6.1. Mitteilungen des Bürgermeisters einschließlich Beantwortung der Stadtverordnetenanfragen * Pause * Diskussion
Mitteilungen des Bürgermeisters
- Öffentlicher Teil -
Seit der letzten Stadtverordnetenversammlung im Juni und meinem letzten Bericht sind drei Monate vergangen. Viele von Ihnen werden die Sommerpause auch für Ihren Jahresurlaub genutzt haben. Dennoch ist in dieser Zeit viel geschehen:
Ihnen wird sicher aufgefallen sein, dass die Thematik Entlastungsstraße nicht nur im kommunalpolitischen Raum immer wieder auf der Tagesordnung steht, sondern auch die Bürgerschaft engagiert an diesem Thema teilnimmt.
Hier steht zum einen der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt Bernau bei Berlin über die Planung, den Bau und die Mitfinanzierung der abschnittsweisen Verlagerung der Landesstraßen 314 und 200 in eine bahnparallele Linienführung an, die im Juli im Stadtentwicklungsausschuss und im Hauptausschuss beraten wurde.
Darüber hinaus wird an die Stadt immer wieder die Frage herangetragen, wie sich der Verlauf des nördlichen Teils der Entlastungsstraße ab der Börnicker Chaussee gestalten wird.
Der Stadtplanungsamtsleiter, Herr Seeger, wird nachher in der Einwohnerfragestunde zu dieser Thematik referieren, darum möchte ich ihm an dieser Stelle nicht vorweg greifen.
Im Juni diesen Jahres fand in der Verwaltung die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2008 statt.
Heute hat das Abschlussgespräch mit der Verwaltungsprüferin des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes stattgefunden, die Stellungnahme der Verwaltung wird erarbeitet.
Am 13. August hat Infrastrukturminister Dellmann an die Stadt einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 725.000,00 € für Fördermittel aus dem Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ übergeben. Die Mittel werden u. a. für den letzten Bauabschnitt der Berliner Straße, die Fertigstellung des Stadtmauerweges und die Sanierung des Hungerturmes eingesetzt werden.
Der rbb hat am 13. August über die Entwicklung unserer Stadt seit der Maueröffnung vor 20 Jahren berichtet. Einige von Ihnen waren bei der rrb-live-Sendung auf dem Marktplatz in Bernau dabei, andere werden die Sendung „Brandenburg aktuell“ auf dem Bildschirm verfolgt haben.
Ein Thema war die Errichtung der Mauerteile, die anlässlich des 20. Jahrestages des Mauerfalls am 09. November aufgestellt werden sollen.
Aus Sicht der Verwaltung wird als geeigneter Ort für die Aufstellung die Außenstelle der Kreisverwaltung in der Jahnstraße favorisiert.
Diesbezüglich wurde eine Anfrage beim Landkreis gestellt.
Außerdem gab es ein Gespräch zwischen dem Dezernenten Herrn Illge und dem Künstler Therry Noir, in dem letzterer zugesagt hat, zur Aufstellung der Mauerteile nach Bernau zu kommen. Aus seiner Sicht wäre für diesen Anlass der 2. oder 3. November möglich. Der genaue Termin wird Ihnen noch bekannt gegeben.
Am 16. August durfte ich neben weiteren Gästen bei der Eröffnungsveranstaltung der Jüdischen Woche weilen, die von der Jüdischen Gemeinde des Landkreises Barnim veranstaltet worden ist. Die Veranstalter knüpften an diese Festwoche insbesondere die Ziele, die interkulturelle Verständigung zu fördern und die Akzeptanz der Jüdischen Gemeinde zu vergrößern.
Im Tierheim Ladeburg fand am 22. August der Tag der Offenen Tür statt. Ich nahm diesen Tag zum Anlass um mich über die Situation vor Ort zu informieren.
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Auch hinsichtlich der Gründung der Stiftung „Baudenkmal Bundesschule Bernau“ kann ich Ihnen einen neuen Sachstand berichten. Am 26. August weilten erstmals alle potenziellen Mitstifter zu einer gemeinsamen Sitzung in Bernau. Inhalt der Besprechungen war der Satzungsentwurf der Stiftung, zu dem bis auf wenige Fragen weitestgehend Einigkeit erzielt werden konnte. Die nächsten Schritte werden hier die gemeinsame Klärung der restlichen Fragen und die Übersendung des Satzungsentwurfs an die Stiftungsaufsicht zum Zwecke der Prüfung sein.
Auch der Fakt, dass der Kreistag am 07. Oktober im Bauhausensemble seine Sitzung durchführen wird, ist als deutliches Signal seinerseits zu werten, dass er der Gründung der Stiftung positiv gegenüber steht.
Am 29. August, als im Land Brandenburg die Einschulungen stattfanden, eröffnete in der Ladeburger Chaussee die Evangelische Grundschule. Mit dieser Schule gibt es für die Bernauer ein weiteres Angebot in der Bernauer Schullandschaft.
Ich durfte an diesem Tag dabei sein, als in der Grundschule am Blumenhag die stolzen Erstklässler eingeschult wurden.
Am 01. September konnten sechs neue Auszubildende in der Bernauer Stadtverwaltung begrüßt werden. Von ihnen werden jeweils zwei Auszubildende bei uns die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, zum Forstwirt bzw. zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste absolvieren. Die Stadtverwaltung bildet insgesamt gegenwärtig 19 Auszubildende aus.
Auch die Waldbegehung im Bernauer Stadtwald am 02. September war wieder ein besonderes Erlebnis. Unsere Förster hatten die Teilnehmer durch die Schönower und die Bernauer Heide geführt. Bedauerlicherweise nahmen nur sechs Stadtverordnete an der Begehung teilnehmen.
Auch die Bernauer Gesundheitstage, die Anfang September stattfanden, sind schon wieder Geschichte. Aufgrund der positiven Resonanz unter den Gästen und der guten Auslastungen der Veranstaltungen planen die Akteure für das nächste Jahr eine Neuauflage. Die Gesundheitstage werden dann bereits zum 12. Mal stattfinden.
Dem Unternehmen Bernauer Kunststoffe gratulierte ich am 04. September zu seinem 15 jährigen Bestehen.
Am letzten Wochenende eröffnete die barnimbau Bernau, Messe für Haus, Energie und Umwelt zum 6. Mal in Folge in Bernau ihre Pforten. Im Rahmen der Messe fand auch der 14. Wirtschaftstag statt.
Aber auch die Bernauer Kultur und der Sport hatten in den letzten Wochen eine Menge zu bieten:
So möchte ich hier nur beispielhaft die folgenden aufführen:
- Heidefest Schönow,
- Börnicker Bauernmarkt,
- langer Tag der Jugendeinrichtungen,
- 24 Stunden von Bernau,
- Tag des offenen Denkmals,
- Kinderfilmfest und das
- Festival alter Musik.
Bevor ich meinen Bericht abschließe möchte ich Ihnen auch noch einen kurzen Ausblick auf die kommenden Ereignisse und Termine geben.
Am 26. September feiern die Schiedsfrauen und –männer ihr 15-jähriges Bestehen.
An diesem Wochenende finden die Bundestags- und Landtagswahlen statt. Die Ergebnisse dieser Wahlen werden sicherlich alle mit Spannung erwarten. Ich bitte alle dringend zur Wahl zu gehen und damit auch Demokratie zu leben.
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Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt führt am 02. Oktober ihre alljährliche Festveranstaltung anlässlich des Tages der Deutschen Einheit in Lobetal durch.
Im Oktober wird eine kleine Abordnung des Freundeskreises Champigny auf Einladung des Partnerschaftskomitees in Champigny in Frankreich weilen und dort mit den Gastgebern und Gästen der anderen Partnerstädte an einer Wanderung teilnehmen. Über die Einladung der Partnerstadt hatte ich bereits im letzten Hauptausschuss informiert.
Gegenwärtig findet der Wettbewerb familienfreundliches Unternehmen in Bernau statt, der vom Lokalen Bündnis für Familie Bernau veranstaltet wird und bei dem ich Schirmherr bin.
Sollten Sie, verehrte Stadtverordnete, ein Unternehmen in Bernau kennen, welches Familienfreundlichkeit als Bestandteil seiner Unternehmensführung inne hat, so motivieren Sie dieses, am Wettbewerb teilzunehmen. Der Bewerbungszeitraum läuft am 30. Oktober ab.
Am 13. Oktober wird mit allen Akteuren, die sich mit der Stadt am bundesweiten Wettbewerb „entente florale“ beteiligt haben, eine Auswertung stattfinden.
Ich möchte meinen Bericht auch nutzen, um Ihnen, verehrte Stadtverordnete noch Termine bekannt zu geben, zu denen Sie herzlich eingeladen sind:
- Am 01. Oktober wird auf Anregung des Stadtentwicklungsausschusses das Gutshaus in Börnicke übergeben.
- Am 02. Oktober findet um 11:00 Uhr in Schönow das Richtfest für den Neubau der Kita statt. Hierzu finden Sie eine Einladung in Ihren Unterlagen.
Abschließend möchte ich Sie schon einmal darüber informieren, dass die 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03. Dezember in der Rotunde des Schulerweiterungsbaus der Tobias-Seiler-Oberschule in der Zepernicker Chaussee stattfinden soll.
Anlass für die Ortsveränderung ist der Bericht „barrierefreies Bernau“, der in dieser Sitzung auf der Tagesordnung stehen wird. Im Rahmen der Baumaßnahmen ist in der Rotunde auch eine Induktionsspule eingebaut worden, so dass auch schwerhörige Menschen dem Bericht ohne Einschränkungen folgen können.
Bericht des Bürgermeisters zu Baumaßnahmen der Stadt Bernau bei Berlin
Hochbau
Börnicke - Brennerei
Die Sicherungsarbeiten am Dach sind abgeschlossen.
Die Schadstoffe/ Altlasten im Brennereigebäude, welche u.a. Krebs erregend sind,
wurden erfolgreich beseitigt. Das abschließende Gutachten zur Raumluftmessung stellt fest, dass von der sanierten Bausubstanz keine gesundheitlichen Gefahren mehr ausgehen. Damit ist die Nutzung der Brennerei möglich.
Die fachgerechte Entsorgung der Altlasten auf dem Hofgelände wird weiterhin durch das Bodenschutzamt des Landkreises Barnim begleitet.
Hungerturm
Am denkmalgeschützten Hungerturm ist die Sanierung der Turmspitze sowie des Zinnenkranzes und des Turmschaftes aus Mitteln der Stadtkernsanierung vorgesehen. Die Ausschreibung und die Auftragsvergabe sind erfolgt. In der kommenden Woche wird mit den Gerüstarbeiten begonnen. Bei planmäßigem Verlauf ist mit einem Abschluss der Arbeiten bis Ende November diesen Jahres zu rechnen.
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Schulen
Erweiterungsneubau Grundschule am Blumenhag u. Tobias-Seiler-Oberschule, BA 1,
Fluranbau, Umbau/Sanierung Grundschule am Blumenhag, BA 2
Der Erweiterungsneubau wurde mit Schuljahresbeginn in Nutzung genommen. In der Rotunde und an den Außenanlagen werden Restarbeiten ausgeführt.
Die Sanierungsarbeiten im Altbau (BA 2) sind derzeit in der Rohbauphase. Dabei sind insbesondere die Schneid- und Stemmarbeiten unvermeidlich mit Lärm verbunden. Es wird ausdrücklich für das Verständnis gedankt und gleichzeitig aber auch weiterhin um Geduld gebeten.
Grundschule Schönow – Ersatzbau
Die Aufstellung der Klassenraumcontainer einschließlich der Herstellung der in diesem Bereich nötigen Außenanlagen ist abgeschlossen. Das Vorhaben ist durch die erforderlichen Behörden abgenommen und von der Schule planmäßig zum Schuljahresbeginn Anfang September in Nutzung genommen worden.
Kitas
Kita-Neubau Schönow
Die Maurer- und Betonarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss. Die Zimmermannsarbeiten werden in der nächsten Woche fertiggestellt sein. Der Dachdecker beginnt bereits am kommenden Montag am gartenseitigen Baukörper mit den vorbereitenden Arbeiten für das Gründach. Alle erforderlichen Tür- und Fensterelemente sowie die Metallbaukonstruktion des Atriums werden Anfang November montiert, so dass der Gebäudeabschluss vor Einbruch der Winterperiode erfolgen kann. Weitere Ausbauarbeiten können so planmäßig fortgesetzt werden.
Hier hatte ich zuvor schon darauf hingewiesen, dass am 02.10.2009 um 11:00 Uhr das Richtfest gefeiert werden soll.
Kita der AWO „Regenbogen“, Neptunring 3
Die vollständige Küchensanierung konnte bis auf Restarbeiten während der Schließzeit der Kita in den Sommermonaten erfolgen. Alle Arbeiten sind abgenommen und die Übergabe zur Nutzung an die Kita hat mit Schuljahresbeginn bereits stattgefunden.
Tiefbau
Heidestraße, OT Schönow
Sämtliche Leitungsneu- und -umverlegungen sind abgeschlossen. In beiden Teilabschnitten sind die Regenentwässerung, die Gehwege und die Zufahrten fertig gestellt. Die Fahrbahn wurde am 22.09.09 mit der Asphaltdecke versehen. Die Inbetriebnahme der Straßenbeleuchtung ist für die kommende Woche vorgesehen. Erforderliche bauseitige Restleistungen und die Baustellenberäumung werden bis spätestens Mitte Oktober realisiert. Die Begrünung der Seitenstreifen/ Mulden und die Baumpflanzung werden im Oktober 2009 ausgeführt.
Vor der neuen Kita bleibt bis zum Abschluss der Arbeiten an der Vorderfront eine Restfläche offen, so dass sich beide Baumaßnahme nicht gegenseitig behindern. Der Gehweg, zwei Baumscheiben mit Baumpflanzung und zwei Leuchtenstandorte sind in 2010 als Restleistung zu erbringen.
Straße „An der Plansche“
Die Versorgungsbetriebe haben ihre Leitungsum- und -neuverlegungen abgeschlossen. Drei Fahrbahnäste (Richtung Jahnstraße, Schulgrundstück, Eberswalder Straße) haben am 18.09.09 die Asphaltdeckschicht erhalten. Der vierte Ast (Anliegerweg in Richtung August- Bebel- Straße) wurde gepflastert. Der Gehweg und die Parktaschen sind fertig gestellt. Die Beleuchtung ist eingebaut, die Freischaltung steht noch aus.
Im Kreuzungsbereich an der Plansche ist die Naturstein-Aufpflasterug noch herzustellen, sowie die Einfriedung des Schulgrundstückes. Die Begrünung der Seitenstreifen und die Baumpflanzungen erfolgen im Oktober 2009.
Paul-Singer-Straße
Der Baubeginn erfolgte planmäßig Mitte August 2009. Zurzeit werden die Umverlegungsarbeiten für die TW-Leitung und weiterer Medienleitungen durchgeführt. Die Erdarbeiten für die Sedimentationsanlage mit Auslaufbereich zum Lindowgraben werden ausgeführt, so dass der Fertigteilschacht bis zum Ende der Woche eingebaut werden kann. Der RW-Kanalanschluss im Bereich Arthur-Stadthagen-Straße wurde begonnen. Der Baufortschritt verläuft planmäßig.
Berliner Straße 1. BA
Seit Ende August werden die Arbeiten im 2. Teilbauabschnitt Berliner Straße (zwischen Alte Goethestraße und Bürgermeisterstraße) fortgesetzt. Der Rohrleitungsbau ist bis auf wenige Anschlüsse und die noch zu stellenden Straßenabläufe abgeschlossen. Im Anschlussbereich der Brauerstraße sind noch Leitungen für Gas und Strom zu verlegen. Derzeit wird konzentriert am Straßenbau weitergearbeitet. Auf dem Gehweg Südseite ist das Plattenband verlegt und die Ober- und Unterstreifen werden hergestellt. Der Asphalteinbau ist für Mitte Oktober geplant. Nach den darauf folgenden Restarbeiten im Seitenbereich wird mit der Verkehrsfreigabe für Ende Oktober/Anfang November 2009 gerechnet.
Bahnhofsplatz
Die Leistungen für den 1. Bauabschnitt Bahnhofsplatz sind vergeben. Am 22.09.2009 wurde mit den bauausführenden Betrieben ein erstes Gespräch zur weiteren Verfahrensweise geführt. Mit der Baumaßnahme soll ab 12.10.2009 (Termin abhängig von der Erlaubnis zur Straßensperrung) begonnen werden. Der Umfang des 1. BA erstreckt sich auf den Rohrleitungsbau in diesem Bereich, den Bodenaustausch, die Herstellung der Fahrbahn, die Rendezvoushaltestelle mit Überdachung, die Kurzzeitparkplätze und Taxihaltestellen, sowie die Umsetzung des OdF-Denkmals. Die Bauzeit ist witterungsbedingt bis Mitte Mai 2010 festgesetzt (spätester Fertigstellungstermin).
Wohnumfeldgestaltung Kantorhaus
Mit der Baumaßnahme hinter dem Kantorhaus wird ab 28. 09.2009 begonnen. Die Bauzeit beträgt ca. 8-10 Wochen (einschließlich Pflanzung). Gemeinsam mit der WoBau wird der Innenhof neu gestaltet, die Behindertenrampe neu errichtet und die Wegeverbindung zwischen Tuchmacherstraße und Stadtmauerweg erneuert. Die Gestaltung wird mit einer umfangreichen Pflanzung abgerundet.
Rad- und Skaterweg L 30 (OT Schönow)
Mit den Bauarbeiten wurde im Juli 2009 begonnen. Die Arbeiten konnten reibungslos ohne Unterbrechung vorangetrieben werden, so dass bereits eine Vorbegehung zur Abnahme durchgeführt werden konnte. Es sind noch Restleistungen in den Randbereichen (Bankette, Mulden), bei den Sicherungsmaßnahmen durch Poller, in der endgültigen Beschilderung und in dem Querungsbereich der L 31 in Richtung Hobrechtsfelde zu erbringen. Für die beiden letztgenannten Restleistungen ist die Entscheidung des Landkreises Barnim und des Landesbetriebes Straßenwesen ausschlaggebend, diese wird bis spätestens kommende Woche erwartet. Die offizielle Verkehrsfreigabe kann erst im Anschluss erfolgen.
Heideweg und angrenzende Straßen
Mit der Realisierung der Baumaßnahme wurde ebenfalls im Juli 2009 begonnen. Die umfangreichen Umverlegungsmaßnahmen durch die Versorgungsunternehmen, die das eigentliche Straßenbaugeschehen verzögert haben, sind weitestgehend abgeschlossen.
In den Stichstraßen Ebersprung, Elchwiese und Wisentaue sind die Rigolenkästen eingebracht, die Verkehrsflächen gepflastert und auch die Zufahrten zu den Grundstücken hergestellt worden. Im Heideweg werden derzeit die Straßenbauleistungen erbracht, dabei sind die Bordanlagen bereits zu 90 % fertiggestellt.
Zepernicker Landstraße (OT Ladeburg)
Zurzeit erfolgen im Auftrag des WAV die Baumfällungen sowie die Umverlegungen der TW-Leitung als vorbereitende Maßnahme für den Straßenausbau.
Die Aufträge für den Straßenbau und die Straßenbeleuchtung sind nach A1-Beschluss vom 17.09.2009 ausgelöst worden und die Bauanlaufberatung wird vorbereitet.
Grünflächen und Wasserbau
Ersatzneubau Plansche und Wasserspielplatz
Die Rohbauarbeiten am Wasserspielplatz Plansche sind am vergangenen Montag, dem 21.09.2009, mit einer feierlichen Abnahme abgeschlossen worden. Nach dem sogenannten „Stapellauf“ beginnt nun die Ausbauphase für Eingangs-, Technik- und Sozialgebäude. Nach erfolgreicher Probebefüllung des Wasserbeckens wird derzeit die Leitungsverlegung um das Becken realisiert. Parallel beginnen die umfangreichen Landschaftsbauarbeiten zu den Außenanlagen.
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Neubau eines Regenkanals und Sandfangs „An den Weiden“ im OT Ladeburg
Zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse in der „Wegnersiedlung“ und angrenzender Gebiete ist der vorhandene Regenkanal an den Bedarf anzupassen und daher zu erneuern. Die Auftragsvergabe erfolgte im A1 in der vergangenen Woche.
Aktueller Sachstand zur Bearbeitung der Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes
Bereits im Mai 2009 wurden die Formulare zur Erfassung der Maßnahmen 001 Kita Angergang, 002 Kita Baikalplatz, 003 Kita DRK, 004 Kita AWO, 005 Kinder- und Jugendhaus Schönow/ Friedenstal und 006 GS Hasenheide an den Landkreis Barnim geschickt.
Zum Ende Juni wurde durch den Landkreis signalisiert, dass die Maßnahmen 001 – 004 freigegeben sind. Für die Maßnahmen 005 –006 wurde vorerst die Nichtförderfähigkeit auf Grund der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes mitgeteilt.
Mit Inkrafttreten des GG Art.104b ab 29.07.2009 war auch für die beiden letzten Maßnahmen die Freigabe durch den Landkreis Barnim angekündigt worden.
Seit August steht im Fachamt eine zusätzliche Mitarbeiterin zur Verfügung, in deren Verantwortung sich die Planung und Begleitung der Maßnahmen befinden.
Die planerische Bearbeitung aller Maßnahmen wurde begonnen, die Abstimmungen mit den Nutzern sind erfolgt, so dass in der Zwischenzeit die Bauanträge für die Kita Baikalplatz und die Kita AWO bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden konnten.
Die Planung für das Kinder- und Jugendhaus Schönow/ Friedenstal wird fortgesetzt und für die GS Hasenheide wurde ebenfalls mit der planerischen Bearbeitung begonnen.
Im weiteren Verlauf der Bearbeitung ist davon auszugehen, dass zum Jahresende 2009 die ersten Ausschreibungsverfahren beginnen werden. Ziel dabei ist es, die Auftragsvergaben bis zum Frühjahr 2010 umzusetzen.
Haushaltstechnisch sind die finanziellen Mittel für die Maßnahmen erfasst und im 1. und 2. Nachtragshaushalt 2009 berücksichtigt worden.
Hinsichtlich des Mittelabrufs erfolgte in dieser Woche die erste Einreichung der Formulare für die Bereitstellung eines Teilbetrages für die Kita Baikalplatz und die Kita Angergang.
Herr Handke verliest die vorab von den Fraktionen gestellten Fragen und die Antworten der Verwaltung:
Anfrage an den Bürgermeister von Herrn Joachim Ronnger zur SVV am 24.09.09
Frage:
Garagen auf städtischem Grund u. Boden
Auf der Sitzung der SVV am 31. August 2006 wurde der Beschluss Nr.. 4-619/2006 gefasst, der besagt, dass Garagenverträge für Garagen auf kommunalem Grund u. Boden, die vor dem 03.10.1990 abgeschlossen wurden, bis zum 31.12.2016 nicht gekündigt werden.
Die Nutzer von 10 Garagen in der Ladeburger Chaussee 23 haben zum 31.12.2009 von der WoBau die Kündigung ihres Nutzungsvertrages erhalten. Gilt dieser Beschluss nicht für eine 100%-ige städtische Gesellschaft wie die WoBau?
Ich bitte um Beantwortung meiner Frage zur nächsten Sitzung der SVV.
Antwort:
Der von Ihnen angeführte Beschluss Nr. 4-619/2006 wurde für alle Garagen, die auf kommunalem Grund und Boden stehen, gefasst. Die Laufzeit der in der Stadt Bernau bei Berlin vorliegenden Verträge, die vor dem 03.10.1990 abgeschlossen wurden, ist damit bis zum 31.12.2016 verlängert worden.
Dieser Beschluss gilt jedoch nicht automatisch für die WoBau mbH, da es sich hierbei um eine eigenständige Gesellschaft handelt. Sie ist deshalb nicht zwingend an diesen gebunden bzw. zur Umsetzung verpflichtet. Das wäre sicher nur dann möglich, wenn in dem Beschluss eine konkrete Festlegung dazu getroffen worden wäre.
Der A 1 hat sich mehrfach mit der Angelegenheit befasst und der Aufsichtsrat der WoBau mbH hat ergänzend dazu einen Beschluss gefasst, der etwas modifiziert ist, mit dem Ergebnis, dass uns die Geschäftsführung der WoBau dazu Folgendes mitteilt:
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung entfalten rechtlich keine direkte Wirkungskraft für die Gesellschaften der Stadt Bernau bei Berlin. Die WoBau mbH hat sich aber in ihrem Garagenbeschluss weitgehend an den der Stadt angelehnt und vom Grundsatz den gleichen Inhalt beschlossen, zusätzlich aber eine Option zur
Modifizierung des Beschlusses für Einzelstandorte aufgenommen. Diese Option ist notwendig, um spezifischen Erfordernissen des Wohnens und der Mieter Rechnung zu tragen. Garagen auf WoBau-Grundstücken stehen im Unterschied zu den Garagenanlagen der Stadt teils direkt in den Wohnhöfen, also im unmittelbaren Wohnumfeld und berühren somit die Interessen unserer
Wohnungsmieter, die wir ebenfalls zu berücksichtigen haben. Diese Garagen können beispielsweise notwendigen Umfeldgestaltungen (Herstellung von Verkehrssicherheit, Neuanlage von Spielplätzen, Umsetzung der Stadtkernsanierungssatzung), der Hofsanierung oder anderen Gesamtmaßnahmen (z.B. der arrondierenden Entwicklung des Standortes) entgegen stehen. Um in solchen Fällen nach gründlicher Abwägung handeln zu können, wurde der Vorbehalt für den Einzelfall eingefügt.
Anfragen von Herrn Labod – Freie Fraktion – zur 10. SVV am 24.09.2009
1. Frage:
Worin ist es begründet, dass die Vorlage 5-163 sich nur auf eine Photovoltaikanlage und nicht auch auf eine photothermische Anlage (Sonnewärmeanlage zur Warmwassergewinnung) bezieht, wie es im Beschluss der SVV 5-141/2009 ausgeführt ist?
Antwort zu 1.:
Die allgemeine Wirtschaftlichkeit von Photothermieanlagen (PT-Anlagen) ist nicht feststellbar, insofern wurde sie auch nicht untersucht. Wirtschaftlichkeitsberechnungen beruhen auf der Abschätzung von Kosten und Erlösen für einen längeren Zeitraum. Bei Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind die Aufwendung für die Anschaffung und damit die Kostenpositionen Abschreibungen und Zinsen sowie die Erlöse bekannt. Die Betriebskosten sind einigermaßen sicher zu ermitteln. Insofern ist auch eine allgemeine Wirtschaftlichkeit gut abschätzbar. Bei PT-Anlagen gib es keine Erlöse es werden vielmehr Kosten gespart. Die Ermittlung der eingesparten Kosten ist aber immer mit der Entstehung von Mehrkosten bei der Heizungsanlage zu sehen, welche die Grundlast sicherstellen muss. Deren Betriebsstundenanzahl verringert sich nämliche durch den Einsatz von PT-Anlagen. Der Einsatz der PT-Anlage führt auch nicht zu einer Verringerung der Auslegungsleistung der Anlage zur Grundlasterzeugung, weil für den Zeitpunkt, bei dem die Anlage ihre volle Leistung benötigt, die PT Anlage keinen nennenswerten Effekte bringt. Damit läuft die Hauptanlage eine kürzere Zeit im Jahr und bei schlechteren Wirkungsgraden. Hier ist zum Beispiel der Grund zu suchen, warum in der Carl-Friedrich-Benz-Str. 2 keine PT-Anlage konzipiert wurde. Die Holzheizung ist wirtschaftlich bereits so grenzwertig, dass eine Senkung der Jahresbenutzungsstunden durch den Einsatz der PT-Anlage letztlich beide Anlagen unwirtschaftlich macht. Insofern ist auch davon auszugehen, dass der umfassende Einsatz von PT-Anlagen zu einer Steigerung der Fernwärmepreise führt und diese Steigerung den Kostenvorteil der PT-Anlage durchaus aufheben. Dazu kommt, dass es bei den PT-Anlagen mindestens zwei vollkommen unterschiedliche Verfahren, also technische Wirkprinzipe gibt. Der Unterschied erstreckt sich nicht nur auf die Ausbeute, sondern auch deutlich auf die Kosten. Insbesondere, weil die sachgerechte Entsorgung der PT-Anlagen nach Ablauf der Standzeit erwirtschaftet werden muss.
2. Frage:
Ist der Bürgermeister bzw. die Verwaltung der Meinung, dass die Informationsvorlage 5-163 hinsichtlich der Auswahl des Gebäudes Saturnring 13-19 geeignet ist, die in der Beschlussvorlage geforderte Betrachtung der öffentlichen Gebäude auf solartechnische Eignung in der Stadt widerzuspiegeln? Wenn ja, wird um eine ausführliche und nachvollziehbare Begründung gebeten.
Antwort zu 2.:
Der Beschluss 5-141/2009 bezog die städtischen Gesellschaften ausdrücklich ein. Damit verlagert sich das Gewicht auf die Gebäude im Bestand der WoBau GmbH. Dieser Bestand ist durch mehrgeschossige Gebäude mit Flachdächern klar dominiert.
3. Frage:
Gibt es aus Sicht des Bürgermeisters und der Verwaltung nicht noch bessere Standorte zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Sonnenenergieanlagen (Spitz- statt Flachdächer) ohne kostenintensive und bauordnungsrechtlich und planerisch aufwendige Aufständerungen der Sonnenmodule?
Antwort zu 3.:
Sicher gibt es solche Gebäude. Diese stellen aber eine Ausnahme dar und sind insofern für eine repräsentative Berechnung ungeeignet.
4. Frage:
Ist der Bürgermeister bzw. die Stadtverwaltung der Meinung, dass die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Saturnring 13-19 aufgeführten Rechnungsposten geeignet sind, generell die Wirtschaftlichkeit von Sonnenenergieanlagen in Bernau zu beurteilen?
Falls nein, was gedenkt der Bürgermeister zur Beschlusserfüllung 5-141/2009 weiterhin zu unternehmen?
Antwort zu 4.:
Natürlich.
5. Frage:
Beabsichtigt der Bürgermeister bzw. die Verwaltung die ihnen zur Beschlusserfüllung insoweit eingeräumte Zeit von 6 Monaten zur Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu nutzen oder war dies zur Erfüllung des Punktes 4 der Vorlage insoweit das „letzte Wort“ des Bürgermeisters bzw. der Verwaltung?
Antwort zu 5.:
Der Punkt 4 ist mit der Information erfüllt. Natürlich spiegelt diese Rechnung nur die Wirkung der Preissenkung beim Erwerb der Module und die Senkung der Einspeiseentgelte wieder. Als Vorhersage für konkrete Vorhaben ist diese Rechnung nicht gedacht und nicht geeignet. Sollte also ein konkretes Dach auf Eignung untersucht werden, so muss dies in zeitlicher Nähe zur geplanten Investition geschehen und kann möglicherweise auchzu besseren Ergebnissen führen.
Anfrage aus dem A 5 vom 10. September zur Beantwortung in der 10. Sitzung der SVV am 24.09.2009
Frage:
Aus welchem Grund mussten im 2. Nachtragshaushalt Mittel für die Nachzahlung von GEZ-Gebühren für die Radios in den Pkws der Freiwilligen Feuerwehr eingestellt werden? Gibt es keine Befreiungstatbestände?
Antwort:
Die Radios in den Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bernau bei Berlin waren nicht angemeldet, da davon ausgegangen worden ist, dass für diese keine Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkgebühr bestehe.
Aus diesem Grund ist zunächst eine Nachzahlung erforderlich.
Ein Antrag auf Erlass der Gebühren wurde gestellt, über den allerdings noch nicht entschieden worden ist.
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Anfragen von Frau Keil – SPD Fraktion – zur 10. SVV am 24.09.2009
1. Frage:
Wie ist der Stand zum Spielplatz in Nibelungen?
Antwort zu 1.:
In der derzeitigen Bearbeitung des Haushaltsplanes für 2010 wurden finanzielle Mittel für die Planung des Spielplatzes für 2010 berücksichtigt.
Die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Baumaßnahme ist für 2011 vorgesehen.
2. Frage:
Wie viele Anträge hat die Stadt Bernau für die Ausstattung von Spielplätzen aus Geldern des SED-Vermögens gestellt?
Antwort zu 2.:
Bisher wurden vier Anträge an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nach Potsdam geschickt.
Es handelt sich dabei um die „Farbliche Gestaltung der Holzelemente auf dem Spielplatz Puschkinviertel“, um die „Sanierung der Sandspielfläche Spielplatz Parkstraße, sowie Aufstellung eines Sandspielgerätes“, um die Sanierung des Spielplatzes in der Berliner Straße/ Brüderstraße“ sowie „Beschilderung öffentlicher Spielplätze – Alkohol- und Rauchverbot“.
3. Frage:
Die Ortseingänge aus Richtung Wandlitz und Börnicke sowie die Kreuzung am Wasserturm wurden an den Landesstraßen durch Kreisverkehre gestaltet. Die Plätze erhielten gärtnerische Anlagen, die einen positiven Eindruck vermitteln. Im gesamten Jahr 2009 waren alle Anlagen überhaupt nicht gepflegt. Nach unserer Kenntnis gibt es Verträge bzw. Vertragsangebote an die Stadt Bernau zur Übernahme der Pflege der Kreisverkehrsplätze vom Landesbetrieb Straßenwesen. Die Verträge beinhalten Ablösebeträge für die entstehenden Kosten.
Fragen:
Sind diese Verträge bereits abgeschlossen?
Wenn ja, ab wann beginnt die Pflege der genannten Anlagen?
Wenn nein, wann wird dies geschehen, um 2010 und in den Folgejahren die Pflege zu sichern und ein besseres Ortsbild zu garantieren?
Antwort zu 3.
Die Vertragsentwürfe zur Übernahme der Kreisverkehre liegen vor und werden derzeit geprüft.
Über das Prüfergebnis und den Abschluss der Verträge, auch hinsichtlich der Ablösesumme ist eine gesonderte Information an die Stadtverordneten möglich.
Unabhängig davon erfolgte bereits eine Ermittlung der Flächen und Erfassung der Maßnahmen, die nach vertraglicher Übernahme der Flächen zur Pflege in den Folgejahren notwendig werden.
Die Verträge führen derzeit zu einer Mehrbelastung der Stadt.
Anfragen von Fr. Dr. Enkelmann – Fraktion DIE LINKE – zur 10. SVV am 24.09.2009
1. Frage:
Wieder einmal geht eine Saison im Freibad Waldfrieden zu Ende, ohne dass dringend notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Land zur Zukunft des Bades?
Antwort zu 1.:
In der 9. Sitzung der 5. SVV am 25.06.2009 wurden die Stadtverordneten über den Sachstand zum Freibad Waldfrieden, insbesondere ein gemeinsames Gespräch zwischen Vertretern des Finanzministeriums, des Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen und Vertretern der Stadt informiert.
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Da seitens der Stadtverordneten der Verwaltung keine konkreten Aufträge erteilt wurden, bat die Verwaltung das Finanzministerium, seinen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag zur Sicherung des Badebetriebes in Bernau Waldfrieden nachzukommen sowie um Abstimmung zur weiteren Verfahrensweise.
Mit Schreiben vom 07.09.2009 bat das Ministerium für Finanzen um einen nochmals gemeinsamen Gesprächstermin, der demnächst vereinbart werden soll.
Wie bereits mehrfach informiert wurde, ist eine Sanierung des Bades im Rahmen der bisher üblichen Unterhaltung nicht möglich. Die Vertreter des Ministeriums, des Landesbetriebes und der Verwaltung sind sich grundsätzlich darüber einig, dass eine Komplettsanierung erforderlich ist, die nicht bei laufendem Badebetrieb erfolgen kann.
Über das Ergebnis der weiteren Gespräche wird die Verwaltung entsprechend informieren.
2. Frage:
Die Gemeinde Wandlitz hat im Juli eine neue Erschließungsbeitragssatzung beschlossen. Mit dieser wird der von der Gemeinde zu tragende Anteil an der Erschließung in gleicher Höhe geregelt wie in der Straßenbaubeitragssatzung. Dieser liegt einheitlich bei 35%. Für die betroffenen Anlieger ist damit finanziell unerheblich, nach welcher Satzung ihre Straße ausgebaut wird. Das entspricht durchaus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Wie bewertet der Bürgermeister ein solches Herangehen?
Antwort zu 2.:
Grundsätzlich wäre es für die Betroffenen sicherlich von Vorteil und würde wohl begrüßt werden.
Eine Gleichsetzung des Beitragssatzes aus Erschließungsbeiträgen und Ausbaubeiträgen (Beitragssatz Anliegerstraßen) ist bedenklich und wahrscheinlich nicht rechtskonform. Zumal hier jeweils nur der Beitragssatz für Anliegerstraßen im Gespräch ist.
Eine Gleichbehandlung ist hier vom Gesetz bereits nicht gegeben. Während die Erschließung immer die erstmalige Herstellung einer Straße betrifft, handelt es sich beim Straßenbau um den Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen.
Darüber hinaus ist eine Gleichbehandlung auch aus dem Grunde nicht gegeben, da mit Reduzierung des Eigenanteils die zukünftigen Adressaten von Beitragsbescheiden besser gestellt wären, als die Adressaten, die ihre Bescheide auf der Grundlage der gegenwärtig bestehenden Satzungen erhalten bzw. erhalten haben.
Außerdem würde diese Veränderung zu Lasten der Allgemeinheit gehen und die Mittel für andere Vorhaben erheblich reduzieren.
Diese unterschiedlichen beitragsauslösenden Tatsachen lassen bereits eine sog. Gleichbehandlung bedenklich erscheinen. Diese Auffassung teilte auch die Kommunalaufsicht bei einer diesbezüglichen Anfrage.
Entnimmt man der Presse die Begründung der Satzungsänderungen in den betreffenden Kommunen, so wird lediglich versucht, die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes leider viel zu späte Definition einer endgültig hergestellten Straße zu umgehen. Jedoch ist bereits mit der Einführung der Regelung des § 242 Absatz 9 BauGB als Ausfluss des Einigungsvertrages eine Weichenstellung vorgegeben worden. Bereits hergestellte Straßen oder Teileinrichtungen sind von nicht hergestellten zu unterscheiden und nach unterschiedlichen Rechtsgebieten abzurechnen.
Schließlich ist auch ein Vergleich mit der Gemeinde Wandlitz schon deshalb nicht möglich, weil in Wandlitz eine andere Siedlungsstruktur besteht als in Bernau.
Unabhängig von der bedenklichen Begründung der Satzungsänderung bestünde ein gewisser Ermessensspielraum, den Anliegeranteil in der Erschließungsbeitragssatzung auf weniger als 90 % festzulegen.
br clear=all style='page-break-before:always' />Hier verweise ich auf den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (§ 63 Abs. 2 BbgKVerf).
Der Rechtslehre ist zu entnehmen, dass die Festlegung eines geringeren Anliegeranteils für atypisch "reiche" Kommunen zulässig sein soll. Diese Kommunen decken ihre Einnahmen meist aus enormen Gewerbesteuereinnahmen oder durch gut verdienende Einwohner aus dem Anteil an der Einkommenssteuer.
Diese Kommunen finanzieren sich nicht oder nur sehr gering aus allgemeinen Zuschüssen der jeweiligen Länder.
Gemäß dieser Voraussetzungen dürfte Bernau nicht zu den Kommunen gehören, für die eine Senkung der Anliegeranteile in Frage kommen würde.
Dass die Kommunalaufsicht dies beanstandet wird, ist eher unwahrscheinlich. Die Rechnungsprüfung könnte aber dieses Vorgehen kritisieren.
Sollte sich die wirtschaftliche Situation in unserer Stadt mal ändern, was wir alle nicht hoffen, wäre dies eine der ersten Punkte die zu korrigieren wären.
Abschließend mache ich darauf aufmerksam, dass eine Änderung nur für zukünftige Baumaßnahmen wirksam werden könnte. Alle bereits abgeschlossenen Maßnahmen unterlägen dem alten Satzungsrecht.
Letztlich hätte die Verringerung des Anliegeranteils in der Erschließungsbeitragssatzung auch zur Folge, dass die Erschließung und der Ausbau der Bernauer Straßen langsamer voranschreiten würden.
Anfragen von Frau Ziemann – Fraktion DIE LINKE – zur 10. SVV am 24.09.2009
1. Frage:
Es wird sichtbar, dass die Stadt Bernau, um ihre Interessen bei der Planung der Trassenführungen der Entlastungsstraßen L 200 und L314 besser durchsetzen zu können, die zu erwartenden Verkehrsbelastungsströme für die Innenstadt prognostizieren muss. Ist eine solche Berechnung vorgesehen und sind die Mittel dafür in den Nachtragshaushalt eingestellt?
Antwort zu 1.:
Auf der Grundlage der 2008 von der Stadt erhobenen Verkehrsdaten in der Stadt Bernau, im Zusammenhang mit der Lärmaktionsplanung und zu untersuchenden Planfällen, liegen inzwischen auch Belegungsdaten unseres Verkehrsplanungsbüros für die genannte Trassenführung der Entlastungsstraße (Netzverküpfung/Landesstraßenbedarfsplan) vor. Diese Belegungsdaten gehen von zwei Anbindungsvarianten an die Börnicker Chaussee aus.
Eine Variante sieht die südöstliche ebenerdige Umfahrung der alten Bahnhofspassage mit Anbindung an den Kreisverkehr vor. Eine weitere Variante untersucht die Anbindung mittels Überbrückung der Bahnhofstraße und Börnicker Chaussee, um dann über eine Rampenabfahrt nördlich der neuen Bahnhofspassage über die Parkplatzzufahrt auf den Kreisverkehr anzubinden.
Die Belegungsdaten beider Anbindungsvarianten geben darüber Auskunft, mit welchem Verkehrsaufkommen im Hauptstraßennetz zu rechnen ist, wenn die Entlastungsstraße zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorhanden wäre. Ein darauf aufbauender Differenzplan zeigt die Verkehrsrückgänge und Verkehrszunahmen im Straßennetz durch die Errichtung der Entlastungsstraße des Landesstraßenbedarfsplanes. Prognosedaten für 2020 bzw. 2025 liegen noch nicht vor, da die Landesverkehrsprognose für diesen Zeitraum Differenzen zu unseren Erhebungen aufweist, die zunächst abgeklärt werden müssen.
Weiterhin muss untersucht werden, welche Belegungsauswirkungen die Öffnung der Straße durch die GUS Liegenschaft PankePark auf das Straßennetz hervorruft. Außerdem wurde im Stadtentwicklungsausschuss die Anregung gegeben, auch eine nordwestliche bahnparallele Führung mit Anbindung an die Straße Pankeborn zu untersuchen. Ein Auftrag für diese Planfälle ist in Vorbereitung. Die Finanzmittel können aus Mitteln der Stadtplanung noch in diesem Jahr bereitgestellt werden (Haushaltsstelle 61000.63820).
br clear=all style='page-break-before:always' />2. Frage:
Die SVV hat am 28.5.09 den Beschluss 5-126 „Ausbau des Bahnhofsvorplatzes“ mit der Ergänzung beschlossen, die Verwaltung möge prüfen, ob die Freifläche durch Vegetation und / oder schattenspendende Baumpflanzungen mit einer höheren Aufenthaltsqualität versehen werden kann. Ist diese Prüfung bereits durchgeführt worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 2.:
Im Rahmen des Ausbaus Bahnhofsplatz werden zum Ausgleich der gefällten Bäume 31 neue Bäume (Pflaumendorn) gepflanzt. Die Pflanzung ist erst im 2. Bauabschnitt in 2010 vorgesehen, um gleiche Wachstumsfortschritte für alle Bäume zu gewährleisten.
Eine Rücksprache zur Unterpflanzung der Bäume wurde im Fachbereich und mit dem Landschaftsarchitekten des Bahnhofsplatzes gehalten. Der Platz soll im Bereich der neuen Baumstandorte vor der Wohn- und Geschäftshauszeile für die Nutzung der Anlieger zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, dass die anliegenden gastronomischen Einrichtungen Stühle und Tische vor die Tür stellen können. Die Bäume sind dann die Schattenspender für diese nutzbaren Außenräume. Weiterhin sollen hier Lieferzonen gewährleistet werden und im Notfall Feuerwehr und Krankenwagen bis an die Gebäude heranfahren können. Fußgänger von der Bahnhofsseitentreppe werden den direkten Weg in die Innenstadt wählen und diesen Bereich queren. Eine Unterpflanzung wäre dabei hinderlich.
Gleiches gilt für die Bäume, die straßenbegleitend gepflanzt werden sollen. Angrenzend liegen dort Taxiaufstellflächen und Kurzzeitparkplätze.
Erfahrungsgemäß werden in solchen Bereichen Unterpflanzungen überlaufen. Die Anbringung von Baumscheiben und Baumschutzgittern bietet Schutz für die neuen Bäume.
Im Fazit wurde festgelegt, dass keine zusätzlichen Grünflächen angelegt werden.
Zur Gestaltung des Platzes werden entlang der Zufahrt zum Parkhaus Pflanzkübel aufgestellt.
3. Frage: (auch schon im A 1 am 17.09.2009 beantwortet)
Mit dem Beschluss Nr. 5-122 vom 28.5. 09 setzte sich die Mehrheit der SVV dafür ein, mit deutlichen touristischen Hinweisschildern auf das Baudenkmal Bundesschule Bernau sowohl an der A 11 als auch an der Wandlitzer Chausse / Fritz-Heckert-Straße hinzuweisen. Wann ist mit dieser Beschilderung zu rechnen?
Antwort zu 3.:
Beschluss vom 28.05.2009:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde des Landes Brandenburg einen Antrag auf touristische Hinweisbeschilderung für das Baudenkmal Bundesschule und die historische Altstadt an der A 11 zu stellen.
Er wird ebenfalls beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass an der Wandlitzer Chaussee/Fritz-Heckert-Straße gut sichtbare Hinweisschilder angebracht werden, die auf die Zufahrt zum Baudenkmal Bundesschule Bernau hinweisen.“
Für die Beschilderung an der A 11 muss ein Antrag an den Landestourismusverband gestellt werden. Der Antrag wurde beider WITO zur Befürwortung eingereicht und am 10.09.2009 mit der Befürwortung an den Landestourismusverband weitergeleitet.
Im Stadtzentrum sind Hinweisschilder an folgenden Standorten aufgestellt:
- Breitscheidstraße/Weißenseer Straße
- Breitscheidstraße/Alte Goethe Straße
- August-Bebel-Straße/Jahnstraße
- Mühlenstraße/Lohmühlenstraße
In der nächsten Woche wird das letzte Schild am Kreisverkehr Schönower Chaussee/Oranienburger Straße aufgestellt (hier musste ein neuer Pfosten gesetzt werden)
In der Wandlitzer Chaussee/Fritz-Heckert-Straße wurde kein Schild angebracht, da bereits eines vorhanden ist.
Nach der Genehmigung zur Aufstellung des touristischen Hinweisschildes an der Autobahn A 11 werden dann im Zuge des Verfahrens zur Ausschilderung von Sehenswürdigkeiten Wegweiser mit brauner Grundfarbe von der Autobahnauffahrt bis zur Sehenswürdigkeit aufgestellt.
4. Frage:
Ist das in der 5. Sitzung der SVV am 28.5.09 beschlossene elektronische Ratsinformationssystem inzwischen vollständig eingerichtet, auch mit dem internen Zugang für die Stadtverordneten?
Antwort zu 4.:
Ja!
Das RSD ist inzwischen vollständig eingerichtet. Auf der Internetseite sind sowohl die Tagesordnungen, die Vorlagen, die Beschlüsse und die Niederschriften aller Ortsbeiratssitzungen, Ausschüsse und Sitzungen der SVV seit März dieses Jahres abgelegt.
Der Zugangscode für die Einsicht in den nichtöffentlichen Teil der Sitzungsniederschriften sowie der nicht öffentlichen Vorlagen wurde durch den von uns beauftragten PC Shop Krause an alle Stadtverordneten gesandt, soweit ihrerseits die e-mail-Adressen an uns übergeben worden sind.
Hier gab es zunächst erhebliche Probleme, da einige Adressen fehlerhaft waren, so dass der Zugangscode wieder gesperrt werden musste.
Darüber hinaus zeigte die Praxis, dass der Ort der Eingabe des Zugangscodes nur schwer aufzufinden war, so dass nunmehr noch eine Veränderung vorgenommen wurde.
Letztendlich, dazu komme ich dann auch in meinen nachfolgenden Ausführungen in Frage 5, sind wir hier aber nahezu an die Grenze des Möglichen gestoßen.
5. Frage:
Wann ist mit einer Aktualisierung des Internetauftrittes der Stadt Bernau zu rechnen? Ist der Auftrag für die Überarbeitung erteilt worden und sind die Mittel dafür im Nachtragshaushalt eingestellt worden?
Antwort zu 5.
Die Internetseiten der Stadt werden regelmäßig aktualisiert.
Die Verwaltung ist aber aufgrund von verschiedenen Anlässen zu der Überzeugung gelangt, dass weitgreifende Veränderungen des Internetauftritts der Stadt Bernau bei Berlin notwendig sind, die sich nicht mehr durch eine Überarbeitung der gegenwärtigen Internetseiten realisieren lassen.
So ist die Stadt u. a. bei einem Workshop zur Barrierefreiheit darauf aufmerksam gemacht worden, dass ihr Internetauftritt nicht barrierefrei ist. Darüber hinaus ist die Internetseite mit der Einrichtung des Ratsinformationsportals und der Informationsseiten zu den Wahlen hinsichtlich ihrer Übersichtlichkeit nahezu an ihre Grenzen gestoßen. Dies betrifft letztendlich auch die Suchmaschine.
Auch Sie, sehr verehrte Stadtverordnete, machen schon seit längerer Zeit auf Defizite aufmerksam und haben in diesem Zusammenhang auf diverse Internetauftritte von anderen Städten hingewiesen. Von den Kommunen werden hier sehr verschiedene gute und weniger gute Lösungswege beschritten.
Unser Ziel ist es, den Internetauftritt so neu zu gestalten, dass er den aktuellen Anforderungen moderner Öffentlichkeitsarbeit bzw. zeitgemäßen Verwaltungshandelns gerecht wird. Dabei sollen auch unbedingt die Empfehlungen der TUIV-AG, zur Gestaltung und Organisation kommunaler Internetangebote mit einbezogen werden.
Insofern werden zunächst konzeptionelle Überlegungen angestellt werden und Zielstellungen, sowie die inhaltliche und technische Umsetzung erarbeitet. Ergebnis dessen wird ein Pflichtenheft sein, welches die Grundlage für eine Auftragsvergabe bildet.
Aus den o. g. Gründen hat sich die Verwaltung daher entschlossen, in den Haushalt 2010 30.000,00 € für die Neugestaltung des Internetauftritts der Stadt aufzunehmen und dies durch eine Neuausschreibung zu realisieren.
Eine Umsetzung der Maßnahme ist in diesem Jahr auch deshalb nicht möglich, da gegenwärtig das corperate design durch die stadteigene Stadtmarketinggesellschaft entwickelt und frühestens Ende des Jahres vorliegen wird. Auch der Internetauftritt der Stadt soll sich in dieses neue Erscheinungsbild einfügen.
br clear=all style='page-break-before:always' />Soweit sich Ihre Anfrage auf die Präsentation einer neuen Internetseite der Stadt von Herrn Krause bezieht, die er am 11. Mai 2009 in einer Veranstaltung der Freien Fraktion vor einigen Stadtverordneten und weiteren Gästen vorgestellt hat, mache ich darauf aufmerksam, dass diese im Vorfeld weder von der Verwaltung beauftragt, noch mit ihr abgestimmt war.
Aus den o. g. Gründen wurden hierfür auch keine Mittel im Nachtragshaushalt berücksichtigt.
Nach 10minütiger Pause von 17.00 bis 17.10 Uhr eröffnet Herr Handke die Diskussion und beantwortet die in der Sitzung gestellten Fragen der Stadtverordneten:
Frau Dr. Enkelmann bedankt sich für den Bericht des Bürgermeisters, nicht ohne zu wiederholen, dass eine Kürzung denkbar wäre.
Frau Dr. Enkelmann stellt folgende Fragen:
- im Baubericht wurde über Börnicke gesprochen. Das Problem sei der Fußboden. Welche Investitionen müssen zur Ermöglichung der Nutzung noch getätigt werden?
Herr Handke antwortet:
Der Ausbau der Brennerei müsse so allgemein sein, dass er alle Nutzungen zulasse. Gewünscht sei eine Gaststätte, die aber müsse sich rechnen. Die konzeptionelle Umsetzung sei schwierig. Bisher habe sich noch kein Nutzer gemeldet.
Wünschenswert sei, dass der Ortsbeirat das Gutsverwalterhaus als Ortsmittelpunkt für sich nutzt. Da sei noch einige Überzeugungsarbeit zu leisten.
Der Speicher trage sich durch den Verein. Im Moment gehe es um die Erhaltung der Bausubstanz. Da sei die Instandsetzung der Dächer am Wichtigsten, weil sonst das Gebäude im Ganzen Schaden nehme.
Bei der Scheune sei das Nutzungskonzept noch nicht klar. Der fiskalische Umgang sei schwierig. Durch die bessere Abstimmung mit dem Schloss würde es Synergieeffekte geben.
Im Moment habe der kleine Gutshof Vorrang. Zur Sicherstellung der Nutzung werden unbedingt sanitäre Anlagen gebraucht.
- ist die Mitarbeiterin im Bauamt für das Konjunkturprogramm befristet eingestellt oder ist eine Verlängerung vorgesehen?
Herr Handke antwortet:
Die Aussage zur Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterin zum Konjunkturprogramm wird man zu geeigneten Zeitpunkt treffen.
- beim Bad Waldfrieden müsse dringend etwas getan werden, die Bedingungen seien unzumutbar. Was wird aus Mitteln der Stadt getan, dass es im nächsten Jahr bessere Bedingungen gibt?
Herr Handke antwortet:
Er ist dankbar, dass eine Landtagsabgeordnete sich der Sache angenommen habe und appelliert an diese, die Landesregierung in die Verantwortung zu nehmen. Im Sommer war er hoffnungsvoll, weil die Mittel zur Sanierung des Bades vorhanden waren. Leider ist das nicht in einer Bauauftragsvergabe gemündet. Alle anwesenden Landtagsabgeordneten sollten sich dafür einsetzen, das Bad in Waldfrieden zu erhalten. Die Mittel der Stadt sollen für andere Investitionen eingesetzt werden.
- Frau Dr. Enkelmann wurde mehrfach von Bürgern angesprochen wegen fehlender Wahlbenachrichtigungen. Sie fragt, ob in der MOZ informiert werden könne was zu tun sei, wenn die Wahlbenachrichtigung fehle.
Herr Handke antwortet:
Eine Information in der MOZ sei wegen der Kürze der Zeit schwierig. Die Bürger können sich jederzeit vor der Wahl an die Verwaltung wenden.
- Straßenbaubeitragssatzung - in Wandlitz würden 35 % Gebühren für Ausbau und Erschließung angesetzt – die Fraktionen sollten miteinander darüber nachdenken, auch beide Satzungen zu einer zusammenführen. Die Bürger können nicht dafür, ob sie an einer Straße die ausgebaut oder an einer Straße, die erschlossen werden solle, wohnen. Das sei eine Gleichbehandlung für künftige Straßenbaumaßnahmen.
br clear=all style='page-break-before:always' />Herr Vida spricht auch das grundsätzliche Thema Straßenausbau und Erschließungsbeiträge an. Das bedürfe einer grundsätzlichen Überarbeitung und Überdenken der Philosophie. Im Landkreis Barnim werde das in anderen Gemeinden ganz anders gehandhabt. Die Mehrheit der Anlieger wollen die gehobenen Ausbauparameter mit Geh- und Radweg nicht. Es gäbe Ortsteile mit riesigen Grundstücken, da seien die Leute mit der Zahlung der Ausbaubeiträge ruiniert.
In entlegenen Ortsteilen sollte eine sparsamere Ausbauvariante gewählt werden. Es bedürfe einer grundlegenden Bearbeitung der Satzung.
Herr Labod
würde die fraktionelle Zusammenarbeit zum Thema Straßenausbau und Erschließungsbeiträge begrüßen. Durch mehr Bürgerbeteiligung würden Ausbaustandards definiert werden, die zu geringerer finanzieller Belastung für die Bürger führen.
Herr Handke antwortet damit auch auf die Frage von Frau Dr. Enkelmann und Herrn Vida:
Beim Straßenbau- und Erschließungsbeitrag sei die Gleichsetzung auf 35 % Gebührenerhebung für die Anlieger nicht geeignet.
Es würden neue Ungerechtigkeiten entstehen. Die Mitsprache beim Ausbaubaustandard sei wünschenswert, es gäbe aber Richtlinien. In Ladeburg z.B. wurde sparsam ausgebaut und jetzt gäbe es Probleme bei der Befahrung der Straße durch Müllfahrzeuge und Krankenwagen.
Frau Dr. Enkelmann erklärt zur Frage von Herrn Labod zum Thema Straßenausbau und Erschließungsbeiträge, dass die Stadtverordneten sehr wohl Einfluss auf den Umfang eines Bauvorhabens nehmen können. Es gäbe Anliegerversammlungen, in denen in Protokollen die Einwendungen schriftlich festgehalten werden. Sie verweist auf die Einwohnerbeteiligungssatzung.
Herr Nickel sagt, dass der Bericht des Bürgermeisters die Arbeit der Verwaltung und die Beschlüsse der SVV reflektiere. Der Straßenausbau sei ein leidiges Problem, das aber auch andere Kommunen haben. Er erinnert, dass mit dem Straßenbau aber die Zukunft für Bernau gestaltet werde, Straßen haben Bestand und der Wert der anliegenden Grundstücke erhöhe sich.
Herr Vida kritisiert, dass die Sachkundigen Einwohner nicht mehr mit abstimmen dürfen. Die Stadt solle selbstbewusster auftreten. Der Landkreis zähle in seinem Schreiben keine juristischen Argumente auf.
Die Stadtverordneten seien demokratisch und klug genug, sich nicht durch die Abstimmung der Sachkundigen Einwohner beeinflussen zu lassen.
Frau Poppitz erklärt, dass es im A 4 so gehandhabt wird, dass die Sachkundigen Einwohner ihre Position und Meinung sagen, bevor in die inhaltliche Diskussion gegangen wird.
Herr Zimmermann:
Mit den Sachkundigen Einwohnern können Beschlüsse sowieso nicht gekippt werden. Niemand kann verbieten, dass diese vorher konsultiert werden. Er appelliert an die Ausschüsse, es so beizubehalten. Niemand könne die Abstimmung verbieten.
Herr Goral berichtet von einer Schulung zur Kommunalverfassung in Eberswalde. Dort wurde kritisch diskutiert, dass die Sachkundigen Einwohner nicht mehr abstimmen dürfen. Es sei nicht anders zu händeln. Die Stadtverordneten sollten die Angebote an diesen Schulungen besser nutzen.
Herr Vida erklärt, dass alle die Schulung machen, die sie für nötig erachten. Die Ausschussvorsitzenden haben die Kompetenz das Abstimmen durch die Sachkundigen Einwohner beizubehalten und sollten sich nicht von der Kreisverwaltung einschüchtern lassen. Die Sachkundigen Einwohner leisten kompetente Arbeit und sollten in ihrer Abstimmung nicht beschnitten werden.
Herr Handke ergänzt, dass in der Schulung durch Frau Prof. Friehe bemängelt wurde, dass die Sachkundigen Einwohner kein Stimmrecht mehr haben. Die neue Kommunalverfassung habe jedoch eine Stärkung der Sachkundigen Einwohner gebracht, diese können jetzt Anträge stellen.
Herr Blümel erklärt, dass das keine Idee des Landkreises, sondern Auslegung der Kommunalverfassung und Auffassung des Innenministeriums sei. Die Ausschussvorsitzenden werden die Ausschüsse so klug leiten, dass sich das Votum der Sachkundigen Einwohner widerspiegelt.
Frau Poppitz schlägt vor, dass sich alle Ausschussvorsitzenden zusammenfinden und einen gemeinsamen Konsens finden.
br clear=all style='page-break-before:always' />
Frau Ziemann
ist überrascht, dass Berechnungen und Prognosen für die Ortsentlastungsstraße vorliegen und fragt, wann sie den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt werden.
Herr Handke antwortet,
dass Berechnungen und Zählungen vorliegen. Herr Seeger wird in der Einwohnerfragestunde darauf eingehen.
Herr Labod appelliert an Herrn Handke, die 5. Frage (Beschlussvorlage 5-141/2009), die er der Verwaltung vor der Sitzung gestellt hat, zu beantworten. Es seien nur noch wenige Tage bis zum 30.09.2009.
Herr Handke antwortet:
Der 30.09.2009 sei völlig unrealistisch. In der kurzen Zeit sei die Beschlussfassung nicht zu realisieren. In der Beschlussfassung sei nicht darauf geachtet worden, ob die Erfüllung leistbar sei.
Herr Handke liest den Punkt 5 der Antwort der Verwaltung vor.
Herr Goral fragt, ob die Kandidaten für die Wahl des Bürgermeisters am 01.11.2009 bekanntgegeben werden.
Frau Lietz antwortet, dass am 24.09.2009 um 16.00 Uhr die Einreichungsfrist für die Kandidaten ende. Am 01.10.2009 ist die Wahlausschusssitzung, in der die Kandidaten bestätigt werden. Danach erfolgt die Veröffentlichung in einem Sonderamtsblatt, das zwischen dem 12. und 14.10.2009 erscheint.
Herr Mauritz berichtet von einem kulturellen Höhepunkt in Bernau.
Am 03.09.2009 wurde die uralte Boxtradition in Bernau wiederbelebt.
Ziel sei es, wieder eine Boxgemeinschaft als Freizeit- und Bildungsangebot aufzubauen.
So können die Jugendlichen lernen, sich selbst zu beherrschen und Fairness zu üben.
Kernperson dieses Vereins sei Orje Tiezsch. Dieser habe am jetzigen Ort der Passage Residenz Kaisergarten seine Boxkarriere begonnen. Der von Hans Link gegründete Boxverein trägt seinen Namen.
Frau Poppitz hat Herrn Link angeboten, über den Verein im A 4 zu berichten. Die Förderung für den Verein müsse beantragt werden, sie werde den Antrag unterstützen.
Frau Poppitz lobt das Engagement der Mitarbeiter der Stadtverwaltung zur Vorbereitung und Durchführung des Kinderfilmfestivals. Leider waren nicht so viele Kinder und Jugendliche anwesend, wiees gewünscht war.
Frau Poppitz führt weiter aus, dass das Festival alter Musik einkultureller und künstlerischer Höhepunkt war.
Herr Handke schließt sich dem an und weist darauf hin, dass auch Kinder musiziert hätten. Das Festival alter Musik sei nicht nur in der Darbietung hervorragend, sondern gewinne auch durch die Teilnahme der Bürger.
Das Kinder- und Jugendfestival sei ein großes Engagement über die dienstlichen Aufgaben der Mitarbeiter hinaus. Es wurden besonders lehrreiche Filme gezeigt. Ein besonderer Höhepunkt war der Film: „Das Schweigen“.
Herr Handke informiert, dass nach der Einwohnerfragestunde der Leiter des Stadtplanungsamtes, Herr Seeger, über den Entwurf der Entlastungsstraße - Landesstraßenbedarfsplan mit einer Powerpoint-Präsentation informieren wird.
Pause von 20.17 Uhr bis 20:40 Uhr