Zweite Änderungssatzung zur Satzung über den Ersatz der Kosten aus Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bernau bei Berlin (2. Änderung zur Feuerwehrsatzung - 2. Ä FwS) (6-49)
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin |
Vorlage Nr.: | 6-49 Version: 1 |
Eingereicht am: | 03.07.2014 |
Typ: | Verwaltungsvorlage |
Öffentlich: | Ja |
Dateianlagen:
2. Änderung der Feuerwehrsatzung - Anlage zur V 6-49
2._nderung_der_feuerwehrsatzung_-_anlage_zur_v_6-49.pdf (47,57 KB)
Inhalt und Begründung:
Im Mai 2014 erwarb die Stadt Bernau bei Berlin ein neues Höhenrettungsfahrzeug F 32 TLK (der Firma Bronto-Skylift). Der örtliche Träger des Brandschutzes hat dieses Einsatzfahrzeug zwischenzeitlich bereits der FFW Bernau übergeben. Es handelt sich dabei um eine Ersatzbeschaffung für das bisher im Gerätehaus Bernau-Stadt stationierte Höhenrettungsfahrzeug gleichen Typs Baujahr 1996.
Im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes erfolgen die Einsätze grundsätzlich kostenfrei. § 45 Absatz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) eröffnet allerdings die Möglichkeit der Kostenerstattung in Einzelfällen. Hierfür bedarf es einer Satzung gemäß § 45 Abs. 4 BbgBKG. Eine solche Satzung existiert in der Stadt Bernau bei Berlin. Die Kosten für die Inanspruchnahme der Einsatzfahrzeuge werden nach § 45 Abs. 4 BbgBKG als pauschaliert festgelegt. Das Ermessen für die Festlegung der Kostensätze wird für den Fall des Verwaltungsrechtsweges überprüft. Die Stadt Bernau bei Berlin ermittelt ebenfalls pauschaliert die durchschnittlichen jährlichen Unterhaltungskosten für das Fahrzeug und setzt diese ins Verhältnis zu den Gesamtbetriebsstunden. Für das neu beschaffte Hubrettungsfahrzeug ist die Satzung punktuell fortgeschrieben worden. Die Kostenbetrachtung wurde wie folgt vorgenommen:
Fahrzeugtyp | Hubrettungsfahrzeug |
Standort | Löschzug Stadt |
Baujahr | 2014 |
Anschaffungskosten | 497.823,68 € |
Absetzung für Abnutzung | 24.891,18 € |
Verzinsung | 24.891,18 € |
Unterhaltung | 1.000,00 € |
Gesamtkosten | 50.782,37 € |
Gesamtbetriebsstunden | 133 |
Kostensatz | 382,00 € |
Es ist damit zu rechnen, dass das Hubrettungsfahrzeug voraussichtlich jährlich für ca. 20 Stunden bei kostenpflichtigen Hilfeleistungen, wie zum Beispiel Wohnungsbränden, zum Einsatz kommen wird. Somit würden im Jahr bei einem Stundensatz von 382,00 € (Stundensatz des Fahrzeugs von 1996: 357,00 €) Kostenforderungen in Höhe von 7.640,00 € anfallen. Diese werden ausschließlich durch die Versicherungen getragen.
Beschlussvorschlag:
Die 6. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt die "Zweite Änderungssatzung zur Satzung über den Ersatz der Kosten aus Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bernau bei Berlin (2. Änderung zur Feuerwehrsatzung - 2. Ä FwS)".
Finanzielle Auswirkungen: Ja
im Verwaltungshaushalt: Nein
im Vermögenshaushalt: Ja
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Einnahmen |
Ausgaben |
geplant: |
7640 € |
€ |
Haushaltsstelle: |
126000.4488000 |
|
jährliche Folgen: |
7640 € |
€ |
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Deckung |
planmäßig: |
Nein |
überplanmäßig: |
Nein |
€ |
außerplanmäßig: |
Nein |
€ |
Mehreinnahmen: |
Nein |
Haushaltsstelle: |
Minderausgaben: |
Nein |
Haushaltsstelle: |
Beratungsfolge:
Ausschuss/Gremium |
Termin |
J |
N |
E |
Finanzausschuss |
26.08.2014 |
8 |
0 |
0 |
6. Stadtverordnetenversammlung |
04.09.2014 |
32 |
0 |
0 |