9.2 Unabhängige Fraktion und Bündnis für Bernau - soziale Lösungsfindung in Sachen Wasser- und Abwassernutzung im Verbandsgebiet des WAV "Panke/Finow"
Herr Neue führt aus, dass man seit 2 Jahren versuche, eine Lösung für das Problem herbeizuführen. Nun habe man gemeinsam mit der Unabhängigen Fraktion und der Bürgerinitiative eine erneute Vorlage erarbeitet. Ziel dieses erneuten Modellvorschlages solle sein, dass die Abwasserbeiträge an alle Betroffenen zurückerstattet werden können. Man habe diesen plausiblen Antrag vorab mit den Fraktionen besprochen und alle Hinweise mit eingearbeitet. Es gehe auch um eine Gleichstellung zwischen Mietern und Eigentümern. Er erläutert kurz, welchen Kompromiss (höhere Belastung als die Mieter) die Grundstückseigentümer bei diesem Modell tragen würden und betont die Wichtigkeit der Abschaffung der Beiträge. Das Modell sei, und dies habe man auch beim VDGN vorab prüfen lassen, rechtskonform und verstoße nicht mehr gegen das Rückwirkungsverbot, gegen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und gegen den Einigungsvertrag. Wichtig sei, dass der soziale Friede in der Stadt endlich wieder hergestellt werde und der WAV sicher und planbar kalkulieren könne. Er verweist auf verschiedene Dokumente die er dem Protokoll beifügen möchte und die vorab bei ihm einsehbar seien, wonach eine Kreditaufnahme möglich sei. Der nun vorliegende Antrag in der 3. Version wurde zu einem Prüfantrag mit einer Frist, von der man ausgehe, dass diese einzuhalten sei, modifiziert.
Hinsichtlich der Kreditfähigkeit reflektiere man sich auf die umliegenden Gemeinden und Verbände, die bereits in den letzten Monaten umgestellt haben.
Die Stellungnahme der Verwaltung halte er für sehr skurril und sachlich falsch. Er zitiert daraus und regt an, dann doch an das Innenministerium mit der Bitte keine Falschaussagen zu machen, heranzutreten.
Letztendlich habe man mit dem Beschlussvorschlag die Hauptforderung, die Mieter nicht stärker zu belasten, erfüllt. Er verdeutlicht dies kurz anhand von Zahlen, die auch von einem Wirtschaftsprüfer noch mit überprüft werden. Er bittet um Zustimmung.
Herr Dyhr hatte vor der Antragsstellung Kontakt zu Herrn Neue. Außerdem habe er auch dieses Modell von einem Fachmann mit dem Ergebnis durchrechnen lassen, dass auch dieses Modell nicht tragfähig sei. Er belegt dies kurz anhand von Zahlen. Deshalb sei der Antrag für ihn nicht zustimmungsfähig. Alle anderen Argumente seien in den verschiedenen Diskussionen schon mehrfach ausgetauscht worden.
Herr Vida, als Miteinreicher des Antrages, führt aus, dass man sicher die grundlegenden Meinungen nicht mehr werde ändern können.
Andere Gemeinden haben die Umstellung auf Gebühren vollzogen. Es sei also machbar und von daher könne man nicht sagen, dass eine Umstellung auf Gebühren grundsätzlich nicht möglich sei. Allenfalls könne man sagen, dass man dies nicht wolle. Der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung könne er nicht zustimmen. Im Übrigen stehe dies auch in keinem Zusammenhang mit der Fortführung der Dienstagsdemonstrationen. Er berichtet von Bad Freienwalde, wo es eine fraktionsübergreifende Zustimmung gegeben habe. Dort wollte man die Lasten gleichmäßig verteilen und nicht nur einer Gruppe einseitig auferlegen. Der nun vorliegende Antrag gäbe her, dass man aus den bisherigen Erfahrungen gelernt habe und man an einer sozialen Lösungsfindung interessiert sei. Er erinnert an das noch anhängige Verfahren zum abgesagten Bürgerentscheid. Man müsse ernst nehmen, dass die Betroffenen unter den hohen Zahlungen zu leiden haben. Und deshalb habe man einen erneuten Versuch nach einer Lösungsfindung gestartet. In diesem Zusammenhabe habe man mit allen Fraktionen vorab das Gespräch gesucht (bis auf eine Fraktion, die das nicht wollte). Sämtliche Hinweise seien dann in dem Beschlussvorschlag mit eingebaut und alle vorgetragenen Gesichtspunkte mit berücksichtigt worden. Nun liege dieser erneute Vorschlag einer Prüfung vor und dies sollte möglichst durch eine externe, neutrale Stelle erfolgen. Und auch mit der notwendigen und zügigen Geschwindigkeit. Er bittet darum, diesem Vorschlag zuzustimmen.
Frau Dr. Enkelmann halte die Altanschließerbeiträge nach wie vor für ungerecht. Es gab aber seinerzeit keine Mehrheit für eine Gebührenumstellung in der SVV. Sie geht kurz auf die Schwierigkeit einer Kreditaufnahme fürden Verband ein und wie mangemeinsam einen Kompromiss erarbeitet habe. Dass dies überhaupt möglich gewesen sei, sei der Beharrlichkeit der Bürger und der Dienstagsdemonstrationen geschuldet. Und davor dürfe man auch nicht die Augen verschließen. Ihre Fraktion habe sich im Vorfeld gemeinsam mit der Fraktion BfB beraten und dabei deutlich gemacht, dass man ohne einer echten, sachlichen, externen und ergebnisoffenen Prüfung der Vorschläge, der Vorlage nicht zustimmen werde. Und genau dies, gäbe die allen vorliegende Variante 3 nicht her. Von daher bittet sie die Einreicher, sich dies nochmals anzuschauen und ggfls. umzuformulieren. Sie halte es auch nach wie vor für überaus wichtig, über die künftige Satzung zu sprechen. Mit Hinweis auf Herrn Keil, macht sie darauf aufmerksam, dass, wenn es bei der Beitragszahlung bliebe, auch (Groß)-Unternehmen weiter zur Kasse gebeten werden und nicht nur Eigentümer und Millionäre. Sie halte den erneuten Prüfauftrag für eine wichtige und zukunftsträchtige Entscheidung und werde der Vorlage zustimmen.
Herr Neue bittet nach den beiden nächsten Rednern um eine kurze Beratungspause.
Herr Stahl mache die Vorlage ratlos, da er nicht wisse, wie er den Beschluss umsetzen solle. Er halte es für schwierig, einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung zu beauftragen, da dies eigentlich Sache des Verbandes sei. Er könne allenfalls den Vorschlag in die Verbandsversammlung einbringen. Es stehen auch keine Einzelzahlen für eine Prüfung zu Verfügung. Hinzu komme das Zeitproblem. Die Kommunalaufsicht habe zudem mehrfacht mitgeteilt, dass sie keine Genehmigungspflicht für die Aufnahme eines Kredites erteilen werde. Er berufe sich hier auf verschiedene Schreiben der Kommunalaufsicht und zitiert daraus. Sollte das Gesetz hier jemals anders entscheiden, dann wäre dies eine andere Ausgangslage, aber derzeit lehne die Kommunalaufsicht dies ab.
Es komme somit also nur in zweiter Linie darauf an, ob richtig gerechnet werde und in erster Linie auf die Genehmigung einer Kreditaufnahme. Er appelliert deshalb an die SVV, hier nur etwas zu beschließen, was auch rechtlich sauber umsetzbar und handhabbar sei. So wie der Vorschlag jetzt vorläge, gäbe er dies nicht her.
Herrn Nickel sei klar, dass dies ein letzter Versuch der Einreicher sei, doch noch etwas zu bewegen und dies halte er auch für in Ordnung. Wichtig sei, wie man an dieser Stelle miteinander umgehe und dies habe aus seiner Sicht ganz gut funktioniert. Er erinnert an die Erarbeitung des Kompromisses und verweist auf das Panketaler Modell. Man habe so Weichen gestellt, bestimmte Dinge zu heilen und kompatibel zu machen. Er appelliere an die breite Mehrheit, die seinerzeit dem Kompromiss zugestimmt habe, sich die finanziellen Auswirkungen einer Komplettumstellung auf Gebühren bewusst zu machen. Er verweist dabei auf das bekannte Gutachten. Durch die bereits erfolgte Umstellung im Wasserbereich gab es im Übrigen auch keine Mieterhöhungen durch die WoBau. Er nehme die Worte von Herrn Stahl wohlwollend zur Kenntnis. Allen seien die Fakten bekannt. Hier gehe es auch um Verlässlichkeit und um Dinge, die man gemeinsam tragen wolle. Dies auch als Basis für einen besseren Umgang miteinander.
Frau Dr. Bossmann stellt den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Neue auf eine kurze Beratungsauszeit zur Abstimmung.
Herr Vida rege an, die Diskussion noch bis zur regulären Pause fortzusetzen.
Daraufhin zieht Herr Neue seinen Antrag zurück.
Herr Keil findet, dass der Beschluss darunter leide, dass er keine wesentlichen Zahlen benenne. Bisher wurde von noch keinem eine konkrete Summe benannt. Und dies sicher, so seine Vermutung, weil die Summe so hoch sei. Und zwar so hoch, dass sie mehrere Millionen EUR in die Taschen der Grundstückseigentümer zurückspielen würde. Deshalb sei der Antrag einfach unredlich und formal nicht rechtens. Fakt sei, dass keine Zahlen vorliegen, bzw. die die vorliegen, vom Einreicher selber errechnet worden seien. Es gehe hier um keinen Kompromiss, sondern um gar nichts. Im Übrigen stehe, was die Altanschließer zahlen müssen im Einigungsvertrag und dieser habe Verfassungsrang. Aber wieso seien dann brandenburgische Gerichte dazu gekommen, dies zu kippen, denn genau daraus sei das Problem entstanden. Er betone, dass eine Gebührenumstellung die Gefährdung der Leistungsfähigkeit des Verbandes bedeute, da diese zum Scheitern des Verbandes führen würde. Von daher könne er den Antrag nur ablehnen.
Herr Vida schließe sich den Worten von Herrn Nickel an, was die Kommunikation miteinander betreffe und dankt ihm dafür. Inhaltlich jedoch könne er nicht mit ihm mitgehen.
Weiterhin verweist er darauf, dass es Verlässlichkeit für die Bürger geben müsse und dies müsse auch für den Einigungsvertrag gelten. Keine von den durch andere Kommunen beschlossenen Gebührenumstellungen, sei bisher rechtlich gekippt bzw. beanstandet worden. Die Kommunalaufsicht sei auch nur als untere Landesbehörde tätig und sollte von daher auch nicht überbewertet werden. Und wenn die oberste Landesbehörde, das Innenministerium, deutlich mache, dass Kreditaufnahmen möglich seien, dann müsse man sich auf die Aussagen von Landrat, Rechtsdezernent und Verbandsvorsteher beziehen, nämlich, dass es hier eines Beschlusses bedarf, um dies rechtssicher prüfen zu können. Nur so bekäme man eine verbindliche Auskunft. Die Menschen sollen nur ihr Geld zurückbekommen. Dieser Beschlussvorschlag solle auch für die Zukunft als Gebot der Verlässlichkeit gelten.
Herr Neue habe selber schon wieder einen Beitragsbescheid – bereits den 3. – erhalten. Er erkläre sich gern bereit, in der Pause den Antrag zu modifizieren. Es gehe hier nur um eine Prüfung und um Gerechtigkeit. Und solle dies nicht möglich sein, sehe er kein Vertrauen mehr in eine gemeinsame Arbeit. Man müsse aber wieder mehr Vertrauen zueinander fassen, denn man habe noch andere Probleme zukünftig gemeinsam zu meistern.
Es erfolgt die Pause (18.40 Uhr – 19.00 Uhr). Im Anschluss ergeht die Einwohnerfragestunde.
Der TOP wird um 19.55 Uhr fortgesetzt.
Herr Keil stellt den Antrag, Herrn Neue, aufgrund von Befangenheit, von der Beratung auszuschließen. Er begründet dies damit, dass Herr Neue vor der Pause einen Zustellungsbescheid in die Höhe gehalten habe, der wohl einen Beitragsbescheid zum Inhalt habe.
Frau Dr. Bossmann unterbricht die Sitzung vom 19.56 Uhr bis 20.01 Uhr, um dies formal prüfen zu lassen.
Im Anschluss verweist sie auf § 22 der Kommunalfassung, wonach sich der Betroffene selber dazu äußern solle, ob er für sich eine Befangenheit sähe.
Herr Neue äußert, dass alle, die einen Beitragsbescheid erhalten haben, befangen seien.
Herr Vida führt aus, dass es hier um eine Grundsatzfrage gehe. Es könne eine politische Minderheit nicht von einer Meinungsäußerung ausgeschlossen werden. Er verdeutlicht dies am Beispiel von Steuern. Dies sei eine Schande. Er könne diese Diskussion nicht ernsthaft nachvollziehen. Im Übrigen sei dann hier jeder befangen, denn jeder zahle entweder Gebühren oder Beiträge.
Herr Keil stellt klar, dass bei einer Befangenheit Steuern und Gebührensätze nicht betroffen seien. Aber wenn ein Abstimmer und Wortführer offensichtlich seine Betroffenheit zum Ausdruck bringe, empfinde er dies schon als Befangenheit. Frau Dr. Bossmann solle nun darüber entscheiden.
Herr Stahl macht deutlich, dass bei Satzungsbeschlüssen immer jemand im Vor- oder Nachteil und somit befangen sein könne. Hier gehe es aber um keinen Satzungsbeschluss, sondern um einen Prüfauftrag und von daher könne er keine Betroffenheit erkennen. Jeder Stadtverordnete sei entweder ein Gebühren- oder Beitragszahler und jeder habe sicher auch für sich die Auswirkungen einer Umstellung individuell nachgerechnet. Insofern könne auch er keine Befangenheit hier feststellen.
Dem stimmt Herr Markarski zu. Alle seien befangen, egal ob Mieter oder Eigentümer.
Herr Sauer weist daraufhin, dass nicht alle bei einer Umstellung etwas zurückbekommen würden. So gäbe es auch Menschen in B-Plangebieten, die davon nicht profitieren würden.
Frau Reimann habe kein Problem damit, dass Herr Neue sich weiter an der Diskussion beteilige. Sie verweist aber auch darauf, dass aus dem Beschluss Satzungsänderungen hervorgehen könnten.
Frau Dr. Bossmann trifft die Entscheidung, dass jeder für sich entscheiden müsse, ob er befangen sei oder nicht und lässt Herrn Neue weiter an der Diskussion teilnehmen, sofern er für sich keine Befangenheit sieht. Sie bittet aber darum, bei zukünftigen Beratungen etwas zurückhaltender vorzugehen. Inzwischen liege ihr ein neuer Sachantrag vor, den sie verliest und bei dem die Präambel der entscheidende Knackpunkt sei:
"Die Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des WAV "Panke/Finow" werden beauftragt, einen externen Wirtschaftsprüfer nachfolgendes Modell hinsichtlich seiner Rechtssicherheit prüfen zu lassen.
Die Prüfung soll Fragen beantworten, welche Auswirkungen eine vollständige Umstellung des nachfolgenden Modells bewirken würde.
- Für die Nutzer der zentralen Abwasserbeseitigung und für die Nutzer abflusslosen Sammelgruben gleichen Mengen- und Gebühren gelten. Die Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen soll weiterhin nach realen Kosten erfolgen.
- Zur Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung im Bereich Abwasser werden die Vertreter der Stadt Bernau bei Berlin beauftragt, in der Verbandsversammlung zu beantragen und zuzustimmen, dass eine zeitweilige Änderung der Grundgebühr des Wasserzählers auf die vorgeschlagene Höhe von jetzt 45,99 EUR/m³ Nenndurchfluss auf 67,20 EUR/m³ Nenndurchfluss (mindestens 168,00 EUR/Jahr für den kleinsten Wasserzähler) erfolgt oder welche Grundgebühr zur Durchsetzung des Vorschlages ermittelt wird und welche Reduzierung der Mengengebühren vorgenommen wird.
- Es ist eine Prüfung und Aussage zu treffen, wie unter derartiger Umstellung eine Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge durch eine Kreditaufnahme oder anderer Möglichkeiten wie z.B. Streckung erfolgen kann.
Die Beantwortung zum Beschlussvorschlag ist der SVV im Monat November vorzulegen."
Herr Labod bittet um Prüfung, ob der Vorschlag rechtlich zulässig sei. Er halte es für unzumutbar über einen Antrag abzustimmen, ohne sich mit diesem befasst zu haben.
Herr Gemski, als derjenige, der den Antrag in der Verbandsversammlung durchzusetzen habe, möchte noch einmal genauer wissen, was mit der Präambel des Antrages gemeint sei bzw. um Präzisierung, welchen Antrag er nun genau in die Verbandsversammlung einbringen solle.
Daraufhin verliest Frau Dr. Bossmann nochmals den Beschlusstext.
Auch Herr Stahl halte den Antrag für nicht schlüssig und schlage deshalb folgende Formulierung vor:
"Die Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des WAV "Panke/Finow" werden beauftragt, in der Zweckverbandsversammlung zu beantragen und zu beschließen, einen externen Wirtschaftsprüfer nachfolgendes Modell hinsichtlich seiner Rechtssicherheit prüfen zu lassen."
Herr Keil halte den Antrag nach wie vor für nicht abstimmungswürdig, da er nicht klar formuliert sei. Außerdem enthalte der Antrag keinerlei Kostenangaben, so dass auch ein Wirtschaftsprüfer letztendlich nichts Konkretes feststellen könne.
Herr Sauer rege an, den neuen Beschlussvorschlag für alle zu kopieren, da auch ihm es relativ schwer falle, dem Text zu folgen. Der Antrag selber müsste noch konkretisiert werden, was genau der Wirtschaftsprüfer eigentlich prüfen solle. Es gehe hier nicht darum, ob eine Umstellung rechtlich möglich sei oder nicht, sondern um eine erneute Entscheidung über etwas, über das man nun schon mehrmals abgestimmt habe. Er lässt das Ganze vom ersten Antrag der Einreicher bis hin zum gefassten Kompromissvorschlag kurz Revue passieren. Man habe somit wirklich alles probiert, um eine Lösung zu finden. Und egal wie der vorliegende Antrag nun laute, handele es sich dabei um keinen Kompromiss, da es nur wieder um eine reine Gebührenumstellung gehe. Ihm stelle sich nun die Frage, wer dies überhaupt noch einmal prüfen lassen möchte und ob man sich dann auch darüber im Klaren sei, dass die Prüfung eine Umstellung hergeben könne. Wenn man sich also bisher gegen eine Umstellung bekannt habe, solle man sich auch jetzt dazu bekennen. Im Übrigen wecke man mit diesem Vorschlag nur wieder falsche Hoffnungen beim Bürger. Herr Stahl habe seine Bedenken bereits vorgetragen. Deshalb werbe Herr Sauer auch für die Ablehnung des Antrages.
Herr Neue macht sich die von Herrn Stahl eingebrachte Formulierung zu Eigen.
Herr Sloma merkt an, dass die Daten zum Nenndurchfluss nicht stimmen, da dieser in m³/Stunde bemessen werde.
Herr Labod beantragt, den Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen, da ihm nicht klar sei, über was genau man jetzt abstimmen wolle, da sich immerzu etwas ändere oder nicht stimme. Er möchte auch daran erinnern, dass man für die Einbringung von Anträgen Fristen zu wahren habe.
Frau Dr. Bossmann bittet die Verwaltung darum, eine Möglichkeit zu finden, diesen eingebrachten Sachantrag für alle zu kopieren.
Herr Vida stellt klar, dass das Einbringen von Anträgen ein Recht jeder Fraktion sei. Und einen Antrag einfach von der Tagesordnung zu nehmen, würde die kommunalverfassungsmäßigen Rechte einer Fraktion verletzten. Insofern sei der Antrag von Herrn Labod unzulässig. Des Weiteren sei hier auch nicht das Öffentlichkeitsrecht verletzt, denn das Thema sei bereits in der Tagesordnung grob umschrieben. Auch in der Vergangenheit seien komplette Ersetzungsanträge als Änderungsanträge anerkannt worden.
Und letztendlich werde auch nur beantragt, dass das, was als Beschluss gefasst werden sollte, erst durch den WAV geprüft werde.
Frau Dr.Enkelmann verweist darauf, dass, wenn man sich vorab gründlich mit der Vorlage beschäftigthabe, inhaltlich auch alles in dem nun vorliegenden Antrag wiederfände. Dieser wurde lediglich in einen Prüfauftrag umgewandelt.
Herr Rehmer möchte für den Fall, dass der Antrag angenommen werde, wissen, wie realistisch der vorgegebene Zeitraum zur Beschlusserfüllung wäre.
Herr Stahl halte das Datum November für sehr sportlich und erläutert den weiteren Werdegang im Falle einer Beschlussfassung. So müsste schnellst möglichst eine Verbandsversammlung einberufen werden, incl. Veröffentlichung im Amtsblatt unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen. Sollte dann in der Verbandsversammlung der Beschluss gefasst werden, müsste der Verbandsvorsteher infolgedessen sich Angebote einholen. Letzteres werde wiederrum nicht zeitnah möglich sein, zumal es auch schwierig werde, hier eine Fremdfirma zu beauftragen, der die Zahlen noch gänzlich unbekannt seien. Wie viel Zeit dies insgesamt in Anspruch nähme, könne er nicht sagen. Vielleicht wäre es der WIBERA möglich; einer Fremdfirma aber sicher nicht. Von daher halte er den gesetzten Termin für sehr gewagt. Man dürfe bei der Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch die Kosten nicht außer Acht lassen. Beauftrage man eine Fremdfirma würde dies sicher kein niedriger 5-stelliger Betrag sein. Und wenn dann letztendlich ein Prüfungsergebnis vorliege, müsse dieses erst wieder vorab in der SVV beraten werden, um dann nochmals in die Verbandsversammlung eingebracht zu werden.
Frau Reimann merkt an, dass man bis dahin einen neuen Verbandsvorsteher habe und sollte man tatsächlich WIBERA mit der Prüfung beauftragen, die Zahlen sowieso wieder nicht anerkennt werden.
Frau Dr. Bossmann fasst zusammen, dass ihr der Antrag von Herrn Labod auf Zurückstellung der Vorlage sowie der Sachantrag von Herrn Neue vorliegen. Um eine Sicherheit des Beschlusses herbeizuführen, werde sie veranlassen, dass dieser Beschlussvorschlag für alle kopiert werde.
Es folgt eine Unterbrechung von 20.38 Uhr – 20.57 Uhr.
Herr Dyhr beantragt die namentliche Abstimmung
Herr Labod möchte den Antrag nach wie vor nicht zulassen, da man ansonsten in eine Situation gebracht werde, einen Antrag zu beschließen, ohne diesen geprüft zu haben. Der Antrag sei auch nicht ergebnissoffen und es fehlen Inhalt und Begründung. Er halte den Antrag für nicht abstimmungswürdig.
Frau Dr. Bossmann nennt die Möglichkeiten die man habe, mit dem Antrag umzugehen. Entweder man weist ihn zurück, vertagt ihn oder unterbricht die Sitzung, um den Antrag hinsichtlich seiner Rechtssicherheit zu prüfen. Man müsse nun abwägen, von welcher Möglichkeit man Gebrauch machen möchte.
Der Antrag sei völlig durcheinander, so Herr Keil. Er gebe nicht her, dass die rechtliche Prüfung gleichzeitig durch einen Rechtsanwalt erfolgen könne. Geprüft werden sollen die Auswirkungen eines bestimmten Modells. Und dann habe man zwei Beschlüsse mit einer klaren Auftragslage. Beides zusammen jedoch gehe nicht. Er halte den Antrag deshalb für so unschlüssig und widersinnig, dass er nicht beschlussfähig sei.
Herr Nickel ergänzt, dass dies auch schon für die Variante 3 zutreffend sei. Sinn, Zweck und Ziel des Antrages sei einzig und allein eine Gebührenumstellung. Um nichts anderes gehe es hier und dies gebe auch der Beschlussinhalt wieder, wenn auch etwas geschmückt. Man solle nun abstimmen und dann werde man ja sehen, wer noch zu seinem Wort stehe.
Frau Bittersmann findet den Antrag ebenfalls etwas kraus und nimmt auf die bisherige Debatte Bezug. Wenn man nun also diesen Antrag zur Abstimmung freigebe, müsse er wenigstens inhaltlich stimmen und dies sei in Punkt 2 schon mal nicht der Fall.
Herr Labod bittet Frau Dr. Bossman um eine Entscheidung, ob sie den Antrag als Zulässig erachte oder nicht.
Frau Dr. Bossmann werde den Antrag, aufgrund von Genese und der Historie, zur Beschlussfassung zulassen, es sei denn, es werde ein Antrag auf Vertagung der Vorlage gestellt.
Herr Sauer möchte wissen, ob es sich bei dieser neuen Version um einen gemeinsamen Antrag von BfB und Unabhängiger Fraktion handele. Falls ja, müssen beide Fraktionsvorsitzende diesen Antrag unterschreiben.
Dies bejaht Herr Vida.
Frau Dr. Bossmann bittet um die namentliche Abstimmung.
Namentliche Abstimmung
Abgeordneter |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
Herrn Strese |
x |
|
|
Herrn Vida |
x |
|
|
Herrn Dr. Ueckert |
x |
|
|
Herrn Blättermann |
|
x |
|
Herrn Werner |
x |
|
|
Herrn Dr. Maleuda |
x |
|
|
Herrn Gemski |
x |
|
|
Herrn Althaus |
|
x |
|
Frau Bittersmann |
|
x |
|
Frau Dr. Enkelmann |
x |
|
|
Frau Petroll |
|
|
|
Herrn Seeger |
x |
|
|
Herrn Labod |
|
x |
|
Herrn Rehmer |
|
|
x |
Frau Dr. Bossmann |
|
x |
|
Herrn Herrmann |
|
x |
|
Herrn Keil |
|
x |
|
Herrn Sauer |
|
x |
|
Herrn Neue |
x |
|
|
Frau Feldmann |
|
x |
|
Herrn Makarski |
|
x |
|
Herrn Neitzel |
x |
|
|
Herrn Dyhr |
|
x |
|
Frau Scheidt |
x |
|
|
Herrn Dr. med. habil. Tontschev |
x |
|
|
Herrn Stahl |
|
|
x |
Herrn Kirsch |
x |
|
|
Herrn Werner |
x |
|
|
Herrn Dr. Weßlau |
x |
|
|
Herrn Nickel |
|
x |
|
Frau Reimann |
|
x |
|
Herrn Sloma |
|
x |
|
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 14 |
Enthaltungen: | 2 |
Stimmverhältnis: | mehrheitlich |
Ergebnis: | angenommen |