Kostenfreie Bereitstellung von Milch (5-1180)
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin | |
Vorlage Nr.: | 5-1180 Version: 1 |
Eingereicht am: | 23.04.2013 |
Typ: | Verwaltungsvorlage |
Öffentlich: | Ja |
Inhalt und Begründung:
Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) hat der Schulträger zu sichern, dass die Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung teilnehmen können. Dies erfolgt seit dem Schuljahr 2008/09 für alle Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Bernau bei Berlin kostenfrei. Im ersten Jahr der kostenfreien Bereitstellung von Milch hat die Anzahl der Milchtrinker stark zugenommen. Vor der Kostenbefreiung tranken etwa 380 SchülerInnen Milch, mit der Kostenbefreiung waren es ca. 1.470, etwa 93% aller GrundschülerInnen. Im Jahr 2012 ist ein Rückgang zu verzeichnen. Der Anteil der Milchtrinker betrug etwa 72% .
Im HH-Plan 2013 sind für die Trinkmilchversorgung Einnahmen in Höhe von 10.600 Euro und Ausgaben in Höhe von 78.000 Euro veranschlagt. Mit der Freistellung stellen sich die finanziellen Auswirkungen in Form von Mindereinnahmen in Höhe von 10.600 Euro dar.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Freistellung der Eltern von der Bezahlung des Milchgeldes. Die Freistellung gilt für alle Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Bernau bei Berlin für das Schuljahr 2013/14.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
im Verwaltungshaushalt: Ja
im Vermögenshaushalt: Nein
Einnahmen | Ausgaben | |
geplant: | Mindereinnahmen 10.600 € | € |
Haushaltsstelle: | ||
jährliche Folgen: | € | € |
Deckung | ||
planmäßig: | Nein | |
überplanmäßig: | Nein | € |
außerplanmäßig: | Nein | € |
Mehreinnahmen: | Nein | Haushaltsstelle: |
Minderausgaben: | Nein | Haushaltsstelle: |
Beratungsfolge:
Ausschuss/Gremium | Termin | J | N | E |
Finanzausschuss | 28.05.2013 | 5 | 0 | 0 |
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Sport | 27.05.2013 | 7 | 0 | 0 |
5. Stadtverordnetenversammlung | 06.06.2013 | 31 | 0 | 0 |
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Zuständigkeitsordnung für die ständigen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammmlung der Stadt Bernau bei Berlin und den Bürgermeister in der Fassung der fünften Änderung vom 12. Juni 2019 (Lesefassung)
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