Satzung über die Schulbezirke in der Stadt Bernau bei Berlin (5-514)
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin | |
Vorlage Nr.: | 5-514 Version: 1 |
Eingereicht am: | 31.05.2010 |
Typ: | Verwaltungsvorlage |
Öffentlich: | Ja |
Inhalt und Begründung:
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Schulträger haben Gemeinden gemäß § 106 (2) BbgSchulG ihr gesamtes Gebiet Schulbezirken zuzuordnen. Diese Maßnahme dient der Steuerung der Schülerströme und damit der Planung, Organisation und Sicherung des Schulbetriebes. Dabei können Schulbezirke sich teilweise überschneiden oder deckungsgleich sein. Die Anmeldung und Aufnahme von Kindern in Grundschulen sind in der Grundschulverordnung und den dazugehörenden Verwaltungsvorschriften geregelt. Hinsichtlich der deckungsgleichen Schulbezirke wurde die VV zur Grundschulverordnung in Nr. 5 Abs. 2-4 mit Wirkung vom 01.08.2009 neu gefasst. Demnach sind im Fall der Übernachfrage zuerst Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte einen wichtigen Grund für die Aufnahme darlegen können, dann die, deren Eltern ihre Wohnung im Schuleinzugsbereich haben. Reicht die Aufnahmekapazität dennoch nicht aus, so erfolgt die Auswahl unter den Kindern aus dem Einzugsbereich unter dem Gesichtspunkt der Schulwegzeit oder der Entfernung.
In der bisherigen Fassung der Schulbezirkssatzung der Stadt Bernau bei Berlin wurden der Schulbezirk I (Grundschule am Blumenhag) und der Schulbezirk II (3. Grundschule) für deckungsgleich erklärt. Überstieg die Anzahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtete sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur nächsterreichbaren Schule.
Die Bildung von deckungsgleichen Schulbezirken hat zu einer Ungleichverteilung der Schülerinnen und Schüler beider Schulstandorte geführt. Mit der Änderung der VV zur Grundschulverordnung zu dieser Problematik wurde die Möglichkeit der Steuerung der Schülerströme durch den Schulträger für beide Schulstandorte eingeschränkt.
Aus diesem Grund wird in der vorliegenden Schulbezirkssatzung auf die Bildung von deckungsgleichen Schulbezirken verzichtet.
Weiterhin wurde eine Veränderung der Zuordnung zu den Schulbezirken vorgenommen. Die Waldsiedlung war bislang dem Schulbezirk IV zugeordnet. Dies hat sich bezüglich der Schülerbeförderung als unpraktikabel erwiesen. Eine direkte Busverbindung besteht hingegen zur 3. Grundschule. In der vorliegenden Schulbezirkssatzung wird die Waldsiedlung dem Schulbezirk der 3. Grundschule zugeordnet.
Die Anlage zur Schulbezirkssatzung wurde mit den Straßennamen der neu gebauten Straßen erweitert.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Schulbezirke in der Stadt Bernau bei Berlin (Schulbezirkssatzung - SchulbezS).
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beratungsfolge:
Ausschuss/Gremium | Termin | J | N | E |
Ortsbeirat Lobetal | 30.11.2010 | 3 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Schönow | 30.11.2010 | 8 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Ladeburg | 01.12.2010 | 3 | 0 | 0 |
Ortsbeirat Börnicke | 01.12.2010 | 3 | 0 | 0 |
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Sport | 06.12.2010 | 8 | 0 | 1 |
5. Stadtverordnetenversammlung | 16.12.2010 | 26 | 0 | 2 |
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Zuständigkeitsordnung für die ständigen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammmlung der Stadt Bernau bei Berlin und den Bürgermeister in der Fassung der fünften Änderung vom 12. Juni 2019 (Lesefassung)
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