CDU-Fraktion - Sicher Leben in Bernau - Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Wohngebieten (6-80)
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin |
Vorlage Nr.: | 6-80 Version: 2 |
Eingereicht am: | 05.08.2014 |
Typ: | Fraktionsvorlage |
Öffentlich: | Ja |
Inhalt und Begründung:
In der Stadt Bernau bei Berlin gibt es in vielen Wohngebieten insbesondere in denen mit einer Eigenheimsiedlungs- oder ländlichen Struktur verkehrsberuhigte Zonen bzw. Bereiche. Diese sind oftmals gekennzeichnet vom unmittelbaren Anschluss von Spiel- und / oder Begegnungsflächen an den Straßenverkehrsraum bzw. von gleichrangigen Kreuzungsbereichen. Darüber hinaus sind nicht selten Mischverkehre, die keine unmittelbare bauliche Trennung haben festzustellen. Diese Straßenzüge können aufgrund ihres guten baulichen Ausbau- und Unterhaltungszustandes sowie wegen ihrer großzügigen Verkehrsraumgestaltung bei den Verkehrsteilnehmern den Eindruck erwecken, dass es sich nicht um verkehrsberuhigte Tempo 30-Zonen handelt. Zum Teil auch unbewusste Tempoüberschreitungen sind hier die Regel und mit Blick auf die relativ geringe Kontrolldichte des fließenden Verkehrs durch die Brandenburger Polizei auch häufig nicht geahndet. Unbenommen davon, dass es für diese Situationsbeschreibung nicht in jedem Fall valide Daten geben wird, wird dies zumindest von Anwohnern subjektiv so wahrgenommen. Beispielhaft für die beschriebene Situation seien hier der Schönfelder Weg, die Straße Im Blumenhag, die Straße An der Plantage, die Werner-von-Siemens-Straße, Teile der Schillerstraße sowie die Straße Am Fliederbusch genannt.
Sinnvoll könnte es sein, im Straßenkörper oder am Straßenrand durch bauliche Maßnahmen bzw. gesonderte Schilderkennzeichnungen zum Beispiel Tempomessstellen mit einer Geschwindigkeitsanzeige oder Piktogramme mit akustischen Fahrgeräuschänderungen die Verkehrsteilnehmer auf die Geschwindigkeitsbegrenzung in dem betreffenden Strassenabschnitt hinzuweisen.
Um in einem möglichst bürgernahen Verfahren die Umsetzung zu realisieren, sollte in einer ersten Stufe der Bedarfserhebung eine Einbeziehung der Ortsbeiräte erfolgen. Für die dadurch nicht erfassten Bereiche sollte diese Bedarfserhebung durch die Stadtverwaltung erfolgen.
Die Umsetzung zusätzlicher verkehrsberuhigender Maßnahmen ist geeignet die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer vor allem aber für Kinder und ältere Menschen zu erhöhen. Darüber hinaus können positive Effekte hinsichtlich der Lärmemulsion und der Abgasbelastung in den Wohngebieten erzielt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die amtierende Bürgermeisterin wird beauftragt, in den Ortsbeiräten eine Umfrage durchzuführen. Dabei soll geklärt werden, in welchen Tempo-30-Bereichen durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit zusätzlich unterstützt werden kann. Diese Vorschläge sind der zuständigen Polizeidienststelle und der Unteren Straßenverkehrsbehörde zuzuleiten mit der Bitte, hierzu ein fachliches Votum mit Blick auf die Geeignetheit der vorgeschlagenen Maßnahmen abzugeben bzw. alternativ genehmigungsfähige Vorschläge zu unterbreiten. Ebenso sollte die Kreisverkehrswacht um ein beratendes Votum ersucht werden.
2. Die Prüfungs- und Bewertungsergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung zur Information vorzulegen. Weiterhin sind die als geeignet eingestuften Vorschläge bzw. Maßnahmen dem Stadtentwicklungsausschuss zur dortigen Stellungnahme und Prioritätenerarbeitung hinsichtlich der Umsetzungsreihenfolge vorzulegen. Der Prioritätenvorschlag ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
3. Die für die Umsetzung von mindestens drei Maßnahmen jährlich bis zur Abarbeitung der Liste erforderlichen Haushaltsmittel sind in den nächsten Haushaltsplan einzustellen sowie in der Finanzplanung der Folgejahre zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beratungsfolge:
Ausschuss/Gremium |
Termin |
J |
N |
E |
Finanzausschuss |
26.08.2014 |
4 |
4 |
1 |
Stadtentwicklungsausschuss |
27.08.2014 |
3 |
0 |
5 |
6. Stadtverordnetenversammlung |
05.09.2014 |
12 |
14 |
3 |