Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohngebiet südlich der Dossestraße" (6-501)
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin |
Vorlage Nr.: | 6-501 Version: 2 |
Eingereicht am: | 03.02.2016 |
Typ: | Verwaltungsvorlage |
Öffentlich: | Nein |
Inhalt und Begründung:
Die Firma AFP Projektmanagement, vertreten durch Herrn Dipl. Bau.-Ing. (FH) Axel Frank,
hat am 14.12.2015 im Auftrag der Eigentümer der Plangebietsflächen einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt (Anlage 1 und 2). Der Plan soll als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha, beinhaltet die Flurstücke 1420 und 1945 der Flur 15 der Gemarkung Bernau und ist im Lageplan dargestellt (Anlage 3). Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bernau bei Berlin überwiegend als Allgemeines Wohngebiet WA1 (Einfamilienhausgebiet) dargestellt, der östliche Rand als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage", so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist. Die Einbeziehung des Randstreifens in das Wohngebiet soll im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Förderung des Wohnstandortes Friedenstal
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern
- nachfrageorientierte Weiterentwicklung innenstadtnaher Wohnstrukturen
Der Bebauungsplan soll gemäß § 13a BauGB als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Im vorliegenden Antrag handelt es sich um die Nutzung einer noch unbebauten Fläche innerhalb des Siedlungszusammenhanges und die zulässige Grundfläche wird weniger als 20.000 m² betragen. Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten bestehen nicht. Für das Vorhaben ist keine Umweltprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht notwendig. Eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich sind nicht notwendig, weil Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gemäß § 13a Abs. 2 Punkt 4 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gemäß § 13a Abs. 2 Punkt 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen wird. Der § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren, wie z.B.
- Planungskosten für den Bebauungsplan, einschließlich Fachgutachten und Vervielfältigungskosten
- Kosten für die Erschließung sowie Folgekosten des Bebauungsplanes (Infrastruktur)
- Finanzierung von ggf. erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
werden von der Firma AFP Projektmanagement übernommen und durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohngebiet südlich der Dossestraße" in Bernau bei Berlin gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren für den im Lageplan (Anlage 2) dargestellten räumlichen Geltungsbereich.
In Abweichung davon ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vor Offenlage durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beratungsfolge:
Ausschuss/Gremium |
Termin |
J |
N |
E |
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr |
02.03.2016 |
2 |
3 |
5 |
6. Stadtverordnetenversammlung |
10.03.2016 |
0 |
1 |
2 |