Satzung über die Schulbezirke in der Stadt Bernau bei Berlin (5-780)
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin | |
Vorlage Nr.: | 5-780 Version: 1 |
Eingereicht am: | 22.07.2011 |
Typ: | Verwaltungsvorlage |
Öffentlich: | Ja |
Inhalt und Begründung:
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Schulträger haben Gemeinden gemäß § 106 (2) BbgSchulG ihr gesamtes Gebiet Schulbezirken zuzuordnen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Regel dient der Steuerung der Schülerströme und damit der Planung, Organisation und Sicherung des Schulbetriebes. Dabei können Schulbezirke sich teilweise überschneiden oder deckungsgleich sein.
In der bisherigen Fassung der Schulbezirkssatzung der Stadt Bernau bei Berlin wurden für die Schulbezirke I und IV Überschneidungsgebiete gebildet. Die Anmeldezahlen in den Grundschulen im Stadtzentrum (Grundschule am Blumenhag und Georg-Rollenhagen-Grundschule) übersteigen mitunter die Aufnahmekapazität der genannten Schulen. Dem gegenüber stehen freie Kapazitäten in der Grundschule Schönow und der Grundschule an der Hasenheide.
Die neue Regelung der Überschneidungsgebiete für die Schulbezirke II und III ist zur Organisation und Sicherung des staatlichen Schulbetriebes notwendig.
Weiterhin wurde berücksichtigt, dass die 3. Grundschule den Namen „Georg-Rollenhagen-Grundschule“ erhalten hat.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Schulbezirke in der Stadt Bernau bei Berlin (Schulbezirkssatzung - SchulbezS).
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beratungsfolge:
Ausschuss/Gremium | Termin | J | N | E |
Ortsbeirat Ladeburg | 16.11.2011 | 5 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Börnicke | 17.11.2011 | 3 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Lobetal | 15.11.2011 | 3 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Schönow | 15.11.2011 | 9 | 0 | 0 |
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Sport | 21.11.2011 | 6 | 0 | 2 |
5. Stadtverordnetenversammlung | 01.12.2011 | 26 | 0 | 2 |
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