9.3 Mitteilungen des Bürgermeisters einschließlich Beantwortung der Stadtverordnetenanfragen und Aussprache
Herr Stahl informiert darüber, dass der nächste Sitzungsblock aufgrund des geplanten Unternehmerempfanges und des Hussitenfestes, um eine Woche nach vorn geschoben werde.
Im Anschluss kommt er zu den vorab schriftlich eingereichten Fragen der Stadtverordneten:
Anfrage von Herrn Vida vom 15.04.2015:
Ich bitte Sie um Information, wer welche Fragen für die Anhörung im A4 am 13.04.2015 eingereicht hat.
Anfragen von Herrn Rehmer vom 21.04.2015
Wie viel Fragen wurden zur Anhörung des Diamant e.V. für die Ausschusssitzung des A4 am 13.04.2015 eingereicht?
Welche Fraktion reichte wie viele Fragen ein?
Wie lauten die jeweiligen Fragen der einzelnen Fraktionen?
Antwort der Verwaltung:
Die Antwort der Verwaltung bezieht sich auf die Fragen insgesamt, da es sich um die gleiche Angelegenheit handelt.
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Sport am 02. März 2015 wurde beschlossen, dass vor einer Entscheidung über die Zuschussanträge der Vereine "DIAMANT" Sozialer Integrationsverein für Zuwanderer des Landkreises Barnim e.V. und Jüdische Gemeinde Landkreis Barnim e.V. eine Anhörung der Vereinsvorsitzenden in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Sport am 13.04.2015 stattfinden soll.
Im Vorfeld der Anhörung gab es für die Mitglieder des A4 die Möglichkeit, bis zum 20.03.2015 Fragen vorab im Dezernat III einzureichen, die dann über das Hauptamt an die Vereinsvorsitzende, Frau Sandler, und die Ausschussvorsitzende, Frau Poppitz, weitergeleitet worden sind.
Fristgemäß gingen folgende Fragen ein:
Frau Butschak (Unabhängige Fraktion, sachkundige Einwohnerin im A4):
Für das Jahr 2015 wurden im Bereich der sozialen Projekte sowohl von der jüdischen Gemeinde Landkreis Barnim e.V. als auch vom Verein "DIAMANT" finanzielle Zuschüsse zur Durchführung von verschiedenen Veranstaltungen beantragt. Welche Veranstaltungen sind das?
Können Sie bitte, damit es nicht zu doppelter Förderung ein und desselben Projektes unter verschiedenen Vereinsnamen kommen kann, nachweisen, dass es sich bei den geplanten Veranstaltungen der beiden Vereine um verschiedene, voneinander abgegrenzte Projekte handelt, obwohl sich die Vereine dieselben Räumlichkeiten teilen (z.B. anhand der ungefähren Terminplanung für das laufende Jahr)?
Auch im vergangenen Jahr wurden Projekte der beiden Vereine gefördert. Gibt es dazu eine Art Auswertung oder Abrechnung, aus der ersichtlich ist, dass es sich in der Vergangenheit bei den geförderten Projekten um verschiedene Veranstaltungen der beiden Vereine gehandelt hat?
Beide Vereine haben auch Zuwendungen für ihre Kinder- und Jugendprojekte beantragt. Der Antrag der jüdischen Gemeinde ist abgelehnt worden, weil die verbleibenden Restmittel in Höhe von 800 Euro nicht ausreichen würden, um die Finanzierung des Projektes "Was heißt jüdisch sein" absichern zu können. Stimmen Sie mit dieser Einschätzung der Stadtverwaltung überein oder könnte das Projekt auch mit diesem recht geringen Zuschuss durchgeführt werden?
Frau Reimann (SPD/Freie Fraktion; Stadtverordnete; Mitglied im A4):
Der Verein beantragt Gelder zu Veranstaltungen, die natürlich auch die Öffentlichkeitsarbeit berühren, aber im Internet sind die letzten Einträge zu Aktivitäten aus den Jahren 2011 und 2012. Warum wird nichts über die Vereinsarbeit berichtet?
Warum wird nicht erwähnt, dass beide Vereine durch die Stadt Bernau gefördert werden?
Warum erfolgt keine Vernetzung der Vereine?
Beide Vereine haben die gleiche Vorsitzende und wenn die Ziele gleich sind warum erfolgen dann keine gemeinsamen Veranstaltungen und Veröffentlichungen?
Sollten die Ziele unterschiedlich sein, stellt sich die Frage, wie die Vorsitzende unterschiedliche Interessen vertreten kann?
Warum sind im Internet weder über die "Jüdische Gemeinde Landkreis Barnim e.V." noch über den Verein "Diamant e.V." konkrete Ziele oder Tätigkeiten zu finden? Hier steht lediglich der Hinweis bzw. eine Auflistung von ähnlichen Vereinen unter dem Begriff beider Vereine.
Wie finanzieren sich die Vereine, um auch in Zukunft auf sicheren Beinen zu stehen?
Da die Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Nutzung belegt sind, stellt sich auch hier die Frage, ob es wirklich eine Trennung der Vereinsarbeit und natürlich der Zuschüsse gibt?
Herr Vollbrecht (CDU-Fraktion, sachkundiger Einwohner im A4):
In wie viel Vereinen/ Organisationen, die bei der Stadt Fördermittel im Bereich Sport, Kultur, Soziales und Jugend beantragten, hat Frau Sandler eine leitende Position inne?
Wie viel Mitglieder dieser Vereine/ Organisationen sind in mehr als einen von Frau Sandler geführten Vereinen/ Organisationen Mitglied?
Ein Verein ist der Zusammenschluss einer Gemeinschaft mit gleichem Interesse. Was sind die prägnantesten Unterschiede der Interessengemeinschaften, die unter Frau Sandler Fördermittel bei der Stadt Bernau beantragten?
Welche drei wesentlichen Vorteile bringen eine Trennung der Vereine/ Interessengemeinschaften mit sich?
Beantragten die unter 1 erfragten Interessengemeinschaften in den letzten fünf Jahren EU-Fördermittel?
Darüber hinaus gingen nach Fristablauf noch die nachfolgenden Fragen am 02.04.2015 ein. Da die Einladung mit den Fragen schon an Frau Sandler verschickt worden waren, sollte dieser Fragenkomplex – nach Absprache mit der Ausschussvorsitzenden - mündlich zur Anhörung gestellt werden.
Herr Makarski (Bündnis90-Grüne/Piraten, Stadtverordneter, Mitglied im A4):
Wer vermietet die Räumlichkeiten an wen? Dieses betrifft Diamant e.V. und die Jüdische Gemeinde e.V. mit ihren Räumen in Bernau.
Was sind die Gründe, warum sehr wenige Informationen über die Arbeit von Diamant e.V. und die Jüdische Gemeinde e.V. an die Öffentlichkeit gelangt?
In diesem Zusammenhang dankt Herr Stahl Frau Poppitz ausdrücklich für ihre Arbeit als Ausschutzvorsitzende. Ihre Arbeit war immer von Sachlichkeit geprägt. Er bedauere zutiefst, dass sie zukünftig für diese Arbeit nicht mehr zur Verfügung stünde.
Anfrage von Frau Dr. Enkelmann:
Im Jahre 2001 hat die SVV den Beschluss gefasst, in der Stadt ein Ökokonto einzurichten. Dadurch sollten Ersatzmaßnahmen, die sich aus Investitionen ergeben, gebündelt werden. Wie ist der Stand der Umsetzung dieses Projektes?
Antwort der Verwaltung:
Hier müsse noch eine umfassende Stellungnahme erarbeitet werden. Es gibt derzeit noch kein Ökokonto. Man werde aber eruieren, warum der Beschluss noch nicht umgesetzt worden sei und über die Gründe informieren.
Anfrage von Frau Petroll:
Als Stadtverordnete der Bernauer Linken wurde ich vermehrt auf die Problematik des Taubendrecks und sogar "angreifender" und zunehmend aggressiver Tauben im Fahrradparkhaus und auch auf dem S-Bahnhof hingewiesen und ich werde von unseren Einwohnern gefragt, in wie weit von der Stadt Bernau hier bereits Maßnahmen im Fahrradparkhaus ergriffen wurden und geplant sind bzw. ob von der Stadt Bernau bereits Kontakt mit der S-Bahn-Berlin GmbH aufgenommen wurde bzgl. der wohl sicher bekannten sich zuspitzenden Problematik auf dem S-Bahnhof. Neben der persönlichen Information möchte ich diese Anfrage gern als Anfrage an den Bürgermeister in der kommenden Stadtverordnetenversammlung öffentlich beantwortet wissen, da viele Pendler von der Problematik betroffen sind.
Antwort der Verwaltung:
Die Taubenproblematik ist hier im Hause seit längerer Zeit bekannt. Mit der Deutschen Bahn als Grundstückseigentümerin des Bahnhofs ist in der Vergangenheit hier bereits mehrfach Kontakt aufgenommen worden. Für das Fahrradparkhaus wurden bereits im Herbst des Jahres 2014 mit einer Firma Maßnahmen zur Taubenvergrämung abgestimmt und beauftragt. Da hier einzelne abwehrende Bauteile geklebt werden, können die Arbeiten erst durchgeführt werden, wenn durchgängig tags und nachts Temperaturen von mindestens 10°C herrschen. Derzeit gehe ich davon aus, dass die Arbeiten in der 19. Kalenderwoche 2015 abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Sonderreinigung des Parkhauses beauftragt.
Anfrage aus der Sitzung des Ortsbeirates Birkholzaue zum Beschluss über die integrierte Konzepterarbeitung (Dorfentwicklungskonzeption) der Ortsteile Birkholz, Birkholzaue und Birkenhöhe 2015:
Zur Einbindung und Erarbeitung dieser Konzeption der Ortsteile, bitten wir um kurzfristige Mitteilung, und Festlegung eines verbindlichen Termins zur Beratung. Des Weiteren ist uns der derzeitige Sach- und Bearbeitungsstand der Konzeption mitzuteilen. Bisher sind wir in die Vorbereitungen und Absprachen nicht einbezogen worden.
Antwort der Verwaltung:
Mit Beschluss über die Strategie zur Integrierten Konzepterarbeitung 2015 wurde durch die SVV entschieden, dass ein Integriertes Entwicklungskonzept für die Gesamtstadt (INSEK) inhaltlich abgestimmt zu dem Entwicklungskonzept für die Ortsteile Birkholz, Birkholzaue und Birkenhöhe erfolgen soll. Gleichzeitig wurde zugestimmt ein räumlich gefasstes Konzept für die drei Ortsteile zu erstellen. Es handelt sich dabei um zwei getrennt erfolgende Bearbeitungen. Für das INSEK wurde bisher ein Entwurf für eine Aufgabenstellung auf der Grundlage der Arbeitshilfe des Landes Brandenburg erarbeitet, die der SVV zum Beschluss vorzulegen ist und derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung befindlich ist. Für die Entwicklungskonzeption der Ortsteile sollte im Vorfeld der Aufgabenstellung eine Abstimmung mit den Ortsbeiräten erfolgen, um die Zielsetzung zu konkretisieren und eine tragfähige Bearbeitung unter Beteiligung der Ortsteile sicherzustellen.
Ein zeitnaher Abstimmungstermin wird durch die Verwaltung im Mai/Juni koordiniert. Danach erfolgt die Bearbeitung der Aufgabenstellung und Vergabe der Konzeption an ein externes Büro. Für die Bearbeitung ist in der Regel ein Jahr einzuplanen, um eine Einbeziehung der Ortsteile zu gewährleisten.
Des Weiteren liegt noch eine Anfrage von Herrn Dyhr vom 22.04.2015 vor, die aber aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr beantwortet werden konnte und deshalb zum Protokoll nachgereicht werde.
Anfrage:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.06.2014 die Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 für unwirksam erklärt. Das Urteil ist nach Abweisung der vom Land Brandenburg eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht nunmehr rechtskräftig geworden. Die Berliner Verordnung über den LEP B-B bleibt von dieser Entscheidung unberührt. Im Land Brandenburg leben damit die Vorgängerplanungen wieder auf und sind von den Kommunen im Zuge der Anpassung der Bauleitplanung zu beachten:
Im Einzelnen sind dies:
- der Landesentwicklungsplan I Brandenburg - zentralörtliche Gliederung (LEP I), 1995
- der Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin (LEP eV), 1998
- der Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg – ergänzende Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum (LEP GR), 2004
- § 16 Abs. 6 des Landesentwicklungsprogramms, 2003
- die Regionalpläne zur zentralörtlichen Gliederung in den Regionen Uckermark-Barnim, Oderland-Spree, Lausitz-Spreewald und Prignitz-Oberhavel. Die Region Havelland-Fläming verfügt über keine diesbezüglichen Festlegungen.
Die Landesregierung Brandenburg beabsichtigt, die brandenburgische Rechtsverordnung zum LEP B-B wieder in Kraft zu setzen. Es ist davon auszugehen, dass dieses Verfahren bis zur Sommerpause abgeschlossen wird.
Es wird vor diesem Hintergrund um Auskunft gebeten:
- ob und ggf. welche der aktuell in der SVV diskutierten oder bereits beschlossenen Pläne von der geänderten Rechtsgrundlage betroffen sind,
- wenn ja, welcher Art die Auswirkungen sind, und
- wie die Verwaltung der Stadt Bernau bei Berlin mit den geänderten Planungsgrundlagen umzugehen gedenkt.
Damit endet die Beantwortung der schriftlich eingereichten Fragen.
Frau Reimann bringt deutlich zum Ausdruck, dass Frau Poppitz beide Sitzungen (wo es um die Zuschüsse ging), wie immer ganz korrekt geleitet habe. Es wurde eine Anhörung durchgeführt. Und wenn es nun im Nachhinein verboten werde, ganz normale Fragen dazu zu stellen, brauche man zukünftig auch keine Anhörungen mehr durchzuführen. Dann sollte man aber auch die Zuschussvergaben zu den einzelnen Religionseinrichtungen separat behandeln.
Auch Frau Dr. Enkelmann sei furchtbar traurig, dass eine der aktivsten und erfahrensten Ausschussvorsitzenden diese Position nicht mehr ausüben wolle. Man soll diese Entscheidung aber auch respektieren. Ihre Fraktion werde zu gegebener Zeit einen Vorschlag für eine neue Ausschussvorsitzende unterbreiten. Frau Poppitz bliebe aber weiter in der Fraktion, in der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag. Frau Dr. Enkelmann möchte an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen, Frau Poppitz für ihr großes Engagement zu danken. Dank ihr habe man viele wichtige Kontakte in der Stadt. Sie sei in vielerlei Hinsicht ein großes Vorbild.
In Bezug auf ihre Nachfrage zu dem Ökokonto, gehe es Frau Dr. Enkelmann auch prinzipiell darum, wie man mit den Beschlüssen der SVV umgehe. Sie erinnert an den beschlossenen Maßnahmekatalog und erläutert nochmals kurz die Idee, warum man ein Ökokonto einrichten wolle. Sie werde dazu gelegentlich wieder nachfragen.
Zur Verhinderung des Taubendrecks schlage sie vor, auf dem Bernauer Bahnhof regelmäßig Namensnennungen von Zügen stattfinden zu lassen, denn dann werden diese auch immer gründlich gesäubert.
Herrn Sauer interessiere der Sachstand zum Livestreaming.
Herr Stahl gehe davon aus, dass der Beschluss fristgerecht umgesetzt werde.
Herr Herrmann schlägt zu dem Taubenproblem vor, Falkenkästen aufzubauen. Denn wo Falken seien, gäbe es keine Tauben mehr.