BfB-Fraktion - Verfahren zur Zusammensetzung des Kundenbeirates im WAV "Panke/Finow" verändern (6-832)
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin |
Vorlage Nr.: | 6-832 Version: 2 |
Eingereicht am: | 20.04.2017 |
Typ: | Fraktionsvorlage |
Öffentlich: | Ja |
Inhalt und Begründung:
Am 02.06.2016 wurde in der SVV der Antrag des Bündnisses für Bernau (6-583) zur Bildung eines Kundenbeirates im WAV "Panke/Finow" mehrheitlich beschlossen. Zu begrüßen ist, dass nunmehr (nach fast 1 Jahr) der WAV konkrete Aktivitäten in dieser Richtung unternimmt. Obwohl die diesbezüglich von der Verbandsversammlung beschlossene Satzung bislang nicht öffentlich gemacht worden ist, wird derzeit bereits nach Interessenten (mit diversen ausgeschlossenen Personengruppen) gesucht, die sich in einem Losverfahren um die verfügbaren 9 Plätze im Kundenbeirat bewerben können. Da sich die Bewerber einem Losverfahren stellen, ist im "schlechtesten" Fall zu befürchten, dass sich der Kundenbeirat aus 9 Vertretern einer Mitgliedskommune zusammensetzt. Diese Konstellation (oder auch andere denkbare Varianten) würde den in 2016 in der SVV Bernau mehrheitlich unterstützten Grundgedanken für eine Verbesserung der Kommunikation zwischen dem Unternehmen (hier dem WAV "Panke/Finow") und den Kundengruppen (wie z.B. Grundstückseigentümer, Mieter, Gewerbekunden, Hausverwaltungen, Großkunden und Vertreter von Bürgerinitiativen) konterkarieren und insofern gesichert nicht die gewünschte Transparenz und Offenheit ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Bernau beauftragt ihre Vertreter in der Verbandsversammlung des WAV "Panke/Finow" darauf hinzuwirken, dass das derzeit beabsichtigte Verfahren zur Auswahl der künftigen Mitglieder des Kundenbeirates per Losentscheid umgehend ausgesetzt wird. Es ist ein Verfahren zu finden, bei dem die paritätische Einbeziehung aller Kundengruppen (wie z.B. Grund-stückseigentümer, Mieter, Gewerbekunden, Hausverwaltungen, Großkunden und Bürgerinitiativen) in geeigneter Form gesichert wird. Es wird empfohlen einen Kundenbeirat mit 12 Mitgliedern zu bilden (3 Vertreter der Eigentümer von EFH, 3 Mieter-Vertreter, 2 Vertreter der Gewerbekunden, 2 Vermieter-Vertreter, 1 Vertreter der historischen BI und 1 Vertreter der neuen BI). Die Ermittlung der Beiratsmitglieder aus diesen jeweiligen Kundengruppen könnte dann im Losverfahren erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beratungsfolge:
Ausschuss/Gremium |
Termin |
J |
N |
E |
Hauptausschuss |
11.05.2017 |
1 |
7 |
2 |
6. Stadtverordnetenversammlung |
18.05.2017 |
8 |
20 |
3 |