Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin (GeschO) (6-1029)
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin | |
Vorlage Nr.: | 6-1029 Version: 1 |
Eingereicht am: | 03.01.2018 |
Typ: | Verwaltungsvorlage SVV |
Öffentlich: | Ja |
Dateianlagen:
Inhalt und Begründung:
Mit der Geschäftsordnung regelt die Stadtverordnetenversammlung die Einzelheiten des Verfahrens zur vorbereitung und Durchführung ihrer Sitzungen, die der Ausschüsse und Ortsbeiräte. Die pflichtigen, bedingt pflichtigen und freiwilligen Inhalte einer Geschäftsordnung gibt die Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) vor. Von zwingenden Normen der BbgKVerf darf durch die Geschäftsordnung nicht abgewichen werden.
Aufgrund der nicht unerheblichen Änderungen wird eine Neufassung der Geschäftsordnung statt einer reinen Änderung vorgeschlagen. Dies dient der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit.
Im Zuge der Umstellung auf den papierlosen Sitzungsdienst ist in der Geschäftsordnung die Einberufung der Stadtverordnetenversammlung in § 2 Abs. 1 und in § 16 Abs. 2 für die Ausschüsse sowie in § 17 Abs. 2 für die Ortsbeiräte insoweit anzupassen, dass die schriftliche Ladung auch per Boten und auf elektronischen Weg erfolgen kann. Da die Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) keine zwingende postalische Ladung kennt und die Regelungen gemäß § 34 Abs. 4 BbgKVerf der jeweiligen Geschäftsordnung überlässt und damit im Umkehrschluss auch eine Ladung mit modernen Kommunikationsformen erlaubt, ist die Umstellung nur konsequent. Die Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung festzulegen. Da zur Zeit noch nicht alle Gremienmitglieder einen Internetanschluss haben, sollte die Ladung auf elektronischen Weg gegenüber den Greminemitglieder vorgesehen werden, die sich ausdrücklich hiermit einverstanden erklärt haben."
§ 3 Abs. 4 GeschO wurde neu eingefügt, da klargestellt werden sollte, dass die erforderlichen Unterschriften auf den Ladungen rechtzeitig und unaufgefordert zu leisten sind. Dies gilt über die jeweiligen Verweisungsvorschriften der GeschO auch für die Ausschüsse und die Ortsbeiräte.
§ 8 Abs. 4 GeschO soll insofern ergänzt werden, als das ausdrücklich geregelt wird, dass die Vorsitzende auf Wunsch des Bürgermeisters anderen Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung das Wort erteilen kann. Dies ist zwar bereits seit längerer Zeit anerkannt, eine Regelung in der Geschäftsordnung würde jedoch zur Klarstellung dienlich sein.
Hinsichtlich der Veröffentlichung der Sitzungsniederschriften ("Protokolle") wird § 12 Abs. 3 GeschO dahingehend geändert, dass der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift schon vor der Bestätigung durch die Stadtverordnetenversammlung auf der Internetseite der Stadt Bernau bei Berlin veröffentlicht werden kann. Dies dient der zusätzlichen Transparenz der Entscheidungen im politischen Raum und eröffnet die z.B. den Bürgern aus der Einwohnerfragestunde die Möglichkeit, vor der nächsten regulären Sitzung vom Inhalt der Sitzungsniederschrift Kenntnis zu erlangen.
Das Gesetz sieht in § 42 Abs. 3 S.1 BbgKVerf vor, dass die Niederschrift in der nächsten Sitzung vorzulegen ist, um den jeweiligen Vorsitzenden der Gemeindevertretung einen zeitlichen Rahmen für die Erstellung der Niederschrift zu machen. Eine Regelung, dass diese Niederschrift nicht vorher vorgelegt und/oder bestätigt werden darf, existiert nicht.
Die praktizierte Bestätigung der Niederschrift durch die Gemeindevertretung wird regelmäßig durchgeführt, um gegebenenfalls über Einwendungen entscheiden zu können.
Beschlussvorschlag:
Die 6. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin (Geschäftsordnung-GeschO).
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beratungsfolge:
Ausschuss/Gremium | Termin | J | N | E |
Ortsbeirat Birkenhöhe | 09.04.2018 | 0 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Birkholz | 19.06.2018 | 0 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Schönow | 18.06.2018 | 7 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Birkenhöhe | 18.06.2018 | 2 | 0 | 0 |
Finanzausschuss | 26.06.2018 | 7 | 0 | 0 |
Finanzausschuss | 17.04.2018 | 5 | 0 | 0 |
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Sport | 25.06.2018 | 5 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Schönow | 20.06.2018 | |||
Ortsbeirat Lobetal | 20.06.2018 | 3 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Birkholz | 19.06.2018 | |||
Ortsbeirat Ladeburg | 20.06.2018 | 4 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Börnicke | 20.06.2018 | 0 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Birkholzaue | 20.06.2018 | 2 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Waldfrieden | 27.06.2018 | 2 | 0 | 0 |
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Sport | 16.04.2018 | 7 | 0 | 2 |
Ortsbeirat Schönow | 10.04.2018 | 8 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Lobetal | 11.04.2018 | 3 | 0 | 0 |
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr | 21.06.2018 | |||
Seniorenbeirat | 26.06.2018 | 0 | 0 | 0 |
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss | 27.06.2018 | 7 | 0 | 0 |
Hauptausschuss | 28.06.2018 | 8 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Birkholz | 10.04.2018 | 3 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Ladeburg | 11.04.2018 | 5 | 0 | 0 |
6. Stadtverordnetenversammlung | 05.07.2018 | 21 | 0 | 4 |
Ortsbeirat Börnicke | 11.04.2018 | 2 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Birkholzaue | 11.04.2018 | 2 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Waldfrieden | 11.04.2018 | 3 | 0 | 0 |
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr | 12.04.2018 | 7 | 1 | 0 |
Seniorenbeirat | 17.04.2018 | 6 | 0 | 0 |
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss | 18.04.2018 | 7 | 0 | 2 |
Hauptausschuss | 19.04.2018 | 10 | 0 | 0 |
6. Stadtverordnetenversammlung | 26.04.2018 | 28 | 1 | 1 |
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Zuständigkeitsordnung
Zuständigkeitsordnung für die ständigen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammmlung der Stadt Bernau bei Berlin und den Bürgermeister in der Fassung der fünften Änderung vom 12. Juni 2019 (Lesefassung)
Zuständigkeitsordnung
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Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Erste Änderung der Geschäftsordnung
erste_nderung_geschaeftsordnung_svv.pdf (189,74 KB)
Zweite Änderung der Geschäftsordnung
zweite_aenderung_der_geschaeftsordnung.pdf (191,08 KB)