es kann davon ausgegangen werden, dass ein unmittelbarer Konflikt des Schwerverkehrs mit dem Radweg nicht besteht. Berührungspunkte gibt es lediglich mit Forstfahrzeugen, der Weg ist in seinem Schichtenaufbau darauf ausgelegt, da dieser Fakt bereits in der Planungsphase bekannt war.
Beantwortung der Fragen:
zu 1+2). Der Ausbau der Lanker Straße ist erst langfristig geplant. Vorrang der mittelfristigen Planung bis ca. 2020/25 haben unbefestigte Straßen.
Zu 3)- Die Information der Anlieger erfolgt üblicherweise nach Vorliegen der ersten konkreten Planung durch persönliche Einladung der betroffenen Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung.
zu 4+5) Die zukünftigen Baumaßnahmen werden Beiträge nach den zum Zeitpunkt des Bauendes geltenden Satzungen der Stadt auslösen.
Anfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
Frage 1: Wurde der Spielplatz im Stadtpark als Ganzes TÜV-geprüft oder gilt der TÜV nur für die einzelnen Spielgeräte?
Antwort: Der Begriff TÜV-Prüfung wird hier möglicherweise missverstanden bzw. fälschlich verwendet. Verschiedene Hersteller von in Katalogen angebotenen Spielgeräten werben mit Geräten, die von Technischen Überwachungsvereinen (TÜV) geprüft sind. Dieses ersetzt aber nicht die Prüfung des eingebauten Gerätes oder einer Spielanlage vor Ort, da die Spielgeräte immer in ihrer spezifischen Umgebung betrachtet werden müssen. Der Spielplatz im Stadtpark wurde in seiner Gesamtheit von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Spielplatzgeräte abgenommen. Dabei wurden zuerst die einzelnen Geräte und Elemente auf die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen geprüft. Darüber hinaus erfolgte eine sicherheitstechnische Abnahme des gesamten Platzes auch im Hinblick auf die einzuhaltenden Abstandsflächen zwischen den Geräten sowie die Herstellung des entsprechenden Fallschutzes. Die Prüfung erfolgte nach den Maßgaben der DIN EN 1176 Teil 1, 3 und 6. Im Ergebnis wurde der Spielplatz frei von Mängeln abgenommen. Für den gesamten Spielplatz gibt es darüber hinaus eine Baugenehmigung.
Frage 2: Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben bisher im Jahr 2010 Akteneinsicht bei der Stadtverwaltung genommen, wie viele Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?
Antwort:
Rechtliche Grundlagen zur Akteneinsicht sind:
1. Das brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG) für Betroffene:
Das DSG regelt im § 18 die Rechte eines Betroffenen auf Auskunft und Einsicht in Akten.
2. Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (KVerf) für Gemeindevertreter: Die KVerf regelt im § 29 den Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch der Stadtverordneten.
3. Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für Beteiligte: Das VwVfG regelt das Recht für Beteiligte bzw. für deren rechtliche Vertreter innerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens auf Akteneinsicht
4. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG): Das AIG regelt die Einsicht in Akten für Jedermann. Diese ist gegeben, soweit nicht öffentliche oder private Interessen entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften vorgehen.
5. Sondergesetzliche Bestimmungen, wie z. B. die Gewerbeordnung oder die Abgabenordnung
Die Abfrage bei den Ämtern nach Akteneinsichtsbegehren von Bürgerinnen und Bürger ergab folgendes Ergebnis:
• Ein Akteneinsichtsbegehren erfolgte nach dem AIG.
• Auf Grundlage der Abgabenordnung erfolgten 6 Akteneinsichten.
• Umfangreiche Akteneinsichten erfolgten durch 5 Stadtverordnete nach der KVerf. Darüber hinaus gibt es regelmäßig im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkten von SVV- und Ausschusssitzungen Einsichtsbegehren von Stadtverordneten in Antrags-, Abrechnungs-oder Planungsunterlagen.
• 4 Akteneinsichten erfolgten auf der Grundlage nach dem OWIG.
• 10 Akteneinsichten erfolgten auf der Grundlage des VwVfG im Zusammenhang mit erlassenen Verwaltungsakten.
Es wurden keine Anträge abgelehnt.
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Anfragen von Frau Keil (SPD-Fraktion)
Frage 1: . Weiterführung des Rad- und Skaterweges von Bernau nach Schönwalde
2009 wurde der Rad- und Skaterweg in Schönow bis zur Gemarkungsgrenze von Schönwalde fertiggestellt. Radfahrer, Skater und Fußgänger werden seit dem an diesem Punkt auf die Landesstraße geführt. Ein unmöglicher Zustand. Das Amt Wandlitz hatte, gerade wegen seiner bisherigen Versäumnisse, zugesagt eine möglichst schnelle Lösung zu schaffen. Inzwischen entsteht bereits der Rad- und Skaterweg zwischen Schönow und Waldfrieden. Damit ist der Ringschluss „Schönow - Bernau - Wandlitz - Schönwalde“ gegeben. Es fehlt nur der o.g. Teilabschnitt. Welchen Kenntnisstand hat die Verwaltung von den Planungs- und Bauterminen im Amt Wandlitz? Was hat die Verwaltung zur Forcierung des Vorhabens unternommen?
Antwort: Eine telefonische Rückfrage in der Gemeinde Wandlitz am 29.09.2010 hat ergeben, dass ursprünglich eine Förderung der gesamten Baumaßnahme Rad- und Skaterweg von der Gemarkungsgrenze Bernau-Wandlitz bis zum Gorinsee durch den Landesbetrieb Straßenwesen vorgesehen war, diese jedoch nicht vor 2017 möglich gewesen wäre. Daraufhin hat die Gemeinde Wandlitz eine Förderung im Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung beantragt. Derzeit erfolgt die Bearbeitung und Prüfung des Antrages durch den Fördermittelgeber.
Ziel der Gemeinde Wandlitz ist es die Planung der Maßnahme soweit voranzutreiben, dass, die Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt 2011 und Bewilligung des Zuschusses vorausgesetzt, die Realisierung im kommenden Jahr erfolgen könnte.
Frage 2: Konzept zum Ausbau der Kommunlastraßen in Bernau bei Berlin
Im Jahr 2006 wurde das Konzept zum Ausbau der Kommunalstraßen letztmalig vorgelegt. Hauptinhalt ist der Bau der Straßen, aber auch der Rad- und Gehwege in kommunaler Baulast. Inzwischen sind 4 Jahre vergangen, viele Bauvorhaben wurden realisiert. Durch Änderung der Verkehrsbedeutung, Bürgerinitiativen und Wahlversprechen kam es zu diversen Abweichungen vom Konzept.
Ende 2008 wurde die Vorlage des überarbeiteten Konzeptes angekündigt, dieses ist bis heute leider nicht geschehen.
Um den Bürgern Sicherheit über Zeitpunkt und Kosten des Bauvorhabens in ihrer Straße zu geben, ist eine Aktualisierung des Straßenausbaukonzeptes unbedingt erforderlich. Darüber hinaus ist es für die Entwicklung Bernaus zwingend, den Stand der Erneuerung der straßenbaulichen Infrastruktur im Vergleich zu den Planvorgaben des Konzeptes festzustellen und die Perspektiven eindeutig festzulegen.
Wann plant die Verwaltung die Vorlage des aktualisierten Konzeptes zum Ausbau der Kommunalstraßen in Bernau bei Berlin?
Antwort: Das derzeitige Straßenausbaukonzept hat sich in der Praxis hinsichtlich der Darstellung der Straßenquerschnitte bewährt, auch wenn sich in der Zwischenzeit eine Reihe von Technischen Regelwerken geändert haben.
Diese Änderungen haben aber bisher keine nennenswerten Einflüsse auf die wesentlichen Eckpunkte der Straßengestaltung als Kerninhalt der Ausbaukonzeption.
Die bisherige genaue zeitliche Reihung der Straßen hat sich dagegen nicht so bewährt. Es sind zwangsläufig ständige Abweichungen von den ursprünglich geplanten Jahreszahlen erforderlich gewesen.
Eine Ursache sind die zu begrüßenden Bürgerinitiativen in mehreren Straßen, frühzeitiger in den Genuss eines Straßenbaues zu gelangen.
Weitere Ursachen sind die in mehreren Ortsteilen fehlenden Regenentwässerungskonzeptionen nebst notwendigen Ausbaus der Vorfluten, sowie Grundstücksprobleme mit vorgelagerten Teilflächen.
Es besteht die Absicht, nach Abschluss der Doppikeinführung und angedachter Umstrukturierung in der Verwaltung das Konzept zu überarbeiten. Der genaue Termin ist von den genannten Punkten abhängig und kann daher jetzt noch nicht benannt werden.
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Es erfolgt eine Pause von 17:15 bis 17:25 Uhr.
Frau Ziemann fragt, welchen Einfluss die Verzögerungen der Bauarbeiten am Bahnhofsvorplatz auf den Bau des Fahrradparkhauses haben. Keine, so Frau Rochow, da der Grunderwerb für dieses Parkhaus noch nicht geklärt sei. Man sei mit der Deutschen Bahn noch in Verhandlungen.
Herr Labod fragt, wann die Risse, die der neue Radweg zwischen Schönow und Waldfrieden bereits habe, repariert werden.
Herr Dr. Ueckert möchte wissen, ob das ODF-Denkmal am 27.01.2011 wieder an seinem Platz stehen wird.
Herr Illge sagt hierzu eine Mitteilung zu, da dies erst in den Plänen nachgesehen werden müsse. Weiterhin teilt er mit, dass bei Bauabnahmen Schäden registriert werden und entweder sofort oder, wenn sie später festgestellt werden, über die Gewährleistung beseitigt werden. Ob der neue Radweg tatsächlich bereits Schäden habe, werde er püfen lassen.
Herr Vida kritisiert die Art der Beantwortung der Stadtverordnetenfragen. Es sei nicht sachlich genug sondern belehrend. Er spricht die Internetpräsens der Stadt an. Man scheine im Rathaus überfordert zu sein, wenn man sogar eine Leistungsbeschreibung in Auftrag gebe.
Herr Labod schlägt vor, bezüglich der Straßenbauprojekte mit der Straßenverkehrsbehörde in Kontakt zu treten. Der Unfall an der B2 habe gezeigt, dass man hier nicht nur auf die Zuständigkeiten verweisen kann.
Bezüglich der 380 KV-Freileitung hätte er sich gewünscht, dass der Bürgermeister als Politiker tätig wird und die Sorgen der Bürger vorträgt.
Herr Illge stellt klar, dass die Stadt nicht die Aufgaben anderer Behörden übernehmen kann. Die Korrespondenz mit anderen Behörden werde allerdings ständig geführt. Bzgl. der 380 KV-Freileitung sei kaum eine andere Entscheidung möglich.
Der Tagesordnungspunkt endet um 17:41 Uhr.