Bündnis für Bernau - Erhöhung von Sauberkeit und Ordnung - Freihaltung der Straßengräben in der Stadt Bernau und ihren Ortsteilen (6-114)
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin |
Vorlage Nr.: | 6-114 Version: 1 |
Eingereicht am: | 17.09.2014 |
Typ: | Fraktionsvorlage |
Öffentlich: | Ja |
Inhalt und Begründung:
Die Pflege der Straßengräben - insbesondere an Kreisstraßen - ist gegenwärtig suboptimal und z. T. völlig unzureichend. Unsere Stadt vermittelt in diesem Punkt leider häufiger ein Bild der Unordnung und Unsauberkeit für Besucher unserer Stadt und für unsere Einwohner selbst. Obwohl die Zuständigkeiten für die Pflege geklärt sind, mangelt es an der zeitgerechten Realisierung der Arbeiten. Hier ist eine grundsätzliche Änderung der Organisation zum Vorteil der allgemeinen Ordnung und Sicherheit in den Verkehrsbereichen der gesamten Stadt Bernau erforderlich. Das heißt, im Stadtgebiet von Bernau bei Berlin und in seinen Ortsteilen ist die Pflege der Straßengräben neu zu ordnen. In diesem Zusammenhang ist die Frage zu erörtern, warum für die Grünpflege Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kommen und nicht Betriebe aus Bernau und dem Umland beauftragt werden. Zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation unterbreitet das Bündnis für Bernau Vorschläge als Basis für eine Neureglung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Umsetzbarkeit der nachfolgenden Vorschläge zu prüfen, diese ggf. zu ergänzen und zu erproben:
- Grundstückseigentümer, die bereit und in der Lage sind, in ihrem Bereich (gewöhnlich vor dem Grundstück) die Pflege zu übernehmen , werden von der Straßenreinigungsgebühr ganz oder teilweise entlastet. Der entstehende Entlastungsbetrag wird mit dem Landkreis verrechnet. Festlegung d. Fachamt.
- Für Grundstückseigentümer, die vor ihren Grundstücken die Pflege nicht ausführen können bzw. wollen, werden Auftragnehmer aus der Stadt / Region vertraglich so gebunden, dass eine kontinuierliche Pflege gesichert ist. Die Kosten hierfür werden mit dem Landkreis verrechnet. Eine unterjährige sporadische Überprüfung des Pflegezustands ist von der Stadtverwaltung zu realisieren.
- Gewerbebetriebe, die in der Stadt ansässig sind und über ausreichende Kapazitäten verfügen, können die Pflege für die Sommermonate als Dauerauftrag übernehmen. Die Abrechnung erfolgt mit der Stadt, welche die Kosten mit dem Landkreis verrechnet. Auch hier sichert die Stadt eine sporadische Kontrolle der Leistungserbringung.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beratungsfolge:
Ausschuss/Gremium |
Termin |
J |
N |
E |
Stadtentwicklungsausschuss |
08.10.2014 |
1 |
5 |
1 |
6. Stadtverordnetenversammlung |
16.10.2014 |
0 |
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