Bündnis für Bernau / DIE LINKE- Änderung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) und der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) der Stadt Bernau bei Berlin (6-1024)
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin |
Vorlage Nr.: | 6-1024 Version: 4 |
Eingereicht am: | 21.12.2017 |
Typ: | 10 v. H. aller Stadtverordneten |
Öffentlich: | Ja |
Dateianlagen:
BVB Freie Waehler - Stellungnahme und Aenderungsantrag zur Vorlage 6-1024
bvb_freie_waehler_-_stellungnahme_und_aenderungsantrag_zur_vorlage_6-1024_0.pdf (0,58 MB)
Inhalt und Begründung:
Erhalt und Ausbau der Infrastruktur ist eine Grundaufgabe für Länder und Kommunen.
Der Bau von Straßen und deren Erhaltung zählt zur Daseinsvorsorge – genauso wie die Versorgung der Bürger mit Wasser und Elektrizität.
Im Land Brandenburg besteht gemäß Kommunalabgabengesetz vom 31.03.2004 noch immer eine Beitragserhebungspflicht.
Die letzten 7 Bundesländer mit Beitragserhebungspflicht in Deutschland sind:
- Brandenburg, Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen
und Sachsen-Anhalt.
In folgenden Bundesländern werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben:
- Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg
In den nachfolgend aufgeführten Bundesländern steht es den Kommunen frei Beiträge zu erheben:
- Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
Mehr und mehr setzt sich in Deutschland die Einsicht durch, dass Straßenbaubeiträge und Erschließungsbeiträge grundsätzlich ungerecht sind, da alle Straßen von allen Bürgern / Verkehrsteilnehmern und nicht allein von Anliegern genutzt werden. Dem Anlieger entsteht durch Straßenbaumaßnahmen kein konkreter wirtschaftlicher Vorteil.
Einzelne Städte und Gemeinden sträuben sich gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und es gibt erste Klagen (z.B. Starnberg/ Bayern).
Der VDGN hat zahlreiche Prozessgemeinschaften gebildet, um rechtswidrige Ausbaubeitragsbescheide der Anlieger aufzuheben. Durch Klageabweisungen hat der VDGN es jetzt erreicht, dass er eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVG) einreichen konnte. Führt diese zum Erfolg, ist mit einer allgemeinen Aufhebung der Beitragserhebungspflicht der Länder zu rechnen.
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhöhen den Bürokratieaufwand und führen zu erhöhten Verwaltungskosten. Durch eine vermehrte Widerspruchsbearbeitung werden Verwaltungskapazitäten gebunden, die dringend an anderen Stellen gebraucht werden. Kosten- und zeitraubende Rechtsstreitigkeiten stehen im Raum.
Das zu erwartende Argument der Verwaltung, dass bei Verringerung der Straßenausbaubeiträge entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung von der Kommunalaufsicht aufgehoben werden könnten, kann nicht akzeptiert werden. So haben bereits viele Kommunen im Land Brandenburg und im Niederbarnim die Beiträge erheblich verringert. Bei Anliegerstraßen z.B. auf bis zu 45 % (Oranienburg) bzw. 40 % (z.B. Eberswalde, Schorfheide, Beeskow, Brieskow/Finkenherd).
Insofern ist eine derartige Entscheidung für die Stadt Bernau bei Berlin zeitgemäß und ordnet sich in die bestehenden vergleichbaren Regelungen im Niederbarnim und im Vergleich zur Kreisstadt Eberswalde ein.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung von Bernau beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche Auswirkung folgende Absenkung des Anteils der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für Erschließungs- und Straßenausbaumaßnahmen haben wird:
Straßenart | Erschließungsbeitragssatzung (EBS) | Straßenbaubeitragssatzung (SBS) |
| Anteil der Kommune in % | Anteil der Beitragspflichtigen / Anlieger in % | Anteil der Kommune in % | Anteil der Beitragspflichtigen / Anlieger in % |
Anliegerstraßen | 40 % | 60 % | 40 % | 60 % |
Haupterschließungsstraßen | 40 % | 60 % | 45 – 70 % | 30 – 55 % |
Hauptverkehrsstraßen | 40 % | 60 % | 55 – 80 % | 20 – 45 % |
Die sich ergebenden Satzungsänderungen sollen zeitlich so vorbereiten werden, dass ein Satzungsänderung zum 01.01.2019 in Kraft treten kann, wobei zeitgleich eine rückwirkende Inkraftsetzung zum 01.01.2017 zu prüfen ist.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
im Verwaltungshaushalt: Nein
im Vermögenshaushalt: Nein
|
Einnahmen |
Ausgaben |
geplant: |
€ |
€ |
Haushaltsstelle: |
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jährliche Folgen: |
€ |
€ |
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Deckung |
planmäßig: |
Nein |
überplanmäßig: |
Nein |
€ |
außerplanmäßig: |
Nein |
€ |
Mehreinnahmen: |
Nein |
Haushaltsstelle: |
Minderausgaben: |
Nein |
Haushaltsstelle: |
Beratungsfolge:
Ausschuss/Gremium |
Termin |
J |
N |
E |
Ortsbeirat Ladeburg |
10.01.2018 |
1 |
1 |
2 |
Ortsbeirat Börnicke |
10.01.2018 |
3 |
0 |
0 |
Ortsbeirat Lobetal |
09.01.2018 |
3 |
0 |
0 |
Ortsbeirat Schönow |
09.01.2018 |
9 |
0 |
0 |
Ortsbeirat Birkholz |
09.01.2018 |
3 |
0 |
0 |
Ortsbeirat Birkholzaue |
10.01.2018 |
2 |
0 |
0 |
Ortsbeirat Birkenhöhe |
15.01.2018 |
2 |
0 |
0 |
Ortsbeirat Waldfrieden |
10.01.2018 |
3 |
0 |
0 |
Finanzausschuss |
16.01.2018 |
5 |
0 |
3 |
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr |
11.01.2018 |
6 |
1 |
1 |
6. Stadtverordnetenversammlung |
24.01.2018 |
27 |
2 |
1 |